Fall 7: Totes Kapital

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Transkript:

Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2018/2019 Fall 7: Totes Kapital Dr. Carlos Dastis www.examinatorium.jura.lmu.de

Überblick Personengesellschaften I. BGB-Gesellschaft II. III. 727 I BGB: Auflösung der Gesellschaft Erben(gemeinschaft) = Mitglied der Liquidationsgesellschaft ( 730 ff. BGB) Offene Handelsgesellschaft 131 III 1 Nr. 1 HGB: Ausscheiden des Gesellschafters Anwachsung seines Anteils bei übrigen Gesellschaftern, 105 III HGB, 738 I 1 BGB Abfindungsanspruch der Erben, 105 III HGB, 738 I 2 BGB Kommanditgesellschaft Komplementär: 161 II, 131 III 1 Nr. 1 HGB Kommanditist: Fortsetzung der Gesellschaft mit Erben ( 177 HGB) Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 2

Sohns I. Gesellschaftsrechtliche Lösung ohne Beteiligung des S II. Verfügungsvertrag zw. A, B und M, 413, 398, 163, 158 I BGB: befristet auf Tod des M und aufschiebend bedingt durch Überleben des S Inhalt: Gesellschaftsanteil des M soll auf S übergehen, 328 I, 331 I BGB analog Problem: Zulässigkeit einer Verfügung zugunsten Dritter Hier auch Vertrag/Verfügung zu Lasten Dritter Rechtsgeschäft unter Lebenden mit S Abtretung Gesellschaftsanteil des M an S (befristet auf Tod des M und aufschiebend bedingt durch Überleben des S), 413, 398, 163, 158 I BGB Rechtsgrund = Schenkung von Todes wegen, 2301 I 1 BGB => Form: 2276 I 1 BGB Heilung gem. 2301 II, 518 II BGB: aufschiebend bedingte Abtretung = lebzeitiger Vollzug, da hierdurch bereits Erwerb des Anwartschaftsrechts Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 3

I. Gesellschaftsrechtliche Lösung ohne Beteiligung des S II. Rechtsgeschäft unter Lebenden mit S Sohns III. Erbrechtliche Lösung 1. Vererblichstellung eines Gesellschaftsanteils Änderung Gesellschaftsvertrag: Erben rücken in Gesellschafterstellung ein (Abweichung von 131 III 1 Nr. 1 HGB) Zuwendung Gesellschaftsanteil mittels Erbfolge Problem: Erbengemeinschaft wird Gesellschafter Beschränkbare Haftung der Miterben ( 2059 I BGB) unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter Gemeinschaftliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Miterben 2038, 2040 BGB passt wegen 114, 125 HGB nicht Lösung: Einzelrechtsnachfolge der Erben in Gesellschaftsanteil in Höhe ihrer Erbquote (Singularsukzession): Ausnahme von der Universalsukzession (gesetzliche Stütze: 139 I HGB) Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 4

I. Gesellschaftsrechtliche Lösung ohne Beteiligung des S II. Rechtsgeschäft unter Lebenden mit S III. Erbrechtliche Lösung 1. Vererblichstellung eines Gesellschaftsanteils Sohns 2. Qualifizierte Nachfolgeklausel a) Konstruktion Vererblichstellung des Gesellschaftsanteils im Gesellschaftsvertrag nur für bestimmten Erben, hier also S b) Rechtsfolgen aa) Umfang der Nachfolge (1) Theorie der Teilnachfolge Anteil nur in Höhe der Erbquote Anwachsung des über die Erbquote hinausgehenden Anteils zugunsten übriger Gesellschafter ( 131 III 1 Nr. 1 HGB) Abfindungsanspruch der übrigen Miterben ( 105 III HGB, 738 I 2 BGB) Daher zusätzlich nötig: Pflicht der übrigen Gesellschafter zur Übertragung des angewachsenen Teils Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 5

I. Gesellschaftsrechtliche Lösung ohne Beteiligung des S II. Rechtsgeschäft unter Lebenden mit S III. Erbrechtliche Lösung 1. Vererblichstellung eines Gesellschaftsanteils 2. Qualifizierte Nachfolgeklausel a) Konstruktion b) Rechtsfolgen aa)umfang der Nachfolge (1)Theorie der Teilnachfolge Sohns (2) Theorie der Vollnachfolge Erwerb des Gesamtanteils Ausgleichspflicht des nachrückenden Erben ggü. Miterben Dogmatische Grundlage str. ( 2042; 2050 ff.; 242 BGB) bb) Wahlrecht ( 139 HGB) IV. Bewertung Kommanditist Anderenfalls: Ausscheiden ( 139 II HGB) und Abfindungsanspruch ( 105 III HGB, 738 I 2 BGB) Rechtsgeschäftliche Lösung: kein 139 HGB Erbrechtliche Nachfolgeklausel: jederzeitiges Aufheben durch Gesellschafter Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 6

I. Eintrittsklausel Kein automatischer Anteilserwerb, sondern Recht auf Beitritt zur fortbestehenden Gesellschaft 1. Verschaffung der Gesellschafterstellung a) Konstruktion Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ( 328 I, 331 I BGB) Zwei Gestaltungsmöglichkeiten Recht des Begünstigten auf Abschluss eines Aufnahmevertrags Mitwirkung der übrigen Gesellschafter nötig Optionsrecht Beitritt durch einseitige Erklärung des Begünstigten Frist Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 7

I. Eintrittsklausel 1. Verschaffung der Gesellschafterstellung a) Konstruktion b) Form 2301 I 1 BGB im Valutaverhältnis M - T (-) 518 II BGB mit Tod des M c) Haftungsbeschränkung Wahlrecht nach 139 HGB (-) Aber: Eintrittsklausel mit Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung möglich 2. Verschaffung des Kapitalanteils T = Gesellschafterin durch Aufnahmevertrag Aber kein Kapitalanteil an Gesellschaft Einlagepflicht ( 105 III HGB, 705 BGB) Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 8

I. Eintrittsklausel 1. Verschaffung der Gesellschafterstellung a) Konstruktion b) Form c) Haftungsbeschränkung 2. Verschaffung des Kapitalanteils a) Erbrechtlicher Weg Zuweisung des Abfindungsanspruchs ( 105 III HGB, 738 I 2 BGB) mittels Teilungsanordnung ( 2048 BGB) oder Vorausvermächtnis ( 2150 BGB) Aufrechnung gegen Einlageforderung b) Rechtsgeschäft unter Lebenden aa) Abtretung Bedingte und befristete Abtretung des Abfindungsanspruchs durch M an T Kausalgeschäft = Schenkung: Formerfordernis 2301 I, 2276 I 1, 518 I 1 BGB nach 2301 II, 518 II BGB geheilt wegen Erwerb des Anwartschaftsrechts durch T Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 9

I. Eintrittsklausel 1. Verschaffung der Gesellschafterstellung a) Konstruktion b) Form c) Haftungsbeschränkung 2. Verschaffung des Kapitalanteils a) Erbrechtlicher Weg b) Rechtsgeschäft unter Lebenden aa)abtretung bb) Vertrag zugunsten Dritter c) Bewertung Ausschluss des Abfindungsanspruchs Vertrag zugunsten des Eintrittsberechtigten ( 328 I, 331 I BGB): Übertragung der Vermögensrechte, die bis dahin treuhänderisch von den übrigen Gesellschaftern gehalten werden, bei Eintritt Kausalgeschäft = Schenkung: Formerfordernis 2301 I, 2276 I 1 BGB (-) Heilung des Formverstoßes gem. 518 II BGB Contra erbrechtlicher Weg: nur schuldrechtlicher Anspruch auf Zuweisung des Abfindungsanspruchs gegen Erbengemeinschaft Pro Vertrag zugunsten Dritter: kein Abfindungsanspruch Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 10

I. Eintrittsklausel II. Vermächtnis zugunsten der T zulasten des S Gesellschaftsanteil (zunächst) insgesamt an S Belastung des S mit (Voraus-)Vermächtnis zugunsten T Frist III. Bewertung Contra Vermächtnislösung: Rechtsstellung der T abhängig von S Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 11

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel I. S wird Nachfolger II. Vollnachfolge bzgl. halbem Anteil auflösend bedingt durch Eintritt der T S wird nicht Nachfolger Ergänzende Vertragsauslegung bzw. Umdeutung der Nachfolgeklausel ( 140 BGB): Eintrittsrecht des S Vorab Regelung im Gesellschaftsvertrag: Eintrittsrecht der T auf vollen Anteil III. Weder S noch T werden Nachfolger Ausschluss Abfindungsansprüche Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 12

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche I. Ansprüche gegen die Gesellschaft II. Keine Abfindungsansprüche Erbrechtliche Ausgleichsansprüche 1. Ansprüche der F gegen S a) Ausgleichsanspruch P: wertverschiebende Teilungsanordnung Möglichkeit 1: geringe Erbquote für F Möglichkeit 2: Gesellschaftsanteil in Höhe wertmäßiger Differenz von Gesellschaftsanteil und Erbteil: Vorausvermächtnis b) Pflichtteilsanspruch Berücksichtigung des Vermächtnisgegenstands bei Berechnung des Pflichtteils gem. 2311 I 1 BGB F = Erbin: 2305 BGB Ausschlagung: 1371 III BGB Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 13

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche I. Ansprüche gegen die Gesellschaft II. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche 1. Ansprüche F gegen S E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche 2. Ansprüche der F gegen T Kein Miterbenausgleich Pflichtteilsergänzungsanspruch, 2325 I BGB 3. Ansprüche der T gegen S a) Eintritt der T Ausgleichs- und Pflichtteilsanspruch Vermeiden durch Zuwendung an T unter Anrechnungsbestimmung auf Erb- und Pflichtteil oder Vorausvermächtnis an S b) Kein Eintritt der T Vorausvermächtnis an S vermeidet Ausgleichsanspruch Pflichtteilsrestanspruch, 2305 BGB Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 14

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen I. Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht 1. Erbverzicht, 2346 I, 2348 BGB Keine Pflichtteilsansprüche Möglichkeit zur Erbeinsetzung bleibt Hinsichtlich F: Ausschluss Zugewinnausgleich (sonst: 1371 III BGB) 2. Pflichtteilsverzicht, 2346 II, 2348 BGB Keine Pflichtteilsansprüche Vorteil: keine Vergrößerung der Pflichtteile Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 15

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen I. Erb- und Pflichtteilsverzicht F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen II. Kombination Verzicht und Abfindungsregelung Sicherung der Interessen der Verzichtenden als Voraussetzung für deren Einverständnis mit Verzicht Erbvertrag 1. Stille Unterbeteiligung Verlustrisiko und -beteiligung 2. Nießbrauch a) am Gewinnstammrecht, 1068 I, II, 1030 I, 1073 BGB Abspaltung und Nießbrauchsbelastung des Gewinnbezugsrechts Rechtliche Zulässigkeit umstritten Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 16

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen I. Erb- und Pflichtteilsverzicht II. Kombination Verzicht und Abfindungsregelung 1. Stille Unterbeteiligung 2. Nießbrauch a) Am Gewinnstammrecht, 1068 I, II, 1030 I, 1073 BGB F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen b) am Gesellschaftsanteil, 1068 I, II, 1030 I BGB Zustimmungserfordernis, 1069 I, 719 I BGB, 105 III HGB Problem: Verwaltung durch Nießbraucher, 1068 II, 1036 ff. BGB vs. Abspaltungsverbot bzgl. Verwaltungsrechte, 717 S. 1 BGB, 105 III HGB Lösung: Abbedingung Verwaltungsrechte Konstruktion: F: durch Tod des M aufschiebend bedingte Nießbrauchbestellung T: durch Eintritt in Gesellschaft auflösend bedingte Nießbrauchbestellung Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 17

D. Abstimmung Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel E. Drohende Abfindungs- und Ausgleichsansprüche F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen I. Erb- und Pflichtteilsverzicht II. Kombination Verzicht und Abfindungsregelung 1. Stille Unterbeteiligung 2. Nießbrauch F. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ausgleichsforderungen 3. Erbvertragliche Unterhaltspflicht Pflicht des S an F Unterhalt aus Erträgnissen des Gesellschaftsanteils zu leisten III. Verschiebung der Zuwendungsquoten falls keine Bereitschaft zum Verzicht Zuweisung des Nießbrauchrechts durch Teilungsanordnung Wertminderung des an Nachfolger Zugewendeten Wertsteigerung des an ausscheidende Erben Zugewendeten Folge: Reduzierung der Gefahr eines Pflichtteilsverlangens Dr. Carlos Dastis 03.04.2019 # 18