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Transkript:

Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße 19 59519 Möhnesee Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Frau Friedrich Tel.: (0 52 06) 70 55-10 oder Tel.: (0 52 06) 70 55-0 Fax: (0 52 06) 70 55-99 Mail: info@akus-online.de Web: www.akus-online.de Ort/Datum: Bielefeld, den 29.03.2016 Auftragsnummer: BLP-16 1053 01 Kunden-Nr.: 22 500 Berichtsumfang: 12 Seiten Text, 3 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld-Jöllenbeck Tel. 0 52 06 / 7055-0 Fax. 0 52 06 / 7055-99 www.akus-online.de info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Kapitel Text Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Geräusch-Emissionen 6 4. Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse 9 5. Zusammenfassung 12 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Verkehr / Tag und Nacht / EG, 1.OG und 2. OG Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

Seite 3 von 12 1. Allgemeines und Aufgabenstellung Die Gemeinde Möhnesee betreibt das Bauleitplanverfahren Nr. 16 Nördlich des Friedhofs im Ortsteil Günne sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ein wesentliches Ziel ist die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser, die planungsrechtlich als reine Wohngebiete (WR) ausgewiesen werden sollen. Anlage 1 zeigt die Örtlichkeiten. Im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren ist auch die durch den KFZ-Verkehr auf der Bundesstraße B 516 und auf der Kreisstraße K 20 im Plangebiet erzeugte Geräusch-Immissionssituation in den Blick zu nehmen und im Rahmen der Abwägung zu bewerten. Gegenstand der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist es, die Geräusch-Immissionen der genannten Verkehre zu ermitteln und vor dem Hintergrund der aufzustellenden Satzung über einen verbindlichen Bauleitplan zu diskutieren und sofern sachlich geboten - Schallschutz zu dimensionieren.

Seite 4 von 12 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) / 2/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff) / 3/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften - 11. Auflage / 4/ DIN 18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 / 5/ DIN 18005 Beiblatt 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung / 6/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) / 7/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18.12.2014 (BGBl. I, S. 2269).

Seite 5 von 12 / 8/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 / 9/ VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" Ausgabe August 1987 /10/ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" - Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 1989 einschließlich Änderung A1 Ausgabe 2001-01 sowie Änderung A2 Ausgabe 2010-02, einschließlich Beiblätter /11/ DIN 4109-2 ENTWURF "Schallschutz im Hochbau" Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen Ausgabe November 2013

Seite 6 von 12 3. Geräusch-Emissionen Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in KFZ/24 h als Jahresmittelwert, LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts, Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ, Straßenoberfläche (D StrO ) in db(a), nach Tabelle 4 / 8/, Steigung (D Stg ) in db(a), nach / 8/ (wird vom EDV-Programm automatisch aus den Daten für die Topografie ermittelt), ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, nach / 8/. Die Daten bzgl. der Verkehrsmengen entstammen den amtlichen Zählungen 2010. Die dortigen Verkehrsmengen werden von uns pauschal um 20% erhöht, damit die Ergebnisse unserer Untersuchung angesichts noch steigender Verkehrsmengen auch mittelfristig Bestand haben können. Nachfolgend nun die verwendeten Parameter:

Seite 7 von 12 Bundesstraße B 516 östlich der Kreisstraße K 20 (Zählstelle 4414/1216): DTV: 6.647 KFZ/24 h, p T : 8,8 %, P N : 14,0 %, v: 100 / 80 km/h (PKW / LKW), D StrO : 0 db(a). Bundesstraße B 516 westlich der Kreisstraße K 20 (Zählstelle 4414/5346): DTV: 5.872 KFZ/24 h, p T : 6,7 %, P N : 8,1 %, v: 100 / 80 km/h (PKW / LKW), D StrO : 0 db(a). Kreisstraße K 20 (Zählstelle 4414/1233): DTV: 4.031 KFZ/24 h, p T : 2,5 %, P N : 3,2 %, v: 70 bzw. 100/80 km/h je nach Streckenabschnitt (PKW/LKW), D StrO : 0 db(a).

Seite 8 von 12 Gemäß / 8/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel L m,e der Verkehrswege berechnet. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt. Tabelle 1: Emissionspegel L m,e Straße L m,e tagsüber in db(a) L m,e nachts in db(a) Bundesstraße B 516 östlich K 20 65,6 59,2 Bundesstraße B 516 westlich K 20 64,6 57,3 Kreisstraße K 20 v = 70 km/h 58,9 50,5 Kreisstraße K 20 v = 100/80 km/h 61,9 53,3

Seite 9 von 12 4. Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch in Anlage 3 für die Ebenen EG, 1. OG und 2. OG dargestellt. Wir erhalten folgende Ergebnisse auf den überbaubaren Flächen im Plangebiet: EG: Tag (Anlage 3, Blatt 1): 47 db(a) bis ca. 43 db(a). Nacht (Anlage 3, Blatt 2): 38 db(a) bis ca. 36 db(a). 1. OG: Tag (Anlage 3, Blatt 3): 48 db(a) bis ca. 44 db(a). Nacht (Anlage 3, Blatt 4): 39 db(a) bis ca. 36 db(a). 2. OG: Tag (Anlage 3, Blatt 5): 48 db(a) bis ca. 44 db(a). Nacht (Anlage 3, Blatt 6): 40 db(a) bis ca. 37 db(a).

Seite 10 von 12 Zur Wertung der ermittelten Verkehrs-Geräuschpegel vor dem Hintergrund der geplanten WR-Ausweisung im Plangebiet: Für Planverfahren, in denen Quartiere in Nachbarschaft zu Verkehrswegen entwickelt bzw. überplant werden, gibt es keine normativen Geräusch-Immissions-Grenzwerte. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist vielmehr zur Kenntnis zu nehmen, was an diesbezüglichem Regel- und Verordnungswerk vorhanden ist. Dabei handelt es sich zunächst um die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der Norm DIN 18005 (Teil 1 - das Beiblatt 1 ist kein Bestandteil der Norm). Diese Orientierungswerte betragen bei der Beurteilung von Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen: Reine Wohngebiete (WR): 50 / 40 db(a) tags / nachts; Allgemeine Wohngebiete (WA): 55 / 45 db(a) tags / nachts; Mischgebiete (MI): 60 / 50 db(a) tags / nachts. Es ist allgemein anerkannt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 (Teil 1) als idealtypisch angesehen werden. Es ist weiterhin allgemein anerkannt, dass bei Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 die Geräuschpegel in den jeweiligen Baugebieten regelmäßig als zumutbar betrachtet werden können. Gleichzeitig gilt das in 50 BImSchG formulierte Trennungsgebot als eingehalten. Des Weiteren gibt es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die bei wesentlichen Änderungen bzw. dem Neubau von Verkehrswegen zwingend herangezogen werden muss. Die Grenzwerte dieser Verordnung betragen: Wohngebiete (WR/WA): 59 / 49 db(a) tags / nachts; Mischgebiete (MI): 64 / 54 db(a) tags / nachts; Gewerbegebiete (GE): 69 / 59 db(a) tags / nachts.

Seite 11 von 12 Bei Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV in den jeweiligen Baugebieten liegen gemäß 16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Gesundes Wohnen im Sinne des BauGB ist gegeben. Hinweis: In der 16. BImSchV wird bei Wohngebieten nicht zwischen allgemeinen und reinen Wohngebieten unterschieden. Für bestehende Situationen, d.h. sowohl der Verkehrsweg als auch die immissionsempfindlichen Nutzungen sind vorhanden, sind die vorgenannten Orientierungs-/ Grenzwerte nicht anwendbar. Hier ist für Betreiber von öffentlichen Verkehrswegen erst bei Erreichen der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle ein Handlungsbedarf vorhanden. Diese Schwelle wurde durch den Bundesgerichtshof definiert. Sie beträgt für Wohngebiete 70 / 60 db(a) tags / nachts und für Dorf- bzw. Mischgebiete 72 / 62 db(a) tags / nachts (BGH, Urteil vom 10.11.1987 III ZR 204/86 NJW 1988, 900). In jüngster Zeit werden die sogenannten Auslösewerte zur Ermittlung des Anspruchs auf Lärmsanierung verwendet. Diese Auslösewerte liegen jeweils 3 d(ba) unter den o.g. vom BGH definierten Schwellen. Vor dem Hintergrund des bislang Dargestellten ergibt sich für die hier betrachtete Planfläche Folgendes: Die idealtypischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 für WR werden tags und nachts in allen Ebenen eingehalten.

Seite 12 von 12 5. Zusammenfassung Die Gemeinde Möhnesee betreibt das Bauleitplanverfahren Nr. 16 Nördlich des Friedhofs im Ortsteil Günne sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ein wesentliches Ziel ist die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser, die planungsrechtlich als reine Wohngebiete (WR) ausgewiesen werden sollen. Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens ist auch die durch den KFZ-Verkehr auf der Bundesstraße B 516 und auf der Kreisstraße K 20 im Plangebiet erzeugte Geräusch-Immissionssituation in den Blick zu nehmen und im Rahmen der Abwägung zu bewerten. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass im gesamten Plangebiet die idealtypischen Orientierungswerte für WR tags und nachts in den denkbaren Ebenen EG, 1. OG und 2. OG eingehalten werden und dass somit im gesamten Plangebiet gesundes Wohnen im Sinne des BauGB gegeben ist. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

/h (PKW /LKW) Anlage 1 BLP-16 1053 01 v = 100 /80 km/ h (PKW/ LKW) v=7 0 km /h v 80 km = 100/ 29.03.2016 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 Nördlich des Friedhofs Übersicht Maßstab ca. 1: 5000

Anlage 2 BLP-16 1053 01 e So r ste S ß tra e Überbaubare Flächen Planstraße Friedhof Liboristraße 29.03.2016 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 Nördlich des Friedhofs Lageplan Maßstab ca. 1: 750

Anlage 3, Blatt 1 BLP-16 1053 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 3.75 7.5 15 30 45 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 'Nördlich des Friedhofs' Geräusch-Immissionen / Verkehr / Tag / EG 29.03.2016 M 1:750

Anlage 3, Blatt 2 BLP-16 1053 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 3.75 7.5 15 30 45 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 'Nördlich des Friedhofs' Geräusch-Immissionen / Verkehr / Nacht / EG 29.03.2016 M 1:750

Anlage 3, Blatt 3 BLP-16 1053 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 3.75 7.5 15 30 45 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 'Nördlich des Friedhofs' Geräusch-Immissionen / Verkehr / Tag / 1. OG 29.03.2016 M 1:750

Anlage 3, Blatt 4 BLP-16 1053 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 3.75 7.5 15 30 45 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 'Nördlich des Friedhofs' Geräusch-Immissionen / Verkehr / Nacht / 1. OG 29.03.2016 M 1:750

Anlage 3, Blatt 5 BLP-16 1053 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 3.75 7.5 15 30 45 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 'Nördlich des Friedhofs' Geräusch-Immissionen / Verkehr / Tag / 2. OG 29.03.2016 M 1:750

Anlage 3, Blatt 6 BLP-16 1053 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 3.75 7.5 15 30 45 Möhnesee / Bauleitplanverfahren Nr. 16 'Nördlich des Friedhofs' Geräusch-Immissionen / Verkehr / Nacht / 2. OG 29.03.2016 M 1:750