K U N D M A C H U N G

Ähnliche Dokumente
1 Auch ein nicht nach 7 Abs. 1 Landes-Sicherheitsgesetz verbotenes Betteln ist wie folgt untersagt:

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand

Dieser Beschluss bedarf noch der Genehmigung durch die Landesregierung.

Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Feldkirch am Kurzfassung der Anträge und Beschlussfassungen

Aktenzahl: h /2018 Hohenems, am

1 Vereinbarung gem. 38a RPG betreffend die Umwidmung der Gst.-Nr /2 und einer Teilfläche des Gst.-Nr

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

A 8/ /2006 Graz, am

Anfrage des Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Dieter Egger, Vorarlberger Freiheitliche

A 14 K-908/ Graz, am Dok: 3.0 Vorbehaltsfl /GR Ber 3.0 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 2002 DI Rogl/Hö DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ

K U N D M A C H U N G

K U N D M A C H U N G

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG VERLAUF

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

Anwesend: Ausschussvorsitzender: Stadtvertreter Carsten Pahl. Weitere Ausschussmitglieder:

K U N D M A C H U N G

Bebauungsplanung Umsetzung effizienter Verkehrsplanungsmodelle

vom 19. November 2009

vom 20. November 2009

ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN Erläuterungsbericht

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t

K U N D M A C H U N G

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

T A G E S O R D N U N G

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Bericht an den Gemeinderat

Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bebauen und Verwalten von Liegenschaften der Stadt Michelstadt

8. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue

Verordnung der Stadtvertretung von Feldkirch vom über die Festsetzung des Gesamtaufkommens und des Hebesatzes für Tourismusbeiträge 2019

vom 10. Juli

vom 14. Januar

HESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag

Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Niederschrift Nr. 12/ über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Bauwesen am 10. Januar 2017

Urnenabstimmung 3. März 2013

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Parlamentarische Anfrage des Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Dieter Egger, Vorarlberger Freiheitliche

vom 21. Oktober 1992

Vorlage der Landesregierung

Salzburger Landes-Zeitung

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)

Erfordernis der einfachen Stimmenmehrheit gem. 40 und 63 Abs 3 Steiermärkischen

GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst Zingst, den P r o t o k o l l Nr. 09/2018 des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am

Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom öffentlicher Teil -

Planfeststellungsverfahren für eine Querung der Anlagen der DB-AG für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer im Verlauf der Neustädter Straße

STADT DORNBIRN. gemeindeblatt. Amts- und Anzeigenblatt Freitag, 18. März Nr. 11 / 144. Jahrgang u 0,70

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss)

Stadt. Luzern. Verordnung über die Verkehrskommission der Stadt Luzern. Der Stadtrat von Luzern, vom 18. Oktober 2000

Bericht an den Gemeinderat

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE AUFHEBUNG DES GESETZES VOM 25. NOVEMBER 1981

K U N D M A C H U N G

Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Garbsen vom

Zu TOP 5. Antrag des Stadtrates auf Beschlussfassung der Finanzierung der Fassade, des Plattenaustausches und Klimagerätes in der Hans- Sachs-Schule

38. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am

Stadt Bad Mergentheim. Beschlüsse des Gemeinderats am , Nr. GR/003/2016

Immobilienkaufvertrag (unbebautes Grundstück)

Vorlage für die Sitzung des Senats am

Verbandssatzung des Zweckverbandes Neanderthal-Museum und Wildgehege vom 19. Dezember Verbandsmitglieder

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

MARKTGEMEINDE BAD HOFGASTEIN

Bericht des Rechnungshofes

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des. Stadtrates Weilheim i.ob. am Donnerstag, im großen Sitzungssaal des Rathauses

ERGEBNISPROTOKOLL. über die

K U N D M A C H U N G

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung

Folgeprüfung. Feuerwehrwesen in Oö. Bericht. LRH / He

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG VERLAUF

M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 - Stadtteilplanung und Flächennutzung

Flächenwidmung und Betriebsgebiete: Landeskompetenz statt Gemeindekonkurrenz

WENIGER STAUS UND MEHR SICHERHEIT IN VORARLBERG NEUE ANSCHLUSSSTELLEN BEI DORNBIRN UND BLUDENZ VERBESSERUNGEN IM WINTER BEI BLUDENZ-MONTAFON

Amtsblatt. Inhalt. der Landeshauptstadt Salzburg 15. Mai 2007 Folge 9/2007

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Neue Nahversorgung im Stadtnorden. 1. Informationsveranstaltung Amt für Stadtentwicklung

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit

Stadtblatt Ribnitz-Damgarten

Dringliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Elmar Mayer, Olga Pircher und Clubvorsitzende Dr. Elke Sader, SPÖ

K U N D M A C H U N G

Wertermittlungsgutachten

Stadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes

VERBANDSORDNUNG. des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ. - Neufassung -

A 8/4 756/2001 Graz, am Burgring; Gdst. Nr. 378 und Nr. 381, EZ 507,

Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes

EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str München. Tel.: 089 / Die Schlümpfe e.v. Satzung

Einrichtung des Mobilitätsfonds Wien

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Cham, Donnerstag, 08. Mai 2014, Uhr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Transkript:

K U N D M A C H U N G über die am 10. März 2016, 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann abgehaltene 8. Sitzung der Stadtvertretung. 1. Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal, Neufassung der Statuten Beschluss. Den überarbeiteten Statuten des Gemeindeverbands Personennahverkehr Unteres Rheintal in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 10.11.2015 wird zugestimmt. 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Gebiet zwischen Hatlerstraße und Badgasse Beschluss des Entwurfs. Der Entwurf zur Anpassung und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Gebiet zwischen Hatlerstraße und Badgasse wird beschlossen. Der Entwurf beinhaltet folgende Änderungen des Flächenwidmungsplans: KG Gst.-Nr. Flächenwidmung-Bestand Ersichtlichmachung Flächenwidmung-Änderung Ersichtlichmachung FW-Fläche in m² 92001 5224/1 Bauerwartungsfläche- Mischgebiet Baufläche- Mischgebiet 3785 3. Änderungen des Flächenwidmungsplanes Einzelfälle. Über Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung vom 15.12.2015, 26.1.2016 und 23.2.2016 werden verschiedene Änderungen zum Flächenwidmungsplan beschlossen. 4. Aufhebung des Bebauungsplanes Mohrenbräu-Süd Beschluss. Der Bebauungsplan Mohrenbräu Süd, Zl. 5100-06/21, aus dem Jahr 1992 wird gemäß 29 RPG aufgehoben. 5. Erlassung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Dr.-Waibel-Straße / Stadtstraße / Rosenstraße / Goethestraße Beschluss. Der von der Stadtplanung erarbeitete und mit Februar 2016 datierte Bebauungsplan Dr.-Waibel- Straße / Stadtstraße / Rosenstraße / Goethestraße mit der Zl. 5100/06/38 wird gemäß 29 RPG, i.d.g.f. LGBl. Nr. 54/2015, samt Erläuterungsbericht beschlossen.

- 2-6. Erlassung eines Bebauungsplanes für die Franz-Michael-Felder-Straße Beschluss des Entwurfs. a) Der von der Stadtplanung erarbeitete und mit Februar 2016 datierte Entwurf des Bebauungsplanes Frz.-M.-Felder-Straße, Zl. 5100/06/39, wird gemäß 29 RPG, i.d.g.f. LGBl. Nr. 54/2015 samt Erläuterungsbericht beschlossen. b) Der Entwurf zum Bebauungsplan wird im Amt der Stadt Dornbirn einen Monat zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 7. Erwerb, Veräußerung und Tausch von Liegenschaften: a) Als erster Schritt zur Übernahme der Straße Stüben Grundegg übernimmt die Stadt Dornbirn bestehende Straßenflächen bzw. Grundstücksflächen im Ausmaß von insgesamt 426 m² unter den ausverhandelten Bedingungen ins Eigentum: b) In Abänderung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 13.5.2014 wird beschlossen, eine Mehrfläche von ca. 800 m² für eine Betriebsansiedlung im Bereich Dornbirn-Nord unter Bedingungen zu veräußern. 8. L 48 Bödelestraße Anhebung der Verkehrssicherheit (km 8,23 bis km 8,63): Grundablösen durch das Land Vorarlberg. a) Die Stadt Dornbirn veräußert aufgrund des Einreichprojektes L48 Anhebung der Verkehrssicherheit km 8,23 bis km 8,63 (Projektnummer. G15.011 vom 10.04.2015) folgende Teilflächen unter Bedingungen an das Land Vorarlberg: - Teilfläche von 225 m² aus Gst.-Nr. 2659/3 GB 91018 Schwarzenberg - Teilfläche von 3 m² aus Gst.-Nr. 2661/1 GB 91018 Schwarzenberg - Teilfläche von 2 m² aus Gst.-Nr. 2661/2 GB 91018 Schwarzenberg - Teilfläche von 49 m² aus Gst.-Nr. 2660/2 GB 91018 Schwarzenberg. b) Sämtliche Kosten, die aufgrund dieses Rechtsgeschäftes anfallen, gehen zu Lasten der Käuferin. 9. Einräumung einer Dienstbarkeit und Verpachtung einer Teilfläche für das geplante tiefschlächtige Wasserrad beim Forachwäldchen. Für das geplante tiefschlächtige Wasserrad im Zuge von Forschungszwecken verpachtet die Stadt im Bereich des Forachwäldchens eine Teilfläche von ca. 100 m² unter Bedingungen. 10. Neufestsetzung der Gästetaxe. Aufgrund des 13 Tourismusgesetz, LGBl. Nr. 86/1997, i.d.g.f. in Verbindung mit 4 der Verordnung der Stadt Dornbirn über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) vom 7. Mai 1992 i.d.g.f. wird nachstehende

- 3 - erlassen: Verordnung über die Höhe der Gästetaxe 1 Die Gästetaxe wird per 1.1.2017 für das gesamte Stadtgebiet und für das ganze Jahr mit 1,15 pro Nächtigung festgesetzt. 2 (1) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2017 in Kraft. (2) Die Verordnung über die Höhe der Gästetaxe vom 10.12.2013 tritt mit 31.12.2016 außer Kraft. (gegen zwei Stimmen der NEOS) 11. Verein der Freunde der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Bregenz Zustimmung zur Vereinsauflösung. Die Stadt Dornbirn stimmt der geplanten freiwilligen Auflösung des Vereins der Freunde der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Bregenz zu. 12. Rolls-Royce Museum Förderung. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit je einem Vertreter pro Fraktion sowie Mag. Sabrina Hagen, Mag. (FH) Herbert Kaufmann, Mag. Werner Matt sowie je einem Vertreter der Rolls-Royce Museum Franz Vonier GmbH und des Landes wird beschlossen. Bei Bedarf können weitere Vertreter hinzugezogen werden. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die weitere Vorgehensweise für einen mittelfristigen Vertrag mit der Rolls-Royce Museum Franz Vonier GmbH vorzubereiten und ein Ergebnis bis Ende Oktober 2016 vorzulegen. Bürgermeisterin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann Stellungnahmen von politischen Fraktionen der Stadtvertretung zur Stadtvertretungssitzung vom 10. März 2016 Dornbirner Volkspartei Bürgermeisterin Andrea Kaufmann: Arbeitsgruppe Rolls-Royce Museum Der erste Vertrag mit dem Rolls-Royce Museum ist ausgelaufen. Das Museum selbst ist seit 1999 ein wichtiger Bestandteil der Vorarlberger Museums- und Tourismus-Infrastruktur. Mit jährlich etwa 25.000

- 4 - BesucherInnen und einem Einzugsgebiet, das weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus reicht, ist es als Leistungsträger im Tourismus nicht mehr wegzudenken. Daher soll jetzt eine Arbeitsgruppe, in der Fachleute und alle Fraktionen vertreten sind, die künftige vertragliche Zusammenarbeit und Ausrichtung des Museums diskutieren und bis Ende Oktober für die Stadtvertretung einen beschlussfähigen Vertragsentwurf vorbereiten. Wir begrüßen sehr, dass alle Fraktionen bereit sind, offen über die Zukunft dieser so wichtigen Ausstellung zu diskutieren. Mehr Sicherheit auf dem Bödele Der Abschnitt der Bödelestraße auf der Passhöhe im Bereich der Zufahrt zu den Parkplätzen wird vor allem im Winter von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr stark benutzt. Im Zuge der Arrondierung des Parkplatzes sind uns die Verbreiterung der Gehsteige und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger ein wichtiges Anliegen. Auch der Übergang vom Parkplatz zum Gehsteig soll durch die Anlage einer Mittelinsel wesentlich sicherer werden. Für die Flüssigkeit des Verkehrs wird von der Seilbahngesellschaft eine eigene Linksabbiegespur gebaut. Durch den Verkauf der notwendigen Grundflächen von der Stadt Dornbirn an das Land Vorarlberg werden diese Verbesserungsmaßnahmen möglich gemacht. Dornbirner Grüne die offene BürgerInnenliste: Die bessere Anbindung unseres Skigebiets Bödele mit dem Bus ist ein Anliegen vieler in Dornbirn. Jetzt plant das Land, die Gehsteige an der L 48 (Bödelestraße) zu verbreitern und benötigt dafür Flächen von der Stadt. Wir Grüne wollen in dem Zusammenhang auch den Bus zu thematisieren: sowohl Zusatzbusse an schönen Winterwochenenden als auch eine zusätzliche Ausstiegsstelle vorn beim Gatter (300 Meter kürzerer Fußweg zur Obelose) sollen geprüft werden. Die Gesundheits- und Krankenpflegeschule Bregenz ist bereits nach Dornbirn übersiedelt, die Stadt Dornbirn ist auch Rechtsträgerin. Deshalb haben wir der Auflösung des bisherigen Vereins als Rechtsträger zugestimmt. Ziel ist es, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung aufzuwerten und in Dornbirn dauerhaft zu etablieren. Der Landbus Unterland bekommt neue Statuten und einen neuen Namen. Warum nicht bei der Gelegenheit die aktuellen Ziele festhalten? Zum Beispiel - die Eisenbahn als Rückgrat - die Anschlussfähigkeit zwischen Zug, Bus und anderen Verkehrsverbünden Die Unterscheidung zwischen Personen, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind und solchen, die im Individualverkehr ein Kraftfahrzeug benutzen scheint uns unzeitgemäß. Es gibt auch Leute die freiwillig öffentliche Verkehrsmittel benützen. Die Diskussion zum Rolls Royce Museum ist ausführlich auf unserer Facebook-Seite nachzulesen. NEOS Dornbirn: Die Gebühren der Stadt Dornbirn werden nach dem Motto Jeden Monat eine andere erhöht. Dieses Mal war die Gästetaxe dran, mit 5 % weit über der aktuellen Inflationsrate. Das ergibt eine Anhebung von 35 %

- 5 - in den letzten 6 Jahren. NEOS hat als einzige Fraktion gegen diese Erhöhung gestimmt, da die Finanzen der Stadt nicht auf der Einnahmen- sondern auf Ausgabeseite saniert gehören. Im Rahmen der Debatte um das Rolls-Royce Museum hat NEOS der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zugestimmt. Wir forderten jedoch eine Bewertung des RR-Museums gemeinsam mit allen acht Dornbirner Museen, weil öffentliches Geld für Museen der Marke Dornbirn insgesamt dienen muss. In diesem Rahmen sind z. B. folgende Fragen zu klären: - Wie sieht die Museumslandschaft in Dornbirn aus? - Welchen Beitrag leisten die einzelnen Museen zur Marke Dornbirn? - Welche Wechselwirkungen zwischen den Museen können genutzt bzw. ausgebaut werden? - Wie können die Museen miteinander kooperieren, um Synergie-Effekte und Kosteneinsparungen im Bereich Verwaltung und Organisation zu erzielen? - Wie sieht ein gemeinsames Marketing / gemeinsame Vermarktung der Museen aus? - Wie können durch die Betrachtung der Museumslandschaft als Ganzes Fördergelder reduziert werden, ohne den Betrieb einzuschränken bzw. zu gefährden? - Welche Umwegrentabilitäten werden durch die Dornbirner Museen erzielt? - Welche Bedeutung kann dem Rolls-Royce Museum im Rahmen der Dornbirner Museen zugesprochen werden?