Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 =
Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung 2.2. Erfolgsunabhängige Vergütung 2.3. Erfolgsabhängige Vergütung (Tantieme) 2.4. Vergütung Geschäftsführung 2.5. Sonstige Incentivierungen 3. Vergütungsinformationen 2013 gemäß InstitutsVergV 4. Vergütungsausschuss und Offenlegung 2
1. Vergütungsgrundsätze Der vorliegende Vergütungsbericht bezieht sich auf die Vergütung der Mitarbeiter* und Geschäftsführer der LHI Leasing GmbH, der LHI Capital Management GmbH und der LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh für das Geschäftsjahr 2013. Die LHI Leasing GmbH hat zum 01.06.2012 die eigenkapitalbezogen Vertriebsaktivitäten auf die LHI Capital Management GmbH und zum 01.06.2013 die Verwaltung der Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch auf die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh übertragen. Da die Vergütungssystematik in der LHI Capital Management GmbH und in der LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh in 2013 der Vergütungssystematik der LHI Leasing GmbH entspricht, wurden die Gesellschaften mit 15 Mitarbeitern und 17 Mitarbeitern in diesen Vergütungsbericht eingeschlossen. Im Nachfolgenden schließt die Bezeichnung LHI alle drei Gesellschaften ein. Die LHI hat eine Selbsteinschätzung des Instituts im Sinne der InstitutsVergV vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den sogenannten bedeutenden Instituten. Insbesondere ist die Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre unter 15 Mrd. Euro. Weiterhin verfolgt das Institut ein einfaches Geschäftsmodell mit relativ geringen Risiken. Das Vergütungssystem der LHI ist im Wesentlichen auf drei Grundprinzipien aufgebaut: markt- und funktionsgerechte Grundvergütung ergebnis- und leistungsorientierte variable Vergütung (Zielvereinbarungssystem) attraktiver Beitrag zur individuellen Altersvorsorge über den BVV Ziel der LHI ist es, mit einer markt- und leistungsgerechten Vergütung die Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter, der Investoren und der Mitarbeiter gleichermaßen zu berücksichtigen und die nachhaltige und positive Entwicklung der LHI zu unterstützen. Die LHI verfügt über ein Vergütungssystem, das sowohl die regulatorischen Anforderungen erfüllt wie auch das verantwortungsvolle und risikobewusste Verhalten der Mitarbeiter fördert. *Im Folgenden wird der Begriff Mitarbeiter als Synonym für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. 3
2. Vergütungssystem Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem unterscheidet in seinen wesentlichen Bestandteilen nicht zwischen den Geschäftsbereichen und wird deshalb als Ganzes dargestellt. Sollte es in Einzelfällen Abweichungen geben, wird darauf im Text explizit hingewiesen und die Unterschiede werden erläutert. 2.1. Ausgestaltung Vergütung Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen (erfolgsunabhängigen) und einer variablen (erfolgsabhängigen) Komponente zusammen. Beide Komponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und setzen keine Anreize zur Übernahme von Risiken. Die feste Komponente ist so bemessen, dass eine flexible Vergütungspolitik bzgl. der variablen Komponente bis hin zum vollständigen Verzicht möglich ist. Garantierte einzelvertragliche Ansprüche auf Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden nicht vereinbart. 2.2. Erfolgsunabhängige Vergütung Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird. Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der festen Vergütung sind die ausgeübte Funktion, die Stellung im Unternehmen (Hierarchieebene, Übernahme unternehmerischer Verantwortung) sowie die Beurteilung der vergangenen Leistung. 2.3. Erfolgsabhängige Vergütung (Tantieme) Neben dem Grundgehalt, bestehend aus 12 Monatsgehältern, erhalten alle Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene variable Vergütung in Abhängigkeit der Erreichung von Zielen auf Unternehmens- und individueller Ebene. In Abhängigkeit von der Funktion und der Hierarchieebene hat jeder Mitarbeiter einen Zielwert für die Höhe des variablen Anteils der Vergütung bei 100% Zielerreichung (Basistantieme). Die Basistantieme steigt mit der Höhe der Hierarchiestufe und liegt zwischen 5% und 50% bezogen auf die Jahresfestvergütung. Die Höhe der Auszahlung wird durch den festgestellten Zielerreichungsgrad in Bezug auf die Unternehmensebene und die individuelle Ebene bestimmt. Die Gewichtung des Unternehmenserfolgs beträgt bei Führungskräften 75%, bei Mitarbeitern liegt diese bei 50%. Die individuelle Zielerreichung ist auf 140% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des unternehmensweiten Leistungsbeurteilungsprozesses und der damit verbundenen Feststellung der individuellen Leistung, sowie der Feststellung des Jahresabschlusses im April des Folgejahres der maßgeblichen Leistungsperiode. 4
Garantierte variable Vergütungen (Tantieme) werden mit Ausnahme der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr nicht gewährt. Die Berechnung der Tantieme folgt nach folgendem Modell: 2.4. Kontrolleinheiten Die individuellen Vergütungsparameter der Kontrolleinheiten beziehen sich ausschließlich auf deren originäre Aufgabe und sind in individuellen quantitativen und qualitativen Zielvereinbarungen dokumentiert. Das Vergütungssystem der LHI läuft daher nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zu wider. Insbesondere besteht nicht die Gefahr eines Interessenkonfliktes. 2.5. Vergütung Geschäftsführung Die Vergütung der Geschäftsführung besteht zum einen aus einem Jahresfestgehalt, welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird. Die Geschäftsführung erhält zudem langfristig orientierte variable Vergütungselemente in Form von Tantiemen. Die Höhe im Bereich der Tantiemen für die Geschäftsführung ergibt sich unmittelbar aus deren Arbeitsvertrag. Merkmale sind: 5
Abhängigkeit vom betriebswirtschaftlichen Ergebnis der LHI Deckelung bei 250 % des geplanten Jahresergebnisses Begrenzte Auszahlung von 70% der erwirtschafteten bzw. vertraglich vereinbarten Tantieme unter in Risiko-Stellung des verbleibenden Betrages für die folgenden drei Jahre bzw. bis zum Vertragsende. Reduzierung der Tantieme um 50 % wenn nicht mindestens 50 % des Planergebnisses erwirtschaftet werden. Die Vergütung der Geschäftsführung unterliegt der Verantwortung des LHI Aufsichtsrats, der von den Gesellschaftern aufgestellt wird. 2.6. Sonstige Incentivierungen Die angemessene Höhe der Grundvergütung in der LHI wird in Bezug auf die Funktionen und deren Wertigkeit für das Unternehmen regelmäßig anhand externer Vergütungsvergleiche innerhalb und außerhalb der Branche überprüft. Darüber hinaus wird bei der Festlegung der Höhen der festen Vergütung auf eine ausgewogene Struktur im Innenverhältnis geachtet. Ausgewählte Mitarbeitergruppen (Führungskräfte, Mitarbeiter mit hoher Reisetätigkeit) sind berechtigt, einen Firmenwagen zu nutzen. Das Fahrzeug wird vom Unternehmen geleast und dem Mitarbeiter gegen einen entsprechenden Gehaltsverzicht zur Verfügung gestellt. Weitere Leistungen an die Mitarbeiter sind Mobilfunkgeräte oder Bahnfahrkarten. Diese stehen entweder bestimmten Mitarbeitern aufgrund ihrer hierarchischen Stellung zu oder sie werden individuell aufgrund hoher Reisetätigkeit gewährt. Ergänzend zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge bietet die LHI ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge. Leistungen in diesem Rahmen erfolgen alleine aufgrund der Gruppen-Mitgliedschaft der LHI-Unternehmen beim Banken und Versicherungsverein (BVV). Individualvertraglich ist geregelt, dass die LHI zwei Drittel der Beiträge an den BVV trägt, jedoch maximal nur die jährliche Zuwendungsbemessungsgrenze (2013 liegt diese bei ca. 216 Euro/mtl.). Dies gilt für alle Mitarbeiter der LHI-Gruppe. Die Zahlung der betrieblichen Altersversorgung steht jedem Mitarbeiter zu, daher besteht auch hier kein Bezug zu konkreten Geschäftsabschlüssen im Tagesgeschäft. Ermessensabhängige Leistungen zur Altersvorsorge werden bei der LHI nicht gewährt. Sofern es der Geschäftserfolg erlaubt, kann es zur Zahlung individueller Prämien kommen. Eine geregelte Ausgestaltung im Sinne eines Vergütungssystems liegt dabei nicht vor, weshalb es in diesem Fall keine weitere Spezifizierung gibt. 6
3. Vergütungsinformationen 2013 gemäß InstitutsVergV Die Offenlegungsplicht gemäß 7 und 8 der InstitutsVergV erfolgt für die LHI Leasing GmbH, LHI Capital Management GmbH und der LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh. Folgende Gesamtaufwendungen sind für das Jahr 2013 zu verzeichnen: Löhne und Gehälter: 21.311.781,60 Euro - Davon variable Vergütungen (Tantiemen): 2.341.000,00 Euro (Entspricht ca. 11 % an der Gesamtvergütung) Altersversorgung und Pensionsrückstellungen: 988.709,59 Euro Die Auszahlung der Tantiemen erfolgt in April 2014. Alle Mitarbeiter der LHI sind von der variablen Vergütung begünstigt, weshalb eine weitere Aufgliederung hinfällig ist (vgl. Geschäftsbericht 2013). In 2013 waren im Schnitt 268 Mitarbeiter bei der LHI beschäftigt, 273 zum Stichtag 31.12.2013. 4. Vergütungsausschuss und Offenlegung Der Vergütungsausschuss besteht aus den Mitgliedern der Geschäftsführung der LHI Leasing GmbH und dem Generalbevollmächtigten, sowie aus einzelnen Aufsichtsräten/ Geschäftsführern der LHI KVG GmbH, LHI Capital Management GmbH und der Leiterin HR. Die Teilnehmer treffen sich zweimal jährlich. Der Vergütungsausschuss überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme insbesondere im Hinblick auf die nachstehenden Zielsetzungen: Beurteilung und Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems Individuelle Gehaltserhöhungen Individuelle Erhöhungen der Basistantiemen Individuelle Leistungs- und Projektprämien Gestaltung der Vergütungspolitik Beurteilung der Mechanismen, die für die Sicherstellung der geforderten Vergütungssystematik und Vergütungspolitik angewendet werden Prüfung möglicher Szenarien, um die Reaktion des Vergütungssystems auf zukünftige externe und interne Ereignisse zu testen Die Information über die Vergütungssysteme erfolgt über: öffentliche Ordner im Dokumentenmanagementsystem Anlage zum Arbeitsvertrag Geschäftsbericht Die Einhaltung des Vergütungssystems der LHI wird durch den Personalbereich überwacht und ist in den Organisationsrichtlinien schriftlich fixiert. Die Vergütungssystematik ist allen Mitarbeitern zugänglich. 7