Bürgerbeteiligung vor Ort gemeinsam gestalten! Sarah Haendel
Arten der Bürgerbeteiligung Verbindliche Bürgerbeteiligung => Direkte Demokratie: Bürger treffen die Entscheidung an Stelle des Gemeinderates Unverbindliche Bürgerbeteiligung => Alle anderen Formate der Beteiligung: Entscheidung verbleibt beim Gemeinderat
Ebenen der Beteiligung Kommunen Landkreise (hier fehlt Beteiligung noch!) Landesebene Bundesebene Europaebene (Europäische Bürgerinitiative) Wer ist für welche Themen zuständig?
Volksentscheide auf Landesebene - Aktuell geplante Reform: 3 - stufiges Verfahren: Einführung des Volksantrags: 0,5 Prozent Unterschriften, Behandlung im Landtag Antrag auf Volksbegehren: 10.000 Unterschriften Volksbegehren: 10 Prozent (830.000) Unterschriften, in 6 Monaten, mit freier Sammlung Volksentscheid: 20 Prozent (1.660.000 Bürger) Zustimmungsquorum => Mit neuen Hürden wird direkte Demokratie auf Landesebene nutzbar!
Verbesserungen in den Kommunen: Direkte Demokratie (Bürgerentscheid) 2-stufiges Verfahren, bisher folgendermaßen geregelt: - Bürgerbegehren: 10 Prozent mit Obergrenzen nach Größe - Wichtig: Themenausschlüsse: Bauleitplanung (!), (Kommunalabgaben, Tarife, Entgelte, Wirtschaftspläne eigenbetriebe, Haushalt, uw) - Frist: 6 Wochen nach Gemeinderatsbeschluss - Zusatzanforderung: Kostendeckungsvorschlag und Begründung - Bürgerentscheid: 25 Prozent Zustimmungsquorum
Bilanz bisher: Zwischen 20-40 Verfahren pro Jahr Zwischen 7-20 Bürgerentscheide pro Jahr bei 1101 Gemeinden in BW Eine Gemeinde in BW erlebt im Schnitt alle 89 Jahre ein Bürgerbegehren
Neue Regelungen für den Bürgerentscheid Bürgerbegehren: einheitlich 7 Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten Themenausschlüsse: Bauleitplanung wird geöffnet bis zum Aufstellungsbeschluss Frist: verlängert auf 3 Monate! Kostendeckungsvorschlag: Recht auf Beratung Fairness bei Information: Initiative darf ihre Positionen im sogenannten Abstimmungsheft darstellen Bürgerentscheid: 20 Prozent Zustimmungsquorum
Weitere Verbesserungen - unverbindliche Beteiligung: Bürgerversammlung Bürgerversammlung: wird zur Einwohnerversammlung, Einberufung (bisher: 10 %), neu: - Gemeinden bis 10.000 Einwohner/innen: 5 % (max. 350) - Gemeinden ab 10.000 Einwohner/innen: 2,5 % (min. 350 - max. 2500) Informations- und Diskussionsrahmen, alle Einwohner haben Rede- und Antragsrecht Vorschläge werden in einer 3-Monatsfrist von der Gemeinde behandelt Gutes Instrument, um mit den Gemeindeorganen in Austausch zu kommen!
Weitere Verbesserungen - unverbindliche Beteiligung: Bürgerantrag Bürgerantrag: wird zum Einwohnerantrag, (bisher: ca. 3 Prozent), neu: - Gemeinden bis 10.000 Einwohner/innen: 3 % (max. 200) - Gemeinden ab 10.000 Einwohner/innen: 1,5 % (min. 200 - max. 2500) Behandlung durch den GR in einer 3-Monatsfrist, Rederecht des Antragsstellers
Weitere Verbesserungen - Transparenz Neu: Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich! Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Homepage Zeit, Ort, Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen und dazugehörige Beratungsunterlagen Öffentliche Beschlüsse sind innerhalb 1 Woche im Internet im Wortlaut zu veröffentlichen
Stärkung der Minderheitenrechte: Fraktionen Fraktionen und ihre Rechte werden definiert In Kommunen mit nur 18 Gemeinderäten kommen auch einzelnen Gemeinderäten die Rechte und Pflichten einer Fraktion zu Künftig können Fraktionen und 1/6 der Gemeinderäte (bisher ¼ ) Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Akteneinsicht stellen Sitzungsunterlagen werden nun in der Regel mindestens 7 vor dem Sitzungstag zugestellt.
Stärkung der Minderheitenrechte: Jugendbeteiligung Jugendliche sind bei sie betreffenden Themen angemessen zu beteiligen. Ein Jugendgemeinderat kann per Unterschriften beantragt werden und hat Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Angemessene finanzielle Mittel sollen ihm zur Verfügung gestellt werden.
Bewusstseins-Änderung Neue gesetzliche Grundlagen sind sehr wichtige Basis Aber ebenso wichtig: Beteiligung als Chance begreifen (Mitmischen & Sachverstand nutzen) Und: als eine absolute Notwendigkeit, in Zeiten zunehmende Politikverdrossenheit: schafft Transparenz, Vertrauen, Identifikation! Neues Rollen-Verständnis bei Politiker/innen und Verwaltungen gefragt: als Mittler, Motivator und Organisator von Beteiligungsprozessen
Beteiligung als Dauer-Thema Beteiligung - Darf nicht nur/erst bei Problemen einsetzen - Muss in allen Politikfeldern mitgedacht werden - Sollte für jede Kommune passend Formen haben - Sollte ganz grundsätzlich als Thema gesetzt werden - Kann eigenständig über die gesetzlichen Vorgaben weitergedacht werden!
Beispiel Heidelberger Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung WICHTIG: Gemeinsamer Entwicklungs- Prozess: Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung Klarer Rahmen, der im Vorhinein festschreibt: wie funktionieren wann welche Arten von Beteiligung und an wen wende ich mich?
Wichtigste Prinzipien: Die Verwaltung informiert frühzeitig (aktuelle Vorhabensliste) Jede/r kann konkrete Beteiligung anregen (Mitspracheantrag) und mitmachen BB bezieht sich immer auf ein konkretes Vorhaben + konkrete Fragestellung Städtische Koordinierungsstelle berät Bürger Verwaltung macht Ergebnisse und Zwischenstände der BB einer breiten Öffentlichkeit zugänglich BB ist ein ergebnisoffener Prozess! BB beruht auf gegenseitigem Vertrauen
Innovation Antrag auf Bürgerbeteiligung Sammlung von 1000 Unterschriften (Einwohner/innen ab 16 Jahren) Entscheidung des GR über Einleitung eines Beteiligungsverfahrens Gemeinsame Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes (eventuell Einsetzung eines paritätisch besetzten Koordinierungsbeirates): Ziele? Methode? Kosten? Ablauf und Terminplan? Entscheidung des GR über dieses Konzept
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Infos zu den Demokratie-Reformen und der Arbeit von Mehr Demokratie e.v. unter: www.mitentscheiden.de