Stadtrat. Sachverhalt in der Anlage Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan



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Amt /Abt.: 20 Az.: 941/F 410.2 Datum: 08.12.2015 Drucksache: 1-102/2015 öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Stadt Lindau (Bodensee) Vorlage für: Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss Stadtrat am: 16.12.2015 Betreff: Sachverhalt in der Anlage Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan Beschluss-Vorschlag: 1.) 2.) 3.) Der Stadtrat stimmt der beigefügten Haushaltssatzung 2016 sowie dem Haushalts plan 2016 zu. Der Finanzplan 2015 bis 2019 ist entsprechend den bisher von den städtischen Gremien gefassten Beschlüssen und begonnenen Maßnahmen sowie den von den zuständigen Stellen bekanntgegebenen Orientierungsdaten aufzustellen und dem Haushalt beizufügen. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 29.230.000 EUR werden für folgende Maßnahmen eingegangen: 40.000 EUR 5.400.000 EUR 490.000 EUR 150.000 EUR 2.900.000 EUR 800.000 EUR 14.025.000 EUR 4.675.000 EUR 750.000 EUR Verbesserungen Lindenhofpark Thierschbrücke Berliner Platz RW/GW Oberreitnau-Schönau Bahnhof Reutin Zwanzigerstraße Bahnübergang Langenweg Bahnübergang Bregenzer Straße Hochwasserfreilegung Ach Finanzielle Auswirkungen Gesamtinvestition I IMittel stehen zur Verfügung I IMittel stehen nicht zur Verfügung Haushaltsstelle: Deckungsvorschlag: Verwaltungshaushalt Mittelanmeldung zum Haushaltsplan Vermögenshaushalt Folgekosten: Unterschrift 1. Original-Ausfertigung zurück an federführendes Amt (Kopiervorlage)

Amt 20 Herr Reutin Undau (B) 08 12.2015 Drucksache Nr. 1-102/2015 Dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung vorgelegt Az.:941/F410.2 Betreff: Erlass der Haushaltssatzung derstadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan Beschluss-Vorschlaq 1.) Der Stadtrat stimmt der beigefügten Haushaltssatzung 2016 sowie dem Haushalts plan 2016 zu. 2.) Der Finanzplan 2015 bis 2019 ist entsprechend den bisher von den städtischen Gremien gefassten Beschlüssen und begonnenen Maßnahmen sowie den von den zuständigen Stellen bekanntgegebenen Orientierungsdaten aufzustellen und dem Haushalt beizufügen. 3.) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 29.230.000 EUR werden für folgende Maßnahmen eingegangen: 40.000 EUR Verbesserungen Lindenhofpark 5.400.000 EUR Thierschbrücke 490.000 EUR Berliner Platz 150.000 EUR RW/GW Oberreitnau-Schönau 2.900.000 EUR Bahnhof Reutin 800.000 EUR Zwanzigerstraße 14.025.000 EUR Bahnübergang Langenweg 4.675.000 EUR Bahnübergang BregenzerStraße 750.000 EUR Hochwasserfreilegung Ach a u Stadtkämmerer

Haushaltssatzuna der STADT LINDAU (BODENSEE) für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 52.980.870 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.997.029 Euro ab. (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions förderungsmaßnahmen wird auf 2.300.000 Euro festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee) wird auf 3.658.000 Euro festgesetzt. (3) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Bäder werden nicht festgesetzt. 2 (4) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Lindau wird auf 800.000 Euro festgesetzt. (5) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin werden nicht festgesetzt. (6) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Krematorium werden nicht festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung wird auf 2.100.000 Euro festgesetzt.

(8) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Grundstücksmanagement werden nicht festgesetzt. (9) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt. 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 29.230.000 Euro festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaugetriebe Lindau (Bodensee) werden nicht festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Bäder wird auf 12.070.000 Euro festgesetzt. (4) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Lindau werden nicht festgesetzt. (5) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Senioren- und Pflege heimes Reutin werden nicht festgesetzt. (6) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Krematorium werden nicht festgesetzt. (7) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung werden nicht festgesetzt. (8) Verpflichtungsermächtigungen imvermögenshaushalt des Regiebetriebes Grundstücksmanagement werden nicht festgesetzt. (9) Der Gesamtbetrag derverpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus halt des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement wird auf 15.579.492 Euro festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 4 a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 325 v.h. b) für Grundstücke (B) 405 v.h. 2. Gewerbesteuer 380 v.h.

5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 Euro festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee) wird auf 800.000 Euro festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Bäder wird auf 500.000 Euro festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Lindau wird auf 350.000 Euro festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wird auf 130.000 Euro festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes Krematorium wird auf 100.000 Euro festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung wird auf 200.000 Euro festgesetzt. (8) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes Grundstücksmanagement wird auf 30.000 Euro festgesetzt. (9) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanage ment wird auf 30.000 Euro festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. 6 Lindau (B), den STADT LINDAU (BODENSEE) Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister