Information des Bürgermeisters. 9. Sitzung des Gemeinderates vom 5. Juni 2007

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Transkript:

Information des Bürgermeisters 9. Sitzung des Gemeinderates vom 5. Juni 2007 14. Juni 2007 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 14. Juni 2007 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 14. Juni 2007 Zustellung an die Abonnenten

Information des Bürgermeisters 9. Sitzung des Gemeinderates vom 5. Juni 2007 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Corporate Design (CD) der Gemeinde Vaduz Der Gemeinderat setzte am 27. Februar 2007 eine Arbeitsgruppe ein und beauftragte sie zur Erarbeitung eines umfassenden Erscheinungsbildes der Gemeinde Vaduz einen Ideen- und Offertpreiswettbewerb unter den Grafik- bzw. Gestaltungsbüros in Liechtenstein auszuschreiben. Auf Antrag der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit wird einstimmig das Grafikbüro IDconnect (Andreas Batliner), Triesen, mit der Weiterbearbeitung des erstrangierten Projektes orange und Ausarbeitung eines CD-Handbuches gemäss Honorarofferte über CHF 29 000.-- beauftragt. Personalwesen Abwasserwerk, Ersatzanstellung Mitarbeiter Auf Antrag Abwasserwerk, Personalwesen und Bürgermeister genehmigt der Gemeinderat die Bestellung von Florin Wachter, Vaduz, als Facharbeiter Abwasserwerk ab 1. Oktober 2007. Einstimmig Vaduzer Riet, Hintere Länge Drainage, Sickerschlitze Etappe 2007/2008 Bauprojekt Die Drainage im Vaduzer Riet ist, Ende der 70-er Jahre nach dem heute in Liechtenstein und vielerorts auch in der Schweiz und anderen Ländern gebräuchlichen Verfahren, gebaut worden. Dabei werden die Saugerleitungen und teilweise auch die Sammelleitungen maschinell verlegt und mit einem Kiesfilter bis ca. 20 cm unter Terrain überdeckt. Auf diese - 1 -

Weise wird eine sehr gute Entwässerungswirkung mit dem Vorteil erreicht, dass durch die Kiesfilter über den Rohrleitungen im Zusammenspiel mit einem gesteuerten Pumpwerk und Stauschiebern der Grundwasserhaushalt reguliert werden kann. Um die Drainagewirkung noch weiter zu verbessern, wird seit Anfang der 80-er Jahre das Rohr- und Kiesfiltersystem durch Sickerschlitze ergänzt. Sickerschlitze sind zusätzliche Kiesfilter, welche in kurzen Abständen zu den Saugerleitungen im Oberboden eingezogen werden und damit eine Verbindung zwischen den Saugerleitungen bzw. deren Kiesfilter herstellen. Anfallendes Oberflächenwasser gelangt somit schneller über die Sickerschlitze in das Kies über den Saugerleitungen und letztendlich in die Saugerleitungen selber. Die nachträgliche Ergänzung mit Sickerschlitzen lässt zweifelsfrei eine Verbesserung der aktuellen Bewirtschaftungsverhältnisse erwarten. Im Winter 2001/2002 sind in einer ersten Etappe auf gemeindeeigenem Boden und Privaten Boden in der Hinteren Länge auf einer Fläche von 11.3 ha Sickerschlitze erstellt worden. Schon in der darauf folgenden Pflanzperiode konnte ein stark verbessertes Wachstum festgestellt werden, was auf eine nun erhöhte Leistungsfähigkeit der erweiterten Drainage hinweist. In einer weitern Etappe (11.5 ha) ist nun vorgesehen, wiederum auf dem gemeindeeigenen Boden, auf dem der St. Florinspfründe und dem Messmergut, im nördlichen Teil der Hinteren Länge, ebenfalls die Leistungsfähigkeit der Drainage mittels Sickerschlitzen zu verbessern. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das vorliegende Bauprojekt für die Erstellung der vorgesehenen Sickerschlitze mit einem Kostenvoranschlag im Betrag von CHF 70 000.-- (inkl. MWSt. und Nebenkosten aller Art) und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. Der entsprechende Betrag ist im Gesamtbudget 2007/08 berücksichtigt. Abwasserpumpwerk Lettstrasse (Rheinpark Stadion) Bauprojekt Auf Grund des erhöhten Abwasserspitzenanfalls durch den Ausbau des Rheinparkstadions wird die Erhöhung der Abflussleistung des bestehenden Abwasserpumpwerks Sportplatz am Binnenkanal notwendig. Die Leistung des Abwasserpumpwerks ist genügend für den Normalbetrieb, kann aber die erforderliche Abflussleistung beim Anfall einer Abwasserspitze nicht erbringen. Daher ist eine Verbesserung der Abflussleistung erforderlich. Der berechnete Schmutzwasseranfall (Spitzenwert) zum Abwasserpumpwerk beträgt neu 42 l/sec. Um unvorhergesehene, spätere zusätzliche Abwassermengen abführen zu können wird die Leistung der Pumpen neu auf 2 x 30 l/sec ausgelegt. - 2 -

Die bestehende Druckleitung verläuft in der Binnenkanalbrücke und mündet in den Hauptsammelkanal 2. Eine Erweiterung mit einer zweiten Druckleitung unter der Brücke ist, wegen dem erforderlichen Durchlassprofil (Hochwasserschutz) für den Binnenkanal, nicht möglich. Als Lösung werden neu 2 Druckleitungen als Dücker verlegt. Bauzeit: September bis Ende Oktober 2007 Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das vorliegende Bauprojekt Abwasserpumpwerk Lettstrasse (Rheinpark Stadion) mit einem Kostenvoranschlag im Betrag von CHF 200 000.-- (inkl. MWSt. und Nebenkosten aller Art) und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. Der entsprechende Betrag ist im Gesamtbudget 2007 berücksichtigt. Sanierung Hauptsammelkanal 1 (HSK 1), Abschnitt 3 KS C2 5 (PW Haberfeld) bis HWE D5 (Kirchstrasse) Arbeitsvergabe Der Hauptsammelkanal 1 (HSK1) von Vaduz wurde mit dem Generellen Kanalisationsprojekt von 1954 geplant und nach der Realisierung der Kläranlage in den Jahren 1959 bis 1966 erstellt und ist somit rund 40-jährig. Die Generelle Entwässerungsplanung 1995 (GEP 1995) bildet die wesentliche Grundlage für die Sanierungsplanung des HSK 1 und der Hochwasserentlastungen. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Ingenieurleistungen Projektierung und Ausschreibung für die Sanierung Hauptsammelkanal HSK1, Abschnitt 3 KS C2 5 (Haberfeld) bis HWE D5 (Kirchstrasse) im Betrag von CHF 44 000.-- inkl. MWSt. einstimmig an das Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz. Bei der vorliegenden Auftragserteilung handelt es sich um eine Direktvergabe gemäss Art. 26, ÖAWV. Liegenschaft Zollstrasse 16, Landhaus am Giessen und Wohnhaus Termische Solaranlage, Abklärungen zum Zusatzantrag Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. April 2007 den Ergänzungskredit für zusätzliche Sanierungsarbeiten genehmigt. Teil der Sanierung ist die Erneuerung eines Teils des Daches und der Wasserleitungen des Schwimmbads. Zusätzlich hat der Gemeinderat beschlossen, abzuklären, ob beim Landhaus am Giessen, eine thermische Solaranlage zur Erwärmung des Schwimmbadwassers eingebaut werden kann. Auf Antrag des Bürgermeisters beschliesst der Gemeinderat einstimmig zur Erwärmung des Schwimmbadwassers eine thermische Solaranlage einzubauen und spricht den entsprechenden Ergänzungskredit in der Höhe von CHF 50 000.--. - 3 -

Liegenschaft Zollstrasse 16, Landhaus am Giessen und Wohnhaus Arbeitsvergaben Spenglerarbeiten Spenglerei Stefan Frick CHF 30 379.55 Einstimmig Dachdeckerarbeiten Martin Jehle Bedachungs Anstalt, Schaan CHF 41 148.90 Einstimmig Dienstfahrzeug der Gemeinde Vaduz Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2007 beschlossen, künftig wenn möglich ausschliesslich erdgasbetriebene Dienstfahrzeuge anzuschaffen. In Ergänzung dieses Beschlusses beschliesst der Gemeinderat einstimmig, als Beitrag an die Reduktion von Schadstoffemissionen und in Vorbildfunktion als Gemeinde für den Schutz unserer Umwelt, in Zukunft wenn möglich ausschliesslich Fahrzeuge anzuschaffen, die einen geringen Energieverbrauch und einen geringen Schadstoffausstoss nachweisen. Dies können Hybrid, Erdgas- oder andere umweltschonende Fahrzeuge sein. Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden, Vernehmlassungsbericht der Regierung Die Finanzkommission der Gemeinde Vaduz hat dem Gemeinderat eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Reform des Finanzzuweisungssystem vom Land zu den Gemeinden zur Genehmigung z.hd. der Regierung vorgelegt. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Stellungnahme z.hd. der Regierung. Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz LGU, Mitgliedschaft Am 23. Oktober 2001 hat der Gemeinderat beschlossen, die Mitgliedschaft der Gemeinde Vaduz bei der Liecht. Gesellschaft für Umweltschutz LGU zu kündigen. Im Kündigungsschreiben der Gemeinde Vaduz ist festgehalten, dass ein späterer Wiedereintritt bei geänderter Handlungsweise der Liecht. Gesellschaft für Umweltschutz LGU vorgesehen werden kann. - 4 -

Die Umweltschutzkommission stellt fest, dass eine Veränderung im Sinne des Schreibens der Gemeinde Vaduz vom 21. November 2001 in der Zwischenzeit eingetreten ist. Durch das Engagement der Liecht. Gesellschaft für Umweltschutz LGU, das sie nicht zuletzt in zahlreichen Projekten bewiesen hat, gebührt ihnen auch die finanzielle Unterstützung der Gemeinde Vaduz. Alle anderen Gemeinden gehören nach wie vor der Liecht. Gesellschaft für Umweltschutz LGU an. Auf Antrag der Umweltschutzkommission spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass die Gemeinde Vaduz wieder die Kollektivmitgliedschaft der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz LGU erwirbt. Die Gemeinde Vaduz gewährt vorläufig eine jährliche Unterstützung im Betrag von CHF 5 000.--. Nach wie vor ist im Einzelfall eine projektbezogene Unterstützung zusätzlich möglich. 9 Ja-Stimmen (4 FBP, 4 VU, 1 FL), 4 Nein-Stimmen (2 FBP, 2 VU) Gemeindebeitrag an die Imker Die Gemeinde Vaduz unterstützt die Vaduzer Imker je Bienenvolk mit CHF 70.-- und einem Gemeindebeitrag an den Liechtensteiner Imkerverein, Sektion Vaduz, mit CHF 1 000.--. Der Liechtensteiner Imkerverein, Sektion Vaduz, hat die Gemeinde Vaduz ersucht, den Beitrag je Bienenvolk auf CHF 100.-- zu erhöhen. Die Bienen erfüllen eine ökologische Funktion, die für die Erhaltung der Natur von grosser Bedeutung ist. Nur ein gesundes Bienenvolk kann die Aufgabe der Bestäubung von Pflanzen erfüllen. Die Umweltbedingungen haben einen massgeblichen Einfluss auf die Bienengesundheit. Bienenkrankheiten und Parasitenbefall erfordern von den Imkern grosse Anstrengungen. Beiträge einer Gemeinde wirken sich präjudizierend auch auf die anderen Gemeinden aus. Die Konferenz der Gemeindevorsteher empfiehlt den Gemeinden, die Gewährung von Beiträgen an die Imker einheitlich je Bienenvolk mit CHF 80.-- zu regeln. Die gewerbliche Produktion von Honig ist nicht förderungswürdig. Es gilt deshalb eine Begrenzung der Förderung auf 40 Bienenvölker je Imker. Der Empfehlung der Vorsteherkonferenz entsprechend stimmt der Gemeinderat einstimmig einer Erhöhung des Beitrages der Gemeinde Vaduz an die Vaduzer Imker von derzeit CHF 70.-- je Bienenvolk auf CHF 80.-- zu. Die Neuregelung gilt ab dem nächsten Jahr. - 5 -

Amtliche Kundmachungen, Anschlagtafel Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass anstelle der bisherigen Anschlagtafel auf dem Rathausplatz für die amtlichen Kundmachungen ein neuer Standplatz installiert wird. Der neue Standort für die Anschlagtafel der amtlichen Kundmachungen befindet sich dann an der Frontseite der Gemeindeliegenschaft Städtle14, Gemeindebauverwaltung. Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 14. Juni 2007-6 -