Betreff: Veränderungen zum Stellenplan 2014

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KREIS WESEL Drucksache 1542 /VIII VIII. Wahlperiode 2009-2014 Betreff: Veränderungen zum Stellenplan 2014 Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 24.September 2013 Beratungsart: öffentlich Federführung: Der Landrat, Geschäftsbereich 15 (Organisation, Personal und IT) Anlagen: 3 Beratungsweg: Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten Sitzungsdatum: 09.10.2013 Kreisausschuss 10.10.2013 Kreistag 17.10.2013 I. Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss schlägt dem Kreistag vor, wie folgt zu beschließen: Der Kreistag beschließt die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Veränderungen zum Stellenplan 2014. Der Stellenplan 2014 umfasst insgesamt 1.169,01 Stellen und 5,50 kw-stellen. II. Sachlage: Der Kreistag des Kreises Wesel hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 den Stellenplan 2014 mit insgesamt 1.160,36 Stellen beschlossen. Durch die nachfolgend dargestellten Mehrbedarfe von 10,17 Stellen und Minderbedarfe von 1,52 Stellen ergeben sich für den Stellenplan 2014 insgesamt 8,65 Mehrstellen: 1. Einrichtung von 2,43 Stellen (A 9 m. D.) in der Kreisleitstelle Wesel Die Arbeitsplätze der Disponentinnen und Disponenten sind Bildschirmarbeitsplätze im Sinne von 2 der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV). Da

2 der tägliche Arbeitsablauf in der Kreisleitstelle nicht so gestaltet werden kann, dass die andauernde intensive Bildschirmarbeit regelmäßig durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird, ist den Disponenten in der Kreisleitstelle zur Vermeidung von Gesundheitsbelastungen durch einseitige Arbeitsbeanspruchung gem. 5 BildscharbV i.v.m der Information für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wesel zur Arbeit an Bildschirmgeräten vom 25.01.2008 eine 10- minütige Pause je Stunde Dienstzeit zu gewähren. Der sich daraus ergebende Mehrbedarf für die Arbeitsplätze für Disponentinnen und Disponenten in der Kreisleitstelle Wesel beläuft sich auf 2,43 Stellen. Die hierfür anfallenden Personalkosten von rd. 150.000 werden zu 65 % über die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst gegenfinanziert. 2. Einrichtung von 4,80 Stellen (A 9 m. D.) in der Kreisleitstelle Wesel Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat mit Erlass vom 27.04.2012 das Betriebskonzept für den Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verbindlich eingeführt. Mit der Errichtung eines gemeinsamen, zur Nutzung durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bestimmten bundesweiten zentralen Funknetzes stellt der Digitalfunk die Nachfolge für den Sprechfunkbetrieb in zahlreichen analogen Funknetzen dar, die bisher von verschiedenen BOS (Polizei, Justiz, Feuer- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen sowie Verfassungsschutz im Nordrhein-Westfalen) betrieben werden. Mit der Einführung eines gemeinsamen Digitalfunksystems für die BOS der Länder und des Bundes entstehen aber aufgrund des deutlich größeren Leistungsumfangs dieses Systems und der gemeinsamen Nutzung eines Kommunikationsnetzes neue Aufgabenbereiche und neue übergreifende Abstimmungsbedarfe für die einzelnen BOS. Das Betriebskonzept für den Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben weist u.a. die Funktion der Vorhaltenden Stelle für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr den Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Gemeinden und Hilfsorganisationen zu, geht jedoch von der Vorteilhaftigkeit einer kreisweiten Lösung aus, da die Einrichtung einer solchen Funktion bei jeder kreisangehörigen Kommune weder aus wirtschaftlichen noch aus betriebs-

3 taktischen Gründen zielführend wäre. Daher haben der Kreis Wesel und die kreisangehörigen Kommunen vereinbart, dass die Kreisleitstelle neben der ihr zugewiesenen Funktion der technisch taktischen Betriebsstelle (TTB) auch die Funktion der vorhaltenden Stelle ausüben soll. Diese Vereinbarung soll im Rahmen des derzeit in Vorbereitung befindlichen Betriebshandbuches Digitalfunk für den Kreis Wesel bis Ende 2013 festgeschrieben werden. Bereits bei der Beschaffung der Endgeräte für den Digitalfunk wurde über einen Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen eine kreisweit einheitliche Verfahrensweise festgelegt. Zu den veränderten Aufgaben der Kreisleitstelle gehört auch das Digitalfunkmanagement im Einsatzgeschehen des Rettungsdienstes und des Feuerschutzes sowie bei größeren Schadensereignissen. Hierfür wird eine Funktionsstelle im Rahmen einer Rund-um-die-Uhr-Besetzung in der Kreisleitstelle benötigt. Der hiermit verbundene Stellenmehrbedarf beläuft sich auf 4,80 Stellen. Die Pflicht zur Wahrnehmung dieser Aufgabe folgt aus 1 (5) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG), wonach die Kreise Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung unterhalten, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Da die analoge Funktechnik, die bisher auch durch den Kreis Wesel gewartet und betrieben wurde, wegen fehlender Ersatzteilmöglichkeiten nicht mehr funktionstüchtig aufrecht erhalten werden kann, müssen zukünftig alle kreisangehörigen Kommunen den Digitalfunk für die Kommunikation nutzen, so dass der überörtliche Bedarf gegeben ist. Der Digitalfunk wird bis Ende 2013 flächendeckend im Bereich des Rettungsdienstes eingesetzt und bereits zum jetzigen Zeitpunkt zumindest teilweise von allen Feuerwehren der Städte und Gemeinden genutzt, wobei die endgültige Ablösung des analogen Funknetzes Zug um Zug erfolgen wird. Die hierfür anfallenden Personalkosten von rd. 300.000 werden zu 65 % über die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst gegenfinanziert. 3. Stellenmehrbedarf im Umfang von 0,50 Stellenanteilen (A 11) für Widersprüche, Klagen und Verwaltung im Bereich Schwerbehindertenausweise des Fachdienstes 50 (Allgemeine Sozialangelegenheiten) Durch den Anstieg der Fallzahlen und zur Kompensierung der organisatorischen Änderungen in dem Bereich ergeben sich Stellenbedarfe von jeweils 0,5 Stellen-

4 anteilen. Durch Umschichtung einer 0,50 Stelle (A 10) aus dem Fachdienst 54 (Gesundheitswesen, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung) ergibt sich tatsächlich nur ein Mehrbedarf von einer 0,50 Stelle. Die Gesamtkosten der 0,50 Mehrstelle werden durch das Land NRW in vollem Umfang refinanziert. 4. Stellenbedarf im Umfang von 0,30 Stellenanteilen (EG 14) im Bereich des amtsärztlichen Dienstes des Fachdienstes 53 (Gesundheitswesen, ärztlicher Dienst) Im Zuge einer Organisationsuntersuchung im amtsärztlichen Dienst hat sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Stellenanpassung ergeben. Die Gründe hierfür liegen in einem erhöhten Arbeitsaufwand im Bereich des amtsärztlichen Dienstes. 5. Stellenbedarf im Umfang von 0,14 Stellenanteilen (EG 6) im Sekretariat der Regionalen Schulberatung des Fachdienstes 48 (Schulen und regionale Schulberatung) Mit der hiermit verbundenen Stundenanpassung gehen Umverteilungen im Vorstandsbereich 4 einher, die im Ergebnis zu einer Herabbewertung von zwei Stellen und somit trotz des erhöhten Stellenbedarfs zu einer dauerhaften Personalkosteneinsparung von rd. 3.400 führen werden. 6. Einrichtung einer 1,0 Stelle (EG 9) für Fachpersonal im Bereich des Immissionsschutzes des Fachdienstes 66 (Wasser- und Abfallwirtschaft) Aufgrund der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU der Europäischen Union ist der Kreis Wesel verpflichtet, die Aufgabe der Überwachung von Anlagen nach Immissionsschutz und nach Baurecht dauerhaft wahrzunehmen. Für die gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung ist die Stelleneinrichtung zwingend erforderlich. Die Personalkosten sollen zu 100 % durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden. 7. Einrichtung einer 1,0 Stelle (EG 6) im Fachdienst 15-3 (IT, Kommunikation und E-Government) Durch die zusätzliche Übernahme der kompletten technischen und kaufmännischen Betreuung aller Kopier- und Drucksysteme einschließlich der Beschaffung des gesamten IT-Verbrauchsmaterials, die Betreuung von 30 neuen Bildschir-

5 marbeitsplätzen, die Übernahme von neuen Aufgaben z. B. Mail-Weiterleitung, Zeiterfassung, Intranet für das Jobcenter Kreis Wesel und die Übernahme der zentralen Pflege des Internetangebotes für die gesamte Kreisverwaltung und die Bereitstellung des Formularservers ist die Einrichtung der Stelle erforderlich. Diese Stellenausweitung ist für die Aufrechterhaltung eines gesicherten IT-Betriebes und somit der Funktionsfähigkeit der Gesamtverwaltung unabweisbar. Durch Umschichtungen aus den Vorstandsbereichen sollen hierfür spätestens in 2015 insgesamt 0,80 Stellenanteile bereitgestellt werden. 8. Der Stellenminderbedarf von 1,52 Stellen ergibt sich durch die Einsparung eines 0,67 Stellenanteils (EG 6) gem. KoSo-Beschluss (Hausmeister) und den Wegfall einer 0,85 Stelle (EG 1/2) im Rahmen der Umsetzung des neues Reinigungskonzeptes Verwaltungsgebäude in der Umsetzung einer KoSo-Maßnahme. Darüber hinaus sollen aufgrund organisatorischer Änderungen z. B. Verlagerung von 24,83 Stellen des Fachdienstes 55 (Schwerbehindertenausweise) zum Fachdienst 50 (Allgemeine Sozialangelegenheiten) insgesamt 29,41 kostenneutrale Umschichtungen vorgenommen und Besoldungsgruppen im Bereich der Beamten und Beamtinnen aufgrund von Stellenbewertungen angepasst werden. Der Personalrat der Kreisverwaltung Wesel wird gem. 75 Ziffer 1 Landespersonalvertretungsgesetz NW angehört; die Gleichstellungsstelle und die Vertrauensperson für Schwerbehinderte werden ebenfalls beteiligt. Seitens der vorgenannten Gremien abgegebene Stellungnahmen werden zeitnah nachgereicht. III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT): Die Einrichtung der 10,17 Mehrstellen führt bei 1,52 Minderstellen im Stellenplan 2014 zu einer Ausweitung um 8,65 Stellen. Bedingt durch die weitgehende Gegenfinanzierung der Stellen und die vorgesehenen Stelleneinsparungen kann die Belastung des Personalkostenetats von rd. 501.500 auf rd. 225.000 reduziert werden. Die Mehrkosten sollen im Zuge der Haushaltsbewirtschaftung aufgefangen werden; eine Anpassung des Haushaltes ist nicht erforderlich. Der Kreistagsbeschluss vom

6 14.06.2007 zum Abbau von Stellen bzw. Umschichtungen und die Stelleneinsparungen gem. der KoSo-Beschlüsse bleiben hiervon unberührt.