Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Ausbildungsschulen. Unterrichtseinsatz - Organisation - Vorgaben

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Transkript:

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Informationen für Ausbildungsschulen Unterrichtseinsatz - Organisation - Vorgaben Stand: Dezember 2018 1

EINLEITUNG INHALT Zielsetzung der Handreichung 3 AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE Aufgaben und Zuständigkeiten 7 EINSATZ IM UNTERRICHT Regelungen und Absprachen 8 LANGZEITBEURTEILUNGEN/STAATSPRÜFUNG Vorgaben 10 2 2

EINLEITUNG Sehr geehrte Damen und Herren, die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Ausbildung von LAA und Lehrkräften in Ausbildung (LiA) an Schulen und am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL, hier: Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) sind in der OVP vom 10.04.2011 (geändert mit Verordnung vom 08.07.2018) und dem dazugehörigen Kerncurriculum festgelegt. Für LiA sind zusätzlich noch die Regelungen der OBAS zu beachten. Im Ausbildungsalltag treten immer wieder Fragen zur konkreten Umsetzung auf. Die folgenden Hinweise versuchen diese Fragen zu beantworten und sollen Sie bei der Gestaltung der Ausbildung an der Schule unterstützen. Wir stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Jens Mettler (Seminarleitung Gymnasium/Gesamtschule) Die Ausbildung orientiert sich an den Prinzipien der Erwachsenenbildung. Sie versteht die Referendarinnen und Referendare als autonome Lernende, die aktiv und selbstverantwortlich am Ausbildungsprozess teilnehmen und ihn konstruktiv mitgestalten. Partizipation und Kooperation sind grundlegende Prinzipien der Seminararbeit, die in einem motivierenden und von gegenseitiger Wertschätzung getragenen Arbeitsklima seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie auch der Seminarausbilderinnen und -ausbilder stattfindet. 3

Dienststelle/Personen Standort: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Claudiusstraße 1 50678 Köln Tel.: 0221-8275-3486 Fax: 0221-8275 -3488 Mail: seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de Homepage: www.zfsl-koeln.nrw.de/seminar_gyge Postanschrift: c/o TH Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln PERSONEN Leiter des ZfsL: Ingo Schaub (ingo.schaub@zfsl.nrw.de; Raum: 143a) Seminarleiter Gy/Ge: Jens Mettler (jens.mettler@zfsl.nrw.de; Raum: 160) Seminarbüro Gy/Ge: Gabriele Quint (seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de; Raum: 163) 4

Die Ausbildung der LAA an Schulen umfasst im Durchschnitt 14 Wochenstunden ( 11 Abs. 5 OVP). Diese 14 Stunden setzen sich zusammen aus (vgl. 11 Abs. 3 OVP) Hospitationen im Unterricht (auch bei anderen LAA und Fachleitungen), Ausbildungsunterricht (unter Anleitung und als selbstständiger Unterricht), weiteren Ausbildungsangeboten der Schule im Rahmen des schulischen Ausbildungsprogramms ( 14 OVP). Unterrichtshospitation und Ausbildungsunterricht dienen in erster Linie der Anleitung und Beratung der LAA. Mit dem Jahrgang Mai 2019 kann der Vorbereitungsdienst an unserem Seminar auch in Teilzeit absolviert werden. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in 8a OVP. 5

Die Ausbildung am Seminar Gy/Ge Köln folgt den Vorgaben der OVP 2018 und des Kerncurriculums und damit den Prinzipien der Standard-, Personen-, Handlungsfeld- und Wissenschaftsorientierung. Die Ausbildungsinhalte wurden vom Kollegium des Seminars in enger Zusammenarbeit mit den ABB der Ausbildungsschulen in einem Ausbildungsprogramm konkretisiert und den an der Ausbildung beteiligten Institutionen und Personen zugeordnet (s. Seminarhomepage Gy/Ge). Auf dieser Basis erstellen die Fach- und KernseminarleiterInnen für Ihre Veranstaltungen ausdifferenzierte Curricula. http://www.zfsl-koeln.nrw.de/seminar_gyge/ 6

AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE Ausbildungsbeauftragte koordinieren und unterstützen die Ausbildung an der Schule. Sie nehmen an den Eingangsund Perspektivgesprächen zu Beginn der Ausbildung teil (vgl. 13 OVP). Wünschenswert ist es auch, dass Ausbildungsbeauftragte an den Unterrichtsnachbesprechungen mit den Fach- und Kernseminarleitungen teilnehmen, da dies die gemeinsame Ausbildung von Schule und ZfsL fördert und die gemeinsame Verantwortung verdeutlicht. Die Ausbildungsbeauftragten sind auch für die Planung und Durchführung des schulischen Ausbildungsprogramms ( 14 OVP) zuständig. Sie sollten daher auch bei der Einsatzplanung der LAA beteiligt werden. Die zwei Anrechnungsstunden pro LAA, die der Schule für die Ausbildung zur Verfügung stehen, sind auf die gesamte Zeit der Ausbildung von 18 Monaten zu sehen. Sie sind zweckgebunden und nur für die Ausbildung gem. OVP einsetzbar (vgl. 11 Abs. 6 i. Vbdg. mit 13 Abs. 3 OVP). Sie dienen der Entlastung der an der Ausbildung beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und Ausbildungsbeauftragten. AUSBILDUNGSUMFANG ZUWEISUNG ZU SCHULEN EINSATZ IM UNTERRICHT Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden (s.u.). Die (Neu)Zuweisung zu einer Ausbildungsschule vor bestandener Zweiter Staatsprüfung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet die Seminarleitung nach Rücksprache mit allen an der Ausbildung Beteiligten und der Bezirksregierung. Die (Teil-) Abordnung an eine zweite, benachbarte Ausbildungsschule zur Durchführung von Hospitationen oder Ausbildungsunterricht ist grundsätzlich möglich, bedarf aber eines diesbezüglichen Antrags an die Seminarleitung sowie der Zustimmung beider beteiligten Schulleitungen. Auch für eine Neuzuweisung nach der Zweiten Staatsprüfung (auch diese muss über die Seminarleitung beantragt werden und erfordert eine ausführliche Beratung) gibt es ein Formular auf der Homepage des ZfsL: http://www.zfsl-koeln.nrw.de/seminar_gyge/formulare/antrag_wechsel-der-schule-nachder-pruefung.pdf. SU wird i.d.r. in den Quartalen 2-5 im Umfang von insgesamt 18 Wochenstunden von den LAA erteilt. LAA im Selbstständigen Unterricht sind verpflichtet, sich in ihrer Unterrichtstätigkeit an die Vorgaben des Schulgesetzes, der geltenden Lehrpläne, der APO-SI, der APO-GOSt, der Fachkonferenzbeschlüsse der Ausbildungsschule sowie die aktuelle Erlasslage zu besonderen Bereichen ihrer Tätigkeit zu halten, dies gilt insbesondere für Versetzungsbestimmungen, LRS-Erlass, Erlasse zu Nachteilsausgleich im zielgleichen (und ggf. zieldifferenten) Gemeinsamen Unterricht, Hausaufgabenerlass, Richtlinien für Schulfahrten, Verwaltungsvorschriften zur Aufsicht. Es wird dringend empfohlen, sich bereits vor Beginn des Selbstständigen Unterrichtes mit den entsprechenden Regelungen vertraut zu machen. 7

SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT Im 2. bis einschließlich 5. Quartal (zwei vollständige Halbjahre) erteilen die LAA im Rahmen ihrer 14 Wochenstunden insgesamt 18 Wochenstunden selbstständigen Unterricht, also durchschnittlich neun Stunden pro Halbjahr. Diese insgesamt 18 Stunden sind möglichst gleichmäßig zu verteilen. Es müssen beide Fächer ausgewogen berücksichtigt werden. Der selbstständige Ausbildungsunterricht ist möglichst auch auf unterschiedliche Schulstufen bzw. Bildungsgänge (soweit vorhanden) zu verteilen, Lerngruppen sollen möglichst kontinuierlich betreut werden. Im 1. und 6. Ausbildungsquartal wird kein selbstständiger Unterricht erteilt. Dies gilt auch für die Zeit nach der Staatsprüfung. Es kann jedoch selbstständiger Unterricht im Rahmen von Mehrarbeit erteilt werden. Bei dem Einsatz von LAA im selbstständigen Ausbildungsunterricht sind die Wünsche der LAA und die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. Der Einsatz erfolgt durch die Schulleitung im Benehmen mit dem Seminar ( 11 Abs. 7 OVP). Die ausbildungsfachliche Perspektive (z.b. vertreten durch schulischen Ausbildungsbeauftragten) sollte bei der Einsatzplanung unbedingt berücksichtigt werden. Selbstständiger Unterricht ist zugleich auch Ausbildungsunterricht. Es ist daher hilfreich, wenn den LAA (erfahrene) Lehrerinnen und Lehrer zur Beratung und Zusammenarbeit (z.b. in parallelen Lerngruppen) an die Seite gestellt werden. LAA sind noch in der Ausbildung. Sie sollen zwar alle Bereiche und Handlungsfelder in Schule kennenlernen, die Übertragung von zusätzlicher Verantwortung [z.b. alleinige Klassenleitung, verantwortliche Organisation und Durchführung von Fahrten, federführende Entwicklung von Fachcurricula oder Bildungsgangcurricula, Aufsichten, "Bereitschaften"...] fällt jedoch nicht in den Bereich der Ausbildung. Hier sind Modelle, die den LAA eine lernende Partizipation ermöglichen und ihnen Einblick in verschiedene Aufgabenbereiche geben, im Sinne der Ausbildung. Die organisatorischen Rahmenbedingungen an der Schule (z.b. Stundenplan) sollen Möglichkeiten zur Kooperation der LAA untereinander eröffnen. So sollen gegenseitige Hospitationen im Unterricht, die i. d. R. eine hohe Lernwirksamkeit haben, möglich sein. Für Arbeitstreffen im Rahmen des schulischen Ausbildungsprogramms sind (auch organisatorische) Regelungen zu treffen, die diese Arbeitsform und eine kontinuierliche Arbeit in Abstimmung mit dem Ausbildungsprogramm von Schule und Seminar ermöglichen. 8

MEHRARBEIT...von Auszubildenden im Vorbereitungsdienst LAA sind über die 14 Wochenstunden Ausbildung in der Schule (vgl. Nr. 2.1 oben) nur sehr begrenzt einsetzbar (vgl. 11 Abs. 8 OVP). Den rechtlichen Hintergrund bildet das besondere Ausbildungsverhältnis, das LAA in ihrem diesbezüglichen Rechtsstatus (Ausbildung und Ausbildungsvergütung vs. Dienstbezüge) von beamteten und tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern unterscheidet. Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten: LAA müssen grundsätzlich ihre Zustimmung geben, wenn sie zusätzlichen Unterricht über die o.a. 14 Stunden Ausbildung pro Woche übernehmen sollen. Es muss ebenfalls die Zustimmung der Seminarleitung hierzu vorab eingeholt werden.. Bitte verwenden Sie den Antrag auf unserer Homepage. Bis zum (erfolgreichen) Ablegen der Prüfung dürfen max. drei Wochenstunden zusätzlicher Unterricht erteilt werden, danach ca. max. sechs Wochenstunden. Prüfung und Ausbildung haben immer Vorrang vor zusätzlichem Unterricht - auch nach der Prüfung, z.b. die Notwendigkeit zur Einsichtnahme in eine andere Schulform gem. 12 OVP und Dienstzeiten in Fach- und Kernseminaren. Bei der Berechnung der maximalen Stundenzahl nach der Prüfung ist zudem zu beachten, dass die Gesamtbelastung der LAA (14 Wochenstd. Ausbildung in der Schule plus sieben Wochenstd. Ausbildung im ZfsL plus x Wochenstd. zusätzlicher Unterricht) nicht über dem normalen Stundendeputat für das entsprechende Lehramt liegen darf und insgesamt pro Monat nicht mehr als 24 Stunden Mehrarbeit anfallen dürfen. Mehrarbeit (mit Zustimmung) - dazu zählen auch ad-hoc Vertretungen - sind den LAA Staatsprüfung Bitte beachten Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes. http://www.lpa1.nrw.de/ab2/staatspruefung/ovp- 2016/index.html von der ersten Stunde an mit den regulären Vergütungssätzen voll zu vergüten. Eine Gegenrechnung mit ausgefallenen Stunden ist nicht statthaft (Ausbildungsvergütung vs. Dienstbezüge). Dies gilt nicht, wenn LAA in begrenztem Umfang Vertretungen in Lerngruppen übernehmen, in denen Sie gerade Ausbildungsunterricht machen (zeitlich begrenzter Ausfall der Ausbildungslehrkraft). Nehmen Sie in diesen Fällen bitte mit der Seminarleitung Kontakt auf. Die Vergütung der Mehrarbeit erfolgt über die Schule gem. BASS 21-22 Nr. 21. Ein Antrag auf Nebentätigkeit ist nicht erforderlich, da die Tätigkeit vom Hauptamt ausgeht. 9

LANGZEITBEURTEI- LUNGEN Bitte beachten Sie die umfangreichen Handreichungen und Formulare des Prüfungsamtes. http://www.lpa1.nrw.de/ab2/staatspruefung/ovp-2016/langzeitbeurteilung-zfsl/index. html Ausbildungslehrerinnen und lehrer erstellen nach Abschluss des Ausbildungsunterrichtes unter Anleitung einen standardorientierten Beurteilungsbeitrag ohne Note gem. 16 Abs. 2 OVP. Die Beurteilungsbeiträge sollen spätestens am Ende des Halbjahres, in dem der Ausbildungsunterricht unter Anleitung betreut wird, erstellt, den LAA zur Kenntnis gegeben (Unterschrift) und an das ZfsL weitergeleitet werden. Für die fristgerechte Erstellung und Weiterleitung an das ZfsL sorgt die Schule. Neben den eigenen Beobachtungen der Schulleitungen fließen die Beurteilungsbeiträge in die Langzeitbeurteilungen der Schule ein. Die Gewichtung des Einflusses eines Beurteilungsbeitrags liegt im Ermessen der Schulleitung. Die Langzeitbeurteilungen beurteilen den Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes. Sie orientieren sich an den Standards der Anlage 1 zur OVP. Das Prüfungsamt hat einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung gestellt. Ist eine Fachnote mangelhaft (oder ungenügend), so kann die Endnote der Langzeitbeurteilung nicht besser als mangelhaft sein. ( 16 Abs. 1 0 VP) Wenn erkennbar ist, dass die Leistungen deutliche Mängel aufweisen, die die Zulassung oder das Bestehen der Prüfung gefährden könnten, so hat sich ein rechtzeitiges, gemeinsames Ausbildungsgespräch aller an der Ausbildung beteiligten Personen zur Klärung und Entwicklung von möglichen Perspektiven als hilfreich erwiesen. Hier sollten sowohl Schule als auch Seminar frühzeitig aufeinander zugehen. Die Langzeitbeurteilungen müssen dem ZfsL spätestens 4 Wochen vor dem individuellen Prüfungstermin in zweifacher Ausfertigung im Original vorliegen, damit eine rechtzeitige Zustellung der gesamten Unterlagen an das Prüfungsamt (spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag, vgl. 16) gewährleistet ist. Neu für Sonderfälle (Abbruch, Entlassung, Erkrankung, Elternzeit, Schulwechsel/Schulleitungswechsel): Auch hier müssen Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilungen in dem bekannten Format erstellt werden. 10

STAATSPRÜFUNG Das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen gibt sehr umfassende Hinweise zu den Prüfungen (s.o.). Das Prüfungsamt weist erneut darauf hin, dass LAA nicht für die Bewirtung der eigenen Prüfungskommission zuständig sind. Dies ist von dem Verwaltungsgericht als Widerspruchsgrund gegen die Prüfung akzeptiert worden. Ein entsprechender Erlass des MSW aus dem Jahr 1998 regelt dies auch eindeutig. Es bestehen aber keine Bedenken gegen die Gastfreundschaft der Schule z.b. durch Kaffee, Wasser, Brötchen etc., wenn diese nicht von den LAA vorbereitet und finanziert werden, sondern von der Schule vorbereitet und gegen einen entsprechenden Unkostenbeitrag der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie diese Regelung sowohl in Ihrer Funktion als Prüfungsvorsitzende als auch als gastgebende" Schulleitung. 11

ZUSTÄNDIGKEITEN UND ADRESSEN Das Dezernat 47 bei der Bezirksregierung Köln ist zuständig für alle Personenstandsänderungen, Anträge auf Erziehungsurlaub und Entlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet: Frau Fuchs: (0221/147/2722) Buchstaben: A-Hi Herr Vostell: (0221/1472571) Buchstaben: Ho-Q Frau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Buchstaben: R - Z (nur bis 14:00 Uhr erreichbar) Frau Asmus: (0221/147/2420) nur Seiteneinsteiger (OBAS) Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website: www.bezreg-koeln.nrw.de Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Seminar Gy/Ge c/o TH Köln Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Tel.: 0221-8275-3486 Fax: 0221-8275 -3488 Raum : 163 Mail : seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de Krankmeldung und Dienstantritt Abgabe aller Zuschriften an LPA, BRK, MSW (siehe Dienstweg) Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen- und Kursfahrten (siehe Formular) Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift, Telefonnummer Anträge auf Nebentätigkeit Anzeige von Dienstunfällen 12

ZUSTÄNDIGKEITEN UND ADRESSEN Bezirksregierung Köln Dezernat 47.2 ggf. auch Dez. 46 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel.: 0221/147/0 Postanschrift: Bezirksregierung Köln Dezernat. 50606 Köln Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit Mutterschutz Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos) Antrag auf Erziehungsurlaub Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift (formlos) Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.d. über das Seminar) (Alle Vorgänge laufen über das Seminarbüro.) Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37 D - 44227 Dortmund Tel.: 0231 936977-0 Fax: 0231 936977 79 Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlich nach Eintritt in das Prüfungsverfahren LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Keine Straße angeben! 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-01 (Zentrale) Fax: 0211/6023-1243 ohne Dienstweg! Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift oder neue Bankverbindung (formlos) Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten immer Personalnummer angeben! 13

ABKÜRZUNGEN APG ABB ADO BAD BASS SU BRK EPG FS/FL Ausbildungsplanungsgespräch (siehe OBAS) Ausbildungsbeauftragte an den Schulen Allgemeine Dienstordnung Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften bedarfsdeckender/selbstständiger Unterricht Bezirksregierung Köln Eingangs- und Perspektivgespräch Fachseminar / Fachleitung KS/KSL Kernseminar / Kernseminarleitung LABG LAA L.i.A. LBV MSB OBAS OVP POB-C UB UNB UPP VD Lehrerausbildungsgesetz LehramtsanwärterIn Lehrer in Ausbildung (siehe OBAS) Landesamt für Besoldung und Versorgung Ministerium für Schule und Bildung Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen Unterrichtsbesuch Unterrichtsnachbesprechung Unterrichtspraktische Prüfung (im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung) Vorbereitungsdienst 14

01 ERSTELLT VON Leif Ehlers Gabriele Quint Jens Mettler Website www.zfsl-koeln.nrw.de 15