Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand Sept. 2018!
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- Karl Frei
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1 Informationen zum Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Ausbildungsprogramms an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminars HRSGe im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Arnsberg Arbeitsstand: Sept Seite 1 von 5 - Anmerkungen: Vergleichen Sie dazu bitte u.a. die 10 und 14 der OVP 2011, geändert durch Verordnung vom (SGV.Nr. 223), und die Anlage 1! Die Bezüge zum Kerncurriculum (festgesetzt am ) sind im Basiskonzept mit entsprechenden Buchstaben, gekennzeichnet, d.h. H für Handlungsfeld und U = Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen, E = Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen, L = Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und benoten, B = Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten, S =Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten. Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen ist die Leitlinie der Handlungsfelder. Die Abkürzungen AL, AB, SL in der Tabelle unten stehen für Ausbildungslehrerinnen bzw. Ausbildungslehrer, Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbildungsbeauftragter, Schulleitung. Entwicklung/Kooperationshandeln: In Kooperation mit beauftragten Ausbildungsbeauftragten und Vertretern bzw. Vertreterinnen des Seminars HRSGe - vorher HRGe - des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung in Arnsberg wurde das erste Basiskonzept im Jahr 2011 entwickelt. Die OVP von 2011 einschließlich der Anlagen wurde durch die Verordnung vom geändert. Am wurde in der Versammlung der Ausbildungsbeauftragten im Ausbildungsbereich des Seminars HRSGe des ZfsL Arnsberg eine weitere Gruppe, aus Ausbildungsbeauftragten und Seminarausbilderinnen bestehend, mit der Weiterentwicklung beauftragt. Diese tagte im März Im Mai 2017 stimmten die versammelten Ausbildungsbeauftragten der weiterentwickelten Fassung des Basiskonzepts zu. Das jeweils gültige Basiskonzept dient der Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an der jeweiligen Ausbildungsschule. Mit der OVP vom , geändert durch Verordnung vom (SGV.Nr.223), sind entsprechende Anpassungen im Basiskonzept erforderlich. Das gemäß OVP von 2011, geändert durch Verordnung vom , angepasste Basiskonzept ersetzt für die Einstellungsjahrgänge ab 2018 des Seminars HRSGe im ZfsL Arnsberg das von 2016 und stellt die Grundlage für die Weiterentwicklung der Ausbildungsprogramme an Schulen bis zum dar. Vergleichen Sie dazu bitte das Protokoll der Besprechung mit den Ausbildungsbeauftragten vom ! Die Weiterentwicklung des jeweiligen Ausbildungsprogramms ist eine obligatorische Aufgabe der Ausbildungsschulen. Vgl. dazu u.a. auch den Referenzrahmen Schulqualität, MSW, 1/2015, S. 63! Das auf der Grundlage des Basiskonzepts ausdifferenzierte Ausbildungsprogramm der Schule(n) ist ein wesentlicher, integraler Bestandteil des Professionalisierungsprozesses in der Lehrerausbildung. Damit wird in den Schulen und im Seminar für alle beteiligten Personen Ausbildung und Ausbildungshandeln transparent sowie verlässlich geplant, umgesetzt, reflektiert und evaluiert. Der Lehramtsanwärterin bzw. dem Lehramtsanwärter wird ein Exemplar des Ausbildungsprogramms zu Beginn des Vorbereitungsdienstes durch die Schule überreicht. Das Ausbildungsprogramm leistet einen Beitrag zur personenorientierten sowie zur standard- und kompetenzorientierten Ausbildung einschließlich der damit verbundenen Zielsetzungen. Darin sind die Ausbildungsgegenstände aufgeführt und wesentliche Hinweise u.a. auf die zu erwerbenden und/oder auszubauenden Kompetenzen sowie auf die Handlungsfeldorientierung enthalten. Des Weiteren ist das Ausbildungsprogramm auch eine Grundlage für die Portfolioarbeit, wozu die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aufgefordert sind. Darin dokumentieren sie ihre Ausbildungserfolge, die Entwicklung ihrer besonderen Arbeitsschwerpunkte und legen weitere Ziele fest. Vgl. dazu auch die Portfolio-Einlagen für den Vorbereitungsdienst in der Entwurfsfassung! Die jeweilige Ausbildungsschule konkretisiert und realisiert die im Basiskonzept dargelegten Arbeitsschwerpunkte. Ebenfalls sollten die Rollen, Funktionen und Zuständigkeiten geklärt sein. Des Weiteren werden wesentliche Aspekte des Ausbildungsprogramms zu Teilkonzepten ausdifferenziert (z.b. ein Beratungskonzept für die Ausbildung an der jeweiligen Schule, ein Hospitationsleitfaden für die Ausbildung an der jeweiligen Schule, ein Evaluationskonzept zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Ausbildung an der jeweiligen Schule, ein Konzept zur Erfassung der Ausbildungsleistungen sowie Ausbildungsbeurteilungen an der jeweiligen Schule, etc.). Es ist mit dem Schulprogramm abgestimmt. Vergleiche dazu auch den Referenzrahmen Schulqualität, MSW, 1/2015, S. 63! Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand Sept. 2018!
2 Basiskonzept, Arbeitsstand Sept Seite 2 von 5-1. Quartal: bis bzw bis Arbeitsschwerpunkte: Vorbereitung auf den selbstständigen Unterricht für heterogene Lerngruppen; Eingangsund Perspektivgespräch (Basis: Unterrichtsstunde, vgl. 15 OVP); erste Unterrichtsbesuche Orientierung in der Ausbildungsschule und Einblicke in Organisationsstrukturen HF S z. B. Schulform, soziokulturelle Merkmale der Schülerschaft, Kollegium, Schulleitung, Bedienstete, Mitarbeiter*innen, Schulprofil, Schulprogramm (Erziehungs-/Beratungs-/Medienkonzept u.a.) Schulkalender, Schulmitwirkung, Rolle der Fachkonferenzen, Medienausleihe, Stundenplan, Vertretungsplan, Krankmeldung, Hausordnung, Schlüssel, etc. Grundlagen: Schulgesetz, ADO, Referenzrahmen, Erlasse, Kern-Lehrpläne, schulinterne Lehrpläne, etc. Zuordnungen von Ausbildern und Ausbilderinnen HF U, E, B und L Hospitationen, z.b.: ganztägige Begleitung einer Lerngruppe, einer Lehrkraft Erste Unterrichtsstunden unter Anleitung (Empfehlung: Ende der zweiten Ausbildungswoche) Selbstmanagement HF U, E, L, B und S Organisation des Arbeitstages, Zeitmanagement, Gesundheit, u.a. Eingangs- und Perspektivgespräch (innerhalb der ersten 6 Wochen; vgl. 15 OVP 2011 bzw. 2018) Aufgaben der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers HF U, E, L, B und S Rolle, (Vorbild-)Funktion, Aufgabenprofil Kompetenz fördernder und sprachsensibler Fachunterricht Gendergerechter Unterricht, z.b. reflexive Koedukation, Sprache Lernen und Leisten in den Fächern herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen Beschlüsse der Fachkonferenzen, z.b.: Leistungsbewertung, schulinterner Lehrplan Vorbereitung auf die ersten Unterrichtsbesuche HF U, E, L, B Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten (planen, vorbereiten, umsetzen, reflektieren, evaluieren und nachhaltig anlegen); Unterrichtsverfahren nutzen Soziale Beziehung und Lernprozesse im Unterricht gestalten; erziehender (Fach-)Unterricht Arbeitsmaterialien und Arbeitsmittel, insbesondere digitale, lernförderlich einsetzen Teilnahme bzw. Hospitationen HF U, E, L, B und S, z. B. auch: Zeugniskonferenzen, Teilkonferenzen, Beratungskonferenzen Kontexte der Beratung, z.b. Elternsprechtag, Laufbahnberatung, Förderung, Berufsorientierung Fachkonferenzen, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz, Schulpflegschaft Einblicke in das Beratungskonzept der Schule HF B, S Einblicke in das Konzept der pädagogischen Diagnostik HF U, E, L, B und S
3 - Seite 3 von 4-2. und 3. Quartal: bis bzw bis Arbeitsschwerpunkte: Umsetzung des selbstständigen Unterrichts ( 11(6) OVP), Einsichtnahme in andere Schulformen bzw. Schulstufen ( 12 OVP) Einsatz der Lehramtsanwärterin bzw. des Lehramtsanwärters: i. d. R. 9 Stunden selbstständiger Unterricht 5 Stunden Ausbildungsunterricht unter Anleitung und Hospitationen in unterrichtlichen sowie außerunterrichtlichen Handlungsfeldern (z. B. Aufgaben eines Klassenlehrers, Erstellung des Stundenplans) Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu drei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. Vgl. dazu bitte 11 Absatz 8 OVP vom , geändert durch Verordnung vom ! Das Erziehungskonzept der Ausbildungsschule HF E und S z. B. Schulprogramm, Schulprofil, Umsetzung des Schulgesetzes, Referenzrahmen, Kooperation mit Kollegen und Kolleginnen (Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen), mit Sozialpädagoginnen/- pädagogen, Schulpsychologinnen/Schulpsychologen, Integrationskräften u.a. und mit außerschulischen Institutionen, Mediation (z.b. Konzept der Streitschlichtung, Konzept des eigenverantwortlichen Denkens u.a.) Das Medienkonzept der Ausbildungsschule HF U, E, L, S Medien und moderne Informations- und Kommunikationstechnologien funktional, didaktisch sinnvoll und zielführend einsetzen, Medienbildung und Medienerziehung in der Schule, Anknüpfungspunkte im Fachunterricht Förderkonzept der Schule HF U, E, L, B und S die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler kennen (lernen), beachten und im Rahmen der Ausbildungsschule und des erteilten Fachunterrichtes soziale Beziehungen und Lernprozesse lernförderlich für alle gestalten die in der Schule vorhandenen Diagnostikmaterialien kennen (lernen) und nutzen (z.b. Förderpläne) Beratungskonzept der Schule: Schülerinnen und Schüler und Eltern (situationsangemessen) beraten HF B Sprach- und sprechsensible Beratung praktizieren; Gender-Mainstreaming Beratungskontexte, -strukturen und -formen (z.b. Lern- und Leistungsberatung, Elternsprechtag, Hospitation bei dem/ der Beratungslehrer*in, Einsichtnahme in Schullaufbahnberatung) Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion unterscheiden Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten HF S z.b. Schulmitwirkungsgesetz; Schulkultur (Feste, Projekte etc.); Schulentwicklung; Steuergruppen; Schulaufsicht, QA, QUA-LiS; soziales Engagement; Klassen- und Studienfahrten; Projekte; Schüleraustausch; Schulpartnerschaften; Schulfest; dabei effektiver Medien zur Organisation und Dokumentation von Arbeitsprozessen (Verwaltung) >>> Fortsetzung auf Seite 4
4 - Seite 4 von 5 - Vertiefende Einblicke in die Verfahren von Leistungsfeststellungsverfahren HF L Lernen und Leisten in den Fächern herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen, (z. B. Klassenarbeiten, Lernzielkontrollen, Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen, zentrale Prüfungen etc.) Verfahren der Zeugniskonferenzen HF U, E, L, B und S Rechtsrahmen für die Versetzung, Schulgesetz, Schulvereinbarungen, Termine und Fristen Moderne Kommunikationstechnologie datenschutzrechtlich abgesichert nutzen Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen gemäß 12 OVP Organisation/Verwaltung von schulischer Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen Schulen, Lerngruppen, Jahrgangsstufen, Abschlüsse, QUA-LiS-Agentur NRW, Schulleitung, Schulaufsicht, Bezirksregierung, Ministerium, Anmerkung: Mit Ablauf des letzten Monats vor Beginn des letzten Halbjahres ihrer Ausbildung treten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in die Prüfung ein. Spätestens zu diesem Termin können Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dem Landesprüfungsamt über das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eine Prüferin oder einen Prüfer nach 31 Absatz 2 Satz 1 vorschlagen. Das Prüfungsamt informiert über die Folgen des Eintritts ins Prüfungsverfahren. Vgl. 29 (2) OVP vom ! 4. und 5. Quartal bis bzw bis Arbeitsschwerpunkte: Umsetzung des selbstständigen Unterrichts ( 11(6) OVP), Einsichtnahme in andere Schulformen bzw. Schulstufen ( 12 OVP), Eintritt in das Prüfungsverfahren (Okt. bzw. April) und erste Vorbereitung auf die Prüfung Vertiefung zentraler thematischer Aspekte, z. B. Leitlinie: Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen Querschnittsaufgaben: Sprachsensibler Fachunterricht, Einsatz moderner Medien, Gender-Mainstreaming Konzept der Schule in Bezug auf die Leitlinie HF S Schulformen und ihre Zielsetzung HF S und Schulgesetz Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auf unterschiedlichen Ebenen, insbesondere eigener Unterricht, Schulkonzept, QA HF U, E, L, B und S Rolle der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur- Landesinstitut für Schule (kurz: QUA-LiS) in Soest schulinterne Lehrerfortbildung, Fort- und Weiterbildung HF U, E, L, B und S Gestaltung des Schullebens HF S weitere Konzepte an der Ausbildungsschule: z. B. Lernpatenschaften, Förderkonzepte, Elternarbeit, Berufsorientierung, Gender-Mainstreaming, Arbeitsgemeinschaften, etc. HF U, E, L, B und S Vorbereitung auf die Prüfungsphase
5 - Seite 5 von 5-6. Quartal: bis bzw bis Arbeitsschwerpunkte: Wiederholung, Vertiefung sowie Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Vorbereitung sowie Durchführung der Prüfungen Wiederholung und Vertiefung HF U, E, L B und S Vorbereitung auf die Prüfung Vorbereitung auf den Berufseinstieg Platz für Notizen:
Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Anpassung im Sinne des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit im September 2018!
Informationen zum Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Ausbildungsprogramms an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminars HRSGe im Zentrum
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