Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

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Transkript:

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Aufgrund des 6 Abs. 1, 4 und 5 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113) und den 25 ff. des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am 11.04.2019 für das Gebiet der Stadt Brakel folgende Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen: Vorwort In der Stadt Brakel finden im Laufe des Jahres vier überregionale Veranstaltungen statt: Frühlingskirmes (vom Feiertag "Christi Himmelfahrt" bis zum darauffolgenden Sonntag - Kirmesplatz am Feuerteich; Gleichzeitig organisiert der Werbering Brakel e.v. von Freitag bis Sonntag das "Stadtfest") Annentag (von Freitag bis Montag um den 1. August-Sonntag ) Michaelismarkt (Veranstalter Werbering Brakel e.v., 2. Oktober-Wochenende) Nikolausmarkt (2. Advents-Wochenende (Donnerstag Sonntag) Nicht nur externe Händler und Schausteller bieten ihre Ware auf den Märkten an, auch der ortsansässige Einzelhandel macht spezielle Angebote während dieser Markttage. Insofern stellen die vier Jahrmärkte im Laufe eines Jahres nicht nur zusätzliche Verkaufstage für den Einzelhandel dar, sondern sind in Verbindung mit diesen als übergreifendes Stadtentwicklungskonzept zu sehen. In diesem Zusammenhang stellen diese Veranstaltungen eine gute Möglichkeit dar, den Besuchern - anders als an gewöhnlichen Verkaufstagen in entspannter Atmosphäre die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des lokalen Einzelhandels und Dienstleistungsgewerbes zu präsentieren und zu erhalten. Eine zeitliche und räumliche Verknüpfung, flankiert von diversen Attraktionen eines saisonalen Marktes, stellen eine ergänzende Maßnahme zur Stärkung der lokalen Nahversorgungsbereiche dar und wirken einer sich verschärfenden Leerstandsproblematik gerade im innerstädtischen Bereich Brakels entgegen. Insofern sind die vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage nicht isoliert als reine zusätzliche Verkaufszeit zu betrachten, sondern eingebettet in ein Gesamtkonzept zu sehen welches die Stadt Brakel ausdrücklich unterstützt und fördert. Brakel, im April 2019 Hermann Temme (Bürgermeister)

1 Nach 6 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen aus öffentlichem Interesse im Rahmen der nachfolgend genannten Veranstaltungen Verkaufsstellen an den jeweiligen Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen. Die räumlichen Bereiche, in denen eine Öffnung der Verkaufsstellen zulässig ist, ergeben sich aus den jeweiligen Anlagen. Maßgeblich für die Zugehörigkeit einer Verkaufsstelle zu den in den Anlagen festgelegten räumlichen Nahbereichen ist die postalische Anschrift oder mindestens ein öffentlicher Geschäftszugang oder eine Schaufensterfront der Verkaufsstelle zu einem der genannten Straßenbereiche. Verkaufsstellen in der Kernstadt Brakel (Stadtbezirk Brakel, siehe Anlagen 1-5) dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: lfd. Nr. 1 Veranstaltung Verkaufsöffnung am räumlicher Bereich Stadtfest / Frühlingsfest 2 Annentag 3 Michaelismarkt 4 Nikolausmarkt Sonntag nach Christi Himmelfahrt s. Anlage 1 erster Sonntag im Monat August s. Anlage 2 zweiter Sonntag im Monat Oktober s. Anlage 3 zweiter Sonntag im Advent s. Anlage 4 2 Verkaufsstellen, die Waren, die für Brakel kennzeichnend sind, Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkaufen, dürfen in den Monaten März bis November an den Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von 8 Stunden geöffnet werden. Dies gilt nicht für den Karfreitag, den Ostersonntag, den Pfingstsonntag, den Allerheiligentag, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den 1. Adventssonntag. Die Regelungen des 1 bleiben unberührt. 3 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 oder 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 (Euro) geahndet werden.

4 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 20.05.2010 außer Kraft. Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes über Aufbau und Befugnis der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz OBG-) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO. NRW) beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Verordnungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Brakel, den 12.04.2019 Stadt Brakel als örtliche Ordnungsbehörde gez. Unterschrift Hermann Temme Bürgermeister Ausfertigung der Verordnung Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen beschlossen. Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten an Sonn-und Feiertagen tritt vom 20.05.2010 tritt somit außer Kraft. Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung mit dem Ratsbeschluss vom 11.04.2019 übereinstimmt und nach 2, Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung NRW verfahren worden ist. Diese Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet, ausgefertigt und die Bekanntmachung angeordnet. Brakel, den 12.04.2019 gez. Unterschrift (Hermann Temme) Bürgermeister

Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Brakel ist in folgende 21 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. Bezeichnung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (33034 Brakel) 1 Brakel Kath. Pfarrzentrum, Klosterstraße 9 2 Brakel Sparkasse Höxter, Ehem. Immobiliencenter, Hanekamp 18 3 Brakel Aula der Gemeinschaftsgrundschule Brakel, Klöckerstr. 25 4 Brakel Haus des Gastes, Hinterhaus, Am Markt 5 5 Brakel Kath. Kindergarten, Berliner Straße 1 6 Brakel Städt. Jugendfreizeitstätte, Heilige Seele 1 7 Brakel Kindertagesstätte Zur Krüne, Zur Krüne 2 8 Brakel Stadthalle, Am Schützenanger 4, rechter Seitensaal 91 Brakel KHWE- Bildungszentrum Weser-Egge, Danziger Str. 17 92 Bellersen Werkhaus, Meinolfusstraße 17a 10 Bökendorf Sport- u. Freizeithalle, Eschenburger Straße 5 11 Hembsen Gemeindehalle, Landwehrstraße 1 121 Erkeln Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 122 Beller Dorfgemeinschaftshaus, Hembser Straße 131 Siddessen Schulgebäude, Eulenstraße 44 132 Auenhausen- Heggehalle, Frohnhausen, Auf m Klee Frohnhausen- Hampenhausen 14 Gehrden Bürgerhaus, Rathausstraße 11 151 Istrup Sport- u. Freizeithalle, Mittelstraße 15 152 Schmechten Dorfgemeinschaftshaus, Bischof-Ferdinand-Straße 1 161 Riesel Dorfgemeinschaftshaus, Im Aatal 162 Rheder Trompetersprung-Halle, Gartenstraße 3 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05.05.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahlsonntag, dem 26.05.2019, wie folgt zusammen: Briefwahlvorstand I, 15.00 Uhr zuständig für die Wahlbezirke 1 bis 3, im Ratssitzungssaal der Alte Waage, Ratssitzungssaal, Am Markt 4a, 33034 Brakel, Briefwahlvorstand II, 15.00 Uhr zuständig für die Wahlbezirke 4 bis 7 im Haus des Gastes, 1. Obergeschoss, Zimmer 12, Am Markt 5, 33034 Brakel,

Briefwahlvorstand III, 15.00 Uhr zuständig für die Wahlbezirke 8 bis 11 im Haus des Gastes, 1. Obergeschoss, Zimmer 13, Am Markt 5, 33034 Brakel, Briefwahlvorstand IV, 15.00 Uhr zuständig für die Wahlbezirke 121 bis 162 im Haus des Gastes, 1. Obergeschoss, Zimmer 14, Am Markt 5, 33034 Brakel. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so

rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 33034 Brakel, den 03.05.2019 Stadt Brakel Der Bürgermeister In Vertretung Peter Frischemeier Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

Die Stadt Brakel informiert: Fahrerbesprechung Bürgerbusverein Die nächste Fahrerbesprechung des Bürgerbusvereins Brakel ist am Donnerstag, 23.5.2019. Die Versammlung beginnt um 19.00 Uhr im Gasthaus Tegetmeier, Hanekamp 14. Alle ehrenamtlichen Fahrer/innen und alle interessierten Bürger/innen sind zu der Fahrerbesprechung willkommen. Weitere Informationen gibt es unter 05272-360 1240 oder 05272-39769.

Sonntag, 19. Mai 2019, 15:00 Uhr am Brunnenausschank Es spielen für Sie: Oberwälder Blaskapelle Concordia Bellersen EINTRITT FREI! Veranstalter: Stadt Brakel, Tourismus und Kultur, Am Markt 5, 33034 Brakel www.brakel.de

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN WWW.DJK-BRAKEL.DE WWW.BRAKEL.DE/BAEDER Das Deutsche Sportabzeichen ist die renommierteste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und einmalig durch seine Vielseitigkeit. Es verknüpft in idealer Weise die Tradition einer über 90-jährigen Geschichte mit der Fitness-Idee unserer modernen Gesellschaft. Seine objektiven, nach Alter und Geschlecht abgestuften Leistungskriterien machen es zu dem alljährlichen Fitness-Check schlechthin. Es zu schaffen ist sicherlich nicht leicht. Aber wer sich auf die fünf Prüfungen innerhalb eines Kalenderjahres gezielt vorbereitet und sie auch schafft, hat am Ende den offenkundigen Nachweis überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit. -Auszug Internetseite DJK Adler 1920 Brakel e.v. www.djk-brakel.de- Diese Idee möchte, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass viele Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene, nicht schwimmen können, die Stadt Brakel unterstützen. Jeder Badbesucher erhält bei der Abnahme der Schwimmstrecke für das Deutsche Sportabzeichen -also dann, wenn die Zeit genommen und die Bescheinigung ausgestellt wird- einmalig freien Eintritt in das Hallen- oder Sommer-Bad. Die DJK Adler 1920 Brakel e.v. stellt den Sportlern, die das Sportabzeichen durchführen, zur Vorlage im Bad einen kleinen Gutschein/eine kleine Eintrittskarte aus, welcher/welche den Namen des Sportlers und das Jahr der Durchführung enthält. Weitere Informationen und Anmeldung bei: Mit freundlicher Unterstützung von : DJK ADLER 1920 BRAKEL E.V. KLAUS REHRMANN TEL.: 05272 / 8399 ODER REINHARD LÜCHT TEL.: 05272 / 1410 Freitags von 17:00 18:30 Uhr BRAKELER-THERMO-GLAS-STADION Pahenwinkel 21, 33034 Brakel