Anleitung zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten



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Transkript:

PROF. DR. HANS SCHUMACHER FB WIRTSCHAFT FACHHOCHSCHULE BOCHUM Anleitung zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten 1. Bestandteile der Arbeit Die Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit sind üblicherweise (in dieser Reihenfolge): - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis - Abbildungsverzeichnis - Abkürzungsverzeichnis - Text der Arbeit - Anhang - Literaturverzeichnis - Gesetzes-/Urteilsverzeichnis 2. Seitennumerierung Die fortlaufende arabische Seitennumerierung beginnt mit der ersten Textseite und endet mit der letzten Seite des Gesetzes-/Urteilsverzeichnisses. Die vorhergehenden Seiten des Inhaltsverzeichnisses, des Abbildungsverzeichnisses und des Abkürzungsverzeichnisses werden mit römischen Ziffern numeriert. Das Titelblatt der Arbeit wird nicht paginiert. 3. Inhaltsverzeichnis Im Inhaltsverzeichnis werden neben allen Kapitelüberschriften des Textteils der Arbeit auch das Abbildungs- und das Abkürzungsverzeichnis, der Anhang sowie das Literatur- und das Gesetzes-/Urteilsverzeichnis (sofern vorhanden) aufgeführt. Jeder Eintrag im Inhaltsverzeichnis ist mit der entsprechenden Seitenzahl zu versehen. 4. Abbildungsverzeichnis Im Abbildungsverzeichnis sind sämtliche im Text und im Anhang verwendeten Abbildungen (siehe Punkt 12) mit ihrer laufenden Nummer, ihrer Bezeichnung (hier: ohne Quellenangabe) und der entsprechenden Seitenzahl anzugeben. 5. Abkürzungsverzeichnis Werden in der Arbeit Abkürzungen verwendet, so sind diese im Text vor der erstmaligen Anwendung zu erläutern und in einem besonderen alphabetisch geordneten Verzeichnis zusammenzufassen. Die verwendeten Abkürzungen sollten sich auf die üblichen Kürzungen beschränken. Allgemeine sprachliche Abkürzungen (z. B., u. a., u. ä., etc., usw.,...), die im Duden enthalten sind, werden nicht in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen. Beispiele für Abkürzungen: CIM DBW EK HGB IdW LRP ZfB Computer Integrated Manufacturing Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift) Eigenkapital Handelsgesetzbuch Institut der Wirtschaftsprüfer Long Range Planning (Zeitschrift) Zeitschrift für Betriebswirtschaft

- 2-6. Textanordnung Die Arbeit muß DV-geschrieben sein. Dabei sind auf der linken Seite des Blattes jeweils 4 cm, auf der rechten Seite jeweils 2 cm Rand und ein 1 1/2-facher Zeilenabstand einzuhalten. Bei DV-Erstellung ist entsprechend ein Zeilenabstand von 1,5 zu wählen. Absätze werden durch 3-fachen Zeilenabstand (= eine Zeile frei) kenntlich gemacht. Der Text kann entweder linksbündig oder im Blocksatz formatiert werden. Unabhängig davon ist aber in jedem Fall darauf zu achten, daß durch eine geeignete Wort-Trennung die Zeilenbreite möglichst gut ausgenützt wird. Der reguläre Text ist in Schriftgrad 12 zu erstellen. Tabellen und Übersichten können auch in kleineren Schriftgraden erstellt werden. Die vorliegenden Anregungen zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten wurden in Schriftgrad 12 erstellt. Fußnoten sollten in kleineren Schriftgraden (z.b. 11 oder 10) erstellt werden. Der Text soll grundsätzlich im Präsens formuliert werden. Der Ich-Stil ist dabei zu vermeiden. Eigene Einschätzungen können bspw. durch Formulierungen wie nach Meinung des Verfassers kenntlich gemacht werden. Der Umfang des reinen Textteils (ohne Anhang) liegt bei Diplomarbeiten zwischen 60 und 80 Seiten (Orientierungswert), Seminararbeiten umfassen ca. 15 Seiten Text. 7. Anhang Im Anhang können - zur Ergänzung der textlichen Ausführungen - Übersichten, Tabellen und Graphiken aufgenommen werden, z. B. Fragebogen zu durchgeführten empirischen Untersuchungen. Der Anhang enthält darüber hinaus keine weiterführenden Erläuterungen, z. B. Beurteilungen von Untersuchungsergebnissen. 8. Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis enthält alle Schriften, die in der Arbeit zitiert werden. Quellen, die nicht in einer Fußnote im Text erwähnt werden, finden im Literaturverzeichnis keine Berücksichtigung. Das Literaturverzeichnis sollte untergliedert werden in Bücher, Zeitschriften und sonstige Veröffentlichungen. Die aufzuführenden Schriften werden zunächst in alphabetischer Reihenfolge der Autoren (bzw. Herausgeber) angeordnet. Bei mehreren Veröffentlichungen desselben Autors werden diese wiederum chronologisch aufsteigend sortiert. Für Art und Anordnung der zu einer Schrift anzuführenden bibliographischen Daten gilt folgendes: Grundsätzlich sind alle bibliographischen Daten anzugeben, die zum Auffinden einer Schrift benötigt werden. Dies sind im allgemeinen: a) Name, Vorname des Verfassers: Der Vorname wird abgekürzt (vgl. Beispiel 1). Bei zwei und drei Verfassern werden alle mit Vornamen angeführt und durch einen Schrägstrich getrennt (vgl. Beispiel 2). Bei mehr als drei Verfassern wird nur der erste mit Vornamen aufgeführt, die anderen werden durch den Vermerk u. a. (und andere) ersetzt (vgl. Beispiel 3). Ist kein Verfasser vorhanden, so verwendet man statt dessen den Namen und Vornamen des Herausgebers mit dem Zusatz (Hrsg.) oder, wenn kein Herausgeber vorhanden ist, den Vermerk o. V. (ohne Verfasser) (vgl. Beispiele 4 und 5). Bei Autorenkollektiven wird häufig der Name des Herausgebers mit Zusatz (Hrsg.) anstelle

- 3 - der Verfassernamen verwendet, wenn der Herausgeber bekannter ist als die Autoren (vgl. Beispiel 6). Die Standardwerke, z. B. Kommentare, deren Autoren im Laufe der Zeit wechseln, werden häufig nicht unter den Namen der gegenwärtigen Autoren geführt, sondern unter den Namen der bereits bekannten ursprünglichen Autoren. Die Bearbeiter sind dann hinter der Auflage und dem Vermerk bearbeitet von mit Vornamen und Namen anzuführen (vgl. Beispiel 7). Bei mehreren Veröffentlichungen eines Autors in demselben Jahr sind diese durch Anfügen eines Kleinbuchstabens in alphabetischer Reihenfolge an das Erscheinungsjahr zu unterscheiden (vgl. Beispiele 11, 12). b) Titel Bei Büchern sind folgende Angaben erforderlich: b1) Bandnummer, Auflage, erstgenannter Erscheinungsort, Erscheinungsjahr Bei Aufsätzen in Sammelwerken ist vor b1) noch einzufügen: Vermerk in: Name, Vorname des Herausgebers, Vermerk Hrsg., Titel des Sammelwerkes, sowie hinter b1) die erste und letzte Seitenzahl des Einzelbeitrages (vgl. Beispiel 8). Bei Dissertationen ist neben dem Titel der Vermerk Diss. (Dissertation) einzufügen. Bei Loseblattausgaben tritt an Stelle des Erscheinungsjahres der Vermerk: Loseblattsammlung, Stand:, wobei als Stand Monat und Jahr der letzten eingeordneten Ergänzungslieferung anzugeben sind (Beispiel 7). Bei Aufsätzen in Zeitschriften ist anstelle von b1) folgendes anzugeben: b2) Vermerk in: Name der Zeitschrift, Jahrgang, Erscheinungsjahr, Heftnummer, Nummer der ersten Seite/Spalte - Nummer der letzten Seite/Spalte (vgl. Beispiel 9-13). Der Name der Zeitschrift kann abgekürzt angegeben werden. In akademischen Netzen (z. B. Internet) veröffentlichte elektronische Primärquellen - also Publikationen, die originär im Netz, z. B. in elektronischen Zeitschriften (E-Journals), als Volltextdokument veröffentlicht wurden, werden durch die Angabe des URL (Uniform Resource Locator, d. h. die Beschreibung der Internet-Adresse, an der die elektronische Quelle gefunden wurde) in eckigen Klammern bibliographisch nachgewiesen (vgl. Beispiel 15). Da elektronische Quellen oft in kurzen Abständen revidiert oder aktualisiert werden, ist eine Angabe der Auflage/Versionsnummer bzw. des genauen Datums unerläßlich. Bei Quellen ohne expliziten Titel oder ohne Verfasserangabe ist ersatzweise die Titelzeile der Hypertextseite zu nennen. Bei elektronischen Sekundärquellen - also Publikationen, die sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form im Volltext veröffentlicht wurden - ist zusätzlich zu den traditionellen bibliographischen Angaben zur gedruckten Quelle auch die Angabe des URL empfehlenswert (vgl. Beispiel 16). Beispiele für Literaturquellen: 1) PFLEGER, G: Die neue Praxis der Bilanzpolitik, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage, Freiburg i. Brg. 1986. 2) COENENBERG, A. G. / BAUM, H.-G.: Strategisches Controlling, Stuttgart 1987. 3) RENNER, R. u. a.: Deutsch-Englische Wirtschaftssprache, München 1965. 4) DEUTSCHE BANK (Hrsg.): Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen, Düsseldorf 1986. 5) O. V.: Neuer Stellenwert für Corporate Identity, in: Süddeutsche Zeitung, Nr. 135, 15. Juni 1989, S. 34. 6) INSTITUT DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (Hrsg.): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1985/86, Band 1, Düsseldorf 1985. 7) ADLER, H. / DÜRING, W. / SCHMALTZ, K.: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, Band 1, 5. Auflage, völlig neu bearbeitet von K. Forster, R. Goerdeler, J. Lanfermann, H. P. Müller, W. Müller, G. Siepe, K. Stolberg, S. Weirich, Stuttgart, Loseblattsammlung, Stand Dez. 1988. 8) LEFFSON, U.: Buchführung und Bilanzierung, Grundsätze ordnungsmäßiger, in: Kosiol, E. (Hrsg.): Handwörterbuch des Rechnungswesens, Stuttgart 1970, Sp. 307-314. 9) WEBER, E.: Zur Einordnung der Sondereinzelkosten des Vertriebs bei langfristiger Auftragsfertigung nach

- 4 - neuem Recht, in: DB, 40. Jg., 1987, Heft 6, S. 393-398. 10) WILLGERODT, H.: Vom Zahlenstreit zum Wesentlichen, in: Die Wirtschaftswoche, 26. Jg., 1972, Heft 41, S. 43-47. 11) COENENBERG, A. G.: Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, in: DB, 39. Jg., 1986, Heft 10, S. 1581-1589. 12) COENENBERG, A. G.: Verkehrswert und Restbetriebsbelastung im Rahmen der Entschädigung für die Enteignung landwirtschaftlicher Grundflächen, in: DB, 39. Jg., 1986, Beilage 2 zu Heft 13. 13) GOOSSENS, F.: Der Controller - Chef des Unternehmens ohne Gesamtverantwortung, in: Mensch und Arbeit, 11. Jg., 1959, Heft 2, S. 74-77. 14) WEBER, J. : Einführung in das Controlling, 3. Auflage, Stuttgart 1988. 15) CAPLAN, P.: Cataloging Internet Resources, in: The Public-Access Computer Systems Review, 4. Jg., 1993, Heft 2, S. 61-66 [E-Journal, veröffentlicht im Gopher-Server der University of Houston, URL: gopher://info.lib.uh.edu:70/00/articles/e-journals/uhlibrary/pacsreview/v4/n2/caplan.4n2]. 16) ASSOCIATION OF RESEARCH LIBRARIES ARL (Hrsg.): The Directory of Electronic Journals, Newsletters, and Academic Discussion Lists, 5. Auflage, Washington 1995 [auch elektronisch veröffentlicht, URL: gopher://arl.cni.org:70/11/scomm/edir]. 9. Gesetzes- und Urteilsverzeichnis Wird in der Arbeit in größerem Umfang mit Gesetzen und/oder Verordnungen gearbeitet sowie auf Gerichtsurteile verwiesen, so ist hinter dem Literaturverzeichnis ein eigenes Gesetzesund Urteilsverzeichnis einzufügen. Darin sind die Gesetze und/oder Verordnungen mit vollständiger Bezeichnung, Fundstelle und jeweils verwendeter Fassung anzugeben. Die verwendeten Urteile sind nach Gerichten geordnet chronologisch aufzuführen, wobei zu jedem Urteil das Gericht, das Aktenzeichen, das Urteilsdatum und die Fundstelle angegeben werden müssen. Beispiele: Einkommensteuergesetz 1990 (EStG 1990) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl 1990 I, S. 1898, ber. 1991 I, S. 808). Bundestags-Drucksache 257/83: Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz) mit Begründung vom 3.6.1983. BFH: IV 165/595 v. 17.3.1961 (BStBl 1961 III, S. 237). 10. Zitate und Literaturhinweise im Text Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen sind, müssen durch Literaturhinweise belegt werden. Wörtlich zitierte Textstellen sind in Anführungszeichen zu setzen. Werden innerhalb eines wörtlichen Zitats bestimmte Teile ausgelassen, so ist dies mit drei Punkten... zu kennzeichnen. Literaturhinweise müssen stets in Form von Fußnoten erfolgen. Die zum Text einer Seite gehörenden Fußnoten sind dabei unter dem Text auf derselben Seite aufzuführen und vom Text durch einen kurzen Strich zu trennen, der am linken Textrand beginnt. Die Fußnoten sollten bei Erstellung mit einer Schreibmaschine seitenweise durchnumeriert werden. Bei DV- Erstellung kann die Fußnotennumerierung auch durchlaufend gehalten werden. Bei umfangreichen Arbeiten können die Fußnoten jeweils innerhalb der Hauptkapitel fortlaufend numeriert werden. Der Fußnotentext ist einzeilig zu schreiben (bei DV-Erstellung: Zeilenvorschub 1,0). Die Wahl eines kleineren Schriftgrades als 12 ist bei der Formatierung von Fußnoten zu empfehlen und zulässig. Literaturhinweise in den Fußnoten sind eindeutig kenntlich zu machen. Die Literaturquelle ist entweder vollständig anzugeben mit Autor (Name, Vorname), Titel, Erscheinungsort, Jahr und Seitenangabe. Der Verlag ist nicht mit in die Fußnote aufzunehmen. Sofern das Literaturquelle in mehreren Buchauflagen erschienen ist, muß die Höhe der Auflage (z.b. 6. Auflage) mit in die korrekte Zitatangabe aufgenommen werden.

- 5 - Beim mehrmaligen Zitieren derselben Quellen kann auf die Angabe der vollständigen Fundstelle verzichtet werden, wenn der Autor, der Titel in abgekürzter Form sowie der Zusatz a.a.o. (am angegebenen Ort) mit der jeweiligen Seitenangabe angegeben wird. Der Zusatz Ebenda bzw. Ebenda, S. 13 oder Vgl. ebenda, S. 13 kann gewählt werden, wenn die Zitate unmittelbar aufeinander folgen und sich auf die gleiche Literaturquelle beziehen. Beispiele für Quellenhinweise in den Fußnoten: 1) Kantzenbach, E., Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, Göttingen 1967, S. 26 ff. 2) Kantzenbach, E., Die Funktionsfähigkeit... a.a.o., S. 30 f. 3) Ebenda, S. 33 4) Hoppmann, E., Zum Problem einer wirtschaftspolitisch praktikablen Definition des Wettbewerbs, in: Grundlagen der Wettbewerbspolitik, hrsg. von Schneider, H. K., Berlin 1968, S. 9 ff. Die Literaturhinweise in den Fußnoten können alternativ auch in Kurzform erfolgen. Dabei werden ausschließlich die Nachnamen und abgekürzten Vornamen der im Literaturverzeichnis aufgeführten Verfasser, Erscheinungsjahr und die genaue Fundstelle anhand der Seitenzahl angegeben. Wird eine Textstelle zitiert, die sich über zwei bzw. mehr als zwei Seiten erstreckt, so ist dies folgendermaßen anzuzeigen: S. 1 f. bzw. S. 1 ff.. Bei Kommentaren ist es üblich, anstelle der Seiten den kommentierten Paragraphen und die Nummer der Anmerkung oder die Textziffer anzugeben. Grundsätzlich besteht die Pflicht, ein Zitat mit der Primärquelle zu belegen. Ist es nicht möglich, diese zu beschaffen, so wird in der Fußnote die Angabe zur Primärquelle ergänzt durch den Zusatz zitiert nach:, woraufhin die Sekundärquelle genannt wird (siehe unteres Beispiel 13). Im Literaturverzeichnis sind dann sowohl die Primär- (hier ohne Zusatz zitiert nach: ) als auch die Sekundärquelle aufzuführen (siehe Beispiele 13 und 14 unter Punkt 8). Bei sinngemäßen Zitaten ist in der Fußnote vor dem Namen des Verfassers der Vermerk Vgl. einzufügen, bei wörtlichen Zitaten kein Vermerk. Analog zu den oben angeführten Beispielen für Literaturquellen ergeben sich folgende Möglichkeiten: Beispielzitate (in Kurzform) : 1) PFLEGER, G. (1986), S. 15. 2) Vgl. COENENBERG, A. G. / BAUM, H.-G. (1987), S. 13. 3) Vgl. RENNER, R. u. a. (1965), S. 17 f. 4) Vgl. DEUTSCHE BANK (Hrsg.) (1969), S. 7 ff. 5) Vgl. o. V. (1965), S. 406 f. 6) Vgl. INSTITUT DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (Hrsg.) (1985), S. 512 ff. 7) Vgl. ADLER, H. / DÜRING, W. / SCHMALTZ, K. (1988), 275 Tz. 12. 8) LEFFSON, U. (1970), Sp. 310. 9) Vgl. WEBER, E. (1987), S. 393 ff. 10) Vgl. WILLGERODT, H. (1972), S. 43. 11) Vgl. COENENBERG, A. G. (1986a), S. 1584 ff. 12) COENENBERG, A. G. (1986b), S. 13. 13) GOOSENS, F. (1959), S. 75 f., zitiert nach WEBER, J. (1988), S. 3. 14) Vgl. WEBER, J. (1988), S. 52. 15) Vgl. CAPLAN, P. (1993), S. 61. 16) Vgl. ASSOCIATION OF RESEARCH LIBRARIES ARL (Hrsg.) (1995), S. 35. 17) Vgl. ebenda, S. 40. 18) Ebenda, S. 45.

- 6 - Werden die Zitate mit Quellenangaben in den Fußnoten in Kurzform aufgeführt, so müssen im Literaturverzeichnis die ausführlichen Hinweise zu den Fundstellen erfolgen. Beispiele für Quellenangaben (bei Verwendung von Zitaten in Kurzform in den Fußnoten): 1) PFLEGER, G. (1986): Die neue Praxis der Bilanzpolitik, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage, Freiburg i. Brg. 1986. 2) COENENBERG, A. G. / BAUM, H.-G. (1987): Strategisches Controlling, Stuttgart 1987. 3) RENNER, R. u. a. (1965): Deutsch-Englische Wirtschaftssprache, München 1965. 4) DEUTSCHE BANK (Hrsg.) (1986): Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen, Düsseldorf 1986. 5) O. V. (1989): Neuer Stellenwert für Corporate Identity, in: Süddeutsche Zeitung, Nr. 135, 15. Juni 1989, S. 34. 6) INSTITUT DER WIRTSCHAFTSPRÜFER (Hrsg.) (1985): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1985/86, Band 1, Düsseldorf 1985. 7) ADLER, H. / DÜRING, W. / SCHMALTZ, K. (1988): Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, Band 1, 5. Auflage, völlig neu bearbeitet von K. Forster, R. Goerdeler, J. Lanfermann, H. P. Müller, W. Müller, G. Siepe, K. Stolberg, S. Weirich, Stuttgart, Loseblattsammlung, Stand Dez. 1988. 8) LEFFSON, U. (1970): Buchführung und Bilanzierung, Grundsätze ordnungsmäßiger, in: Kosiol, E. (Hrsg.): Handwörterbuch des Rechnungswesens, Stuttgart 1970, Sp. 307-314. 9) WEBER, E. (1987): Zur Einordnung der Sondereinzelkosten des Vertriebs bei langfristiger Auftragsfertigung nach neuem Recht, in: DB, 40. Jg., 1987, Heft 6, S. 393-398. Werden im Text Gerichtsurteile zitiert, so genügt es, in der Fußnote das Gericht, das Urteilsdatum und die Fundstelle mit genauer Seitenzahl anzugeben, wenn ein Urteilsverzeichnis vorhanden ist. Beispiel: (Urteilsverzeichnis) BFH: IV 165/595 v. 17.3.1961 (BStBl 1961 III, S. 237). (Fußnote) 1) BFH v. 17.3.1961 (BStBl 1961 III, S. 237). 11. Numerierung der Überschriften Die Überschriften sind sowohl im Text als auch im Inhaltsverzeichnis mit arabischen Zahlen durchzunumerieren. Bei der Untergliederung muß einem Unterpunkt (z. B. 1.1.) stets mindestens ein weiterer, auf derselben hierarchischen Ebene angesiedelter Gliederungspunkt (z. B. 1.2.) folgen. Beispiel: 1. 1.1. 1.1.1. 1.1.2. 1.2. 2. 2.1. 2.2. 3. etc. 12. Abbildungen Alle im Text und im Anhang verwendeten Abbildungen, Übersichten etc. sind fortlaufend arabisch gemäß ihrer Reihenfolge in der Arbeit durchzunumerieren und in die textlichen Ausführungen einzubinden. Die Fundstelle ist jeweils gesondert zu belegen.

- 7 - Beispiel: Abb. 1: Die Portfolio-Matrix der Boston Consulting Group Quelle: HEDLEY, B. (1976), S. 235. Falls eine Abbildung aus der Literatur graphisch modifiziert oder inhaltlich ergänzt übernommen wird, ist die Fundstelle folgendermaßen auszuweisen: Beispiel: Abb. 2: Die Bilanzstruktur deutscher Aktiengesellschaften Quelle: in Anlehnung an: MÜLLER, B. (1986), S. 38. Eigene Abbildungen sind als solche durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich zu machen. Beispiel: Abb. 3: Eigenkapitalquoten deutscher Aktiengesellschaften Quelle: (eigene Darstellung) 13. Versicherung selbständiger Arbeit Diplomarbeiten weisen auf der letzten Seite eine vom Verfasser der Arbeit unterschriebene Erklärung auf. Die für Betriebswirte und Wirtschaftsingenieure zu verwendenden Texte unterscheiden sich geringfügig. Bitte erfragen Sie den jeweils in Frage kommenden Text im Prüfungsamt. 14. Abgabe Diplomarbeiten sind gebunden in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt, Seminararbeiten sind in zweifacher Ausfertigung (z.b. gelocht in Schnellheftern) in meinem Büro abzugeben. Darüber hinaus sind sowohl bei Diplom- als auch bei Seminararbeiten Kopien der Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- bzw. Graphik-Dateien auf einer Diskette oder CD-ROM in meinem Büro zu hinterlegen.

- 8-15. Titelblatt (Schema) von Diplomarbeiten / Seminararbeiten Fachhochschule Bochum Fachbereich Wirtschaft Diplomarbeit (Masterarbeit) Titel der Arbeit Volkswirtschaftslehre (oder: Struktur- und Entwicklungspolitik) (oder: Industrie- und Handelspolitik) (oder: Internationale Wirtschaftspolitik) (oder: Währungssysteme und Finanzinstitutionen) (oder: Informations- und Kommunikationssysteme) Prof. Dr. H. Schumacher (Vorname Name) (Matrikelnr.) (Adresse) (Geburtsdatum) (Geburtsort) (Tag der Abgabe)

- 9 - Fachhochschule Bochum Fachbereich Wirtschaft Seminararbeit (SS 200.. oder WS 200..) Titel der Arbeit Volkswirtschaftslehre (oder: Struktur- und Entwicklungspolitik) (oder: Industrie- und Handelspolitik) (oder: Internationale Wirtschaftspolitik) (oder: Währungssysteme und Finanzinstitutionen) (oder: Informations- und Kommunikationssysteme) Prof. Dr. H. Schumacher (Vorname Name) (Matrikelnr.) (Adresse) (Telefon-Nr.) (Tag der Abgabe)