Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V

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Transkript:

Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Workshop am 21. September 2012 Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen und Krankenhausorganisation Deutsche Krankenhausgesellschaft

Was ist ein Modellprojekt? Zeitlich befristetes Projekt der Krankenkassen oder ihrer Verbände zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Dauer max. 8 Jahre, Verlängerung möglich nach Vorlage des Evaluationsberichtes bei der Aufsicht der beteiligten Krankenkasse(n) Wissenschaftliche Begleitung obligat Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 2

Was sind Inhalte eines Modellprojektes? Allgemein: Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten Leistungen zur Krankenbehandlung, die keine gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung sind (außer vom GBA ausgeschlossene Methoden) Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 3

Wer führt ein Modellprojekt durch? Krankenkassen und ihre Verbände können Modellvorhaben durchführen oder mit zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern vereinbaren. Grundsatz der Beitragsstabilität gilt, Mehraufwändungen bei Kompensation durch Einsparungen möglich Die PKV (Kassen, Verband) kann sich beteiligen, auch an der Finanzierung Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 4

Wissenschaftl. Begleitung? Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben obligat nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben von Krankenkassen oder ihren Verbände zu veranlassen von unabhängigen Sachverständigen zu erstellen zu veröffentlichen. Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 5

Was ist an Psych-Modellen besonders? Neue Formen der Leistungserbringung zur sektorenübergreifenden Versorgung werden erprobt Im Fokus: Ambulantisierung Regionalisierung Verträge auch ohne Teilnahme eines Krankenhauses möglich Kassen müssen Satzung nicht ändern. Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 6

Was ist an Psych-Modellen besonders? In jedem Land soll (=muss, wenn kann) mindestens ein Modellvorhaben durchgeführt werden unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ein Modellvorhaben kann auf mehrere Länder erstreckt werden Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 7

Welche Inhalte werden geregelt? Vorgabe 64b SGB V Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen Verbesserung der Patientenversorgung oder Sektorenübergreifende Leistungserbringung Einschl. komplexer psychiatrischer Behandlung im häuslichen Umfeld ( Home Treatment ) Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 8

Was kann nicht geregelt werden? Eine bestehende Verpflichtung der Leistungserbringer zur Versorgung bleibt unberührt. Die normalen Datenflüsse können nicht geändert werden ( 21 KHEntgG, 301 SGB V). Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 9

Daten aus der Regeldokumentation Übermittlung der Daten nach: 295 SGB V Abrechnung ärztl. Leistungen/ PIA 300 SGB V Abrechnung Arzneimittel/ KH-Apotheken 301 SGB V Abrechnungsdaten der Krankenhäuser 302 SGB V Abrechnung sonstiger Leistungserbringer 17d Abs. 9 KHG 21 KHEntgG-Daten sowie Psych-PV- Eingruppierung pro Fall 10

Welche Daten müssen zusätzlich fließen? Gesetzliche Vorgabe: vereinbarte Art und Anzahl der Patienten spezifische Leistungsinhalte Kosten, die den verhandelten Vergütungen zugrunde liegen strukturelle Merkmale des Modellvorhabens Merkmale der Evaluation Datenfluss ans InEK Finanzierung InEK über Systemzuschlag je KH-Fall Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 11

Wie fließen die Daten? DKG, GKV, PKV: Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2012 Meldung von Modellvorhaben an das InEK Art und Umfang der zu meldenden Daten Datenübermittlungsweg wie 21 KHEngtG Abschläge bei Nichtlieferung Regelung schiedsamtsfähig Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 12

Was können KH jetzt tun? Aktives Zugehen auf mögliche Vertragspartner Kassenartenübergreifende Modellverfahren anregen Netzwerkbildung mit niedergelassenen Ärzten, wenn möglich Wichtig: Evaluation muss Vorteile aufzeigen können, sonst Ende nach 8 Jahren Laufzeit Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 13

Was muss noch bedacht werden? Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für Modellverfahren: Mehraufwand muss wieder eingespart werden, und zwar bei den Leistungserbringern! Mehrerlös für Krankenhäuser nur zu Lasten der Vertragsärzte möglich; dort aber Gesamtvergütung, Bereinigung um stationäre Mehrerlöse de facto nicht möglich Es kann daher nicht um wirtschaftlichen Erfolg gehen, sondern nur um die Verbesserung der Versorgung zum gleichen Preis Dezernat I - Dr. med. Bernd Metzinger, M.P.H. 14

Workshop Berlin 21.9.2012 Vielen Dank! www.dkgev.de