DIE PSYCHIATRIE DER ZUKUNFT EINE ZUKUNFT FÜR DIE PSYCHIATRIE?

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1 DIE PSYCHIATRIE DER ZUKUNFT EINE ZUKUNFT FÜR DIE PSYCHIATRIE? Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str Itzehoe Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Reinhardstr. 27b Berlin

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3 1975 Durchschnittliche stationäre Verweildauer etwa 250 Tage / Fall

4 Wo kommen wir eigentlich her?

5 Deutscher Bundestag: Psychiatrie-Enquete, 1975

6 Deutscher Bundestag: Psychiatrie-Enquete, 1975

7 Deutscher Bundestag: Psychiatrie-Enquete, 1975

8 Die Geschichte der jüngeren Psychiatrie ist die Geschichte eines dramatischen Wandels der Versorgung und Behandlung psychisch kranker Menschen. Es ist die Geschichte der Entwicklung von der Verwahrung der Kranken als Leitprinzip zur Behandlung und Rehabilitation und zur Reintegration in die Gemeinschaft der Gesunden als vorrangigen Therapiezielen. Gemeinhin spricht man in diesem Zusammenhang von Psychiatriereform. Aber dieses Wort ist zu schwach für die Umwälzungen, die die Entwicklung der Psychiatrie in den vergangenen vier Jahrzehnten gekennzeichnet haben. Asmus FINZEN: Erlebte Psychiatrie-Geschichte Band I

9 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie

10 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Etwa Kustodial-paternalistische Haltung Kein (normatives) Entgeltsystem Extrem lange Verweildauern im Krankenhaus

11 Auch in Zeiten knapp bemessener Mittel aber muss sich eine Gesellschaft der Frage stellen, wieviel sie einsetzen will, um das Schicksal derer zu erleichtern, die als psychisch Kranke oder Behinderte auf Hilfe angewiesen sind.

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13 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Phase der De-Hospitalisierung

14 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Phase der De-Hospitalisierung 1975 (etwa) 2000 Beginn mit der Psychiatrie-Enquete des Deutschen Bundestages Gemeindepsychiatrische Haltung Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) seit 1991 Massive Reduktion der Verweildauern im Krankenhaus 14

15 1990 Durchschnittliche stationäre Verweildauer etwa 60 Tage / Fall

16 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Phase der De-Hospitalisierung Phase der Ökonomisierung

17 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Pase der De-Hospitalisierung Phase der Ökonomisierung Etwa seit 2000 (parallel zur Einführung des DRG-Systems) Vereinheitlichung von Behandlungsabläufen Anreize zum Erbringen von Einzelleistungen Pauschalierung: PEPP-System als Finanzierungsansatz

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20 worüber reden wir heute?

21 Bedarf und Bedürfnis Qualität Finanzierung Ausreichende Personalressourcen / Fachkräftemangel Unterbringung / Zwangsmaßnahmen / Autonomie Verantwortung

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23 Wenn nicht bald eine Weiche kommt, sind wir verloren!

24 sie reden doch nur nett mit den Patienten und trinken dabei Kaffee Wir zahlen Ihnen doch nicht 5 Milliarden für ein freundliches Lächeln (W.-D. Leber, GKV-Spitzenverband; 1. NFEP, September 2015)

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26 Ziele der Behandlung Menschen mit psychischen Erkrankungen haben ein Recht darauf, in ihren besonderen Bedürfnissen und ihrem individuell unterschiedlichen Hilfebedarf wahrgenommen zu werden und sollten befähigt und in die Lage versetzt werden, ihre Interessen selbst durchzusetzen, sich zu organisieren sowie ihre Lebensverhältnisse individuell bestimmen zu können. DGPPN: S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen. Springer 2013

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28 Home Treatment ACT CHMT Vermeidung von Zwang Partizipation Soviel ambulant wie möglich Autonomie des Patienten Teilhabe am Leben Verantwortungs voller Umgang mit Ressourcen Integrierte Versorgung Modellprojekte Flexible Nutzung von Ressourcen Rationierung

29 Zeit Kompetenz Therapeutische Beziehung Einstellungen Partizipation

30 Was kann man aus Modellprojekten lernen?

31 Modellprojekte in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung nach 64b SGB V

32 Modellprojekte in Deutschland (64b SGB V) 20 Modellprojekte davon 10 mit allen Kassen einer Region in 9 Bundesländern mit 3,5 Millionen Einwohnern insgesamt über Behandlungsepisoden

33 64b SGB V Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen (1) Gegenstand von Modellvorhaben nach 63 Absatz 1 oder 2 kann auch die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein, die auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. In jedem Land soll unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mindestens ein Modellvorhaben nach Satz 1 durchgeführt werden; dabei kann ein Modellvorhaben auf mehrere Länder erstreckt werden. Eine bestehende Verpflichtung der Leistungserbringer zur Versorgung bleibt unberührt. [ ]

34 Das Organisations-Prinzip

35 Das Organisations-Prinzip (1)

36 Das Organisations-Prinzip (2)

37 Entwicklungen (Klinikum Itzehoe; ) Zahl der Menschen Stationäre Tage Tagesklinische Tage Patienten nur ambulant Verweildauer stationär Kosten (bereinigt)

38 Entwicklungen (Klinikum Itzehoe; ) = Zahl der Menschen Stationäre Tage Tagesklinische Tage Patienten nur ambulant Verweildauer stationär = Kosten (bereinigt)

39 Konzeptuelle Entwicklungen Nur stationär, wenn für den Patienten sinnvoll Öffnung der Stationen Verbesserung der Beziehungskonstanz Unterstützung des systemischen Denkens Netzwerk-Arbeit und Open Dialogue Verbesserte soziale Integration

40 Individualität Flexibilität Autonomie Integration 40

41 Individualität Flexibilität Autonomie Integration

42 Ausrichtung am individuellen Bedarf / Bedürfnis Beziehungskonstanz Störungsspezifische Psychotherapie Empowerment Recovery

43 Ausrichtung am individuellen Bedarf / Bedürfnis Beziehungskonstanz Störungsspezifische Psychotherapie Empowerment Recovery

44

45 Individualität Flexibilität Autonomie Integration

46 Ambulant statt stationär Sektorenübergreifende Versorgung Innovative Versorgungsformen Home Treatment

47 Ambulant statt stationär Sektorenübergreifende Versorgung Innovative Versorgungsformen Home Treatment

48 115d PsychVVG Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (1) Psychiatrische Krankenhäuser mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung können in medizinisch geeigneten Fällen bei Vorliegen einer Indikation für stationäre psychiatrische Behandlung in akuten Krankheitsphasen anstelle einer vollstationären Behandlung eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld erbringen. Der Krankenhausträger stellt sicher, dass das erforderliche Personal und die notwendigen Einrichtungen für eine stationsäquivalente Behandlung bei Bedarf zur Verfügung stehen. In geeigneten Fällen, insbesondere wenn dies der Behandlungskontinuität dient oder aus Gründen der Wohnortnähe sachgerecht ist, kann das Krankenhaus an der ambulanten psychiatrischen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer oder ein anderes zur Erbringung der stationsäquivalenten Behandlung berechtigtes Krankenhaus mit der Durchführung von Teilen der Behandlung beauftragen.

49 Individualität Flexibilität Autonomie Integration 49

50 Selbstbestimmungsfähigkeit Partizipation Einwilligungsfähigkeit Verminderung von Zwang Peer-Support

51 Selbstbestimmungsfähigkeit Partizipation Einwilligungsfähigkeit Verminderung von Zwang Peer-Support

52

53 Individualität Flexibilität Autonomie Integration 53

54 Regionalisierung Gemeindebezug Finanzierung Regionale Verantwortung

55 Regionalisierung Gemeindebezug Finanzierung Regionale Verantwortung

56 Krankenhausindividuelles Budget Berücksichtigung regionaler Besonderheiten Berücksichtigung struktureller Besonderheiten Stationsäquivalente Behandlung Vernetzung

57 Regionalisierung Gemeindebezug Finanzierung Regionale Verantwortung

58 Verantwortung: Für die Menschen Betroffene, Angehörige, Professionelle Für die Strukturen Haltungen, Angebote, Vernetzung Für das Ergebnis Symptomatik, Integration, Teilhabe Für die Ressourcen Personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Graphik: fotolia.de

59 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Phase der De-Hospitalisierung Phase der Ökonomisierung Phase der Individualisierung 59

60 Phase der verwahrenden Anstaltspsychiatrie Phase der De-Hospitalisierung Phase der Ökonomisierung Phase der Individualisierung Orientiert am Bedarf des einzelnen Menschen Berücksichtigung der Selbstbestimmung und Autonomie Budgetsystem orientiert an der Evidenz und Qualität Sektorenübergreifende Behandlung 60

61 Danke

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