Investorenpräsentation Olten, 26.08.2013 1
Inhaltsverzeichnis Strommix Schweiz 2012 Facts & Figures Finanzielle Entwicklung KKG Investitionsvorhaben und Finanzierung Kernenergiegesetz (KEG) Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Partnerwerkstruktur 2
Strommix Schweiz 2012 Anteil Kernenergie an der inländischen Stromerzeugung 2012: 36 % (2011: 41 %) Quelle: Bundesamt für Energie BFE 3
Facts & Figures Schweizer Kernkraftwerke Quelle: Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2012 des Bundesamt für Energie BfE Die Fussnoten verweisen auf die sich verändernden Leistungskapazitäten der einzelnen Werke und die Abgabe von Dampf/Fernwärme an die Industrie. Für Details siehe Statistik: Seite 24 Tabelle 17 Arbeitsausnutzung KKG: 10-Jahres Mittelwert: 93.6% Arbeitsausnutzung KKW CH: 10-Jahres Mittelwert: 89.6% 4
Facts & Figures KKG Das Jahr 2012 in Kürze (2011) Aktionäre Jahresproduktion kwh: 8.015 Mrd. (7.9 Mrd.) Produktionspreis CHF pro kwh: 4.68 (3.98) Jahreskosten CHF: 378 Mio. (315 Mio.) 33. Betriebsjahr Netzeinspeisung: 8281 Std. (8122 Std.) Zeitverfügbarkeit: 94.4% (92.8%) 503 Mitarbeiter, inkl. 18 Lernende Geschäftsführungsmandat Alpiq Jahreskostenübernahme der Aktionäre gegen Abnahme der gesamten Energieproduktion Stadt Zürich 15.0% CKW 12.5% ewb 7.5% Axpo AG 25.0% Alpiq AG 40.0% 5
KKG im Vergleich Weltweite Spitzenposition bei der Arbeitsausnutzung von Kernkraftwerken (10-Jahres Mittelwert 93.6%, Schweiz insgesamt 89.6%) KKG beweist ein hohes Sicherheitsniveau gemäss Jahresbericht ENSI 2012 Hohes Sicherheitsniveau auch im internationalen Vergleich KKG schnitt im "EU Stress test Post Fukushima" mit hervorragenden Noten ab Wichtiger Beitrag zur hohen Versorgungssicherheit in der CH Abgabe von Prozessdampf an lokale Industrie vermindert jährlichen Ausstoss Kohlendioxid um 57 000 t Rund 20 000 Besucher jährlich 6
Finanzielle Entwicklung KKG seit 2008 Jahreskosten 2008-2012 (Mio. CHF) Geldflüsse 2008-2012 (Mio. CHF) 2012 höherer Aufwand für die Nukleare Entsorgung aufgrund der 2011 aktualisierten Kostenstudie (KS11), welche im Auftrag der staatlichen Fonds (Stilllegung- und Entsorgungsfonds) sowie der Kernkraftbetreiber betreffend Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung von nuklearen Abfällen alle 5 Jahre erstellt wird. 7
Aktiven Bilanz Anmerkung 31.12.2011 31.12.2012 Sachanlagen 11 872'861'326 939'262'360 Zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung 12 608'110'000 562'100'000 Total Sachanlagen und zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung 1'480'971'326 1'501'362'360 Beteiligungen 13 1'947'752 1'947'752 Stilllegungsfonds für Kernanlagen 14 335'756'000 362'144'000 Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke 14 1'147'848'000 1'232'540'000 Anlagevermögen 2'966'523'078 3'097'994'112 Vorräte 15 79'343'104 79'140'778 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16 461'271 13'422'845 Übrige Forderungen 16 5'056'919 1'455'670 Rechnungsabgrenzungen 17'185 768'857 Flüssige Mittel 17 61'038'947 29'098'254 Umlaufvermögen 145'917'426 123'886'404 Total Aktiven 3'112'440'504 3'221'880'516 CHF CHF Erfolgsrechnung 2011 2012 Ertrag / Aufwand Anmerkung CHF CHF Jahreskosten zulasten der Partner 1 315'100'000 378'000'000 Aktivierte Eigenleistungen 2'895'739 3'870'607 Übriger Betriebsertrag 2 12'005'124 4'609'731 Gesamtleistung 330'000'863 386'480'338 Material und Fremdleistungen 3-37'139'641-36'440'436 Personalaufwand 4-77'567'768-82'365'695 Abschreibungen 5-107'551'750-135'748'714 Übrige Abgaben 6-17'148'116-18'485'067 Übriger Betriebsaufwand 7-28'064'600-26'610'720 Betriebsaufwand -267'471'875-299'650'632 Passiven Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern 62'528'988 86'829'706 Ak tienkapital 18 350'000'000 350'000'000 Nicht einbezahltes Aktienkapital -60'000'000-60'000'000 Allgemeine Reserve 38'500'000 39'750'000 Bilanzgewinn 18'650'000 18'650'000 Eigenkapital siehe nächste Seite 347'150'000 348'400'000 Finanzertrag 8 77'074'366 74'386'369 Finanzaufwand 9-109'866'136-131'770'362 Ergebnis vor Ertragssteuern 29'737'218 29'445'713 Rückstellungen Kernbrennstoffkreislauf 2'671'805'917 2'787'254'798 Übrige Rückstellungen 10'862'873 12'327'484 Rückstellungen 19 2'682'668'790 2'799'582'282 Ertragssteuern 10-11'087'218-10'795'713 Jahresgewinn 18'650'000 18'650'000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4'657'818 1'568'381 Übrige Verbindlichkeiten 10'110'762 7'971'435 Kurzfristige Rückstellungen 19 52'234'000 47'801'000 Rechnungsabgrenzungen 15'619'134 16'557'418 Kurzfristiges Fremdkapital 20 82'621'714 73'898'234 Total Passiven 3'112'440'504 3'221'880'516 8
Investitionsvorhaben und Finanzierung Investitionsprogramm 2013 2017 (Ersatz von Grosskomponenten): - Turbogenerator (CHF 66 Mio.) - Turbinen & Kondensatoren (CHF 93 Mio.) - Gesamtersatz Perimeter (CHF 27 Mio.) - Leittechnik-Austausch Umrüstpaket 1 (CHF 41 Mio.) Mittelfristig gestaffelte Finanzierung über Kapital- und Bankenmarkt in Vorbereitung Rückführung durch zukünftige Verrechnung der Abschreibungen an die Aktionäre über Jahreskosten-Mechanismus 9
Kernenergiegesetz (KEG) Verpflichtung der Betreiber zum vollständigen Rückbau nach der definitiven Ausserbetriebnahme (ABN) & Entsorgung sämtlicher radioaktiver Abfälle in Tiefenlagern Verpflichtung der Betreiber zur Bezahlung laufender Betriebskosten & Beitragszahlungen in die Fonds, damit nach ABN die nötigen Mittel für die Entsorgung und Stilllegung vorhanden sind Betreiber sind Träger des Kostenrisikos und Renditerisikos der Fonds Die Fonds sind als eigene Rechtspersönlichkeiten mit Sitz in Bern konstituiert und werden von einer unabhängigen Treuhandfirma geführt http://www.bfe.admin.ch/entsorgungsfonds 10
Grundlagen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Betriebsdauer von 50 Jahren als Berechnungsgrundlage Kostenschätzung für Entsorgung, Nachbetriebsphase und Stilllegung Bemessung der Beiträge & Rückstellungen alle 5 Jahre (letzte Schätzung 2011) Überprüfung der Kostenstudien jeweils durch das ENSI Diverse politische Vorstösse zur Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds im Parlament hängig 14.08.2013: Bundesrat legt Eckwerte für die Revision der Stilllegungsund Entsorgungsfondsverordnung fest 11
Änderungsvorschlag der Eckwerte der Verordnung und Wirkung auf Beiträge Status Quo Neu (Vorschlag) Anlagerendite 5.0% 3.5% Teuerungsrate 3.0% 1.5% Sicherheitszuschlag - 30% Realrendite 2.0% 2.0% Jahresbeiträge KKW s insgesamt (MCHF) 174 307 + 76% Jahresbeiträge KKG (MCHF) 37 64 + 72% Gestehungskosten würden um ca. 0.35 Rp./KWh steigen (2014 ca. 5-5.5 Rp./KWh) Beginn Vernehmlassung voraussichtlich August 2013 Inkrafttreten frühestens per Mitte 2014 Investorenpräsentation 26.08.2013 12
Status Strafanzeige TRAS / Greenpeace gegen KKG 19.12.2012: Einreichung Strafanzeige gegen KKG AG und KKL AG durch Trinationaler Atomschutzverband (TRAS) und Greenpeace Schweiz bei der Bundesanwaltschaft 04.01.2013: Pressemitteilung von TRAS/Greenpeace und erste Orientierung der GL KKG an den VR KKG 05.03.2013: Eingang Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft Solothurn 30.04.2013: Einreichung der verlangten Unterlagen durch KKG an die Staatsanwaltschaft Bis heute sind keine weiteren Verfügungen eingegangen. Verfahrenshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft. KKG kooperiert im laufenden Strafverfahren in Sachen Urkundenfälschung gegen Unbekannt mit den Behörden, weist Vorwurf der Urkundenfälschung aber entschieden zurück. Zum laufenden Verfahren wird keine Stellungnahme abgegeben. 13
Partnerwerkstruktur Gesetzliche Grundlagen: Art. 79/80 KEG; Recht der Einfachen Gesellschaft Grundsätze: - Deckung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten durch Betreiber - Eigentümer von Kernanlagen leisten Beiträge an die Fonds - Jeder Beitragspflichtige hat gegenüber Fonds Anspruch im Umfang seiner geleisteten Beiträge (einschliesslich Kapitalertrag, abzüglich Aufwand). Anspruch weder veräusserbar, noch verpfändbar, noch pfändbar, noch konkursfähig Innenverhältnis: Partnerwerkskonstruktion Anteilige Deckung der Jahreskosten (einschliesslich gesetzlich vorgeschriebener Rückstellungen für Stilllegungs- und Entsorgungsfonds) gegen entsprechendes Energiebezugsrecht Aussenverhältnis: 3 Sicherheitsebenen 14
Sicherheitsebenen 1. Sicherheitsebene: Reicht der Anspruch eines Beitragspflichtigen an die in den Fonds sichergestellten Mittel nicht aus, muss er die verbleibenden Kosten aus seinen eigenen Mitteln decken (Art. 79 Abs. 1 KEG). Weist der Beitragspflichtige nach, dass seine Mittel nicht ausreichen, deckt der Stilllegungsoder der Entsorgungsfonds die verbleibenden Kosten mit den gesamten Mitteln (Art. 79 Abs. 2 KEG) 2. Sicherheitsebene: Übersteigen die Zahlungen eines Fonds zu Gunsten eines Berechtigten dessen Anspruch, muss dieser dem Fonds den Differenzbetrag samt einem marktüblichen Zins zurückbezahlen (Art. 80 Abs. 1 KEG). Kann der Berechtigte die Rückerstattung innert einer vom Bundesrat festzulegenden Frist nicht leisten, so müssen die übrigen Beitragspflichtigen und Anspruchsberechtigten des entsprechenden Fonds den Differenzbetrag im Verhältnis ihrer Beiträge durch Nachschüsse decken (Art. 80 Abs. 2 KEG). => Solidarhaftungsähnliche Nachschusspflicht 3. Sicherheitsebene: Ist die Deckung des Differenzbetrages für die Nachschusspflichtigen wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteiligt (Art. 80 Abs. 4 KEG). 15
Anhang Ausgewählte Investitionsprojekte Investorenpräsentation 26.08.2013 16
Projekt BELUGA Betriebssicherheitserhalt, Leistungsausbau und Unterhaltsoptimierung der Generatoranlage Kosten 2013: ~66 MCHF Folie 17
Projekt LOTUS Leistungsoptimierung am Turbinenstrang Kosten 2013: ~93 MCHF Folie 18