Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Atomfonds
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- Sebastian Böhmer
- vor 8 Jahren
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1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin Anhörung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs
2 Outline 1 Anlehnung an Banken-Restrukturierungsfonds 2 DIW Vorschlag für zeitlich gestreckten Aufbau eines externen Atomfonds 3 4
3 Banken-Restrukturierungsfonds Der Restrukturierungsfonds ist ein 2011 durch das Restrukturierungsfondsgesetz geschaffenes Sondervermögen des Bundes. Er wird über die Bankenabgabe von der Kreditwirtschaft finanziert und soll in Schieflage geratene systemrelevante Banken sanieren, umorganisieren.. oder [abwickeln]. Die Zielgröße für das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 70 Milliarden Euro. Der Fonds kann nötigenfalls bis zu 100 Milliarden Euro an Kredit aufnehmen. Der Restrukturierungsfonds soll die Stabilität des Finanzsystems erhöhen; seine Mittel sollen sicherstellen, dass auch eine Großbank nötigenfalls abgewickelt werden kann, und zwar zu Lasten des Bankensystems und nicht des Steuerzahlers. Der Restrukturierungsfonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet.
4 Allgemein Sondervermögen des Bundes 1 Aufbau durch Abgaben der Atomkonzerne Zeitraum für Aufbau: Acht bis zehn Jahre (gerechnet mit 10 Jahren): Verwaltung des Fonds und Anlage der Fondsmittel unabhängig von den Konzernen/Betreibern Atomkraftwerke verbleiben bei den Konzernen/Betreibern (keine Übertragung) 1 Zum DIW Vorschlag vgl. von Hirschhausen, Gerbaulet, Kemfert, Reitz, Schäfer, Ziehm (2015), DIW Wochenbericht 25/2015.
5 Allgemein Die Leistungen im Zhg von Rückbau/Entsorgung werden von den Atomkonzernen erbracht Berücksichtigter Leistungszeitraum: bis 2099 gemäß Stresstest der Bundesregierung Rückstellung sind Fremdkapital (Verbindlichkeiten) und kein Eigenkapital Konzerne bleiben verantwortlich/in der Haftung Nachschusspflicht, falls die Mittel des Fonds nicht reichen Es soll nur einen Fonds geben: Synergieeffekte bei der Entsorgung, Risikodiversifizierung bei Anlage Bei der Anlagen der Mittel soll das Fondsmanagment durch eine Anlageverordnung gebunden sein
6 Abgaben der Atomkonzerne während Aufbauphase Jährlich konstante Grundzuführung plus Verzinsung des Fondsbestandes falls der Anlagerendite kleiner ist als der Rechnungszinssatz Abfluss aus dem Fonds während der Aufbauphase: Zwischen bereits anfallende Entsorgungskosten
7 Finanzierung der jährlichen Abgaben Verkauf von Vermögenswerten, Rückstellungen werden aufgelöst (Bilanzverkürzung) Aufnahme Bankkredit/Anleihe am Kapitalmarkt: Bank-/Kapitalmarktverbindlichkeiten ersetzen Verbindlichkeiten in Form von Rückstellungen (Passivtausch) Übertragung von Finanzanlagen (nach Prüfung), Rückstellungen werden aufgelöst (Bilanzverkürzung) Wenn Abgaben höher als Barwert der Rückstellungen: normale Bildung und Auflösung der Rückstellungen in gleicher Periode durch Auszahlung an den Fonds
8 Nominale Kosten Kostenschätzung des Stresstestes der Bundesregierung Inflationsrate pro Jahr: 1,60 Nuklearspezifische Kostensteigerungsrate pro Jahr 1,97 Summe aller nominalen Entsorgungskosten: Mio Euro 2 Warth & Klein Grant Thornton (2015)
9 Verrechnungszinssatz Zwei Funktionen Diskontierungsfaktor der pro Periode anfallenden nominalen Entsorgungskosten Erforderliche Rendite bei der Anlage der Fondsmittel um die nominalen Kosten auch tragen zu können Hoher Verrechnungszinssatz bei gegebenen nominalen Kosten: niedriger Gegenwartswert (Barwert) der in der Zukunft liegenden nominalen Kosten Hoher Verrechnungszinssatz bei gegebenen nominalen Kosten: entsprechend hoher Periodenertrag bei den Mittelanlage notwendig
10 Verrechnungszinssatz fortges. Periodenanlageertrag geringer als der Diskontierungssatz: Fondsmittel reichen rechnerisch nicht aus um die nominalen Kosten zu decken. Umgang mit Unsicherheit bei der Kostenschätzung: niedriger Verrechnungszinsatz Weiteres Argument für einen niedrigen Verrechnungszinssatz: Niedrigzinsphase kann sehr lange dauern
11 Prinzipielle Vorgehensweise Ermittlung des Barwertes der geschätzten Nominalkosten zwischen bezogen auf 2014 Ermittlung der gleichen Jahresraten für den Aufbauzeitraum Ermittlung der Verzinsung des Fondsbestandes im Zeitraum mit gegebenem Kalkulationszinssatz (Differenz zum Anlageertrag des Fonds ist von Konzernen ebenfalls zu überführen)
12 Drei Szenarien Zinssatz hoch (4,58%), mittel (3%), niedrig (1,5%)
13 Drei Szenarien Zinssatz hoch (4,58%), mittel (3%), niedrig (1,5%) 1,5 Prozent: Zielvolumen des Fonds im Jahr 2024 bei gut 82 Milliarden Euro (Zuführung pro Jahr 9,7 Milliarden Euro) 3 Prozent: Zielvolumen von gut 51 Milliarden Euro (6,5 Milliarden Euro) 4,58 Prozent beträgt das Zielvolumen gut 35 Milliarden Euro (4,9 Milliarden Euro)
14 Kalkulationszinssatz, Zielvolumen und höhere Nominalkosten
15 Externer Atomfonds (Sondervermögen des Bundes) wird zeitlich gestreckt aufgebaut. Die Kernkraftwerke verbleiben bei den Konzernen. Der Fonds soll im Zeitraum zwischen 8-10 Jahren durch Mittelzuführungen der Konzerne (Grundzuführung plus Zinsdifferenz) aufgefüllt werden. Mit den Zuführungen lösen die Konzerne ihre Rückstellungen auf. Übersteigen die Abgaben die vorhandenen Rückstellungen, werden neue Rückstellungen gebildet und durch Übertragung auf den Fonds in der selben Periode aufgelöst.
16 Ein niedriger Kalkulationszinssatz bei der Berechnung des Barwertes der Nominalkosten und damit des Zielvolumens trägt der grundsätzlichen Unsicherheit bei Kostenschätzung und Anlageerfolg im Niedrigzinsumfeld am besten Rechnung. Wird bei der Berechnung des Barwertes der Nominalkosten und damit des Zielvolumens am Ende der Aufbauphase ein hoher Kalkulationszinssatz angegesetzt, sollten die Konzerne verpflichtet werden, pro Periode einen Ausgleich zu zahlen für die im Zinsniedrigumfeld kaum zu erzielenden Zinserträge.
17 Referenzen Christian von Hirschhausen, Clemens Gerbaulet, Claudia Kemfert, Felix Reitz,, Cornelia Ziehm (2015), Rückbau und Entsorgung in der deutschen Atomwirtschaft: öffentlich-rechtlicher Atomfonds erforderlich, DIW Wochenbericht 45/2015, S Warth & Klein Grant Thornton (2015): Gutachtliche Stellungnahme zur Bewertung der Rückstellungen im Kernenergiebereich. Berlin, 9. Oktober 2015.
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