Die Bildungsgewerkschaft im DGB

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Transkript:

Ordentlicher Gewerkschaftstag der GEW Sachsen, 28.-30. März 2019, Schöneck, Vogtland Sachsens Zukunft: Bildung Die Bildungsgewerkschaft im DGB Antrag Nr.: 3./07 Betreff: Änderungsantrag Dringlichkeitsantrag Ergänzungsantrag 1. Allg. Gewerkschafts- und Gesellschaftspolitik 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik 3. Bildungspolitik 4. Organisation und Satzung TOP: Perspektiven für migrierte Lehrkräfte verbessern und den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) ausbauen! Antragsteller*in Referat Multikulturelle Angelegenheiten Der Gewerkschaftstag der GEW Sachsen möge beschließen: (I) Der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW setzt sich für die Erhöhung des Anteils der Pädagog*innen mit sogenanntem Migrationshintergrund in allen Bildungseinrichtungen ein. Hierzu haben sich die Bundesländer bereits 2012 im Nationalen Aktionsplan Integration verpflichtet, ohne dass in Sachsen wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt wurden. Der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW fordert das Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen und das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) insbesondere auf: 1. migrierten Lehrkräften eine Berufsanerkennung und die Einstellung in den Schuldienst mit einem studierten Fach zu ermöglichen, 2. die Assistenzprogramme für Sprach- und Kulturmittler*innen auszubauen und berufsbegleitende Qualifikationsmaßnahmen anzubieten, 3. das Anerkennungsverfahren für ausländische Lehramtsabschlüsse zu beschleunigen und Kosten für die Antragssteller*innen zu reduzieren. (II)Der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt die Forderung nach einem Ausbau des Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU). Um die mehrsprachigen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und zu fördern, soll in Zukunft der bildungssprachliche Unterricht in den Herkunftssprachen im Rahmen des regulären Unterrichtes sichergestellt werden. 1 5 10 15 20 25 30 35 Der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW fordert das Staatsministerium für Kultus des Freistaats Sachsen und das Landesamt für Schule und Bildung auf, insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen: 40 Seite 1 Antrag 3./07

1. Anerkennung des Herkunftssprachlichen Unterrichts als gleichwertiges Unterrichtsfach, 45 2. Übernahme der der HSU-Lehrkräfte in den Schuldienst nach geltendem Tarifrecht, 3. Verankerung der Herkunftssprachen als Studienfächer in der Lehrer*innenausbildung. Begründung Im Schuljahr 2017/18 lernten an den allgemeinbildenden Schulen in Sachsen insgesamt 366.790 Schüler*innen. Die Eltern von 34.927 Schüler*innen, also von 9,52 Prozent, gaben auf freiwilliger Basis an, dass ihre Kinder einen sogenannten Migrationshintergrund haben. Migrationshintergrund bedeutet hier, dass die Kinder mehrsprachig aufgewachsen sind und mindestens ein Elternoder Großelternteil nach Deutschland zugewandert ist. Dabei kamen die Familien (bzw. eben Teile der Familie) von 20.370 Schüler*innen aus anderen EU-Ländern, von 3.549 aus anderen europäischen Ländern und von 11.008 Schüler*innen aus nichteuropäischen Ländern. Keine mehrsprachigen Vorbilder für Schüler*innen in Sachsen Im März 2017 hatte das Sächsische Ministerium für Kultus (SMK) erstmals öffentlich verlautbart, dass es in Sachsen ein Missverhältnis zwischen Schüler*innen mit Migrationshintergrund einerseits und Lehrkräften mit Migrationshintergrund andererseits gibt. Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten ca. 200 migrierte Lehrkräfte im Freistaat. Das SMK wies darauf hin, dass die meisten ihren Abschluss in europäischen Ländern erworben hatten. An sächsischen Schulen sind zudem Lehrkräfte aus Nicht- EU-Ländern massiv unterrepräsentiert. Von 30.102 Lehrkräften an sächsischen Schulen hatten im September 2017 nur 26 Lehrkräfte ihren Berufsabschluss außerhalb der EU erworben: zehn Lehrkräfte in Russland, neun in der Ukraine, zwei in den USA, zwei in der Türkei, eine in Kanada, eine in Ägypten und eine Lehrkraft in der Schweiz. Dass Lehrkräfte mit Migrationshintergrund an sächsischen Schulen immer noch absoluten Seltenheitswert haben, ist aus Sicht der Schul- und Unterrichtsentwicklung problematisch. Denn Bildungsexpert*innen wie Prof. Dr. Anatoli Rakhkochkine oder Prof. Dr. Ingrid Gogolin betonen die wichtige Rolle, die mehrsprachige Pädagog*innen mit Migrationserfahrung an Schulen einnehmen: Pädagog*innen, die sich selbst Deutsch als weitere Sprache angeeignet haben, bringen wichtige Erfahrungen mit für die Didaktik des DaZ- und des Fremdsprachenunterrichts. Die mehrsprachigen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen können durch mehrsprachige Lehrkräfte in besonderem Maße erhalten und gefördert werden. Lehrkräfte mit Migrationserfahrungen können positive Rollenvorbilder für migrierte Schüler*innen sein und sie ergänzen die Kompetenzen von Kollegien im Bereich der interkulturellen Erziehung und Bildung (IBE). Geflüchtete und neu zugewanderte Schüler*innen können durch Lehrkräfte mit einem gemeinsamen Erfahrungshorizont gestärkt werden. Auch die Kommunikation mit den Eltern dieser Schüler*innen kann verbessert werden. 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 Keine guten Chancen für Schüler*innen mit Migrationshintergrund in Sachsen Obwohl sich das SMK beharrlich weigert, Angaben über den schulischen Erfolg von Schüler*innen mit Migrati- 115 Seite 2 Antrag 3./07

onshintergrund in die jährliche Bildungsberichterstattung aufzunehmen, lassen die veröffentlichten Zahlen für das Schuljahr 2017/18 einige Rückschlüsse über die Verteilung von Chancen an sächsischen Schulen zu. Schüler*innen mit Migrationshintergrund in Sachsen nach Schularten (Statistischer Bericht 2017/18) GS OS GYM FS 2005/06 2,22 % 1,67 % 2,12 % 1,59 % 2017/18 10,90 % 10,27 % 7,18 % 7,36 % Im Schuljahr 2005/06 haben prozentual gesehen Schüler*innen mit Migrationshintergrund öfter das Gymnasium als die Oberschule besucht. Im Schuljahr 2017/18 dagegen ist die Wahrscheinlichkeit für Schüler*innen mit Migrationshintergrund, ein Gymnasium zu besuchen, deutlich gesunken. Zahlen darüber, wie viele Schüler*innen mit Migrationshintergrund die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen, veröffentlicht das SMK nicht. Untersuchungen von Prof. Dr. Nils Berkemeyer und Prof. Dr. Wilfried Bos zeigen jedoch, dass sich in Sachsen die Chancen ausländischer Schüler*innen, einen Schulabschluss zu erwerben, zwischen 2004 und 2014 deutlich verschlechtert haben. Waren es 2004 noch 9,5 Prozent, so verließen im Jahr 2014 schon 27,2 Prozent der Schüler*innen mit Migrationshintergrund die Schule ohne Abschluss (Chancenspiegel 2017). Im Bundesdurchschnitt beendeten 2014 dagegen nur 12,9 Prozent der Schüler*innen mit Migrationshintergrund die Schule, ohne mindestens einen Hauptschulabschluss erworben zu haben. Im Bundesvergleich liegt Sachsen damit auf den letzten Plätzen. Keine Anerkennung für fast 500 im Ausland ausgebildete Lehrkräfte seit 2016 Vor diesem Hintergrund und angesichts des allgemeinen Lehrkräftemangels ist es nicht zu verstehen, dass Sachsen sich nach wie vor nicht um Bewerber*innen mit ausländischen Lehramtsabschlüssen bemüht. Gegenüber dem Lehrer-Hauptpersonalrat hat das SMK berichtet, dass im Schuljahr 2018/19 bis zum November nur 29 Einstellungen von Bewerber*innen mit ausländischen Abschlüssen vorgenommen wurden, 2017/18 waren es 43 und 2016/17 waren es 55 Einstellungen. Diesen Zahlen gegenüber stehen 957 Personen mit ausländischen Lehramtsabschlüssen, die sich seit 2012 in den Informations- und Beratungsstellen des IQ-Netzwerkes Sachsen haben beraten lassen. Den Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Abschlusses auf Grundlage des sächsischen Befähigungs- Anerkennungsgesetzes Lehrer haben in den drei Jahren von 2016 bis 2018 beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) immerhin 680 Personen gestellt, obwohl die Gebühren für diesen Antrag bis zu 350,00 Euro betrugen, zuzüglich der Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Während 20 Prozent dieser Anträge abgelehnt und nur zehn Prozent der Abschlüsse anerkannt wurden, bekamen knapp 70 Prozent der Antragsteller*innen die Auflage, einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Ein solcher Anpassungslehrgang hätte für die meisten von ihnen bedeutet, auf eigene Kosten innerhalb von maximal zwei Jahren ein zweites Fach nachzustudieren, da in den meisten Ländern Lehrkräfte üblicherweise nur für ein Fach ausgebildet werden. Es überrascht nicht, dass von diesen knapp 480 Lehrkräften weniger als vier Prozent diese Auflage der LaSuB erfüllen konnten. In nur drei Jahren wurde also fast 460 im Ausland ausgebildeten Lehrkräften durch das Anerkennungsverfahren des LaSuB ihr Beruf de facto aberkannt. 120 125 130 135 140 145 150 155 160 165 170 175 180 185 Kein Seiteneinstieg mehr für ausländische Pädagog*innen in Sachsen Seite 3 Antrag 3./07

Bis in das Jahr 2017 hatten die Lehrkräfte in Sachsen zumindest theoretisch noch die Möglichkeit, über den Seiteneinstieg in den Schuldienst eingestellt zu werden. Ausländischen Bewerber*innen wurde vom LaSuB sogar empfohlen, auf das langwierige und teure Anerkennungsverfahren zu verzichten und sich direkt für den Seiteneinstieg zu bewerben. Langwierig ist das Verfahren übrigens auch deswegen, weil eine von zwei Personalstellen in der Anerkennungsstelle des LaSuB nicht besetzt ist, weshalb 2017 über 200 Antragsteller*innen mehr als drei Monate warten mussten, bis sie ihren Bescheid erhielten. Seit diesem Jahr sind sich SMK und LaSuB jedoch einig, dass Lehrkräfte mit nicht anerkannten Lehramtsabschlüssen keine Seiteneinstiger*innen im Sinne der sächsischen Lehrer-Qualifikationsverordnung sind und daher nur nach erfolgreicher Anerkennung über das Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer in den Schuldienst eingestellt werden können. Damit finden sich in Sachsen 85 Prozent der Pädagog*innen mit ausländischen Lehramtsabschlüssen in einer Sackgasse wieder. Für eine Anerkennung als Lehrkraft sind sie nach Ansicht des LaSuB nicht ausreichend qualifiziert, für den Seiteneinstieg hingegen überqualifiziert. Die Konsequenz ist, dass Bewerber*innen mit in- oder ausländischen Abschlüssen ohne Lehramtsqualifikation auch mit nur einem ableitbaren Unterrichtsfach eingestellt werden, während ausgebildeten Lehrkräften, häufig mit jahrelanger Berufserfahrung, der Einstieg in den sächsischen Schuldienst verwehrt wird, wenn sie nur ein Fach studiert haben. Diejenigen Bewerber*innen, die keine Lehramtsqualifikation vorweisen können, werden unbefristet eingestellt, wenn ihr Studienabschluss einem Unterrichtsfach nahekommt. Für sie organisiert das LaSuB die Möglichkeit, kostenlos und berufsbegleitend ein oder sogar zwei Unterrichtsfächer unter Anrechnung von Arbeitszeit nachzustudieren. Diejenigen Bewerber*innen, die bereits Lehrer*innen für ein Fach sind, müssen ein zweites Fach selbstorganisiert und auf eigene Kosten nachstudieren, bevor sie sich für den Schuldienst bewerben können. Angesichts des sächsischen Lehrkräftemangels allgemein und der fehlenden Chancen für migrierte Schüler*innen im Besonderen ist diese Regelung verantwortungslos. In Bezug auf das Grundrecht der freien Berufswahl ist diese Regelung diskriminierend. Brhan Al- Zoabi, Koordinator des GEW-Netzwerkes geflüchteter Lehrkräfte in Sachsen berichtet, dass ehemalige Lehrer*innen aus Syrien nun Hilfsarbeiten auf Baustellen und in Restaurants annehmen würden und die Hoffnung aufgegeben hätten, wieder in ihrem Beruf arbeiten zu können. Keine Bezahlung in den Ferien für Lehrkräfte des herkunftssprachlichen Unterrichts Die einzige qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeit für Pädagog*innen mit ausländischen Abschlüssen ist häufig der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU). Kinder, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen, haben in Sachsen einen Anspruch auf Unterricht in ihrer Familienoder Herkunftssprache, z. B. Vietnamesisch, Arabisch oder Russisch. Es ist möglich, dass sie diese Sprache als Fremdsprache anerkannt bekommen und es existiert ein HSU-Lehrplan. Diejenigen Herkunftssprachen, die keine in Sachsen unterrichteten Fremdsprachen sind, werden jedoch nicht von fest angestellten Lehrkräften unterrichtet, sondern von Lehrkräften auf Honorarbasis. Die Honorarverträge werden über einen Drittanbieter abgewickelt, damit keine arbeitsrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Freistaat entstehen können. Mit 14,00 Euro pro Stunde wird weniger gezahlt, als zum Beispiel für Ganztagsangebote möglich wäre. Ferien, Feiertage und Krankheit gehen zu Lasten der Lehrkräfte. In diesem Jahr dauerte es einige Wochen, bis es dem SMK gelang, 190 195 200 205 210 215 220 225 230 235 240 245 250 255 260 Seite 4 Antrag 3./07

die Honorarverträge rechtssicher zu gestalten. Daher fiel der HSU in ganz Sachsen in den ersten Schulwochen komplett aus, genauso wie der Verdienst der Honorarlehrkräfte. Für viele von ihnen ist das Honorar das einzige Einkommen. Gegenüber dem Hauptpersonalrat betonte das SMK, dass geprüft wird, ob die HSU-Lehrkräfte in Zukunft fest angestellt werden könnten. Ohne Änderungen der Regelungen in Bezug auf Anerkennungsverfahren und Seiteneinstieg wird das jedoch kaum möglich sein. Keine Qualifikationsoptionen für neue Sprach- und Integrationsmittler*innen ab 2019 2019 sollen in Sachsen an 22 DaZ-Schulen mit schwieriger sozialer Ausgangslage sognannte Sprach- und Integrationsmittler*innen eingesetzt werden. In der Ausschreibung des SMK heißt es: Die Assistenzkräfte sollen Lehrer zum Beispiel durch interkulturelle Elternarbeit sowie die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern und außerschulischen Partnern wie Vereinen, ehrenamtlich Tätigen und Migrantenorganisationen unterstützen. Außerdem können sie integrationsfördernde Ganztagsangebote durchführen, herkunftssprachlichen Unterricht erteilen oder Schüler beim Übergang von der Vorbereitungsklasse in den Regelunterricht helfen. Dafür sollen die Assistenzkräfte selbst pädagogische, interkulturelle und mehrsprachige Erfahrungen mitbringen. Dass mit dieser Ausschreibung das SMK die besonderen Herausforderungen von Grund- und Oberschulen mit DaZ-Schwerpunkt anerkennt, ist zu begrüßen. Unverständlich bleibt, warum die Pädagog*innen, die mit solchen vielfältigen, anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben betraut werden, nur auf zwei Jahre befristete Verträge bekommen und maximal nach der TVL- Entgeltgruppe 9 bezahlt werden. Zudem hätte dieses Programm die Chance geboten, Lehrkräften mit ausländischen Abschlüssen einen echten Einstieg in den Schuldienst zu bieten, wenn die Beschäftigung als Sprach- und Integrationsmittler*in mit einer Qualifikationsmöglichkeit nach der sächsischen Lehramtsprüfungsordnung verbunden worden wäre. So gibt es für die als Assistenzkräfte eingesetzten Pädagog*innen nach den zwei Jahren jedoch keine Perspektive im sächsischen Schuldienst. (Der Text der Begründung wurde veröffentlicht in der E+W 1/2019 unter dem Titel: Warum Lehrkräfte mit Migrationshintergrund ist Sachsen noch immer Seltenheitswert haben ) 265 270 275 280 285 290 295 300 305 310 Seite 5 Antrag 3./07