(Hölderin, Brief an seinen Bruder, 13.10.1796)

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Transkript:

Philosophie musst Du studieren, und wenn Du nicht mehr Geld hättest, als nötig ist, um eine Lampe und Öl zu kaufen, und nicht mehr Zeit als von Mitternacht bis zum Hahnenschrei. (Hölderin, Brief an seinen Bruder, 13.10.1796)

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Das Seminar Philosophie Hauptamtlich Lehrende Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Matthias Jung Prof. Dr. Jürgen Goldstein PD Dr. Martin F. Meyer Wissenschaftliche Mitarbeiter: Dr. Heiner Michel, Dr. Werner Moskopp, Dr. Jan Sailer Apl. Professoren, Privatdozenten, Lehrbeauftragte Sekretariat: Frau Bäurle Hilfskräfte Studentische Fachschaftsvertretung

Informationsquellen Homepage der Universität Allgemein: www.uni-koblenz.de Seminar Philosophie: www.uni-koblenzlandau.de/de/koblenz/fb2/ik/institut/philosophie Homepages der Lehrenden www.uni-koblenz.de/~mjung www.uni-koblenz.de/~wmoskopp FSV: Homepage, Facebook, Sprechstunde, Vollversammlungen www.uni-koblenz.de/~fsphilo www.facebook.com/fachschatten FB Gruppe: Ethik & Philosophie Uni Koblenz AStA usw.

Das Ethik-Studium Modulstruktur Lehrveranstaltungen Belegung/Studium Dokumentation (Klips, Modulzettel) Leistungsnachweise (Teilmodule) Modulabschlussprüfungen Formalia/Regeln

Modulstruktur I

Modulstruktur II http://www.uni-koblenzlandau.de/de/uni/organisation/verwaltung/ab teilungen/abt- 3/rechtsgrundlagen/rechtsv/poen/medlehrba /po-lehramt-ba-14-10-2014-lesefassung (ab S. 47: Anhang)

Modulstruktur III Modulhandbuch http://userpages.uni-koblenz.de/~mjung/wpcontent/uploads/2012/10/modulhandbuchbach elor.pdf detaillierte Beschreibung der Inhalte rechtliche/aktuelle Grundlage = Prüfungsordnung

Lehrveranstaltungen (LV) Vorlesungen (V) Seminare/Übungen (S/Ü)

Belegung/Studium Auswahl der LV nach Modul und Veranstaltungsart Beispiel: Modul 1 2 Vorlesungen, 2 Seminare Teilmodultitel Lehrveranstaltungstitel!

Suche nach geeigneter LV in Klips Allgemeine Übersicht nach Titeln/Themen Oder:

Auswahl/Übersicht direkt nach Modul

Oder mithilfe des Vorlesungsverzeichnisses:

Belegung/Studium Auswahl der LV erfolgt nach Modul (z.b. 1) und Lehrveranstaltungsart (Vorlesung oder Seminar) Bei Beachtung dieser Faktoren: freie Wahl nach Interesse, Zeit o.ä. Teilmodulbezeichnung 1.2, 2.3 u.ä. weitestgehend irrelevant Reihenfolge der Module nicht zwingend

Dokumentation KLIPS Belegung, Stundenplanerstellung Prüfungsanmeldung Notenverbuchung Modulzettel Zur Datensicherung und Übersicht

Leistungsnachweise (Teilmodule) Bestätigung der Teilnahme für eine Lehrveranstaltung (Creditpoints) Individuelle Regelung durch Lehrenden (siehe Ankündigungen in Klips und Absprachen in erster Sitzung) In Seminaren: regelmäßige Teilnahme und ggf. Ergebnisprotokolle, Essays o.ä.

Modulabschlussprüfungen Klausuren 90 Minuten; Essayform Frage zu einem Seminar/einem Modul Hausarbeit Wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem vereinbarten Thema; Umfang ca. 15-20 Seiten (je nach Modul/Vereinbarung) Kolloquium/Mündliche Prüfung 15-20 Minuten zu vereinbartem Thema Prüfungsform je nach Modul (siehe Prüfungsordnung)

Formalia/Regeln 1. Leistungspunkte (PO 5, Absatz 2) Jedes Modul ist mit Leistungspunkten (LP) versehen, die dem ungefähren Zeitaufwand entsprechen, der in der Regel durch die Studierende oder den Studierenden für den Besuch aller verpflichtenden Lehrveranstaltungen des Moduls, die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes, den ggf. erforderlichen Erwerb von Leistungsnachweisen, die Prüfungsvorbereitung und die Ablegung der Modulprüfung aufzuwenden ist.

(gemäß Modulhandbuch)

2. Anwesenheit (PO 5, Absatz 3) Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten für Module ist der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfung gemäß 11 nach regelmäßiger Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls. [ ] Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. Nur in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung bekannt, ob eine Anwesenheitskontrolle erfolgen wird. Bei Vorlesungen wird keine Anwesenheitskontrolle durchgeführt.

3. Modulabschlüsse: Anforderungen (PO 11, Absatz 1-2) Die Modulprüfungen werden studienbegleitend erbracht; sie schließen das jeweilige Modul ab. [ ] Eine Modulprüfung besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt.

4. Täuschungsversuche/Plagiate (PO 18, Abs. 5/7) Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0). Eine Kandidatin oder ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0). In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Kandidatin oder den Kandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Bei schriftlichen Studienleistungen (außer bei Klausuren) hat die oder der Studierende bei der Abgabe der Arbeit eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Erweist sich eine solche Erklärung als unwahr oder liegt ein sonstiger Täuschungsversuch oder ein Ordnungsverstoß bei der Erbringung von Studienleistungen vor, gelten die Absätze 5 und 6 entsprechend.

(http://www.uni-koblenz-landau.de/de/koblenz/fb2/downloads/plagiat.pdf)

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