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Transkript:

Berufskollegiat/in - Die Ausbildung im Überblick Berufskollegiat/in - ist eine landesrechtlich geregelte duale Ausbildung an Berufskollegs und im Ausbildungsbetrieb. Sie wird nur in Baden-Württemberg angeboten. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Dabei kann die Fachhochschulreife erworben werden. Ausbildungsinhalte Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen: physikalische Theorien textile Technologien Chemie und Umwelttechnik betriebliches Prozess- und Qualitätsmanagement Während der Ausbildung werden z.b. auch folgende allgemein bildende Fächer unterrichtet: Deutsch Englisch Mathematik Wirtschafts- und Sozialkunde Religionslehre Betriebliche Ausbildung Die theoretischen Inhalte werden während der Ausbildungsphase im Betrieb umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebes. Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen. Lernorte Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - werden im dualen System in Berufskollegs und in handwerklichen oder industriellen Betrieben der ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen und schuleigenen Unterrichtsräumen im Klassenverband erteilt. Heimat- und Ausbildungsort sind häufig nicht identisch, denn die Ausbildung wird nicht in allen Städten angeboten. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - werden im Dualen System ausgebildet. Neben der betrieblichen Ausbildung findet eine begleitende Ausbildung in Berufskollegs statt. Der Unterricht findet wöchentlich oder in Blockform statt. Seite 1 von 7

Während ihrer Ausbildung eignen sich die angehenden Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - umfangreiches theoretisches und praktisches Basiswissen an. Sie besuchen - zusammen mit anderen angehenden Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - - im Klassenverband den theoretischen Unterricht. Das Lernspektrum ist breit. Es reicht von Mathematik über textile Technologien bis hin zu Chemie und Umwelttechnik. Für ihr Lernen sind die Schüler/innen, die oft nicht mehr bei ihren Eltern, sondern am Ort des Berufskollegs wohnen, selbst verantwortlich. Um bei den regelmäßigen Leistungsnachweisen in Form von Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Extemporalen entsprechende Leistungen erzielen zu können, müssen die Inhalte des theoretischen Unterrichts in der Regel zu Hause aufgearbeitet werden. Komplexe Unterrichtsthemen erarbeiten sich die Schüler/innen in Form von Projekten im Team. Ausbildungsvergütung Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Ausbildungskosten Die Ausbildung an öffentlichen Berufskollegs ist für die Schüler/innen kostenfrei. Allerdings können Aufnahmeund Prüfungsgebühren anfallen. Für den theoretischen Unterricht können Lernmittelkosten (z.b. Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Private Schulen können ggf. auch Lehrgangsgebühren erheben. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Dabei kann die Fachhochschulreife erworben werden. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen, sieht die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht nicht vor. Verlängerung der Ausbildungszeit Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird. Ausbildungsform Die Ausbildung zum Berufskollegiaten/zur Berufskollegiatin - umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie fachpraktische Abschnitte. Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt im dualen System und findet abwechselnd an staatlichen Berufskollegs und im Ausbildungsbetrieb statt. Die Ausbildung wird in Teilzeitform durchgeführt und beinhaltet einen beruflichen und einen berufsübergreifenden (allgemein bildenden) Lernbereich. Sie untergliedert sich in Schuljahre. Die Ausbildung am Berufskolleg wird aufgrund folgender Verordnung geregelt: Seite 2 von 7

Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht vom 05.06.1984 (BW.ABl. S. 395), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2009 (BW.GBl. S. 693) Internet: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=gewberkollapv+bw&psml=bsbawueprod.psml&max=true Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundentafel für die Ausbildung zum Berufskollegiaten/zur Berufskollegiatin - Pflichtunterricht 1. Allgemeiner Bereich in Wochenstunden Deutsch 4 Englisch I 2 Wirtschafts- und Sozialkunde 3 Religionslehre 3 Allgemeiner Bereich insgesamt in Wochenstunden 12 2. Fachlicher Bereich in Wochenstunden Mathematik I 5 Technische Physik 6 Technische Chemie und Umwelttechnik 4 Textile Technologie mit Labor 14 Produktionsorganisation 2 Qualitätsmanagement 2 Technologiepraktikum 3 Fachlicher Bereich insgesamt in Wochenstunden 36 Pflichtunterricht insgesamt in Wochenstunden 48 Wahlunterricht Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife oder Unterricht zur Vertiefung und Ergänzung der Ausbildung Englisch II 3 Mathematik II 4 Sport 3 Textile Fremdsprache(n) 3 Wahlunterricht insgesamt in Wochenstunden 13 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitunterricht vom 05.06.1984 (BW.ABl. S. 395), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2009 (BW.GBl. S. 693) Seite 3 von 7

Internet: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=gewberkollapv+bw&psml=bsbawueprod.psml&max=true Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf beziehungsweise Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf Verordnung des jeweiligen Bundeslandes Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist, dass alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und die Betriebspraktika abgeleistet wurden. Hierzu kann auch eine Projektarbeit gehören, in der die Arbeitsergebnisse dokumentiert werden, z.b. in Baden-Württemberg. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler/innen einer staatlichen/staatlich anerkannten Berufsfachschule oder eines Berufskollegs sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich in der Regel in den Verordnungen der Bundesländer. Prüfungsinhalte Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die Prüfung am Berufskolleg besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird in folgenden Fächern durchgeführt: Mathematik Chemie und Umwelttechnik Physikalische Technologien Textile Technologien Abschlussprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die jeweilige Berufsausbildung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Prüfungswiederholung Die Abschlussprüfung am Berufskolleg kann in bestimmten Fächern oder auch ganz bei Wiederholung des dritten Schuljahres und Verlängerung des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses wiederholt werden. Nicht bestandene Prüfungen des Berufskollegs können beim nächsten allgemeinen Prüfungstermin wiederholt werden. Wird die gesamte Berufskolleg-Prüfung nicht bestanden, kann sie nach erneutem Besuch des dritten Schuljahres (und entsprechender Verlängerung des Ausbildungsvertrags) wiederholt werden. Nicht bestandene Abschlussprüfungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann zusätzlich eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung des Berufskollegs wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss des Berufskollegs abgelegt. Seite 4 von 7

Außerdem wird die Facharbeiter-/Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer (Ausbildungsbereich Handwerk) bzw. vor der Industrie- und Handelskammer (Ausbildungsbereich Industrie und Handel) abgelegt. Zusatzqualifikation An manchen Berufsfachschulen kann mit dem Abschluss als Berufskollegiat/Berufskollegiatin - zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Zum Teil ist dafür eine Zusatzprüfung erforderlich, z.b. in den Fächern Deutsch und Englisch. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Berufskollegiat/Staatlich geprüfte Berufskollegiatin - Fachrichtung. Hinzu kommt die Abschlussbezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufs im Bereich, für den ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde: Textillaborant/Textillaborantin Textilveredler/Textilveredlerin Textilmechaniker/Textilmechanikerin Produktgestalter - Textil/Produktgestalterin - Textil Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Außerdem müssen die Bewerber und Bewerberinnen einen Ausbildungsvertrag mit einer betrieblichen Ausbildungsstätte, die den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes entspricht und mit dem Berufskolleg zusammenwirkt, vorweisen. Der Vertrag muss den Besuch des Berufskollegs vorsehen. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung am Berufskolleg wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen. Auswahlverfahren Auswahlverfahren an den Berufskollegs Gibt es mehr Bewerber/innen als Ausbildungsplätze am Berufskolleg, werden die Plätze nach Quoten vergeben, und zwar 85 Prozent nach Eignung und Leistung und 15 Prozent für außergewöhnliche Härtefälle. Die Quote für Eignung und Leistung wird entsprechend dem jeweiligen Bewerberanteil auf Gruppen der Bewerber/innen mit Fachschulreife und mittlerem Bildungsabschluss verteilt; bei gleicher Rangfolge entscheidet das Los. Auswahlverfahren der Betriebe Größere unternehmen führen oft ein Auswahlverfahren durch, das neben dem Einstellungsgespräch noch einen schriftlichen Test umfasst. Zunehmend wird auch die Teilnahme an einer Gruppenübung oder einem Gruppengespräch mit anderen Bewerbern und Bewerberinnen verlangt. Seite 5 von 7

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Im Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb im Berufsfeld (als Textillaborant/in, Textilveredler/in, Textilmechaniker/in oder Produktgestalter/in - Textil) muss der Besuch des Berufskollegs vermerkt sein. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung zum Berufskollegiaten/zur Berufskollegiatin - bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Physik Für das Fach physikalische Technologien ist Wissen in Physik von Vorteil. Mathematik Berufskollegiaten und -kollegiatinnen benötigen mathematische Kenntnisse, um beispielsweise die prozentuale Zusammensetzung chemischer Verbindungen zu berechnen oder statistische Kenngrößen zu ermitteln. Chemie Um im Labor chemische Analysen durchführen zu können, muss man über biologisch-chemische Zusammenhänge Bescheid wissen. Wer bereits Kenntnisse der allgemeinen Chemie mitbringt, ist im Vorteil. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - beispielsweise als Textilmechaniker/in, Textillaborant/in oder Produktgestalter/in - Textil. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Berufskollegiaten und Berufskollegiatinnen - ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse durch Weiterbildungen erweitern. Dabei bieten sich Seminare an zu Themen wie neuartige Bearbeitungsverfahren oder Betriebswirtschaft. Auf der Karriereleiter nach oben? Wer eine leitende Position anstrebt, kann außerdem z.b. eine Weiterbildung als Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung absolvieren oder den Meistertitel z.b. als Industriemeister/in - Textilwirtschaft erwerben. Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung können auch ein Studium in Betracht ziehen, z.b. Bekleidungstechnik. Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Ausbildungsalternativen in unterschiedlichen Bereichen. Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Seite 6 von 7

Ausbildungsalternative im Bereich Textilherstellung, Textilverarbeitung, Textillabor Staatlich geprüfter Textiltechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Textiltechnische Assistentin Textillaborant/Textillaborantin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Umgang mit textilen Materialien und Produkten. Erwerb von Kenntnissen über Eigenschaften und Verarbeitungs- sowie Verwendungsmöglichkeiten textiler Materialien und Erzeugnisse. Auch Fachkräfte der hier genannten Berufe lernen, textile Fasern und Flächen nach Kriterien wie Material, Bindung, Veredlung, Trage- und Pflegeeigenschaften zu untersuchen, zu bestimmen und zu beurteilen. Ausbildungsalternativen im Bereich Bekleidungsherstellung, Bekleidungsgestaltung Staatlich geprüfter Bekleidungstechnischer Assistent/Staatlich geprüfte Bekleidungstechnische Assistentin Modeschneider/Modeschneiderin Maßschneider/Maßschneiderin Modist/Modistin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Umgang mit textilen Materialien und Produkten. Erwerb von Kenntnissen über Eigenschaften und Verarbeitungs- sowie Verwendungsmöglichkeiten textiler Materialien und Erzeugnisse. Anders als in der Textilindustrie, wo beispielsweise Garne zu Stoffen verarbeitet werden, geht es hier um die Verarbeitung dieser Stoffe z.b. zu Bekleidungsstücken oder Heimtextilien. Arbeitsmittel und -verfahren unterscheiden sich entsprechend. Seite 7 von 7