Begabungsförderung Konzept Seite 1
Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 3 2. GRUNDLAGEN / DEFINITIONEN... 4 2.1 BEGABUNG... 4 2.2 BEGABTENFÖRDERUNG... 4 2.3 BEGABUNGSFÖRDERUNG... 4 2.4 HOCHBEGABUNG... 4 3. ZIELE DER BEGABUNGSFÖRDERUNG... 5 3.1 FÖRDERUNG DER STÄRKEN... 5 3.2 HOCHBEGABUNG... 5 4. ERKENNEN VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN MIT BESONDEREN BEGABUNGEN UND BEDÜRFNISSEN... 6 5. FÖRDEREBENEN UND FÖRDERFORMEN - PRIMARSCHULE... 7 5.1 ANREICHERUNG (ENRICHMENT) IM REGULÄREN UNTERRICHT... 7 5.2 BESCHLEUNIGUNG (AKZELERATION)... 7 Überspringen von Klassen gemäss Vorgaben des Kantons... 7 Frühzeitiger Übertritt in die Primarschule... 7 Frühzeitiger Eintritt in den Kindergarten... 7 5.3 ZUSATZANGEBOT AUSSERHALB DES REGULÄREN UNTERRICHTS (PULL-OUT)... 7 Angebot... 7 Zuweisung... 8 Anmeldung... 8 Entscheid... 8 Inhalte... 8 Dauer... 8 Ein - und Austritt... 8 Gruppengrösse... 8 Anzahl Lektionen... 8 Dispens... 8 Arbeit im Regelunterricht... 9 Beurteilung... 9 5.4 PRIVATSCHULUNG... 9 5.5 FÖRDERPROGRAMME... 9 6. FÖRDEREBENEN UND FÖRDERFORMEN - KINDERGARTEN... 10 6.1 INTEGRIERTE BEGABUNGSFÖRDERUNG... 10 7. AUFGABENVERTEILUNG / KOMPETENZVERTEILUNG... 10 7.1 AUFGABEN DER SCHULPFLEGE... 10 7.2 AUFGABEN DER SCHULLEITUNG... 10 7.3 AUFGABEN DER VERANTWORTLICHEN LEHRPERSON FÜR BEGABTENFÖRDERUNG... 10 8. ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN... 11 9. EVALUATION DER BEGABUNGSFÖRDERUNG... 11 10. FINANZEN... 11 11. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT... 11 Seite 2
1. Einleitung Dieses Konzept dient als Grundlage und Leitfaden für die Begabungsförderung an der. Die Stadt Zürich stellt den Schulen Ressourcen für die Begabtenförderung zur Verfügung. Die Begabtenförderung wird dem gleichen Pool wie die Aufgabenhilfe entnommen. Die Schulen setzen die Verteilung zwischen Aufgabenhilfe und Begabtenförderung selber. Grundlage für die Begabtenförderung bilden die in der entsprechenden Broschüre des Kantons Zürich aufgeführten gesetzlichen Grundlagen sowie Richtziele: Die setzt in der Begabtenförderung folgende Schwerpunkte: Wir fördern unsere Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Möglichkeiten. Wir stellen ein vielfältiges Lernangebot zur Verfügung und setzen verschiedene Unterrichtsmethoden ein. Wir entfalten und nutzen persönliche Ressourcen und Begabungen. Die Begabtenförderung der füllt die Angebotslücke zwischen Klassenebene sowie des städtischen Angebotes Universikum sowie weiteren externen Angeboten: Seite 3
2. Grundlagen / Definitionen 2.1 Begabung Begabung wird als allgemeiner Begriff für vorhandene Potentiale oder Anlagen definiert, ohne Aussage darüber, wie ausgeprägt diese Begabung ist. 2.2 Begabtenförderung In Fachkreisen geht man davon aus, dass rund 20% aller Lernenden mehr zu leisten vermögen als der Lehrplan voraussetzt. Für diese Lernenden mit besonderen Begabungen werden im Klassenunterricht und/oder innerhalb der Schule besondere Fördermassnamen getroffen. Hier setzt die Begabtenförderung der an. 2.3 Begabungsförderung Begabungsförderung ist eine allgemeine Aufgabe der Volksschule. Die Stärken aller Lernenden sind wahrzunehmen und zu fördern. Der Begabungsförderung wird in der Schule innerhalb der Binnendifferenzierung Rechnung getragen. 2.4 Hochbegabung Wenn der Entwicklungsstand in einem oder mehreren Bereichen in ausgeprägtem Mass über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt, gilt ein Kind als hochbegabt. Diese Kinder können einer externen Sonderschulung zugewiesen werden. Dazu ist eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst notwendig. Die Lehrperson leitet diese ein. Seite 4
3. Ziele der Begabungsförderung Ziel der Begabungsförderung ist es, bei allen Kindern im schulischen Lernprozess Unterforderung zu vermeiden und Begabungen zu fördern. Die Lehrpersonen erkennen die persönlichen Potentiale und Kompetenzen (Begabungen) der Schülerinnen und Schüler und schaffen Möglichkeiten zu deren Entfaltung 3.1 Förderung der Stärken Die Lernenden erkennen und erweitern ihre persönlichen Begabungen durch eine ihren Fähigkeiten entsprechende Förderung. Bei jedem Lernenden soll eine optimale Förderung im allen Bereichen angestrebt werden. 3.2 Hochbegabung Lernende mit besonders hoher Begabung und besonders hoher Leistungsbereitschaft sollen frühzeitig erkannt und zusätzlich gefördert werden. Dabei kommen die gängigen Abklärungsprozesse (Schulpsychologischer Dienst) zur Anwendung. Seite 5
4. Erkennen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und Bedürfnissen Die Lehrpersonen verschaffen sich Klarheit über die Fähigkeiten und Begabungen ihrer Schülerinnen und Schüler. Dieses Wissen geben sie bei der Klassenübergabe weiter. Begabungen sind nicht immer leicht zu erkennen. Auch Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägten Begabungen zeigen diese nicht dauernd und auch nicht zwingend in herausragenden Schulleistungen. Andererseits können Schülerinnen und Schüler mit sehr hohen Leistungen auffallen, in einer umfassenden diagnostischen Abklärung werden sie aber nicht als hochbegabt identifiziert. Vgl. Broschüre Begabungs- und Begabtenförderung, Volksschulamt Kanton Zürich Möglichkeiten zum Erkennen von Begabungen: Beobachtungen der Lehrperson Austausch mit anderen Lehrpersonen des Kindes Elterngespräch Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst Schulisches Standortgespräch (SSG) Bei neu gebildeten Klassen erfolgte eine 3 wöchige Beobachtungsphase. Diese wird zuerst mit der Lehrperson des Kindes besprochen. Anschliessend werden die Eltern einbezogen. Um über allfällige Massnahmen entscheiden zu können, ist es wichtig, dass verschiedene Quellen berücksichtigt werden. Seite 6
5. Förderebenen und Förderformen - Primarschule Für die individuelle Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler bestehen verschiedene Möglichkeiten. Das Förderangebot der umfasst 4 Bereiche: 5.1 Anreicherung (Enrichment) im regulären Unterricht Die Anreicherung im Unterricht umfasst viele verschiedene individualisierende und anreichernde Lernangebote innerhalb des Lehrplans. Diese Massnahmen liegen im Verantwortungsbereich der Klassenlehrkraft und werden innerhalb der Binnendifferenzierung umgesetzt. 5.2 Beschleunigung (Akzeleration) Überspringen von Klassen gemäss Vorgaben des Kantons Seit 1998 ist das Überspringen einer Klasse in der Volksschule geregelt. Für viele begabte Schülerinnen und Schüler verläuft dieser Schritt erfolgreich und wird von den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den Eltern positiv bewertet. Beim Überspringen von Klassen ist auch die soziale Entwicklung des Kindes zu beachten. Massgebend ist die Schulleitung, welche aufgrund eines Schulischen Standortgespräches entscheidet. Frühzeitiger Übertritt in die Primarschule Die gesetzlichen Grundlagen ermöglichen auch, frühzeitig in die erste Klasse einzutreten, wenn dies aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes angezeigt ist. Massgebend ist die Schulleitung, welche aufgrund eines Schulischen Standortgespräches entscheidet. Frühzeitiger Eintritt in den Kindergarten Eine frühzeitige Aufnahme in den Kindergarten ist möglich, wenn die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die Schule wendet dabei ein Verfahren an, um die Kinder auf ihre Kindergartenreife zu überprüfen. Das Verfahren basiert auf folgenden Schwerpunkten: - Besuch eines Morgens in einem quartierfremden Kindergarten - Auswertung des Besuches zusammen mit der Schulischen Heilpädagogin sowie der Kindergärtnerin und den Eltern. - Provisorische Aufnahme ins Kindergartenjahr mit Verknüpfung einer Probezeit, welche ausgewertet wird 5.3 Zusatzangebot ausserhalb des regulären Unterrichts (Pull-Out) Angebot Die Angebote der Begabtenförderung der richten sich an besonders begabte und Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht findet während der Unterrichtszeit in einem speziell bezeichneten Raum ausserhalb der Klasse statt. Die Schulleitung legt die Ressourcen fest. In der Regel finden die Angebote in Jahrgangsstufen statt. Seite 7
Zuweisung Fällt ein Kind zu Hause oder in der Schule durch besonderes Verhalten in Bezug auf Lern- und Leistungsfähigkeit sowie auf Interessen und Motivation auf, findet ein Gespräch zwischen Eltern und Lehrperson statt. In speziellen Fällen kann der Schulpsychologische Dienst beigezogen werden. Anmeldung Die Anmeldung (Anmeldeformular) erfolgt durch die Lehrperson an die Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme vorbehältlich einer Warteliste. Das Interdisziplinäre Team wird beigezogen. Entscheid Eine Bewilligung/Ablehnung mit Rechtsmittelbelehrung erfolgt durch die Schulleitung. Rekursinstanz ist die Schulpflege. Inhalte Im Vordergrund steht ein interessenorientierter und individualisierender Unterricht mit projektartigem Arbeiten zu verschiedenen Themen. Es wird mit verschiedenen Lerntechniken und Lernstrategien gearbeitet. Dem Schulstoff höherer Klassen wird nicht vorgegriffen. Dauer Die Bewilligung für den Besuch eines Pull-Out-Programms gilt für die Dauer eines Semesters. Ein Eintritt ist jederzeit möglich. Für die Verlängerung ist die verantwortliche Lehrperson für Begabtenförderung zuständig. Ein - und Austritt Der Ein - und Austritt in die Begabtenförderung ist jederzeit möglich. Die Aufnahme erfolgt vorerst für 5 Wochen. Die verantwortliche Lehrperson für Begabtenförderung gibt eine Einschätzung über die definitive Aufnahme ab. Gruppengrösse Die maximale Gruppengrösse soll 8 Kinder nicht übersteigen. Anzahl Lektionen Pro Jahrgangsstufe sind 2 Wochenlektionen eingeplant. Dispens Schülerinnen und Schüler werden während des Pull-Out-Angebots vom regulären Unterricht dispensiert. Seite 8
Die Klassenlehrperson bestimmt den für das Kind nötigen Basisstoff zur Erreichung der Lernziele und beschränkt dabei Übungs- und Wiederholungsaufgaben auf das absolut Notwendige. Das Kind bringt den Stoff selbstständig in Erfahrung und arbeitet ihn nach Arbeit im Regelunterricht Die Klassenlehrkraft kann ermöglichen, dass die Kinder auch im Regelklassenunterricht an den Unterrichtsinhalten der Begabtenförderung arbeiten. Beurteilung Die verantwortliche Lehrperson für Begabtenförderung verfasst eine stichwortartige Bestätigung über den Besuch der Begabtenförderung. Im Zeugnis wird der Besuch vermerkt. 5.4 Privatschulung Vermutet die Regelklassenlehrperson eine Hochbegabung, welche eine Privatschulung erfordert, vermittelt die Lehrkraft nach Rücksprache mit den Eltern eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst. Die Zuteilung zu einer Privatschule liegt in der Kompetenz der Kreisschulpflege. 5.5 Förderprogramme Das Programm der einzelnen Jahrgänge wird von der Lehrperson für Begabtenförderung zusammen mit der Schulleitung festgesetzt. Die Förderprogramme richten sich an die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens bis zur 5. Klasse. Seite 9
6. Förderebenen und Förderformen - Kindergarten 6.1 Integrierte Begabungsförderung Begabte Kinder, die im Kindergarten (noch) nicht besonders auffallen, werden durch die KG- Lehrperson und die IF-Lehrperson integriert im Kindergartenunterricht gefördert. 7. Aufgabenverteilung / Kompetenzverteilung Erster Förderort ist die Regelklasse. Dafür sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer verantwortlich. Einer Lehrperson wird die Funktion als Verantwortliche für Begabtenförderung übertragen. 7.1 Aufgaben der Schulpflege Festlegen der Pensen für Begabtenförderung innerhalb der Ressourcenzuteilung 7.2 Aufgaben der Schulleitung Benennung einer Lehrperson mit der Funktion als Verantwortliche für Begabtenförderung Aufsicht über die Tätigkeiten der verantwortlichen Lehrperson für Begabtenförderung Organisation von Pull-Out-Programmen gemeinsam mit der verantwortlichen Lehrperson für Begabtenförderung im Rahmen des Pensums (Pensenpool für Begabtenförderung) Sorgt für optimale Rahmbedingungen für den Unterricht der Begabtenförderung Entscheid über Aufnahme in ein Angebot (via Leitung Interdisziplinäres Team) 7.3 Aufgaben der verantwortlichen Lehrperson für Begabtenförderung Ansprechperson für alle Belange der Begabtenförderung Beratung von Lehrpersonen, Kindern und Eltern Aufbau und Durchführung der Pull-Out-Angebote Zusammenarbeit mit Klassenlehrer/innen, Aufbau und Verwaltung von Materialpool und Literatursammlung Seite 10
8. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Eltern werden über begabungsfördernde Aktivitäten in der Schule informiert. Sie können auch als Unterrichtshilfe und als Expertinnen und Experten für bestimmte Bereiche bei begabungsfördernden Aktivitäten angefragt und engagiert werden. Die Förderung besonders begabter und hochbegabter Kinder und Jugendlicher ist nicht ausschliesslich eine schulische Aufgabe. Sie hat dort ihre Grenzen, wo sie über den schulischen Auftrag hinausgeht. Die Förderung gehört dann in den Zuständigkeitsbereich der Eltern. 9. Evaluation der Begabungsförderung Die Evaluation der Fördermassnahmen erfolgt durch die Schulleitung zusammen mit der Lehrperson Begabtenförderung jeweils auf Ende Schuljahr. Es werden folgende Punkte evaluiert: Auswahl-/Zulassungsverfahren Gestaltung der Angebote Verbindung zum Regelunterricht Zufriedenheit verschiedener Zielgruppen Wirkungen der Fördermassnahmen (Hinweise auf förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen für Begabungs- und Begabtenförderung) 10. Finanzen Für die Anschaffung von Fördermaterial besteht ein besonderer Kredit. Er richtet sich nach den Ansätzen der aufgewendeten Beträge der Integrativen Förderung (IF). 11. Öffentlichkeitsarbeit Die Lehrperson für Begabtenförderung ist mit der Schulleitung zusammen verantwortlich für die gesamtschulische Öffentlichkeitsarbeit. Sie sind besorgt, dass relevante Infos nach aussen getragen werden. Seite 11