Agrarpolitische Rahmenbedingungen und Entwicklung der Flachs- und Hanfbeihilfen

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Transkript:

Agrarpolitische Rahmenbedingungen und Entwicklung der Flachs- und Hanfbeihilfen November 2001 Autor: Jürgen Steger, Deutscher Naturfaserverband (DNV) Internet: www.naturfaserverband.de, E-Mail: info@naturfaserverband.de Bis zum Wirtschaftsjahr regelte die gemeinsame Marktordnung für Flachs und Hanf (Verordnung EG 1164 aus 1989 in der jeweils aktuellen Fassung) die Beihilfezahlungen für die beiden Bastfaserpflanzen. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001/02 werden die beiden Kulturpflanzen mit in die EG Stützungsregelung für die Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen - die sogenannte "Grande Culture Regelung" - nach der Verordnung 1251/1999 einbezogen. Grundlage hierfür wiederum bildet die Verordnung 1672 aus 2000, wobei die zur Durchführung notwendigen Regelungen in der entsprechend geänderten "Durchführungsverordnung" 2316/1999 festgelegt sind. Daraus ergeben sich folgende Flächenzahlungen: GMO Flachs und Hanf Wirtschaftsjahr Flachs Hanf geriffelt nicht geriffelt Ernte 1996 1550 1345 1510 Ernte 1997 1550 1345 1397 Ernte 1998 1550 1345 1292 Ernte 1999 1555 1349 1296 Ernte 2000 1516 1316 1264 Grande Culture Ernte 2001 BW BY BE BB *) BR HH HE MV 828 760 818 669 737 790 889 813 806 NS *) NW RP SL SA SN SH TH 783 859 707 648 908 922 1007 907 ab Ernte 2002 BW BY BE BB*) BR HH HE MV 690 633 681 557 614 658 741 678 672 656 716 589 540 757 768 893 755 Tab. 1: Darstellung der Beihilfeentwicklung ab 1996. Alle Angaben in DM/ha, ggf. ergeben sich geringfügige Rundungsunterschiede. Ab der Ernte 2002 werden für Flachs und Hanf nur noch Beihilfen gezahlt, die dem Getreideniveau entsprechen. Siehe auch Abbildung 1. Datengrundlage: Bundesanstalt für Ländwirtschaft und Ernährung, FFM und Bundesministerium für Verbraucherschutz., Ernährung und Landwirtschaft. Um die relative Vorzüglichkeit des Flachs- und Hanfanbaus gegenüber anderen Feldfrüchten zu gewährleisten, sollen die für die Verarbeitung von Flachs- und Seite 1 von 5

Hanfstroh zugelassesenen Erstaufbereiter eine sogenannte Verarbeitungsbeihilfe von ca. 180 DM/t produzierter Faser erhalten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Erstaufbereiter diese in vollem Umfang an die Landwirte weiterrreichen. Entsprechend einem Ernteertrag von ca. 8 t/ha Hanf bzw. 6 t/ha Flachs bei einer Faserausbeute von ca. 22 % ergeben sich für die Strohpreise zusätzliche Aufschläge von ca. 316 DM/ha Hanf und 270 DM/ha Flachs. Wichtig ist hierbei, dass die Verarbeitungsbeihilfe ebenfalls nur bis zum Wirtschaftsjahr 2005/06 gezahlt wird. Ernte 2001 BW BY BE BB*) BR HH HE MV Grande Culture 828 760 818 669 737 790 889 813 806 Hanf 1) zzgl. VB 1144 1076 1134 985 1053 1106 1205 1129 1122 Flachs 2) zzgl. VB 1065 997 1055 906 974 1027 1126 1050 1043 Grande Culture 783 859 707 648 908 922 1007 907 Hanf 1) zzgl. VB 1099 1175 1023 964 1224 1238 1323 1223 Flachs 2) zzgl. VB 1020 1096 944 885 1145 1159 1244 1144 ab Ernte 2002 BW BY BE BB*) BR HH HE MV Grande Culture 690 633 681 557 614 658 741 678 672 Hanf 1) zzgl. VB 1006 949 997 873 930 974 1057 994 988 Flachs 2) zzgl. VB 927 870 918 794 851 895 978 915 909 Grande Culture 656 716 589 540 757 768 893 755 Hanf 1) zzgl. VB 972 1032 905 856 1073 1084 1209 1071 Flachs 2) zzgl. VB 893 953 826 777 994 1005 1130 992 ab Ernte 2006 BW BY BE BB*) BR HH HE MV Grande Culture 690 633 681 557 614 658 741 678 672 Grande Culture 656 716 589 540 757 768 893 755 Tab. 2: Übersicht zur Entwicklung der Beihilfe in den einzelnen Bundesländern. Alle Angaben in DM/ha, ggf. ergeben sich geringfügige Rundungsunterschiede. Als Grundlage für die Berechnung der Verarbeitungsbeihilfe wurde ein Ertrag von 8 t Hanf bzw. 6 t Flachs /ha angenommen, bei einer Faserausbeute von 22%. Verarbeitungsbeihilfe = 90 E/t, vereinfacht mit 180 DM eingerechnet, tatsächlich 176,02 DM/t. Datengrundlage: Bundesministerium für Verbraucherschutz., Ernährung und Landwirtschaft. *) Durchschnittswertbildung für die Bundesländer Brandenburg und Niedersachsen. Der Rückgang der Beihilfe wird insgesamt in vier Stufen stattfinden (siehe Abb. 1). Die erste Stufe entsteht durch die Einbeziehung von Flachs und Hanf in die Grande Culture Regelung. Seite 2 von 5

Beihilfeentwicklung bei Flachs und Hanf von 1996 bis 2006 1600 1400 Beihilfe [DM/ha] 1200 1000 800 600 400 200 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Erntejahr Flachs Hanf Abb. 1: Entwicklung der Beihilfe für Faserhanf- und Flachs Ab 2001im Bundesdurchschnitt und incl. Verarbeitungsbeihilfe. Erläuterungen siehe Text Datengrundlage: Bundesanstalt für Ländwirtschaft und Ernährung, FFM und Bundesministerium für Verbraucherschutz., Ernährung und Landwirtschaft. Innerhalb der darin festgelegten Anpassungszeit findet eine schrittweiser Angleich statt. Im Erntejahr 2006 wird schließlich mit dem Wegfall der Verarbeitungsbeihilfe der endgültige Angleich vollzogen. Zu besseren Darstellung der sich für Anbauer und Verarbeiter ergebenden Konsequenzen wurde in Tabelle 3 eine Umrechnung in Prozent vorgenommen, als Referenzjahr wurde das Erntejahr 1996 gewählt. Die graphische Darstellung erfolgt in Abbildung 2. 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Flachs 100,0 100,0 100,0 100,3 97,8 79,2 Hanf 100,0 92,5 85,6 85,8 82,5 75,8 2002 2003 2004 2005 2006 Flachs 68,9 68,9 68,9 68,9 51,3 Hanf 66,6 66,6 66,6 66,6 45,7 Tab. 3: Relative Entwicklung der Beihilfe für Faserhanf- und Flachs von 1996 bis 2006. ab 2001 im Bundesdurchschnitt und incl. Verarbeitungsbeihilfe. Erläuterungen siehe Text. Datengrundlage: Bundesanstalt für Ländwirtschaft und Ernährung, FFM. Seite 3 von 5

Beihilfeentwicklung bei Flachs und Hanf 1996 bis 2006 120,0 100,0 Beihilfe [%] 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Flachs Jahr Hanf Abb. 2: Relative Entwicklung der Beihilfe für Faserhanf- und Flachs Ab 2001 im Bundesdurchschnitt und incl. Verarbeitungsbeihilfe. Erläuterungen siehe Text. Datengrundlage: Bundesanstalt für Ländwirtschaft und Ernährung, FFM und Bundesministerium für Verbraucherschutz., Ernährung und Landwirtschaft. Wie aus der Tabelle ersichtlich fällt die Beihilfe für Flachs um 48,7%, für Hanf sogar um 54,3%. Zum Erhalt der relativen Vorzüglichkeit gegenüber bestehenden Konkurrenzfrüchten - stabile Preise bei diesen vorausgesetzt - müssten von den Verarbeitern um die jeweiligen Prozentsätze höhere Strohpreise gezahlt werden, um lukrative Anreize für den Anbau von Flachs und Hanf auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Mittel könnten von den Erstaufbereitern jedoch nur aufgebracht werden, wenn die damit verbundenen zusätzlichen Betriebskosten mit erhöhten Faserpreisen oder durch Einsparungen aus der Optimierung des Anlagenbetriebs kompensierbar wären. Da der Weltmarktpreis "technischer Bastfasern 1 " (Flachs und Hanf vor allem aus Ostund Südosteuropa, Jute, Sisal aus Asien) zwischen 0,80 und 1,20 DM schwankt 2,ist eine Erhöhung der Wertschöpfung in den Deutschland und der EU betriebenen Aufschlussanlagen durch eine "einfache" Preissteigerung kaum wahrscheinlich. Eher scheint es möglich durch die Verbesserung wichtiger Qualitätsmerkmale die Eignung der Fasern für spezifische, anspruchsvolle Anwendungsbereiche zu ermöglichen und so eine erhöhte Wertschöpfung mit größeren Absatzmengen zu erzielen. Hinsichtlich der Senkung der Betriebskosten in den Aufbereitungsanlagen sind vor allem der Durchsatz und die Anlagenauslastung (1-, 2- oder 3-Schichtbetrieb) relevante Größen. Diese Einflussgrößen hängen allerdings von der Rohstoff- 1 zur Herstellung technischer Produkte geeigneter Bastfasern, idr. sogenante Kurz/Gesamtfasern oder Werg. 2 je nach Pflanzenart, Erzeugungsregion Qualität und Nachfrage Seite 4 von 5

versorgung (qualitativ und quantitativ), vor allem jedoch von der Abnahmesituation des Marktes ab. Weiterhin ergibt sich die Möglichkeit durch die Samennutzung eine weitere Wertschöpfungsquelle zu erschließen. Wesentlicher Einflussfaktor ist hier die Entwicklung des Preises und Marktvolumens für Hanfsamen. Er wird darüber bestimmen in wieweit die damit verbundenen höheren Verfahrenskosten kompensiert werden können und eine Steigerung der Wertschöpfung seitens der Verarbeiter einen höheren Ankaufpreis für das Stroh ermöglichen. Seite 5 von 5