Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

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Transkript:

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim Jugendamt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 1

Fallzahlen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Köln 11.01.2016 Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 844 für um (Altverfahren nach 89 d) 96 für junge Volljährige (ehem. um Altverfahren nach 89d) 158 für UMA Vorläufige Inobhutnahme 74 für UMA Inobhutnahme 2 für UMA Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) 0 für UMA - durch Landesstelle zugewiesene Verteilung Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 2

Verfahren und Zuständigkeiten ab 01.11.2015 Alle Bestandsfälle bis 31.10.2015 in Zuständigkeit Köln Alle Neuaufnahmen ab 01.11.2015: vorläufige Inobhutnahme nach 42 a SGB VIII in Zuständigkeit Jugendamt Köln nach Durchführung Verteilungsverfahren Zuständigkeitswechsel (innerhalb von 4 Wochen nach Einreise) Alle Bestandsfälle von Köln werden auf die zu erbringende Quote angerechnet Amt für Kinder, Jugend und Familie - Präsentation zum Workshop am 19.10.2015 3

Verfahrens- und Zeitablauf vorläufige Inobhutnahme aller umfnach 42 a SGB VIII - Erstaufnahme - Erstaufnahmegespräch - Altersfeststellung - Unterbringung Einrichtung - Klärung Verteilfähigkeit - Abklärung Kindeswohlgefährdung - verwandte Personen - Gesundheitszustand Attest (TBC-Pflicht) - Anmeldung zur Verteilung Kommune an Land - Land Meldung innerhalb von 3 Werktagen an Bund - Bund Meldung innerhalb von 2 Werktagen an Land - Land Meldung innerhalb von 2 Werktagen an Kommune - Umsetzung der Verteilung - mit begleitetem Fahrdienst - Datenübermittlung an zuständiges Jugendamt 7 Werktage 4 Wochen 7 Werktage 10 Tage Amt für Kinder, Jugend und Familie - Präsentation zum Workshop am 19.10.2015 4

Ist Stand zentrale pädagogische und wirtschaftliche Bearbeitung von Jugendhilfemaßnahmen für UmF 1 Sachgebietsleitung Gruppenleitung WJH Sachbearbeitung WJH g. D. und m. D. Päd. Sachbearbeitung UmF Ortsfremde Päd. Sachbearbeitung Legasthenie/Dyskalkulie Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 5

Neu-Organisation ab 01.11.2015 1 Sachgebietsleitung Gruppenleitung WJH Sachbearbeitung WJH g. D. u. m. D. Gruppenleitung Vorläufige Inobhutnahme 42 a Päd. Sachbearbeitung Vorläufige Inobhutnahme 42 Gruppenleitung Fallbearbeitung gem. 27 ff Päd. Sachbearbeitung Clearingverfahren Hilfeplanung 27 ff Ortsfremdenbetreuung Fallunabhängige Tätigkeiten Widersprüche / Klagen Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 6

Aufgaben vorläufige Inobhutnahme 42 a SGB VIII Eingangsbereich 4 Fachkräfte Registrierung der Jugendlichen Alterseinschätzung nach äußerem Erscheinungsbild Aktenanlage (Juzeda, FMG,..) Unterbringung in zentrale Erstaufnahme (Zuführung und Dokumentation) Ausnahme Verwandte Laufkundschaft Krisenintervention Aufnahme und Bearbeitung Aktenannahme Erstgespräch Kindeswohlprüfung Rücklauf und Bewertung der medizinischen Untersuchung Anmeldung bei der Landesverteilstelle (LVR) Rücklauf der Zuweisung in das aufnehmende Jugendamt Kontakt zum aufnehmenden Jugendamt und Transferabsprache Aktenzusammenstellung und Überleitung mit Zuführungsdienst 6 Fachkräfte Unterbringung bei Verwandten oder Bekannten 2 Fachkräfte Voraussetzungen der familiären Inobhutnahme vor Ort überprüfen Aktenannahme Erstgespräch medizinisches Untersuchung organisieren Anmeldung bei der Landesverteilstelle (LVR) Antrag auf Ruhen der elterlichen Sorge stellen Vormundschaft einleiten Nach Bestallung des Vormundes, Aktenabgabe an Bezirksjugendämter Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 7

Aufgabenstellung Fallbearbeitung 27 ff SGB VIII Ortsfremdenbetreuung Clearing und Hilfsplanung 1,5 Fachkräfte 7,5 Fachkräfte Suche nach einer geeigneten Anschlussmaßnahme gem. SGB VIII Laufende Betreuung Widersprüche/Klagen bearbeiten und Abgabe an Bezirksjugendämter Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 8

Angebotskonzept Stadt Köln ab 01.01.2016 Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (50 Plätze) Verweildauer ca. 4-5 Tage Ärztliche Begutachtung Erstaufnahmegespräch TBC Test Ca. 10 Erstaufnahmegruppen Jeweils 10 12 Plätze verteilt über Stadtgebiet Verteildauer bis maximal 3,5 Wochen Verteilung an die neu zuständigen Jugendämter Clearingwohngruppen (10 12 Wochen) Unterbringung im jeweiligen Regelsystem Clearingwohngruppen Verweildauer max. 10 12 Wochen Unterbringung im Regelsystem Köln Gastfamilien 33 SGB VIII Wohngruppen 34 SGB VIII Wohnheime 13.3. SGB VIII Verselbständigungsappartements Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 9

Sonstige Schnittstellenregelungen Ärztl. Begutachtung wird durch die zentrale Erstaufnahme sicher gestellt Begleitung zur TBC-Untersuchung wird durch zentrale Erstaufnahmeeinrichtung sicher gestellt Die Umsetzung des begleiteten Zuführdienstes wird auf einen Träger delegiert Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 10

Stolpersteine bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung Aufnehmende Jugendämter schlecht erreichbar Jugendämter verweigern die Aufnahme zur Terminierung Keine Unterbringungsplätze im Rahmen der Jugendhilfe auf abgebender Seite Fristeinhaltung ist abhängig von Dritten (Dolmetscher, ärztlichen Untersuchungen, Angaben der Jugendlichen..) Stringente Abarbeitung (ION, Personalfestlegung, Dolmetscher, Erstgespräch, Alterseinschätzung) der Prozesse = ohne ausreichende Planstellen = Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 11

Stolpersteine bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung Jugendliche verweigern den Wechsel oder kommen zurück Kurzweiliges und überschaubare Aufgabenstellung für die Mitarbeiter Zu wenig Ressource beim LVR Zunehmender Formalismus contra produktiv zu Fristenmarathon Erreichen der Volljährigkeit während des Zuweisungsprozesses Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 12