Unternehmensfinanzierung - Leasing Vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung durch Basel II und Rating gewinnen die Alternativen zur Fremdkapitalversorgung weiter an Bedeutung. Das Merkblatt gibt eine Übersicht zum Leasing und soll dessen Chancen und Risiken aufzeigen. Was ist Leasing? Leasing ist die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung eines Investitionsgutes (Mobilien oder Immobilien) zu konstanten, vorab festgelegten Raten. Leasing ist eine Sonderform der Fremdfinanzierung, weil es trotz der Tatsache, dass keine Zahlungsmittel als Kredit vergeben werden, Investitions- und Kapazitätserweiterungen ohne gleichzeitigen Einsatz eigener Mittel ermöglicht. Leasing erfolgt entweder über spezielle Finanzierungsinstitute (indirektes Leasing) oder durch den Hersteller des Leasingobjektes selbst (direktes Leasing). Grundsätzlich gilt: Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber genannt) bleibt i. d. R. während der Dauer des Leasingvertrages rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts und bilanziert den Gegenstand. Folge davon ist, dass der Leasingnehmer die Leasingraten in voller Höhe als steuerlichen Aufwand behandeln kann. Formen des Leasing: Operating-Leasing Beim Operating-Leasing steht die Nutzung eines vorübergehend benötigten Gegenstands und der Service des Leasinggebers im Vordergrund. Gekennzeichnet ist Operating- Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, IHK Postfach 2209 74012 Heilbronn Büroanschrift: Ferdinand Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Tel. 07131 9677-0 Fax 07131 9677-199 E-Mail: info@heilbronn.ihk.de Internet: www.heilbronn.ihk.de
2 Leasing durch kurzfristige Verträge, die durch den Leasingnehmer unter Einhaltung vereinbarter Fristen jederzeit gekündigt werden können. Operating-Leasingverträge können für kurze Zeiträume - wenige Stunden, einige Tage, Wochen oder Monate - geschlossen werden. Das Investitions- bzw. Restwertrisiko verbleibt beim Leasinggeber; auch Instandhaltungspflichten wie z. B. Wartung, Versicherung und Reparaturen liegen meist beim Leasinggeber. Finanzierungsleasing Wird in der Praxis von Leasing gesprochen, so handelt es sich zumeist um das Finanzierungsleasing, weshalb sich die folgenden Ausführungen zum größten Teil auf diese Leasingform beziehen. Beim Finanzierungsleasing besteht die Absicht des Leasingnehmers in der Vermeidung von Investitionsmittelabflüssen durch für den Kauf teurer Maschinen oder Immobilien. Finanzierungsleasing ist vor allem durch mittel- bis langfristige Vertragslaufzeit sowie kündigungsfreie Grundmietzeit charakterisiert. Im Gegensatz zum Operating-Leasing trägt der Leasingnehmer bei den meisten Vertragsformen die volle Verantwortung für das Leasingobjekt und damit das Risiko. Aus den oben genannten Gründen bestehen Leasinggeber auf die kündigungsfreie Grundmietzeit, da die Mietobjekte in der Regel nach den individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen der Mieter angekauft oder hergestellt werden. In der Praxis liegt die Grundmietzeit in der Größenordnung von 60 bis 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (z. B. bei Fahrzeugen und EDV ca. 2 bis 4 Jahre, bei Maschinen 4 bis 9 Jahre und bei Immobilien 10 bis 22 Jahre). Die Objektrisiken werden durch entsprechende Vertragsklauseln weitgehend auf den Leasingnehmer abgewälzt. Dies geschieht zum Beispiel durch die Verpflichtung, eventuell auftretende Defekte auf eigene Kosten zu beheben oder entsprechende Objektversicherungen abzuschließen. Außerdem hat der Mieter häufig ein Kaufrecht am Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses.
3 Immobilien-Leasing Beim Immobilien-Leasing wird zumeist eine Einzelobjektgesellschaft gegründet, die als Leasinggeber fungiert und deren Eigentümer die Leasinggesellschaft ist. Der Leasinggeber benötigt entweder das Eigentum oder ein langfristiges Erbbaubrecht an dem zu bebauenden bzw. bebauten Grundstück. Der Leasingnehmer erhält i. d. R. ein im Grundbuch eingetragenes Ankaufsrecht zum steuerlichen Restbuchwert, das zum Ende der Vertragslaufzeit oder zu fest vereinbarten Optionszeitpunken ausgeübt werden kann, sofern die Geamtinvestitionskosten nicht während der Laufzeit vollständig zurückgeführt worden sind. Alternativ kann eine Option zum Erwerb der Anteile an der Objektgesellschaft festgelegt werden. Sale-and-lease-back Diese Sonderform bietet die Möglichkeit, eine eigene Immobilie oder Mobilie an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen und gleichzeitig wieder zurückzumieten. In der Regel handelt es sich um zum Verkehrswert gehandelte Immobilien. Der Kaufpreis, den die Leasinggesellschaft zahlt, orientiert sich am Ertragswert des Objektes (bei Immobilien bspw. an der nachhaltig erzielbaren Miete) abzüglich von Bewertungsabschlägen durch die finanzierende Leasinggesellschaft. Der Verkaufspreis des Objektes wird Berechnungsgrundlage für die Leasingrate, die zukünftig anfällt. Zweck dieser Transaktion ist, dass der Leasingnehmer bisher in dem Objekt gebundenes Kapital freisetzen und damit die Liquidität verbessern kann. Vertragsformen beim Finanzierungsleasing: Vollamortisationsvertrag Bei einem Vollamortisationsvertrag liegt die Grundmietzeit, also die Vertragsdauer, während der bei vertragsgemäßer Erfüllung beider Vertragspartner grundsätzlich nicht gekündigt werden kann, zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Leasingraten sind so kalkuliert, dass während dieses Zeitraumes der von
4 der Leasinggesellschaft für den jeweiligen Leasinggegenstand gezahlte Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten durch die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten vollständig abgedeckt werden. Bei dieser Vertragsart kann dem Leasingnehmer eine Kaufoption für den Leasinggegenstand zum Ablauf der Grundmietzeit eingeräumt werden. Neben der möglichen Ausübung dieser Kaufoption besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Leasingvertrages. Teilamortisationsvertrag Beim Teilamortisationsvertrag wird eine feste Laufzeit vereinbart. Wie beim Vollamortisationsvertrag liegt sie zwischen 40 Prozent und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle. Die Leasingraten sind so bemessen, dass der geschätzte Verkehrswert zum Vertragsende durch diese Leasingraten nicht gedeckt wird. Daher sind sie niedriger als beim Vollamortisationsvertrag. Auf den also nicht vollständig getilgten Restbetrag wird zum Vertragsablauf zunächst der Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes angerechnet. Wird ein höherer Verkaufserlös als zur Resttilgung erforderlich erzielt, geben die meisten Leasinggesellschaften diesen Vorteil bis zu 75 Prozent des Mehrerlöses an ihre Kunden weiter. Liegt der Verkaufserlös dagegen unter dem Tilgungsbetrag, werden die Leasinggesellschaften in der Regel von ihrem vertraglich vereinbarten Andienungsrecht Gebrauch machen. Der Leasingnehmer muss den Leasinggegenstand dann zum festgelegten Restwert kaufen. Das Restwertrisiko liegt hier also grundsätzlich beim Leasingnehmer. Vorteile des Leasing Die besondere Attraktivität dieser Finanzierungsform besteht darin, dass Unternehmen Investitionsgüter nicht mehr selbst anschaffen müssen, sondern von speziellen Gesellschaften leasen können. Hiermit wird eine Eigenmittel schonende Kapazitätserweiterung möglich, da die beschafften Wirtschaftsgüter nicht in die Bilanz des Leasingnehmers eingehen. Da der Leasinggegenstand zum Anschaffungszeitpunkt nicht bezahlt werden muss, können die monatlichen Raten aus dem Ertrag geleistet werden, die der Einsatz des Objektes erbringt.
5 Des Weiteren bilden die Leasingraten eine klare Kalkulationsgrundlage, da sie über die komplette Vertragslaufzeit konstant sind. Insbesondere beim Operating-Leasing ist eine schnelle und weitgehend risikofreie Anpassung an den technischen Fortschritt möglich. Nachteile des Leasing Leasing sollte nicht als Allheilmittel betrachtet werden, sondern dient als Ergänzung oder Alternative zur Bankfinanzierung. Auch Leasinggesellschaften stellen an ihre Kunden ähnliche Bonitätsanforderungen wie Kreditinstitute. Nachteilig ist vor allem die verhältnismäßig hohe und laufende Ratenbelastung, welche je nach Vertragsdauer 20 % bis 40 % über der Kaufsumme des Leasinggegenstandes liegen kann. Tendenziell sind die Kosten bei einer Leasingtransaktion höher als bei einer Kreditfinanzierung. Zudem muss berücksichtigt werden, dass während der Grundmietzeit mangels fehlender Kündigungsmöglichkeit eine starke Bindung an den Leasinggeber besteht. Dadurch ist die Flexibilität erheblich eingeschränkt. Kommt es für das Unternehmen zu rückläufigem Umsatz oder Ertrag, können die mit dem Leasing verbundenen hohen Fixkosten zu einer Gefahr werden. Während der Grundmietzeit ist trotz eventueller Rückgabe des Leasingobjektes in der Regel keine Reduzierung der Ratenverbindlichkeit möglich. Des Weiteren besteht das Risiko der technischen Überalterung des geleasten Gegenstandes. Beurteilung im Hinblick auf Basel II / Rating Leasing ist ein seit Jahrzehnten eingeführtes Finanzierungsinstrument. Die hohe Flexibilität und die bilanzentlastende Wirkung haben dazu beigetragen, dass Leasing als Alternative zum klassischen Investitionskredit stark genutzt wird. Eine wesentliche Auswirkung des Leasing ist die Bilanzverkürzung. Dieser Effekt resultiert aus dem Wegfall eines Vermögenspostens auf der Aktivseite bei gleichzeitiger Verringerung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Eine geringere Bilanzsumme führt zu einer Erhöhung wichtiger Leistungskennzahlen der Unternehmensbewertung, etwa der Gesamtkapitalrendite oder der Eigenkapitalquote. Dies kann sich positiv auf das Kreditrating auswirken.
6 Insbesondere die Sonderform Sale-and-lease-back verfolgt das Ziel der Kapitalfreisetzung. Das im Anlagevermögen gebundene Kapital steht zur Verfügung, ohne die entsprechenden Anlagegüter abgeben zu müssen. Zudem werden das Eigenkapital und die Kreditlinien des Unternehmens geschont. Gerade im Hinblick auf Basel II bzw. Ratingverfahren ermöglicht eine gut proportionierte Bilanz günstigere Möglichkeiten der Fremdkapitalbeschaffung. Auch im Zuge der Liquiditätsverbesserung hat Sale-and-lease-back eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Das Unternehmen kann die durch den Verkauf freigesetzte Liquidität für andere unternehmerische Aufgaben nutzen. Ebenso besteht die Möglichkeit der Rentabilitätsverbesserung, indem durch den Verkauf eines Objektes über Buchwert stille Reserven mobilisiert werden. Die Bedeutung von Leasing als Substitut für Kreditfinanzierungen wird somit weiter zunehmen. Dennoch ist zu beachten, dass Kreditinstitute vor neuerlicher Kreditvergabe Leasingverbindlichkeiten in ihren Rating-Kriterien implementieren. Dies hängt u. a. auch mit niedrigen Eigenkapitalquoten und den gestiegenen Bonitätsanforderungen zusammen. Leasing als Finanzierungsinstrument ist in vielen Fällen ein wichtiger Baustein für ein tragfähiges alternatives Finanzierungskonzept. Daher ist anzunehmen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen, die sich in der Vergangenheit noch nicht mit Leasing beschäftigt haben, aufgrund des tiefgreifenden Umbruchs im Finanzsektor und der daraus resultierenden restriktiveren Kreditvergabe der Banken verstärkt das Leasing als Finanzierungsalternative in Betracht ziehen werden. Abwicklung eines Leasingvertrages 1. Der Leasingnehmer wendet sich nach Prüfung der jeweiligen Angebote an den Leasinggeber seiner Wahl und fügt seinem Antrag Angebots- bzw. Auftragskopien bei. Darüber hinaus benötigt der Leasinggeber Unterlagen, die eine Beurteilung sowohl des Leasinggegenstandes als auch der Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers ermöglichen. 2. Der Leasinggeber führt die Objekt- und Bonitätsprüfungen durch. 3. Der Leasingnehmer erhält die verbindliche Vertragsannahme.
7 4. Der Leasinggeber wendet sich an den Lieferanten und bestellt den Leasinggegenstand, der unmittelbar an den Leasingnehmer geliefert wird. 5. Nach der Lieferung sendet der Leasingnehmer die Übernahmebestätigung bzw. die Abnahmeerklärung an den Leasinggeber zurück. 6. Die Lieferantenrechnung wird vom Leasinggeber bezahlt. 7. Der Leasingnehmer erhält den Leasingvertrag mit den entsprechenden Details wie Rechnungsbetrag, Leasingraten, Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. 8. Zum Vertragsende erfolgt entweder die Objektrückgabe an den Leasinggeber oder der Verbleib beim Leasingnehmer. Wer bietet Leasing an? Freie Leasinggesellschaften kaufen auf Veranlassung des künftigen Leasingnehmers das Objekt und vermieten es weiter. Der Vorteil eines solchen Leasinganbieters kann in den günstigen Einkaufskonditionen ( Großabnehmerrabatt ) liegen, der an den Leasingnehmer als Endkunden weiter gegeben werden kann. Hersteller eines Wirtschaftsgutes bieten oft günstigere Angebote als unabhängige Leasinggesellschaften, weil sie Leasing als Vertriebsform nutzen und den Spielraum zwischen den Herstellungskosten und dem Verkaufspreis zur Ermäßigung der Leasingkosten einsetzen. Tochterunternehmen von Kreditinstituten: Viele Leasinggesellschaften gehören zu einem Konzernverbund von Banken/Sparkassen. Hier können Sie u. U. von Großabnehmerkonditionen bzw. von günstigen Refinanzierungskonditionen bei der Konzernmutter profitieren. Informationen und Recherchemöglichkeiten zu Leasinggesellschaften und weitere Details zum Thema Leasing gibt es u. a. auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen e. V. (BDL) unter www.leasingverband.de.
8 Checkliste Leasing Vor Abschluss eines Leasingvertrages sollten folgende Fragen beantwortet werden: Ist der Leasinggegenstand genau beschrieben? Auf welcher Kalkulationsbasis (Kaufpreis) werden die Leasingraten berechnet? Sind Rabatte eingerechnet? Wie lange ist die Laufzeit des Vertrages? Wie hoch ist die Leasing-Sonderzahlung? Wie hoch ist die Leasingrate? Wird sie monatlich oder vierteljährlich berechnet? Gibt es Vereinbarungen über Bearbeitungsgebühren außerhalb der Leasingkalkulation? Handelt es sich um einen Voll- oder Teilamortisationsvertrag? Wie und zu welchen Konditionen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden? Nach Ablauf des Leasingvertrages: - Muss der Leasingnehmer das Objekt kaufen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? - Wie hoch ist die Beteiligung am Mehr- oder Mindererlös, wenn das Objekt nach Vertragsablauf an einen Dritten verkauft wird? - Besteht die Möglichkeit der Verlängerung? Wie hoch sind die Raten? - Gibt es die Möglichkeit der Rückgabe? - Welche Kosten entstehen zum Vertragsende - z. B. durch Schlusszahlung, Transport- oder Abbaukosten? Welche Rechte und Pflichten enthält der Leasingvertrag für Sie? Wie sind die juristischen und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse geregelt? Wie wird sichergestellt, dass bei einem Immobilien-Leasingvertrag das Objekt nicht zur Konkursmasse gehört, falls der Leasinggeber in Konkurs geht? Entspricht das Leasingobjekt dem Stand der Technik, der vertraglich vereinbart wurde?
9 Ansprechpartner bei der IHK Heilbronn-Franken Martin Neuberger Telefon 07131 9677-112 Fax 07131 9677-119 E-Mail martin.neuberger@heilbronn.ihk.de Hinweis: Das Merkblatt wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Stand: September 2010 Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, IHK Postfach 2209 74012 Heilbronn Büroanschrift: Ferdinand Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Tel. 07131 9677-0 Fax 07131 9677-199 E-Mail: info@heilbronn.ihk.de Internet: www.heilbronn.ihk.de