Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften: Art. 1 Nr. 26 Energieeffizienz Richtlinie (EED) 8 in Verbindung mit 1 Nr. 4 EDL-G: Unternehmen, die keine KMU sind Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen nach der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 06. Mai 2003 (Abl. L 124 vom 20.05.2013, S. 36) Leitfaden der Kommission zur Einstufung als KMU http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_ user_guide_de.pdf Folie 1
Was sind Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG? Als Unternehmen gilt nach Art. 1 der Empfehlung 2003/361/EG jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Demnach können Selbstständige, Familienbetriebe, Personengesellschaften und Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, als Unternehmen angesehen werden. Der bestimmende Faktor ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. Wirtschaftliche Tätigkeit ist nach EuGH jede Tätigkeit mit der Güter oder Dienstleistungen auf einem Markt angeboten werden. Folie 2
Berechnung: Letzter Rechnungsabschluss oder ggf. konsolidierter Jahresabschluss Umsatz ohne MwSt. und sonstige indirekte Steuern und Abgaben Mitarbeiter: - Lohn- und Gehaltsempfänger, - mitarbeitende Eigentümer oder Teilhaber, - ohne Auszubildende - ohne Mutterschafts- bzw. Elternurlaub Daten auf Jahresbasis Folie 3
Bei der KMU Definition werden folgende Unternehmens-Kategorien unterschieden: Eigenständiges Unternehmen Partnerunternehmen Verbundene Unternehmen Öffentliche Stellen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Unternehmen, die um Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Folgende Vorgehensweise bei der Bestimmung des KMU-Status: 1. Ermitteln, um welche Unternehmenskategorie sich ihr Unternehmen handelt. Für jeden Unternehmenstype sind unterschiedliche Berechnungen anzustellen (Bei den Partnerunternehmen und Verbundenen Unternehmen müssen die Mitarbeiterzahlen, die Jahresumsätze oder die Jahresbilanzsummen der Unternehmen zur Bewertung des KMU-Status addiert werden. Bei Partnerunternehmen proportional zu den Beteiligungen und bei Verbundenen Unternehmen zu 100%.) 2. Prüfen, ob die Kriterien Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter- oder überschritten werden. Folie 4
Eigenständiges Unternehmen kein Partnerunternehmen oder Verbundenes Unternehmen keine oder < 25 % Beteiligung an einem anderen Unternehmen und/oder Außenstehende halten keine oder < 25 % Beteiligung am Unternehmen Folie 5
Partnerunternehmen kein Verbundenes Unternehmen 25 % bis < 50 % Beteiligung an einem anderen Unternehmen und/oder Außenstehende halten 25 % bis < 50 % Beteiligung am Unternehmen Zur Klärung des KMU-Status sind die Mitarbeiterzahl und die Finanzangaben der anderen Unternehmen anteilig zu den eigenen Daten zu addieren (nur unmittelbar vor- und nachgeschaltete Unternehmen). Folie 6
Verbundenes Unternehmen > 50 % Beteiligung an einem anderen Unternehmen und/oder Außenstehende halten > 50 % Beteiligung am Unternehmen Zwei oder mehrere Unternehmen gelten als verbunden, wenn - ein Unternehmen die Mehrheit, der Leitungsmitglieder bestellen darf - ein Unternehmen per Vertrag einen beherrschenden Einfluss ausüben darf, - ein Unternehmen kraft Vereinbarung die alleinige Kontrolle ausüben darf. 100 % der Daten aller verbundenen Unternehmen zu den eigenen Daten addieren Folie 7
Öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unternehmen, die im Eigentum von Körperschaften öffentlichen Rechts sind Diese Stellen, Körperschaften oder Unternehmen gelten definitionsgemäß als Nicht-KMU, wenn 25 % ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Köperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Die Kriterien Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme werden nicht angewandt. Folie 8
Ausnahmsweise gelten folgende Unternehmen als eigenständig Unternehmen gelten trotz einen Beteiligung durch Partnerunternehmen von 25 % bis < 50 % als eigenständige Unternehmen, wenn die Investoren zu folgenden Kategorien gehören: Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und natürliche Personen oder Gruppen von natürlichen Personen, die regelmäßig im Bereich der Risikokapitalinvestition tätig sind ( Business Angels 1 ) Universitäten und Forschungszentren ohne Gewinnzweck, Institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds Autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von < 10 Mio. EUR und < 5000 Einwohner 1 Die finanzielle Beteiligung von Business Angels an einem Unternehmen muss unter 1.250.000 EUR liegen. Folie 9
Verfahren zur Berechnung der Mitarbeiterzahl und der Finanzangaben für Partnerunternehmen: Folie 10
Verfahren zur Berechnung der Mitarbeiterzahl und der Finanzdaten für Verbundene Unternehmen: Folie 11