Wohnbauförderung Vorarlberg



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Transkript:

Lebensraum Vorarlberg. Ganz schön passiv. Das neue Wohnen. Wohnbauförderung Vorarlberg Wohnbaufibel 2007

Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien. In der vorliegenden Fibel finden Sie wichtige grundlegende Informationen zu den Maßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Tel. 05574/511-8080

INHALT VORWORT Wohnbauförderung. Zusammen leben, zusammen wohnen. 2 ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Klima. Ganz nach Wunsch. Die Natur als Vorbild. 4 Lebenstraum und Lebensraum. Das eigene Haus. 10 NEUBAU UND KAUF Aus Jung wird Alt. Aus Alt wird Neu. Thema Sanierung. 18 SANIERUNG Solaranlagen. Natürlich Wärme. Natürlich Sonne. 24 SOLARANLAGEN Wohnbeihilfe. Lebensqualität für alle. 28 WOHNBEIHILFE EINFACH ZUM NACHDENKEN Ganz schön passiv. 36 WOHNBAUFIBEL 1

VORWORT Wohnbauförderung. Zusammen leben, zusammen wohnen. LH Dr. Herbert Sausgruber Werden alte Häuser nach modernen ökologischen Gesichtspunkten saniert, entstehen neue, gesunde Lebensräume. Gemäß dem schönen Leitspruch Wir ehren das Alte und begrüßen das Neue finden mitunter mehrere Generationen unter einem Dach ein Zuhause. Das Thema Wohnen nimmt in der Vorarlberger Landespolitik einen sehr hohen Stellenwert ein. Im Landesbudget sind für die Wohnbauförderung über 150 Millionen Euro vorgesehen. Neben dem Hauptziel, den Menschen zu erschwinglichen Bedingungen entsprechenden Wohnraum zu bieten, spielt bei der Landes- Wohnbauförderung das Thema Zusammenleben der Generationen eine immer wichtigere Rolle. Das Gebot der Stunde heißt vorausblickend planen, ökologisch und möglichst barrierefrei bauen. Altersgerechte Architektur macht Generationen-Wohnen attraktiv, weil die verschiedenen Lebensbedürfnisse beachtet werden. So können ältere Menschen lange im Kreise der Familie leben. Die Wohnbauförderung bewirkt Investitionen von weit über 500 Millionen Euro und ist damit auch ein wichtiger Impulsgeber für die heimische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. 2 WOHNBAUFIBEL

Energie für ein ganzes Leben. VORWORT LR Manfred Rein Wer träumt nicht davon. Immer eine schön warme Stube zu haben, und gleichzeitig die Heizkosten auf einem Minimum zu halten. Ob Sanierung, Neubau oder Kauf, die Energiekosten sind ein wesentlicher Faktor der Betriebskosten. Ein ganzes Leben lang. Die vorliegende Wohnbaufibel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Förderungsschwerpunkte und Ihre individuellen Möglichkeiten. Mein Tipp: Fragen Sie auch Experten, worauf Sie achten müssen und kommen Sie zur Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus. Wir fördern gesundes und lebenswertes Bauen. Menschen, die ihr Zuhause mit Weitblick planen, schonen die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Sie freuen sich bis ins hohe Alter über die Vorteile von geringen Betriebskosten und generationengerechten Wohnräumen. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihr Vorhaben. WOHNBAUFIBEL 3

ÖKOLOGISCHER WOHNBAU 4 WOHNBAUFIBEL

Klima. Ganz nach Wunsch. Die Natur als Vorbild. ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Gutes Klima. Gute Stimmung. Schönes Zuhause. Wir sind ein Teil dieser Welt. Unser Handeln hat Auswirkungen. Ob Neubau oder Sanierung, die verwendeten Materialien und die Wahl der Haustechnik bestimmen das Raumklima und das globale Klima nachhaltig. Schöner Nebeneffekt der richtigen Wahl: Ökologisch bauen senkt die Betriebskosten und hebt die Stimmung. Das Raumklima ist vielerlei Einflüssen unterworfen, auch die verwendeten Baumaterialien sind klimawirksam. Das Land Vorarlberg fördert ökologische Maßnahmen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten. Die Höhe der Förderung wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Je nach erreichter Punkteanzahl wird Ihr Bauvorhaben der Ökostufe 1 oder Ökostufe 2 zugesprochen. Leben im Einklang mit der Natur ist für viele Vorarlberger ein bedeutender Wert. 85 Prozent aller eingereichten Bauvorhaben entsprechen den Richtlinien der Ökostufe 1. WOHNBAUFIBEL 5

ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Öko-Punkte bringen bares Geld. Sammeln lohnt sich. Öko 1, Öko 2 und die Fördersätze für Passiv- und Niedrigenergiehäuser Für ökologischen Wohnbau gibt es neben der Regelförderung noch die Fördersätze Ökologie 1 (Öko 1) und Ökologie 2 (Öko 2) sowie die Förderungen für Passiv- und Niedrigenergiehäuser. Was wird bewertet? Bewertet werden die Bereiche Standort und Planung Materialwahl Energiebedarf Innenraum Haustechnik Ein einfaches Punktesystem dient der Bewertung. In jedem der genannten Bereiche können Öko-Punkte gesammelt werden. Eine vorgegebene Mindestpunktezahl ist Voraussetzung für die Ökologieförderung. Bitte beachten Sie: Die Einhaltung der Muss-Kriterien für den Ökologischen Wohnbau ist Voraussetzung für den Erhalt der Förderung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, verlieren Sie den Anspruch auf mehr Landgeld, mitunter die gesamte Förderung. Moderne Heizungs- und Warmwassersysteme zeichnen sich durch hohe Effizienz und geringe Betriebskosten aus. Nur für die hier angeführten Heizungen oder Heizungskombinationen werden Öko-Punkte vergeben. Reine Elektro- und Kohleheizungen verhindern die Öko-Förderung. Voraussetzung für den Erhalt der ökologischen Förderung ist die Einhaltung der Grenzwerte. Eine Verbesserung des Heizwärmebedarfs erhöht das Öko-Punkte-Konto. Bauteilsanierung und U-Wert Wie gut ein Bauteil die Wärme halten kann, hängt von seiner Dicke und den verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses Wärmedämm-Vermögen ist der sogenannte U-Wert, der früher k-wert hieß. Bauteilsanierungen im Hüllbereich werden mit der Regelförderung gefördert, wenn folgende U-Werte erreicht werden: Fensterbauteil (Glas und Rahmen) <= 1,3 W /(m 2 K) Fensterverglasung <= 1,0 W /(m 2 K) Außenwand <= 0,3 W /(m 2 K) OG-Decke, Dach: <= 0,2 W /(m 2 K) Kellerdecke, Boden gegen Erdreich: <= 0,35 W /(m 2 K) Unser Tipp: Naturnahe Materialien tragen wesentlich zu einer guten Wohnatmosphäre bei. Legen Sie im Planungsstadium fest, welchen ökologischen Standard Ihr zukünftiges Heim haben soll. Angelika Pfanner Andreas Colle Margit Sigg 6 WOHNBAUFIBEL

ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Bis zu 300 Öko-Punkte für ökologische Maßnahmen. Erhöhen Sie mit ökologischen Maßnahmen Ihr Öko-Punkte-Konto. Entnehmen Sie dem Maßnahmenkatalog die Punkte-Kriterien für Ihre persönliche Wahl. (Muss-Kriterium) Maßnahmenkatalog Kategorie Standort Energie- Material- Haus- Innen- Gesamt und Planung bedarf wahl technik raum Punkte 24 100 83 83 10 300 Der Beratungsscheck für Althaussanierung: Nützen Sie die Energieberatung. Gerne unterstützen wir Sie bei bewilligtem Förderungsantrag mit einem Beratungsscheck im Wert von 300, Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten können Sie als Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Bei der Energieberatung informieren Sie Fachleute über die Berechnung Ihres Heizenergiebedarfs und führen eine ökologische Betrachtung durch. Weitere Fachinformationen erhalten Sie von den regionalen Energieberatungsstellen bei den Gemeinden und den Experten des Vorarlberger Energieinstituts. WOHNBAUFIBEL 7

ÖKOLOGISCHER WOHNBAU 8 WOHNBAUFIBEL

ÖKOLOGISCHER WOHNBAU Der Typenschein für ökologisches Bauen Der Gebäudeausweis gibt ähnlich wie der Typenschein beim Auto die Kennzahlen für ökologisches und energetisches Wohnen an. Er erleichtert in der Planungsphase das optimale Zusammenwirken aller ökologischen Maßnahmen. Die fünf Themenbereiche geben Auskunft über die Qualität des Standortes, der Gebäudehülle, des Energieträgers, der Materialien und des Innenraumes. Eine genaue Analyse des Bauvorhabens in der Planungsphase steigert vor allem die spätere Wohnqualität und -zufriedenheit. Der Gebäudeausweis fördert den achtsamen und klugen Umgang mit Ressourcen. Damit sind durchaus auch die finanziellen Aufwendungen gemeint. Denn eine effiziente Planung sichert die Qualität des Gebäudes und verringert die Folgekosten. WOHNBAUFIBEL 9

NEUBAU UND KAUF 10 WOHNBAUFIBEL

NEUBAU UND KAUF Lebenstraum und Lebensraum. Das eigene Haus. Den Traum vom eigenen Haus haben viele Menschen. Doch vom Traum bis in die Wirklichkeit ist es ein langer Weg der viel Geduld und Energie braucht. Nur wer sorgfältig plant, beugt Baumängeln oder unerwarteten Kostensteigerungen vor. Den Bau oder Kauf von Eigenheimen, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen unterstützt das Land Vorarlberg mit einem langfristigen Darlehen, dem sogenannten Landgeld. Diese Förderung steht auch bei Wohnungserweiterungen und Zubauten zur Verfügung. Das Land fördert Mietwohnungen, die von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften errichtet werden. Gemeinden erhalten für die Errichtung von Mietwohnungen und Betriebe für Dienstnehmerwohnungen Förderungsmittel. Das Team der Abteilung Wohnbauförderung hat die häufigsten Fragen zusammengestellt und aufbereitet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben! WOHNBAUFIBEL 11

NEUBAU UND KAUF Wer wird gefördert? Neubauförderungsdarlehen erhalten Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Zu-, Ein- und Umbauten, Wohnungserweiterungen Gemeinden für Mietwohnungen und Wohnheime Gemeinnützige Bauvereinigungen für Mietwohnungen, Wohnheime und Kaufanwartschaftswohnungen Juristische Personen und Personengesellschaften für Dienstnehmerwohnungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen für Wohnheime Grundvoraussetzungen für Privatpersonen, damit sie die Wohnbauförderung erhalten: Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR-Bürger Einhaltung der Einkommensgrenze Wohnungsbedarf Wohnort in den letzten drei Jahren war Vorarlberg Versteuerung des Einkommens in Österreich Bitte beachten Sie! Die gewerbliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht ist Voraussetzung für die Wohnbauförderung. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich der Förderbarkeit des Bauvorhabens oder Fragen zum Wohnungskauf haben, rufen Sie Telefon 0 55 74 / 511-80 80. Gibt es eine Einkommensobergrenze für Förderungswerber? Die Wohnbauförderung ist an Einkommensobergrenzen gebunden. Wir haben hier für Sie die Eckdaten für die persönliche Einkommensberechnung zusammengestellt. Einkommensberechnung für Arbeitnehmer: Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzahlungen und Zuschüsse wird die Familienbeihilfe, gesetzliche Versicherungsbeiträge, der Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlagen sowie die Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag wird durch 12 Monate dividiert. Einkommensberechnung für Selbständige: Vorzeitige Abschreibungen und Investitionsrücklagen, Sonderausgaben werden dem Einkommen hinzugerechnet. Negative Einkünfte und Verlustvorträge können nicht berücksichtigt werden. Abgezogen wird die Einkommenssteuer sowie die genannten Beiträge bei den Unselbständigen. Als Einkommensnachweis gilt der Steuerbescheid bzw. der Jahreslohnzettel. Einkommensgrenzen pro Haushalt: 1 Person 2.400, 2 und 3 Personen 3.900, 4 und mehr Personen 4.200, absolute Obergrenze 4.400, Das Einkommen der Kinder wird zu 50 % berücksichtigt. 12 WOHNBAUFIBEL

Beispiel: Einkommensberechnung für Arbeitnehmer NEUBAU UND KAUF Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens: Bruttobezüge 36.492,00 Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderung 6.390,00 Einbehaltene Lohnsteuer 6.008,70 50 % der steuerfreien Bezüge gem. 26 288,00 : 2 = 144,00 + 144,00 Jahres-Nettoeinkommen 24.237,30 Monatliches Nettoeinkommen 24.237,30 : 12 = 2.019,78 Bitte beachten Sie! Diese Berechnung des Haushaltseinkommens gilt wenn im Einzelfall nicht anders angegeben für alle Förderungsmaßnahmen rund ums Bauen und Wohnen. 6 WOHNBAUFIBEL 13

NEUBAU UND KAUF Wann ist dringender Wohnungsbedarf gegeben? Eine Grundvoraussetzung für den Bezug des Neubau-Darlehens ist der Nachweis des Wohnungsbedarfs. Er wird für alle Personen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum besitzen oder über kein Wohnrecht verfügen. Wer bereits eine Wohnung besitzt, die für seine gegenwärtigen Verhältnisse zu klein ist, kann das volle Neubau- Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine förderbare Person verkauft. Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bleibt das Objekt im Eigentum (auch bei Vermietung) reduziert sich die Förderung auf die Differenz der Wohnnutzflächen zwischen Alt- und Neuobjekt. Das neue Wohnobjekt muss um mindestens 15 m 2 größer sein als das vorherige Objekt. Wie groß und wie klein darf eine geförderte Wohnung sein? Die Mindestgröße einer geförderten Wohnung beträgt 30 m 2 Nutzfläche (Zimmer, Küche, Nasszelle). Kleinere Wohnungen werden nicht gefördert. Die maximale Wohnungsgröße hängt von der Anzahl der Bewohner ab: Bis zu einem Fünf-Personen-Haushalt darf die Nutzfläche 150 m 2 betragen. Ab einem Sechs-Personen-Haushalt bzw. einem vorliegenden Wohnrecht für die Eltern oder nahe Angehörige ist die Wohnnutzfläche mit 170 m 2 begrenzt. Wie wird das Neubau-Darlehen berechnet? Die Förderung richtet sich nach der Nutzflächenzahl und nach dem Ökologiestandard. Die Nutzflächenzahl errechnet sich aus dem Verhältnis von Nutzfläche zu Nettogrundfläche. Zur Nutzfläche zählen Zimmer, Küche und Nasszellen. Nicht zur Nutzfläche zählen alle Flächen mit einer geringeren Raumhöhe als 1,80 m, Treppen, Zwischenwände, offene Balkone, Terrassen sowie Kellerräume und Dachbodenräume, die nicht beheizt werden und deren Fenstergröße nicht mehr als 6 % der Bodenfläche ausmacht. Bei Wohnobjekten ohne Unterkellerung und Dachboden können ohne Auswirkungen auf die Nutzflächen-Obergrenze außerhalb der Wohnung für Lagerzwecke oder technische Nutzung zusätzlich Flächen von weniger als 30 m 2 gebaut werden. Gewerbliche Flächen, die den Charakter einer Wohnungsfläche haben, zählen bei der Ermittlung der Nutzflächenzahl mit. 14 WOHNBAUFIBEL

Wie viel Ökopunkte sind erforderlich? Folgende Mindestanzahl muss erreicht werden: Regelförderung Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 40 Punkte 50 Punkte NEUBAU UND KAUF Öko 1 Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 90 Punkte 100 Punkte Öko 2 Eigenheime und Reihenhäuser Mehrwohnungshäuser 140 Punkte + Barrierefreies Bauen 150 Punkte + Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen bedeutet: Der Zugang zum Wohnungsobjekt muss stufenlos und schwellenfrei sein. Türen und Durchgänge müssen eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen. Auf der ersten Ebene des Wohnens muss eine kombinierte Nasszelle (WC und Dusche oder Bad) mit einem Wendekreis für Rollstuhlfahrer von 1,5 m vorhanden sein. Wie viel Quadratmeter werden gefördert? Folgende Nutzflächen können entsprechend der Personenanzahl berücksichtigt werden: 1 Person 80 m 2 2 Personen 100 m 2 3 Personen 120 m 2 4 und 5 Personen 130 m 2 ab 6 Personen 150 m 2 Das Darlehen richtet sich nach der Wohnnutzflächenzahl und dem Ökologiestandard: Regelförderung Ökologie1 Ökologie 2 Nutzflächenzahl bis 32,4 306, 350, 420, Nutzflächenzahl ab 32,5 355, 430, 520, Nutzflächenzahl ab 33 360, 440, 530, Nutzflächenzahl ab 34 365, 450, 540, Nutzflächenzahl ab 35 370, 460, 550, Nutzflächenzahl ab 36 375, 470, 560, Nutzflächenzahl ab 37 380, 480, 570, Nutzflächenzahl ab 38 385, 490, 580, Nutzflächenzahl ab 39 390, 500, 590, Nutzflächenzahl ab 40 400, 520, 615, Nutzflächenzahl ab 41 410, 540, 640, Nutzflächenzahl ab 42 420, 560, 665, Nutzflächenzahl ab 43 430, 580, 690, Nutzflächenzahl ab 44 440, 600, 715, Nutzflächenzahl ab 45 450, 620, 740, Nutzflächenzahl ab 46 460, 640, 765, Nutzflächenzahl ab 47 470, 660, 790, Nutzflächenzahl ab 48 480, 680, 815, Nutzflächenzahl ab 49 490, 700, 840, Nutzflächenzahl ab 50 500, 730, 870, Nutzflächenzahl ab 51 510, 760, 900, Nutzflächenzahl ab 52 520, 790, 930, Nutzflächenzahl ab 53 530, 820, 960, Nutzflächenzahl ab 54 540, 850, 990, Nutzflächenzahl ab 55 550, 880, 1.020, WOHNBAUFIBEL 15

NEUBAU UND KAUF Die Auszahlung des Neubauförderungsdarlehens richtet sich nach dem Baufortschritt: Rohbau und Dacheindeckung 60 % Bauvollendung/Bezug und Abnahme durch das Energieinstitut 40 % Neubau-Darlehen und mögliche Förderungen Zum Beispiel: Einfamilienwohnhaus Haushaltsgröße 4 Personen Gesamteinkommen 3.136, Tatsächliche Wohnnutzfläche 129,45 m 2 Förderbare Nutzfläche 129,45 m 2 Grundstücksfläche 640 m 2 Nutzflächenzahl: Formel: 100 x Gesamt-Wohnnutzfläche: Netto-Grundfläche 100 x 129,45 : 640 = 20,23 Die Nutzflächenzahl ist 20,23. Regelförderung Wird das Eigenheim (Reihenhaus) auf ökologischer Sparflamme mit 40 Punkten ausgeführt, ergibt dies eine Regelförderung von 306/m 2 förderbarer Nutzfläche. Neubaudarlehen: 306, x 129,45 m 2 = gerundet 39.600, Ökologie 1 Das Eigenheim hat einen Heizwärmebedarf von 48 kwh (m 2,a). Insgesamt erreicht das Objekt 98 Punkte. Mindestanforderung für den Ökologiesatz 1 beim Eigenheim und Reihenhaus sind 90 Punkte. Fördersatz Ökologie 1: 350, /m 2 förderbarer Nutzfläche. Neubaudarlehen: 350, x 129,45 m 2 = gerundet 45.300, Ökologie 2 Der Heizwärmebedarf beträgt 16,8 kwh (m 2 a,). Zusätzlich zur obigen Ausführung wird eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Ferner wird das Eigenheim barrierefrei ausgeführt. Insgesamt werden 224 Öko-Punkte erreicht (Beispiel Seite 8). Mindestanforderung für Ökologiesatz 2 sind beim Eigen- und Reihenhaus 140 Punkte und barrierefreie Ausführung. Fördersatz Ökologie 2: 420, /m 2 förderbarer Nutzfläche. Neubaudarlehen: 420, x 129,45 m 2 = gerundet 54.400, Passivhaus Ein Haus oder eine Wohnung ist optimal gedämmt, wenn der Verbrauch unter 10 k Wh/m 2 und Jahr ist. Dieser minimale Wärmebedarf verursacht minimale Heizkosten. Für diese Förderung muss das Objekt 200 Öko-Punkte erreichen und barrierefrei errichtet werden. Fördersatz Ökologie 2 + 100,00 : 420,00 + 100 = 520,00 /m 2 förderbare Nutzfläche. Neubaudarlehen: 520, x 129,45 m 2 = gerundet 67.300,00 16 WOHNBAUFIBEL

NEUBAU UND KAUF Wie hoch ist die Verzinsung des Darlehens und wie erfolgt die Rückzahlung? Mit Ausnahme der Mietwohnungen ist das Förderungsdarlehen wie folgt zu verzinsen und zu tilgen: 1. bis 5. Jahr Verzinsung 1,0 % Tilgung 0,5 % 6. bis 10. Jahr Verzinsung 1,5 % Tilgung 1,0 % 11. bis 15. Jahr Verzinsung 2,0 % Tilgung 2,5 % 16. bis 20. Jahr Verzinsung 3,0 % Tilgung 4,0 % ab dem 21. Jahr Verzinsung 4,0 % Tilgung 5,0 % Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Das Darlehen ist durchschnittlich in 27 Jahren getilgt. Im Monat, der auf den Bezug des Wohnobjektes folgt, beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Zur Festsetzung dieses Datums ist die Vorlage der Baufertigstellung oder der Meldezettel notwendig. Wo erhalten Sie Ihren Förderungsantrag? Antragsformulare erhalten sie bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung, bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern. Dem Antrag sind Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Erklärung der derzeitigen Wohnsituation, Baubewilligungsbescheid, Bauplan, Gebäudeausweis, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und Grundbuchauszug beizulegen. Der Wohnungsbedarf ist vom Gemeindeamt zu bestätigen. Dietmar Brunner Angelika Laschanzky Dr. Wilfried Leimser Unser Tipp: Für den Erhalt der Wohnbauförderung gibt es grundlegende Muss-Bestimmungen. Dazu gehören der Nachweis des Wohnungsbedarfs und, dass Sie das Objekt dauerhaft selbst bewohnen. Klären Sie Unklarheiten bereits im Vorfeld ab. Wir sind gerne für Sie da: Telefon 05574/511-8080. WOHNBAUFIBEL 17

SANIERUNG 18 WOHNBAUFIBEL

SANIERUNG Aus Jung wird Alt. Aus Alt wird Neu. Dahoam bliebt dahoam. Wer das Alte schätzt und auch das Neue nicht missen will, der saniert sein Haus. Alt und Neu verbindet sich so auf ganz besondere Weise. Haussanierungen sind ökologisch und ökonomisch wertvolle Beiträge zur Vorarlberger Wohnkultur. Architektur und Landschaftsgestaltung spiegeln die Sozialgeschichte der Regionen, Talschaften und Orte wider und geben interessante Hinweise auf die Lebensführung unserer Vorfahren. Das Rheintalhaus um die Jahrhundertwende, Fachwerkhäuser als Ausdruck eines aufkeimenden Mittelstandes oder die ersten Versuche mit neuen Materialien und Formen zu Anfang der sechziger Jahre vermitteln uns Einblicke in das Lebensgefühl unserer Vorfahren. Die Pflege, Erhaltung und Nutzung von Häusern stiftet Identität für nachfolgende Generationen. Das Land Vorarlberg unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit Darlehen oder mit einem einmaligen Bargeldbetrag. Sie finden hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Haussanierung. Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung. WOHNBAUFIBEL 19

SANIERUNG Vorteil. Im täglichen Leben. Mehr Landgeld und geringere Heizkosten sind gute Argumente für ökologisches Sanieren. Im täglichen Leben zählen aber Kriterien wie gesundes Raumklima und Wohnqualität zu den wahren Vorteilen ökologisch orientierter Althaus-Sanierungen. Dank moderner Heizungssysteme, naturnaher Baumaterialien und hohem Umweltbewusstsein sind die Voraussetzungen für verantwortungsvolles Sanieren in Vorarlberg besonders gut. Das Land Vorarlberg fördert umweltgerechte Bauprojekte mit stark erhöhten Fördersätzen. Wer wird gefördert? Gefördert werden Privatpersonen, die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind. Voraussetzungen für die Förderung: Österreichische Staatsbürger, EU- oder EWR-Staatsbürger Aufenthalt während der letzten drei Jahre in Vorarlberg Andere Staatsangehörige: Seit 10 Jahren in Österreich wohnhaft, davon die letzten drei Jahre in Vorarlberg Versteuerung des Einkommens in Österreich Einkommensgrenze (netto) pro Haushalt: 1 Person 2.400, 2 und 3 Personen 3.900, 4 und mehr Personen 4.200, absolute Obergrenze 4.400, Das Einkommen der Kinder wird zu 50 % berücksichtigt. Zur Berechnung des Netto-Einkommens siehe Kapitel Neubau und Kauf, Seite13. Was wird gefördert? Als Sanierungsmaßnahmen gelten alle Energiesparmaßnahmen sowie alle Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen für: Fassade Warmwasseraufbereitung Fenster, Fensterläden Elektroanlagen Dach Wasserinstallation Unterste Geschossdecke behindertengerechte und barrierefreie Heizung Baumaßnahmen, wie zum Beispiel Lifte. Darunter fallen nicht: Holz- und Kunststoff-Fenster, die nicht schwermetall- und chlorfrei hergestellt werden Kanalisierung Kachelofen, sofern er nicht die Primärheizung ist Eigenleistungen sowie der Kauf von Haushaltsgeräten und Möbel Schwerpunktförderung: Ökologische Sanierung Altbauten verfügen über ein großes Energiesparpotential. Die Gebäudehülle von alten Häusern ist bildlich gesprochen oft so löchrig wie Schweizer Käse. Im Winter schleicht die Kälte durch undichte Fenster und schlecht gedämmte Decken in das Haus und macht das Wohnen ungemütlich. An schönen Tagen bleibt die Kraft der Sonne ungenützt. Solche Energieverschwendung muss nicht sein. Mit der neuen Schwerpunktförderung des Landes wird Energiesparen leicht gemacht. Zusätzlich erhalten umweltbewusste Bauleute einen Bargeldbetrag von 300, für die Erstellung eines Gebäudeausweises. 20 WOHNBAUFIBEL

SANIERUNG Wie wird gefördert? Die Förderung besteht bei Eigenbedarf und bei Vermietung abhängig von der Höhe der anerkannten Sanierungskosten in einem Darlehen oder einem einmaligen Zuschuss. Kommt im Zuge einer Althaussanierung gleichzeitig ein Neubau-Anteil dazu, so kann bei einem Verhältnis von mind. 60 % Althaussanierung und 40 % Neubau die gesamte Abwicklung über ein Althaussanierungsdarlehen erfolgen. Wie hoch ist die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten? Die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten beträgt 800, pro m 2 tatsächlicher Nutzfläche. Bei Gebäuden und Wohnungen werden höchstens 130 m 2 Nutzfläche und bei Haushalten mit mindestens 6 Personen 150 m 2 Nutzfläche angerechnet. Förderungshöhe: Förderstufe: Anerkannte Sanierungskosten Regelförderung Bis 17.000, Über 17.000, 10 % als Einmalzuschuss 30 % als Darlehen Öko 1: 90 Ökopunkte für Eigenheim Bis 25.000, Über 25.000, 100 Ökopunkte für Mehrwohnungshaus 20 % als Einmalzuschuss 40 % als Darlehen Öko 2: 140 Ökopunkte für Eigenheim Bis 40.000, Über 40.000, 150 Ökopunkte für Mehrwohnungshaus 25 % als Einmalzuschuss 50 % als Darlehen Erhaltenswerte Wohnobjekte: 40 Ökopunkte für Eigenheim Bis 40.000, Über 40.000, 50 Ökopunkte für Mehrwohnungshaus 25 % als Einmalzuschuss 50 % als Darlehen Öko 3: 175 Ökopunkte, Bis 50.000, Über 50.000, Heizwärmebedarf maximal 25 kwh/(m 2 /a) 30 % als Einmalzuschuss 60 % als Darlehen Erhaltenswerte Objekte: Für diese Förderstufe ist erforderlich, dass der Sanierungsaufwand in der Bauhülle mindestens 14.500, beträgt. Unter erhaltenswerter Bausubstanz sind Wohnhäuser zu verstehen, welche aufgrund des noch erhaltenen substanziell unverfälschten Bauzustandes eine regionaltypische Bauweise dokumentieren: Rheintal-, Bregenzerwälderhäuser etc. Das ursprüngliche Erscheinungsbild des Sanierungsobjektes soll keine nachteilige Veränderung erfahren und später entstandene Baufehler sind zu beheben. In der Regel fallen darunter Gebäude, welche vor 1900 erbaut wurden. WOHNBAUFIBEL 21

SANIERUNG Wie erfolgen die Abrechnung und die Auszahlung? Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Rechnungen und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung. Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir zahlen das Darlehen nach der Endabrechnung aus oder überweisen den einmaligen Zuschuss auf Ihr Konto. Beispiel Darlehen Eigenheim mit 130 m 2 Nutzfläche, anerkannte Sanierungskosten 60.000, Berechnung Darlehensgröße in der Öko 1 Förderung Darlehensgröße beträgt 40 % der anerkannten Sanierungskosten, das ergibt ein Darlehen in Höhe von 24.000, Beispiel Einmalzuschuss Eigenheim mit 130 m 2 Nutzfläche, anerkannte Sanierungskosten 20.000, Berechnung Einmalzuschuss in der Öko 1- Förderung Einmalzuschuss beträgt 20 % der anerkannten Sanierungskosten, dies ergibt einen Bargeldbetrag von 4.000, Wie lange ist die Darlehenslaufzeit? Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre, der Zins 1 %. Günter Dalpiaz Cornelia Gantner Elmar Rauch Unser Tipp: Der Gebäudeausweis gibt Auskunft über die ökologische Qualität des Gebäudes. Nutzen Sie den Beratungsscheck im Wert von 300 zur Analyse der Bausubstanz. Informieren Sie sich bei den regionalen Energieberatungsstellen oder im Internet unter: www.energieinstitut.at 22 WOHNBAUFIBEL

SANIERUNG Wo erhalten Sie Ihre Antragsformulare? Antragsformulare sind an folgenden Stellen erhältlich: Wohnbauförderung Gemeindeämter Geldinstitute Internet: www.vorarlberg.at Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Bitte geben Sie die Antragsformulare im Gemeindeamt jener Gemeinde ab, in der sich das Gebäude befindet. Folgeanträge sind nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren möglich, sofern die Sanierungskostengrenze nicht schon erreicht wurde (Frist zwischen Endabrechnung und Neuansuchen). Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung Telefon 05574/511-8080 WOHNBAUFIBEL 23

SOLARANLAGEN 24 WOHNBAUFIBEL

SOLARANLAGEN Solaranlagen. Natürlich Wärme. Natürlich Sonne. Die Kraft der Natur neu entdecken. Das ist der Trend unserer Zeit. Vorarlberg verfügt mittlerweile über eine große Erfahrung und langjährige Praxis auf dem Gebiet erneuerbarer Energien. Solaranlagen gehören bei der Energiegewinnung für Warmwasser und Heizung zu den technisch modernsten und nachhaltigsten Lösungen umweltfreundlich und unabhängig von den Ressourcen und Schwankungen des Energiemarktes. Solaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zu unserer Lebensqualität. Das Land Vorarlberg fördert Solaranlagen, die zur Warmwasseraufbereitung und Heizung für ganzjährig benutzte Wohnanlagen (Einfamilienhäuser, Mehrwohnungshäuser, Wohnanlagen) gebaut werden. Mit einer Solaranlage sammeln Sie wichtige Punkte für die Öko-Förderung. WOHNBAUFIBEL 25

SOLARANLAGEN Wer wird gefördert? Die Förderung steht allen Personen zur Verfügung und ist an keine Einkommensgrenze gebunden. Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt ganzjährig bewohnen. Wie wird gefördert? Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzuschuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Bruttokollektorfläche und bei Mehrwohnungshäuser nach den Investitionskosten. So viel kann gefördert werden: 1. Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 1.100, plus Bruttokollektorfläche in m 2 75, Maximal 1.900, Mehrwohnungshäuser 25 % der Investitionskosten (begrenzt mit 600, pro m 2 Kollektorfläche) 2. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 % und 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 1.500, plus Bruttokollektorfläche in m 2 75, Maximal 3.000, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten (begrenzt mit 500, pro m 2 Kollektorfläche) 3. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Sockelförderung 2.200, plus Bruttokollektorfläche in m 2 75, Maximal 3.700, Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten (begrenzt mit 500, pro m 2 Kollektorfläche) Für den Austausch von Altkollektoren (nach 10 Jahren) wird je m 2 Bruttokollektorfläche ein Betrag von 75, hingegeben. Werden Altanlagen (älter als 10 Jahre) bis in die Installation erneuert, werden die Kollektorfläche mit 75, pro m 2 und die Installationsarbeiten mit 25 % gefördert. 26 WOHNBAUFIBEL

SOLARANLAGEN Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Servicescheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue Solaranlage. Bis 20 m 2 Bruttokollektorfläche erhalten Sie einen Scheck über 110,. Bei einer Bruttokollektorfläche von mehr als 20 m 2 wird Ihnen ein Servicescheck in Höhe von 150, ausgestellt. Den Service muss ein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage durchführen. Welche Voraussetzungen bestehen für eine Förderung? Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung vor der Errichtung der Solaranlage. Für Beratungen stehen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Energiesparberater des Energieinstituts Vorarlberg in Dornbirn Vorarlberger Kraftwerke AG Illwerke Stadtwerke gewerblich befugte Unternehmer autorisierte Büros für Installationstechnik Weitere Voraussetzungen: Die Solaranlage muss mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten Unternehmens oder eines autorisierten Büros über die fachgerechte Ausführung der Solaranlage. Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Auszahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß verwendet werden. Wo erhalten Sie Antragsformulare? Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und im Landhaus bei der Wohnbauförderung. Abzugeben sind die Formulare im Gemeindeamt. WOHNBAUFIBEL 27

WOHNBEIHILFE 28 WOHNBAUFIBEL

WOHNBEIHILFE Wohnbeihilfe. Lebensqualität für alle. Die Wohnbeihilfe unterstützt Sie bei der Zahlung von Darlehen oder Mieten. Mehrere Faktoren sind für den Erhalt der Wohnbeihilfe entscheidend: Berücksichtigt werden die Höhe Ihres Einkommens, die Höhe Ihrer Miete, bzw. Ihrer monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe Ihrer Familie und die Größe Ihrer Wohnung. Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Wohnbauförderung: 05574/511-8080. Wir sind gerne für Sie da. WOHNBAUFIBEL 29

WOHNBEIHILFE Wer bekommt Wohnbeihilfe? Grundvoraussetzungen: Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte EU-Bürger bzw. EWR-Bürger Einhaltung der Einkommensgrenze Wohnungsbedarf In den letzten drei Jahren in Vorarlberg wohnhaft Wohnbeihilfe wird nicht gewährt, wenn die Rückzahlungen für ein Wohnbauförderungsdarlehen nicht vereinbarungsgemäß erfolgen. Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet? Grundsätzlich errechnet sich die Wohnbeihilfe aus dem tatsächlichen Aufwand durch Miete oder Darlehensrückzahlungen abzüglich der zumutbaren Zahlungen für das Wohnobjekt. Mehrere Faktoren werden berücksichtigt: Nettoeinkommen Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich der Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen wird durch zwölf (Monate) geteilt. Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohnzettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuerbescheid. Kranken-, Arbeitslosen- und Notstandshilfe, Unfallrenten sowie Kinderbetreuungsgeld berücksichtigen wir ebenfalls als Einkommen. Lehrlingsentschädigungen von Minderjährigen zählen nur zur Hälfte zum Haushaltseinkommen. Pflegegelder werden nicht als Einkommen gerechnet. Leben mehrere Einkommensbezieher im selben Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden. Anrechenbare Größe der Wohnung Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person 50 m 2, bei zwei Personen 70 m 2, und für jede weitere Person zusätzlich 10 m 2 Wohnnutzfläche anrechenbar. Miete und Darlehens-Rückzahlungen bei Wohnungseigentum Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt auf Basis der Nettomiete inkl. MwSt. (und einem Betriebskostenanteil von max. 1,00 pro m 2 anrechenbare Nutzfläche) Bei gemeinnützigen Wohnbauten berücksichtigen wir die Miete inkl. MwSt., Zins und Tilgung der Hypothekardarlehen und der Eigenmittel des Vermieters, Kosten zur Wohnungserhaltung, die Ausfallsrücklage, die Verwaltungskosten und dem Betriebskostenanteil Berechnung der Wohnbeihilfe bei Wohnungseigentum: Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohnobjektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung), werden zur Berechnung herangezogen. Generell werden maximal 6,50 pro m 2 Nutzfläche inkl. 1,00 Betriebskostenanteil anerkannt. Unser Tipp: Wohnträume sind nicht immer finanzierbar, Wohnbedürfnisse aber schon. Die Antragsformulare für die Wohnbeihilfe erhalten Sie in den zuständigen Gemeindeämtern und bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung. Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da: Telefon 05574/511-8080. Günter Allgäuer Peter Hinterauer Gudrun Gasser 30 WOHNBAUFIBEL

WOHNBEIHILFE Beispiel 1 Beispiel 2 1 Person 4-köpfige Familie Einkommen 900, Einkommen 1.400, Mietwohnung 60 m 2 Eigentumswohnung: 100 m 2 Miete 291, Rückzahlungen: 654, d.s. 4,85 pro m 2 5,85 (inkl. Betriebskostenanteil) x 50 m 2 (anrechenbare Fläche bei 1 Person)= 292,50 Rückzahlungen auf Obergrenze (90 m 2 x 6,50) umgerechnet: 585, 7 % des Einkommens sind für Mietzahlungen zumutbar (siehe Tabelle Seite 33) 15 % des Familieneinkommens sind für Mietzahlungen zumutbar (siehe Tabelle Seite 33): Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand 210, = die Wohnbeihilfe: 229,50 Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand = die Wohnbeihilfe: 375, Wo erhalten Sie die Antragsformulare? Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohnbauförderung in der Landesregierung und bei den Gemeindeämtern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Mietbestätigung und den Mietvertrag, Rückzahlungsnachweis, Einkommensnachweis und den Staatsbürgerschaftsnachweis bei. Die Antragsformulare müssen im Gemeindeamt des Wohnsitzes abgegeben werden. WOHNBAUFIBEL 31

WOHNBAUFIBEL 32 WOHNBAUFIBEL

Zumutbarer Wohnungsaufwand in Prozent des Familieneinkommens WOHNBAUFIBEL Prozent des Anzahl der Familienmitglieder Familieneinkommens 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 0 754 864 974 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1 776 886 996 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 2 798 908 1018 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 3 820 930 1040 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 4 842 952 1062 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 5 864 974 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 6 886 996 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 7 908 1018 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 8 930 1040 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 9 952 1062 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 10 974 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 11 996 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 12 1018 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 13 1040 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 14 1062 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 15 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 16 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 17 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 18 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 19 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 20 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 21 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 22 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 23 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 24 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 25 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 26 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 27 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 2338 28 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 2360 29 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 2382 30 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 2404 31 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 2426 32 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 2338 2448 33 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 2360 2470 34 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 2382 2492 35 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 2404 2514 36 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 2426 2536 37 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 2338 2448 2558 38 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 2360 2470 2580 39 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 2382 2492 2602 40 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 2404 2514 2624 WOHNBAUFIBEL 33

Haben Sie noch Fragen? LEITUNG ALTHAUSSANIERUNG NEUBAU INFORMATION WOHNBEIHILFE Dr. Wilfried Bertsch Günter Dalpiaz Angelika Laschanzky Anna Kresser Gerhard Sulzbacher Konrad Fessler Cornelia Gantner Dietmar Brunner Herma Matt Gudrun Gasser Iris Malang Elmar Rauch Dr. Wilfried Leimser Eveline Schwärzler Günter Allgäuer Angelika Pfanner Helga Kühr Kezban Sahin Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Telefon 0 55 74/511-8080 www.vorarlberg.at Andreas Colle Mag. Karl Ladenhauf Silvia Gugele 34 WOHNBAUFIBEL Margit Sigg Peter Hinterauer

Beratung und Adressen Energieberatung Hinterwald Au, Bezau, Bizau, Damüls, Mellau, Reuthe, Schnepfau, Schoppernau, Schröcken; im Gemeindeamt Bezau, jeden 1. und 3. Mittwoch von18.00 bis 19:30 Uhr / Telefon: 05514/2213-16, Energieberatung Vorder-/Mittelwald Andelsbuch, Doren, Egg, Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Schwarzenberg, Sibratsgfäll, Sulzberg; im Gemeindeamt Lingenau, jeden Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr / Telefon: 05513/6464-14 Energieberatung Kleinwalsertal Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde Mittelberg Telefon: 05517/5315-210 alexandra.schaecher@gde-mittelberg.at Energieberatung Leiblachtal Eichenberg, Hohenweiler, Hörbranz, Lochau, Möggers; im Wirtschaftshof der Gemeinde Lochau, Hoferstraße 5 jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 05574/53115 e-mail: energieberatung@lochau.cnv.at Energieberatung Bregenz Umweltamt, Belruptstraße 1 Beratung nach Voranmeldung / Telefon: 05574/410-1380 Energieberatung Hard Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat ab 18.00 Uhr im Rathaus. Telefon: 05574/697-43 / e-mai: karin.koeppl@hard.at Energieberatung Hofsteig Alberschwende, Bildstein, Buch, Kennelbach, Langen, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt; Ökowerkstatt Wolfurt, Unterlinden 12 jeden Mittwoch von 18.00 bis 20.00 Uhr Telefon: 05574/76580 / e-mail: oekowerkstatt@vol.at Energieberatung Lustenau - Rheindelta Fußach, Gaißau, Höchst, Lustenau; Lustenau, Rathaus - Bauamt, Rathausstr. 1, UG, Zimmer 2 jeden Dienstag von 17.30 bis 19.00 Uhr Telefon: 05577/8181-529 e-mail: energieberatung@lustenau.at Energieberatung Dornbirn Neues Rathaus, Rathausplatz 3, 2. OG, Zi. 229, jeden Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 05572/306-5530 e-mail: energieberatung@dornbirn.at Energieberatung Hohenems Bürgerservicestelle-Rathaus, EG, Kaiser-Franz-Josef-Str. 6 jeden 1. und 3. Montag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 05576/7101-1228 e-mail: energieberatung@hohenems.at Energieberatung am Kumma Altach, Götzis, Koblach, Mäder; im Gemeindeamt Götzis jeden Dienstag von17.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 05523/5986-60 e-mail: eb.kummenberg@cable.vol.at Energieberatung Vorderland Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler, Zwischenwasser; Voranmeldung im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde. Terminabsprache erfolgt mit dem Energieberater. Energieberatung Feldkirch im Rathaus, Bürgerservice, Schmiedgasse 1-3 jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 05522/304-1234 e-mail: Energieberatung@feldkirch.at Energieberatung Frastanz Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde Frastanz Markus Burtscher, Telefon: 05522 / 51 534-22 e-mail: markus.burtscher@frastanz.at Energieberatung Walgau Bludesch, Düns, Dünserberg, Ludesch, Nenzing, Röns, Satteins, Schlins, Thüringen; im Rathaus Nenzing, Landstraße 1 jeden Mittwoch von 18.00 bis 20.00 Uhr Telefon: 05525/62215-150 e-mail: eberatung.walgau@aon.at Energieberatung Großes Walsertal Blons, Fontanella, Raggal, St. Gerold, Sonntag, Thüringerberg; im Büro Biosphärenpark, Thüringerberg jeden 1. und 3. Dienstag, von 18.30 bis 19.30 Uhr Telefon: 05550/20360 e-mail: Energieberatung@Grosseswalsertal.at Energieberatung Bludenz Bludenz, Brand, Bürs, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lech, Nüziders, Stallehr; Rathausgasse 12, 3. Stock jeden Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr Telefon: 05552/68334 / e-mail: energie.bludenz@aon.at Energieberatung Montafon Bartholomäberg, Gaschurn, Lorüns, Schruns, Silbertal, St. Anton, St. Gallenkirch, Taschagguns, Vandans; Beratung nach Voranmeldung im Stand Montafon Telefon: 05556/72132 / e-maill an info@stand-montafon.at Energieinstitut Vorarlberg Competencecenter CCD, Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn, Telefon 05572/31202-60 WOHNBAUFIBEL 35

EINFACH ZUM NACHDENKEN Ganz schön passiv. Wer sich als passiv bezeichnet, stellt sich in den Augen vieler Menschen ins Abseits. Klingt doch sehr nach zuschauen wie andere arbeiten und sich in das gemachte Nest setzen. Womit wir beim viel zitierten Passivhaus angekommen wären. Ob dessen Bewohner passive Menschen sind, ob sie selbst bauen oder bauen lassen? Wir wissen es nicht. Eines ist klar, sie sind Vorreiter und Vordenker und schmunzeln über steigende Energiepreise. Eine gute Dämmung, ausgeklügelte Lüftung, Erdwärme und Sonnenenergie sorgen für nachhaltig niedrige Energiekosten. Dank moderner Heiztechnik und der bevorzugten Verwendung ökologischer Materialien genießen Passivhausbewohner einen hohen Wohnkomfort. Klingt irgendwie ganz schön schlau. 36 WOHNBAUFIBEL

Impressum: Herausgeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz Text + Konzept: Spiritworks, Dr. Gerhard Hofer, A-6890 Lustenau Fotos: Matthias Weissengruber, A-6900 Bregenz; Ignacio Martinez, CP 33710 Navia, Spanien; Christine Kees, A-6850 Dornbirn; Studio 22, Marcel Hagen, A-6890 Lustenau; Johannes Kaufmann Architektur, Bruno Klomfar, Dipl. Ing. Richard Bereuter, Atrium Wohnbau, Energieinstitut Vorarlberg, Landespressestelle, 6900 Bregenz Druck: Hecht Druck, A-6971 Hard

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