Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e.v.



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Transkript:

Einleitung In einer so dicht besiedelten und wirtschaftlich erfolgreichen Region wie dem Regierungsbezirk Düsseldorf ist die Erhaltung der Umwelt eine wichtige Aufgabe. Eine moderne Abfallwirtschaft, die unvermeidbare Abfälle umweltgerecht und kostengünstig verwertet oder beseitigt, leistet dabei einen wichtigen Beitrag. Seit über 25 Jahren arbeiten die Städte und Kreise gemeinsam mit der Wirtschaft im Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft zusammen, um den ständig wachsenden Ansprüchen umfassend gerecht zu werden. Um trotz stetig steigendem Kostendruck langfristige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und damit den Regierungsbezirk auch als Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv zu gestalten, sind innovative Denk- und Lösungsansätze nötig. Das vergangene Jahr brachte auch im Bereich der Abfallwirtschaft viele Veränderungen mit sich, auf die sich sowohl die Abfallerzeuger als auch die entsorgungspflichtigen Körperschaften zusammen mit den Entsorgern einstellen mussten. Die enge Kooperation der Vereinsmitglieder, die weit über eine normale Verwaltungszusammenarbeit hinausgeht, hat sich dabei einmal mehr bewährt. Zu den Schwerpunktthemen des Vereins im Jahr 2006 gehörten: 1. Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 2. Entsorgung von Altpapier (PPK) 3. Entsorgung von Verpackungen 4. Europäische Rechtsetzung 5. Forschungsprojekt KIDA Kooperationen in der Abfallwirtschaft 6. Abfallwirtschaft als Teil der Stoffstrom- und Energiewirtschaft Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen vor, wie der Verein sich den Aufgaben gestellt hat, wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen und wie wir auch zukünftig die Herausforderungen annehmen werden. 1

1. Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz trat zum 13.08.2005 in Kraft und enthält eine Reihe verschiedener Übergangsbestimmungen. Für die Kommunen war insbesondere der 24.03.2006 von Bedeutung, da seit diesem Tag gebrauchte Elektro- und Elektronikaltgeräte aus Haushalten kostenfrei an den kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden. Für die Abholung und die Verwertung der Altgeräte sind die Hersteller verantwortlich. Diese geteilte Produktverantwortung führte in der Anfangsphase zu erheblichen Problemen, hauptsächlich wegen logistischer Unzulänglichkeiten bei der Bereitstellung leerer und der Abholung voller Sammelbehälter von den kommunalen Sammelstellen. Das Vorhaben der Hersteller und Entsorger, hier eine Lösung zu schaffen, bei der die Sammelbehälter von jeweils einem Entsorgungsunternehmen bereitgestellt und abgeholt werden, wurde durch die Bundeskartellbehörde unterbunden. Das führte zu Verzögerungen bei der Bereitstellung und Abholung von Behältern, die teilweise zu Lasten der kommunalen Sammelstellen gingen. Auch den Entsorgungsunternehmen entstand ein höherer Aufwand, da ein umständliches, teures System zur Behältersuche und Behälterrückholung nötig war. Die Kommunikation mit der Stiftung EAR, die im Auftrag der Hersteller und Vertreiber die Bedarfs- und Vollmeldungen der Sammelstellen entgegennehmen sollte, lief nicht reibungslos. Teilweise war die EAR über längere Zeiträume weder telefonisch, noch per Telefax oder Internet zu erreichen. Da für den Vorstand diese Schwierigkeiten absehbar waren, führte der Verein einen juristisch begleiteten Workshop durch, um die Mitgliedskommunen u. a. über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und eine eigene gemeinsame Strategie abzustimmen, wenn die Sammelstellen nicht mehr bzw. nur mit einem sehr viel höheren Aufwand hätten betrieben werden können. Wesentlich war dabei auch die intensive Mitwirkung von Vorstandsmitgliedern in den zuständigen Arbeitsgruppen der kommunalen Spitzenverbände. Auf dieser Basis und durch die Bereitschaft der beteiligten Kommunen und Entsorgungsunternehmen konnten die anfänglichen Schwierigkeiten überwunden werden, trotz der teilweise unpraktikablen Vorgaben des Gesetzgebers und der Kartellbehörden. 2

2. Entsorgung von Altpapier (PPK) Die Einsammlung und Verwertung von Altpapier aus Haushalten (PPK Papier, Pappe, Karton) ist, dem geltenden Abfallrecht entsprechend, Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Neben den grafischen Papieren werden in den Sammelbehältern aber auch Verpackungen aus Papier und Pappe entsorgt, für deren Verwertung die Hersteller und Vertreiber verantwortlich sind. Diese bedienen sich dazu in der Regel Dualer Systeme, z. B. der DSD GmbH, Landbell oder Interseroh. Strittig sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Anteile, für die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Dualen Systeme verantwortlich sind. Durch die Mengenanteile bestimmen sich auch die Kostenanteile beim Einsammeln und Transportieren. Noch schwieriger wird die Situation durch Hersteller und Handelsketten, die ihre Verpackungen nicht bei den Dualen Systemen lizenzieren lassen, sondern sich Selbstentsorgerlösungen anschließen oder sich teilweise auch gar nicht verantwortlich fühlen. Gelangen die Verpackungen dieser Trittbrettfahrer dann in die haushaltsnahen Sammelsysteme der Kommunen, tragen diese die Kosten für die Entsorgung. Die Kommunen sind daher bestrebt, den Dualen Systemen auch die Verantwortung für die Trittbrettfahrer zu übergeben. Einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Vereinsgebiet müssen wegen auslaufender Verträge das Einsammeln und Transportieren sowie die Verwertung der PPK- Fraktion neu ausschreiben. Aufgrund der bereits aufgeführten Probleme muss auf die Rechtssicherheit der Ausschreibung besonderer Wert gelegt werden. Der Verein hat dazu eine Arbeitsgruppe gebildet, die die offenen Fragestellungen so klären soll, dass unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten die Leistungen entsprechend den Anforderungen des Vergaberechts ausgeschrieben werden können. Die in der Arbeitsgruppe zusammengefasste Kompetenz der Mitarbeiter aus den Fachämtern der Mitgliedskommunen wird ergänzt durch Herrn Prof. Gallenkemper vom INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement und Herrn Rechtsanwalt Dr. Kersting von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte. 3

3. Entsorgung von Verpackungen Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Novellierung der Verpackungsverordnung. Im Rahmen der 5. Novelle sollen die Verantwortlichkeiten für die Entsorgung von Verpackungen transparent geordnet werden, um alle Hersteller und Vertreiber in die Pflicht zu nehmen und an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Unter Berücksichtigung der im Punkt 2 erläuterten Probleme begrüßt der Verein das Novellierungsvorhaben. Der im Oktober 2006 veröffentlichte Arbeitsentwurf des BMU sieht u. a. vor, dass sich Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen, nunmehr ohne Ausnahme an den flächendeckenden Systemen zur haushaltsnahen Sammlung beteiligen müssen. Die Dualen Systeme können weiterhin in Konkurrenz zueinander am Markt tätig werden. Die insbesondere von größeren Handelsketten und Drogeriemärkten genutzten Selbstentsorgerlösungen auch für die in Haushalten anfallenden Verpackungsabfälle sind dann nicht mehr zulässig. Die dort erworbenen Verpackungen hat der Kunde in der Regel nicht zur Verkaufsstelle zurückgebracht, sondern in die haushaltsnahen Sammelsysteme entsorgt. Selbstentsorgerlösungen sollen nur noch an den gewerblichen Anfallstellen möglich sein, deren breitere Definition und der Ausschluss von der haushaltsnahen Entsorgung nach den Vorstellungen der Bundesregierung auch ein größeres Geschäftsfeld für die Selbstentsorger bedeutet. Neu ist die Forderung nach Abgabe einer kalenderjährlichen Vollständigkeitserklärung, die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen abgeben müssen. Darin müssen Angaben enthalten sein zu Art, Stückzahl und Masse der in Verkehr gebrachten Verpackungen, zur Beteiligung an Systemen zur haushaltsnahen Sammlung sowie Angaben über die Erfüllung der Verwertungspflichten, wenn keine Systembeteiligung erfolgt. Der Arbeitsentwurf enthält auch eine Regelung, nach der die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von den Systembetreibern gegen Entgelt die Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen verlangen können. Dieser Ansatz der Gelben Tonne plus ist aus abfallwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen, da die Erfassungsmöglichkeiten für verwertbare Abfallfraktionen erweitert und die Beseitigungsmengen verringert werden. 4

Die Diskussion um eine gemeinsame Erfassung von Restmüll und Verpackungsabfällen in einem gemeinsamen Sammelsystem G-I-G (Gelb in Grau bzw. Grau in Gelb), die insbesondere von Nordrhein-Westfalen ausging, hat in dem Arbeitsentwurf des BMU keine Berücksichtigung gefunden. Vielmehr wird im Hintergrundpapier des Arbeitsentwurfes explizit erwähnt: Eine wesentliche Voraussetzung für die qualitativ und quantitativ anspruchsvolle Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen ist die getrennte Sammlung. Insbesondere eine qualitativ hochwertige stoffliche Verwertung wäre durch die unvermeidbare Verschmutzung in der gemeinsamen Sammlung mit dem Restmüll erschwert worden. Das MUNLV des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Arbeitsgruppe zwar die rechtliche Machbarkeit einer gemeinsamen Sammlung überprüfen lassen, geht aber selbst davon aus, dass es kurzfristig vermutlich keinen größeren Pilotversuch geben wird (Aussage des Staatssekretärs Dr. Schink am 24.10.2006 auf einer Veranstaltung des Petersberger Forums). Der Zutritt weiterer Systembetreiber in der Verpackungsentsorgung und die notwendigen Abstimmungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern haben auch im Jahr 2006 die Vereinsarbeit geprägt. Über die Geschäftsstelle erfolgte ein regelmäßiger Informationsaustausch zu den Inhalten der Abstimmungserklärungen sowie zu den Modalitäten der Nebenentgeltregelungen. Aufgrund unterschiedlicher Strukturen kann es auch im Vereinsgebiet keine einheitlich geltenden Regelungen geben. Wichtig ist jedoch, durch die gegenseitige Information mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu erkennen und auszuschließen. Neben der DSD GmbH sind als Systembetreiber im Vereinsgebiet auch die Landbell AG und die ISD Interseroh GmbH tätig. In der Abstimmungsphase mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern befinden sich zudem noch die REMO N- DIS-Tochter Eko-Punkt GmbH und die (Noch-) Post-Tochter VfW AG. Durch die Vielzahl der konkurrierenden Systembetreiber hat sich der Abstimmungs-, Abrechnungs- und Überwachungsaufwand für die öre deutlich erhöht, was den Informations- und Erfahrungsaustausch untereinander immer wichtiger werden lässt. 5

4. Europäische Rechtsetzung Es ist Tatsache, dass das deutsche Abfallrecht in entscheidendem Maße durch die Umsetzung europäischer Vorgaben geprägt ist. Während Verordnungen der Europäischen Kommission direkt in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft gelten (z. B. die Abfallverbringungsverordnung), müssen Richtlinien in nationales Recht überführt werden (z. B. die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen). Unter diesem Aspekt ist es notwendig, seine abfallwirtschaftlichen Interessen und Intentionen bereits während des Rechtsetzungsprozesses in Brüssel vorzustellen, damit sie berücksichtigt werden können. Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2005 den Entwurf zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie, dem Grundgesetz des europäischen Abfallrechts, vorgestellt. Bis Mitte Oktober 2006 lagen der Kommission über 600 Änderungsanträge zum Entwurf vor, die sowohl aus dem Europaparlament, als auch aus den Interessenverbänden von Wirtschaft und Kommunen kamen. Im weiteren Verfahren, das nicht vor Mitte 2007 abgeschlossen sein wird, sollte ein umfassender Diskussionsprozess und Interessenausgleich erfolgen. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie wird nach ihrer Verabschiedung auch die Grundlage für Änderungen im deutschen Abfallrecht sein. Der Vorstand des Vereins hat sich daher im August 2006 von Vertretern des Europäischen Parlaments sowie den Interessenvertretungen von Kommunen und Wirtschaft in Brüssel direkt über den Stand der Arbeiten unterrichten lassen und seine Positionen verdeutlicht. Dabei wurde die notwendige Sicherheit für die kommunalen und privaten Investitionen in eine hochwertige Entsorgungsinfrastruktur in Deutschland besonders betont. Diese hochwertige Infrastruktur darf nicht durch eine gemeinschaftsweite Absenkung von Entsorgungsstandards gefährdet werden. 6

5. Forschungsprojekt Kooperationen in der Abfallwirtschaft KIDA Das sozial-ökologische Forschungsprojekt Kooperationen in der Abfallwirtschaft, das mit BMBF-Mitteln durch das VDI-Technologiezentrum, unter Mitwirkung des Kreises Mettmann und unseres Vereins als Praxispartner, bearbeitet wurde, ist mit einem Abschlussworkshop und einer Endbesprechung im November 2006 abgeschlossen worden. Obwohl der Projektträger sein Ziel, die Erarbeitung und Publikation allgemein anwendbaren Orientierungs- und Handlungswissens, nicht in dem von ihm erwarteten Umfang erreicht hat, so schätzen wir die Mitwirkung an diesem Projekt als erfolgreich ein. Die innerhalb des Projektes durchgeführten interdisziplinären Workshops und Fachdiskussionen haben auch uns Erkenntnisse und Erfahrungen in den peripheren Bereichen der Abfallwirtschaft sammeln lassen. Das so gewonnene Wissen wird in der Vereinsarbeit, insbesondere bei der Ausgestaltung der Kooperation zwischen den Vereinsmitgliedern, Anwendung finden. Der Verein erzielte im Rahmen seiner Mitwirkung an dem Projekt im Zeitraum 2004 bis 2006 Einnahmen in einer Gesamthöhe von 18.800 Euro. 6. Abfallwirtschaft als Teil der Stoffstrom- und Energiewirtschaft Während die Abfallentsorgung früher hauptsächlich unter dem Blickpunkt des Umweltschutzes und der Gesundheitsvorsorge betrieben wurde, treten seit mehreren Jahren weitere Aspekte hinzu. Aufgrund der Verknappung und der stärkeren Nachfrage nach Brenn- und Rohstoffen durch die sich rasend schnell entwickelnden Volkswirtschaften in China und Indien, stellt sich die Frage nach einer optimierten Nutzung von Abfällen neu. Die getrennte Sammlung von Altmetallen, Altpapier und Glas sowie anderen Verpackungsmaterialien im Rahmen des Dualen Systems hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die trotzdem noch im Restabfall befindlichen Wertstoffe in unterschiedlichen Mengenanteilen können durch eine Optimierung der Sammelsysteme, z. B. durch die Einführung einer Gelben Tonne plus, und durch eine verstärkte Sensibilisierung der Bürger abgeschöpft werden. 7

Die Verbrennung des dann noch verbleibenden Restabfalls in Müllheizkraftwerken und die Umwandlung in Wärme- und Elektroenergie ersetzt den Einsatz fossiler Brennstoffe, so dass hier durchaus eine Verwertung erfolgt. Die Betreiber der thermischen Behandlungsanlagen sind, nicht nur aufgrund der vorgesehenen Einführung von Energieeffizienzkriterien in der Abfallrahmenrichtlinie, bemüht, ihre Anlagen ständig zu optimieren. Eine grundsätzliche Überlegung lohnt sich bei der getrennten Sammlung und Verwertung biologisch abbaubarer Abfälle. Diese setzen sich zusammen aus gekochten und ungekochten Küchenabfällen, Fleisch- und Knochenresten, Holz, Grün- und Rasenschnitt, Garten- und Parkabfällen usw. Bei der Sammlung derartiger Abfälle über die Biotonne bzw. kommunale Annahmestellen ist man bestrebt, nur Abfälle als Input für die Kompostierungsanlagen zu bekommen, die keine Probleme aus seuchenhygienischer Sicht verursachen können. Daher ist in den meisten Abfallsatzungen das Einfüllen von Fleisch- und Knochenabfällen sowie gekochten Speiseresten in die Biotonne ausgeschlossen. Es ist geboten, auch unter Beachtung des seit November 2006 geltenden Verfütterungsverbotes von Speiseresten in der Schweinemast, über optimierte Verwertungswege für die biologisch abbaubaren Abfälle nachzudenken, die nicht kompostiert werden können. Der Verein beschäftigt sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit der Problematik. Dabei soll eine Übersicht über die im Vereinsgebiet anfallenden relevanten Abfälle sowie die zur Verfügung stehenden Verwertungstechnologien, einschließlich einer Darstellung der Vor- und Nachteile, erarbeitet werden. Neben der Vergärung, die gerade bei Substraten, die hinsichtlich ihrer stofflichen Zusammensetzung stark variieren, Probleme in der Verfahrenssteuerung bereitet, geraten so auch andere Verfahren in den Fokus. Hierbei ist auch zu diskutieren, inwieweit durch eine Optimierung der Verwertungswege von biologisch abbaubaren Abfällen fossile Brennstoffe in der Energieversorgung substituiert werden können, und welchen Beitrag zum Klimaschutz die Abfallwirtschaft leisten kann. 8

7. Ziele und Aufgaben des Vereins Der Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e. V. wurde im April 1980 durch insgesamt 10 Städte und Kreise des Regierungsbezirkes Düsseldorf gegründet, um sich gemeinsam den abfallwirtschaftlichen Aufgaben zu stellen. Heute gehören ihm alle kreisfreien Städte (bis auf Oberhausen), zwei kreisangehörige Städte und die Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf sowie die Industrie- und Handelskammern Düsseldorf, Mittlerer Niederrhein sowie Wuppertal-Solingen-Remscheid an. Im Vereinsgebiet leben über 5 Mio. Menschen, fast genauso viel wie im EU-Mitgliedsstaat Finnland. In den fast 27 Jahren seines Bestehens ist der Verein zu einem verlässlichen Partner für seine nunmehr 16 Mitglieder und die Umweltbehörden von Land und Regierungsbezirk geworden. Das Vereinsziel ist der umfassende Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in den verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft sowie die Durchsetzung gemeinsamer abfallwirtschaftlicher Interessen. Die Satzungsgremien des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied entsprechend seiner Größe durch Delegierte vertreten. Die Mitgliederversammlung kontrolliert den Vorstand, beschließt den Haushalt und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entsprechend der Vereinssatzung. Die kommunalen Mitglieder entsenden in der Regel jeweils den Hauptverwaltungsbeamten bzw. den für Umweltschutz/ Abfallwirtschaft zuständigen Vertreter, im Einzelfall den Geschäftsführer des kommunalen Entsorgungsbetriebes, in den Vorstand. Die Industrieund Handelskammern entsenden den zuständigen Geschäftsführer in den Vorstand. Auf den jährlich mindestens achtmal stattfindenden Vorstandssitzungen erfolgt der Erfahrungs- und Informationsaustausch der Vorstandsmitglieder. Dabei werden die in der Verantwortung der Mitglieder liegenden Aufgaben und das Arbeitsprogramm der Geschäftsstelle abgestimmt. 9

Kreis Wesel Kreis Kleve Kreis Viersen Kreis Mettmann Mönchengladbach Krefeld Duisburg Rhein- Kreis Neuss Oberhausen Mülheim a. d. Ruhr Düsseldorf Essen Wuppertal Remscheid Solingen Kontakt: Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e.v. Henkelstraße 164 40589 Düsseldorf Telefon: 0211 748 3663 Telefax: 0211 747 959 E-Mail: o.schmidt@awrw.de Internet: www.awrw.de 10