Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 4. Februar 2014 I D - VV9210 21/2013 Tel.: 9020 3517 Fax: 9020 2611 ellen-christine.grau@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Planung von Umzügen, Aufgabe von Flächen im Rahmen des Facility Managements der BIM GmbH in 2014 ff., Möglichkeiten der Unterbringung des Finanzamtes für Körperschaften III in einer landeseigenen Liegenschaft Rote Nummern: 1000 B-4, 1353 Vorgang: 50. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2013 Gesamtkosten: entfällt Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss bis zum 15. Februar 2014 einen aktualisierten Folgebericht zur roten Nummer 1000 B-4 vorzulegen, in dem insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. Welche Planungen von Umzügen, Freisetzungen und Aufgaben von Flächen bestehen für die nächsten Jahre? 2. Aus welchen Gründen ist es nicht gelungen, das Finanzamt für Körperschaften III nach Auslaufen seines Mietvertrags in einer landeseigenen Liegenschaft unterzubringen? 3. Wie soll künftig dafür gesorgt werden, dass eine Unterbringung des Finanzamts für Körperschaften III auch nach Auslaufen des fünfjährigen Mietvertrags gewährleistet wird? 4. Welche landeseigenen Liegenschaften gibt es in dem räumlichen Einzugsgebiet des Finanzamts für Körperschaften III, und welche Liegenschaften kommen für die zukünftige Unterbringung des Finanzamts für Körperschaften III in Frage?
Ich bitte, den Auftrag mit diesem Bericht als erledigt anzusehen: Zu 1. Welche Planungen von Umzügen, Freisetzungen und Aufgaben von Flächen bestehen für die nächsten Jahre (Aktualisierung)? Die BIM GmbH verwaltet und bewirtschaftet im Rahmen ihres Facility Managements neben den Grundstücken und Gebäuden des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) auch die vom Land Berlin von privaten Dritten angemieteten Grundstücke, Gebäude oder Flächen (sog. Treuhandportfolio) und vermietet diese ihrerseits an die verschiedensten Berliner Landesdienststellen. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens hat effektiv zu erfolgen. Aufgabe der BIM GmbH ist es, die volle Auslastung der SILB-Gebäude zu organisieren, Leerstand zu vermeiden und die Einsparung der von den Dienststellen genutzten Flächen zu forcieren. Hinsichtlich der Freisetzung und Aufgabe von Immobilien des SILB wird auf die Aufzählungen in der Roten Nr. 1000 B-4 (Bericht SenFin I D vom 4.11.13, Mieten und Betriebs- und Nebenkosten in den Verwaltungsgebäuden des SILB, S. 5f.) verwiesen. Bei den Treuhandliegenschaften hat die BIM GmbH die Laufzeiten der einzelnen Mietverträge zu beachten, die Verträge rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeiten zu verlängern, ggf. ein vereinbartes Optionsrecht in Anspruch zu nehmen oder die anderweitige Unterbringung der Dienststellen - vorrangig in landeseigenen Objekten - zu organisieren. Hier prüft die BIM GmbH jeweils rechtzeitig vor Laufzeitende der von ihr verwalteten externen Mietverträge alle künftigen Unterbringungsoptionen für die betroffenen Verwaltungen. Das schließt sowohl Abfragen nach geeigneten, leerstehenden, landeseigenen Flächen im eigenen Portfolio, im Bestand der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.KG und der Bezirksämter ein. Der Alternativstandort muss rechtzeitig vor Auslaufen des Mietvertrages identifiziert werden, damit genug Zeit bleibt, ggf. baulichen Herrichtungsmaßnahmen in dem neuen landeseigenen Objekt zu planen, auszuschreiben und umzusetzen. In der Regel geht die BIM GmbH von einem zeitlichen Vorlauf von rd. 1-2 Jahren je nach Umfang des möglichen Bauvolumens aus. Bei ihren Recherchen/Auswertungen nutzt die BIM GmbH die von ihr entwickelten systemischen Abfrage- und Auswertungsmethoden sowie das Ergebnis ihrer systemgesteuerten Leerstandsauswertung. Größere Unterbringungsvorhaben erfordern i.d.r. einen größeren zeitlichen Vorlauf (vgl. Unterbringung Landesarbeitsgericht). Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sowohl im SILB als auch bei den sog. Treuhandliegenschaften werden in der Regel auch Umzüge von Verwaltungen erforderlich. Der Hauptausschuss wird regelmäßig über diese Portfolioprojekte im Rahmen der zustimmenden Kenntnisnahme zu den sog. Anmietungsvorlagen, also der Anmietung von Flächen nach den Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses, informiert. Kurz- bis mittelfristig ist die Aufgabe der tabellarisch aufgeführten Objekte des Treuhandportfolios der BIM GmbH geplant. Die Aufgabe der angemieteten Standorte geht 2
in der Regel mit der Anmietung von landeseigenen SILB-Flächen durch den Abschluss von SILB-Mietverträgen einher. Grundstück (angemietet) Colditzstr. 37,39,41 Brückenstr. 6 15.164 2016 Standortaufgabe und Verlagerung in landeseigene Standorte im Rahmen Standortentwicklung SenStadtUm geplant, kurzfristige Verlängerung des bestehenden Mietvertrages notwendig Franz-Jacob- Str. 4b Josef-Orlopp- Str. 62 Magdeburger Platz 1 Volkmarstr. 13 Flottenstr. 28 Nutzer Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Mietfläche in m² Ende Mietvertrag Projektansatz (kurz- bis mittelfristig, d.h. 3-5 Jahre) 8.776 2015 Standortaufgabe und Verlagerung in das SILB-Objekt Niedstr. 1, 2 (ehemaliges Rathaus Friedenau) geplant EZeP, früher ZeP 3.107 2016 Standortaufgabe geplant Finanzamt Lichtenberg Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg Finanzamt für Körperschaften III Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 7.452 2017 landeseigene Unterbringung wird 12.431 2019 Verlagerung ins SILB-Objekt Fehrbelliner Platz 4 (ehemals Rathaus Wilmersdorf) geplant, Projektzusammenhang zur Anmietung von Flächen für den Datenschutzbeauftragten, die LZpB, den Rechnungshof 7.696 2019 landeseigene Unterbringung wird 9.110 2019 landeseigene Unterbringung wird Zu 2. Aus welchen Gründen ist es nicht gelungen, das Finanzamt für Körperschaften III (FA Kö III) nach Auslaufen seines Mietvertrags in einer landeseigenen Liegenschaft unterzubringen? Im vorliegenden Fall konnte eine landeseigene Unterbringung nicht erfolgen, weil weder im SILB, beim Liegenschaftsfonds noch bei den Bezirken eine leerstehende Liegenschaft vorhanden war, die dem Anforderungsprofil des FA Kö III entsprochen hat oder die hätte entsprechend hergerichtet werden können. Das Anforderungsprofil für das FA Kö III 1 hatte die BIM GmbH rechtzeitig gemeinsam mit der Abteilung Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen(VD) der Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet. Danach mussten 368 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht werden. Zur Unterbringung wäre eine Fläche von ca. 7.500 m² erforderlich gewesen, ein qualitativ guter Bürostandard sowie eine gute bis sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Dem 1 Ein Finanzamt hat hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Büroräume, deren Ausrüstung- und Ausstattung andere Anforderungen als die üblichen Büronutzer. 3
Hauptausschuss wurde in der Roten Nr. 1353 dazu berichtet (Vertrauliches Schreiben SenFin I D vom 15.11.13). Nachdem die Prüfungen der BIM GmbH ergaben, dass kein alternativer Standort im landeseigenen Bestand vorhanden ist, hat sie ihre Suche nach einem geeigneten wirtschaftlicheren externen Standort am freien Markt fortgesetzt. Im Ergebnis stellte sich jedoch der Verbleib des FA Kö III im Bestandsobjekt als wirtschaftlichste Variante dar. Zum Vergleich wird die Anlage zur Roten Nr. 1353 (Zusammenfassung Flächenalternativen) hier noch einmal beigefügt. Zu 3. Wie soll künftig dafür gesorgt werden, dass eine Unterbringung des Finanzamts für Körperschaften III auch nach Auslaufen des fünfjährigen Mietvertrags gewährleistet wird? Die BIM GmbH hat mit dem Vermieter des Objektes Volkmarstr. 13 für die vom Finanzamt angemieteten Flächen eine einseitige Verlängerungsoption des Mieters zur Verlängerung des Mietvertrages um weitere fünf Jahre für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2024 zu den gleichen Konditionen vereinbart. Damit ist zunächst die langfristige Unterbringung des Finanzamtes grundsätzlich gewährleistet. Die BIM GmbH wird rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Mietendes (30.09.2019) die landeseigene Unterbringung erneut. Zu 4. Welche landeseigenen Liegenschaften gibt es in dem räumlichen Einzugsgebiet des Finanzamts für Körperschaften III, und welche Liegenschaften kommen für die zukünftige Unterbringung des Finanzamts für Körperschaften III in Frage? Die BIM GmbH hat im nahe gelegenen Umfeld des gegenwärtigen Standortes des Finanzamtes Volkmarstr. 13, d. h. innerhalb eines beispielhaft gewählten Radius von 6 km, 96 Liegenschaften in der Zuständigkeit der BIM GmbH ermittelt. Davon befinden sich 68 im SILB, weitere 28 Liegenschaften im Treuhandportfolio (BIM GmbH). Dazu kommen dann noch weitere Liegenschaften aus dem Fach- und Finanzvermögen der betroffenen Bezirke sowie aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds hinzu. 4
Quelle: Geodatenanalyse der BIM (SILB und Treuhand) Derzeit ist allerdings keiner dieser Standorte hinsichtlich Größe und Flächenverfügbarkeit für die Unterbringung des Finanzamtes geeignet. Gleichwohl wird die BIM GmbH vor Mietvertragsende 30.09.2019 erneut nach geeigneten landeseigenen Flächenalternativen suchen. Wie in der Roten Nr. 1353 bereits erläutert, hat die BIM GmbH vor diesem Hintergrund vorausschauend den Mietvertrag lediglich für einen Zeitraum von 5 Jahren mit der genannten Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre abgeschlossen, um flexibel auf mögliche alternative landeseigene Unterbringungsoptionen reagieren zu können. Gegenwärtig erfolgt die Abstimmung der BIM GmbH mit den anderen Immobilien- Vermögensträgern des Landes Berlin im Zusammenhang mit der Unterbringung von Dienststellen und Verwaltungen noch einzelfallbezogen durch manuelle Abfrage. Diesbezüglich ist eine Optimierung durch die Clusterung des Berliner Grundvermögens (Portfolio) zu erwarten. Nach aktueller Planung steht das Gesamtergebnis rechtzeitig vor Fristablauf des betroffenen Fünf-Jahres-Zeitraums bzw. vor Ablauf der vertraglichen Fristen zur Verfügung. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen 5