FMA - Richtlinie 2015/01 betreffend Mindestangaben des Halbjahresberichts von alternativen Investmentfonds (AIF)

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Transkript:

FMA - Richtlinie 2015/01 betreffend Mindestangaben des Halbjahresberichts von alternativen Investmentfonds (AIF) Publikation: Website FMA 1. Anwendungsbereich Diese Richtlinie legt die Gliederung sowie die Mindestangaben des Halbjahresberichts von alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) fest. Art. 22 AIFMG regelt, dass, wenn Anteile eines AIF auch an Privatanleger vertrieben werden und die Anforderungen an eine Privatplatzierung nicht erfüllt sind, Halbjahresberichte für die Anleger zu erstellen sind. Keine Pflicht zur Erstellung eines Halbjahresberichts besteht gemäss Art. 154 Abs. 3 und Art. 155 Abs. 4 der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV), sofern es sich beim AIF um einen AIF für qualifizierte Anleger oder einen Smart Fonds handelt und zusätzlich der Verzicht in den konstituierenden Dokumenten offengelegt ist. 2. Gesetzliche Grundlagen Die FMA legt gemäss Art. 173 Abs. 1 AIFMV die Gliederung sowie die Mindestangaben des Halbjahresberichts für AIF fest. Diese Mindestangaben sind gegebenenfalls um die Pflichtangaben zu ergänzen, die nach den konstituierenden Dokumenten des AIF in den Halbjahresbericht aufzunehmen sind. 3. Gliederung und Mindestangaben Der Halbjahresbericht eines AIF hat folgende Mindestbestandteile aufzuweisen: 1. Vermögensrechnung 2. Erfolgsrechnung 3. Inventar 4. Ergänzende Angaben Der Halbjahresbericht eines AIF hat eine Bilanz oder eine Vermögensübersicht nach Art. 104 Abs. 3 Bst. a und b AIFMG mit zumindest den Elementen nach Art. 169 Abs. 2 AIFMV zu enthalten. Zusätzlich sind die Anzahl der umlaufenden Anteile, der Nettoinventarwert je Anteil, die Erfolgsrechnung und der Wertpapierbestand (Inventar) darzulegen. Der Wertpapierbestand ist nach geeigneten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik des AIF nach prozentualen Anteilen am Reinvermögen zu gliedern. Zudem sind Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraums anzugeben. Der Wertpapierbestand ist lediglich beim Vertrieb an Privatanleger zwingend offenzulegen. Die Anlegerinformationen nach Art. 106 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 AIFMG in Verbindung mit Art. 183 AIFMV sind ebenfalls Bestandteil der halbjährlichen Berichterstattung. Die Bestimmungen nach Art. 169 Abs. 4 bis 12 AIFMV gelten sinngemäss für den Halbjahresbericht. Landstrasse 109 Postfach 279 9490 Vaduz Liechtenstein Telefon +423 236 73 73 Telefax +423 236 73 74 www.fma-li.li info@fma-li.li

Beiliegender Muster-AIF-Halbjahresbericht dient der Veranschaulichung und stellt die Bestandteile sowie die Mindestangaben dar. Die Begrifflichkeiten können sinngemäss angepasst werden. 4. Einreichung Der Halbjahresbericht ist gemäss Art. 173 Abs. 4 AIFMV zwei Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums zu erstellen und der FMA zur Verfügung zu stellen. Er ist den Anlegern zur Verfügung zu stellen und auf Verlangen kostenlos zu übermitteln. Der Halbjahresbericht kann der FMA in elektronischer (aifmg@fma-li.li) oder in physischer Form zugestellt werden. 5. Inkrafttreten Erlass am: 16. Juni 2015 Inkraftsetzung am: 30. Juni 2015 Für weitere Rückfragen steht die FMA zur Verfügung. Bereich Wertpapiere Abteilung Aufsicht Telefon: +423 236 73 73 E-Mail: wp@fma-li.li Stand: 16. Juni 2015 2 / 6

Beilage: Muster-AIF-Halbjahresbericht Muster-AIF-Halbjahresbericht 1) Vermögensrechnung per 30.06.20xx Barmittel und Barmitteläquivalente - Forderungen - Vorauszahlungen - Anlagen - Schuldverschreibungen - Eigenkapitaltitel - Anlagefonds - Finanzderivate Immobilien Rohstoffe und Edelmetalle Sonstige Vermögenswerte - Bruttovermögen - Verbindlichkeiten - Nettovermögen Anzahl Anteile im Umlauf - Nettoinventarwert je Anteil Ausserbilanzgeschäfte per 30.06.20xx 3 / 6

2) Erfolgsrechnung der Berichtsperiode 01.01.20xx - 30.06.20xx Erträge Dividendenerträge - Zinserträge - Mieterträge - Sonstige Erträge - Einkauf in laufende Erträge bei der Ausgabe von Anteilen - Aufwendungen Entgelte für Anlageberatung oder Anlageverwaltung - Entgelte für die Verwahrung - Sonstige Aufwendungen - Ausrichtung laufender Erträge bei der Rücknahme von Anteilen - Nettoerfolg - Realisierte Anlagegewinne und Anlageverluste - Realisierter Erfolg - Nicht realisierte Anlagegewinne und Anlageverluste - Gesamterfolg - Zwischenausschüttungen Ergebnis nach Steuern - Periode 01.01. - 30.06.20xx - Zwischenausschüttung - (je Anteil: -) 4 / 6

Muster-AIF-Halbjahresbericht 3) Inventar per 30.06.20xx 31.12.20x-1 Kauf Verkauf 30.06.20xx Kurs Wert in % Anlagen * Schuldverschreibungen Instrument 2 - - - - - - -% Eigenkapitaltitel Anlagefonds Finanzderivate Immobilien Immobilie 1 Rohstoffe und Edelmetalle Forderungen Forderung 1 - - - - - -% Vorauszahlungen - -% Barmittel und Barmitteläquivalente - -% Sonstige Vermögenswerte - -% Bruttovermögen - -% Verbindlichkeiten - -% Nettovermögen - -% * Innerhalb der Anlageklassen sind die illiquiden Anlagen darzulegen. Dabei kann nach an der Börse gehandelte Titel und nicht kotierte Titel kategorisiert werden. 5 / 6

Muster-AIF-Halbjahresbericht 4) Ergänzende Angaben Vermögensgegenstände, die wegen ihrer Illiquidität speziellen Vorkehrungen unterworfen sind (Angabe in % des NAV) -% Neue Regelung zur Steuerung der Liquidität 1 xx Risikoprofil - Eingesetzte Risikomanagement-Systeme xx Veränderung des maximalen Gesamtrisikos 2 xx Gesamtrisiko 2 per 30.06.20xx -% Rechte zur Wiederverwendung von für die Hebelfinanzierung bestellte Sicherheiten - Laufende Kosten in der Berichtsperiode (TER) -% Performance in der Berichtsperiode -% 1 Seit letztem Berichtsstichtag neu eingeführte, veränderte oder aufgehobene Regelungen zur Steuerung der Liquidität (bspw. Lockup Perioden, Side Pockets, Gates, Aussetzungen des Anteilshandels). 2 Verschuldungsgrad nach Art. 106 AIFMG. 6 / 6