Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10



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Transkript:

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de MSW 04/2013 Redaktion: Petra Kolberg-Bürk Fotos: Titelseite: Christopher Robbins/Imagesource Seite 4, 5: Christopher Robbins/Imagesource Seite 6, 7, 8, 9: Alex Büttner Seite 10: Lisa F. Young/Fotolia Gestaltung: Elke Steinrötter Visuelle Kommunikation, Düsseldorf Druck: Düssel-Druck & Verlag GmbH, Düsseldorf

3 Liebe Leserinnen und Leser, der mittlere Schulabschluss die Fachoberschulreife und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in Nordrhein-Westfalen wie in fast allen Bundesländern in einem Abschlussverfahren erworben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dazu an zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch teil. Sie werden sich fragen, warum Ihr Kind eine Prüfung am Ende der 10. Klasse machen muss. Hierzu sollten Sie wissen, dass dieses Abschlussverfahren keine Abschlussprüfung ist. Natürlich fließen die Ergebnisse der Prüfungen in den einzelnen Fächern in die Abschlussnote ein, aber nur zur Hälfte. Die andere Hälfte der Note in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik setzt sich aus den Leistungen zusammen, die im Unterricht erbracht wurden. Aber auch die Leistungen in allen anderen Fächern werden bei der Vergabe des Schulabschlusses berücksichtigt. Die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 haben einen entscheidenden Vorteil, der allen zugutekommt: Da alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 10. Klasse die gleichen Aufgaben lösen müssen, werden auch die Ergebnisse vergleichbar. Die Anforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, sind damit transparent. Für die Schulen sind die Ergebnisse der zentralen Prüfungen ein wichtiges Feedback für ihre Arbeit. Mit dieser Broschüre möchte ich Sie über den Inhalt, die Dauer und den Ablauf der Prüfungen informieren. Sylvia Löhrmann Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

4 Wer nimmt an den zentralen Prüfungen teil? An den zentralen Prüfungen nehmen alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen teil. Sie finden am gleichen Tag in allen Schulen in Nordrhein-Westfalen statt. Die Termine der Prüfungen finden Sie im Internet unter www.standarsicherung.schulministerium.nrw.de Darüber hinaus nehmen an den Prüfungen teil: Studierende des vierten Semesters an Abendrealschulen Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 an Waldorfschulen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen, in Förderschulen und Waldorf-Förderschulen lernen. Voraussetzung ist, dass sie die entsprechenden Abschlüsse anstreben. Bei der Bereitstellung der Aufgaben wird der sonderpädagogische Förderbedarf berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien nehmen nicht teil. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 wird ohne zentrale Prüfungen vergeben.

5 Ist die zentrale Prüfung eine Abschlussprüfung? Nein, die zentrale Prüfung ist keine Abschlussprüfung. Die Teilnahme an den Prüfungen ist zwar eine Voraussetzung, um den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss zu erlangen, die Leistungen im Unterricht des letzten Schuljahres fließen aber zur Hälfte mit in die Zeugnisnote der Prüfungsfächer ein. Die Leistungen in den übrigen Fächern behalten ihre bisherige Bedeutung, das heißt, die Versetzung und die Abschlüsse beruhen wie bisher auf den Noten aller Fächer.

6 Wie werden Schülerinnen und Schüler auf die Prüfungen vorbereitet? Alle Schülerinnen und Schüler sollen vergleichbare Voraussetzungen haben, wenn sie an der Prüfung teilnehmen. Um dies sicherzustellen, gibt es verbindliche Lehrpläne für die jeweiligen Schulformen. Ab der Jahrgangsstufe 5 erwerben die Schülerinnen und Schüler aufgrund dieser Lehrpläne die Kompetenzen, die sie für den gewünschten Schulabschluss benötigen. Darüber hinaus haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Prüfungsarbeiten der jeweils letzten drei Jahre vorzubereiten. Sie werden im Internet zur Verfügung gestellt. Die Internetadresse und das dazugehörende Passwort können in der Schule erfragt werden. Informationen über die Inhalte der Prüfungen: www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de

7 Was wird in den Prüfungen abgefragt? Die Prüfungsarbeit besteht aus zwei Teilen: Teil 1: Prüfung von Basiskompetenzen in Mathematik und Deutsch. In Englisch werden das Lese- und Hörverstehen geprüft. Abgefragt werden Fähigkeiten und Kenntnisse, die im Laufe der Jahrgangsstufen 5 bis 10 erworben wurden. Teil 2: Prüfung der Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 erworben haben. Zur Bearbeitung der Aufgaben können aber auch solche Kompetenzen erforderlich sein, die Schülerinnen und Schüler bereits in früheren Jahrgangsstufen erworben haben. Die Aufgaben orientieren sich an Aufgabenformen, wie sie auch in Klassenarbeiten vorkommen. Im Fach Deutsch können Schülerinnen und Schüler aus zwei Aufgaben auswählen. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden von erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern unter Leitung von Fachexpertinnen und Fachexperten des Schulministeriums entwickelt.

8 Wie lange dauern die Prüfungen? Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Deutsch: 125 Minuten Mathematik: 90 Minuten Englisch: 90 Minuten Mittlerer Schulabschluss Deutsch: 150 Minuten Mathematik: 120 Minuten Englisch: 120 Minuten In allen Fächern stehen zusätzlich 10 Minuten zur ersten Orientierung zur Verfügung. In Deutsch haben die Schülerinnen und Schüler weitere 10 Minuten Zeit, um eine Aufgabe auszuwählen.

9 Wie werden die schriftlichen Prüfungsarbeiten bewertet? Zur Sicherstellung einer gerechten Bewertung erhalten die Lehrerinnen und Lehrer zusammen mit den Prüfungsaufgaben verbindliche Bewertungsvorgaben. Diese sehen unter anderem vor, dass die Fachlehrerin oder der Fachlehrer eine Prüfungsnote vorschlägt. Anschließend wird eine andere Lehrkraft derselben Schule mit der Zweitkorrektur beauftragt. Weichen beide Noten voneinander ab, zieht die Schulleitung eine dritte Lehrkraft hinzu. In diesem Fall wird die Prüfungsnote im Rahmen der vorgeschlagenen Noten per Mehrheitsbeschluss festgesetzt.

10 Wann findet eine mündliche Prüfung statt? Ob eine Schülerin oder ein Schüler zusätzlich an einer mündlichen Prüfung teilnimmt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang die Prüfungsnote von der Vornote abweicht. Vornote und Prüfungsnote weichen um eine Note voneinander ab: Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet in Abstimmung mit der Zweitkorrektorin oder dem Zweitkorrektor. Eine mündliche Prüfung findet in diesem Fall nicht statt. Vornote und Prüfungsnote weichen um zwei Noten voneinander ab: Zur Verbesserung der Note kann auf Wunsch der Schülerin, des Schülers oder der Erziehungsberechtigten eine mündliche Prüfung stattfinden. Vornote und Prüfungsnote weichen um mindestens drei Noten voneinander ab: In diesem Fall muss eine mündliche Prüfung stattfinden.

11 Wie läuft eine mündliche Prüfung ab? Die Fachlehrkraft stellt die Aufgaben auf der Grundlage des Unterrichts in der zehnten Klasse. Damit die Schülerinnen und Schüler sich gezielt vorbereiten können, werden drei Themenbereiche vorgegeben. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung. Nach einer kurzen Vorbereitungszeit folgt ein etwa 15-minütiges Prüfungsgespräch. Wo finde ich weitere Informationen? Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums: www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10 Sie haben Fragen zu den zentralen Prüfungen? Dann schreiben Sie uns: pruefungen10@msw.nrw.de Bei speziellen Fragen und Problemen können Sie sich an die Bezirksregierungen wenden. Bezirksregierung in Düsseldorf Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Tel.: 0211 475-0 Bezirksregierung in Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg Tel.: 02931 82-0 Bezirksregierung in Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel.: 0221 147-0 Bezirksregierung in Detmold Leopoldstr. 15 32756 Detmold Tel.: 05231 71-0 Bezirksregierung in Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Tel.: 0251 411-0.

Diesen Info-Flyer gibt es als App für Ihr Smartphone oder Tablet: www.schulministerium.nrw.de/apps/zp10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de