fokus: Neuer Datenschutz für die digitale Welt fokus: IT-Security: Die nächsten zehn Jahre report: «Logistep»: Offenbar ein Einzelfallentscheid



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Transkript:

www.digma.info 11. Jahrgang, Heft 1, März 2011 Schwerpunkt: Ausblick fokus: Neuer Datenschutz für die digitale Welt fokus: IT-Security: Die nächsten zehn Jahre report: «Logistep»: Offenbar ein Einzelfallentscheid Herausgegeben von Bruno Baeriswyl Beat Rudin Bernhard M. Hämmerli Rainer J. Schweizer Günter Karjoth

inhalt fokus Schwerpunkt: Ausblick auftakt Datenschutz ohne Rechtsschutz? von René Rhinow Seite 1 besonders, wenn sie die Zukunft betreffen von Beat Rudin Seite 4 Neuer Datenschutz für die digitale Welt von Bruno Baeriswyl Seite 6 Herausforderungen für das Gemeinwesen 2.0 von Dirk Heckmann Seite 12 Ein Datenschutzgesetz eine neue Aufsicht von Beat Rudin Seite 18 IT-Security: Die nächsten zehn Jahre von Bernhard M. Hämmerli Seite 26 Wo bin ich, wo sind wir, wo ist alles? von Oliver Jorns und Seite 30 Zhendong Ma Die Digitalisierung der Gesellschaft zeigt die Schwächen der Datenschutzgesetzgebung schonungslos auf. Der Schutz des Grundrechts auf Datenschutz braucht ein neues Konzept, das die tatsächlichen Risiken für die Privatheit minimieren können muss. Welchen Herausforderungen bezüglich der Internetnutzung müssen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten zehn Jahren stellen? Haben wir mit der heutigen Gesetzgebung und Regelung der Datenschutzaufsicht schon das Optimum herausgeholt? Mit einem schweizweit einheitlichen Datenschutzgesetz und einer Neuorganisation der Datenschutzaufsicht könnte mehr erreicht werden als mit der heutigen Kompetenzverteilung. Neuer Datenschutz für die digitale Welt Herausforderungen für das Gemeinwesen 2.0 Ein Datenschutzgesetz eine neue Aufsicht Sieben Megatrends werden die Informatik in den nächsten zehn Jahren prägen. Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für die IT-Sicherheit? IT-Security: Die nächsten zehn Jahre impressum digma: Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit, ISSN: 1424-9944, Website: www.digma.info Herausgeber: Dr. iur. Bruno Baeriswyl, Dr. iur. Beat Rudin, Prof. Dr. Bernhard M. Hämmerli, Prof. Dr. iur. Rainer J. Schweizer, Dr. Günter Karjoth Redaktion: Dr. iur. Bruno Baeriswyl und Dr. iur. Beat Rudin Zustelladresse: Redaktion digma, per Adr. Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt, Postfach 205, CH-4010 Basel Tel. +41 (0)61 201 16 42, Fax +41 (0)61 201 16 41, redaktion@digma.info Erscheinungsplan: jeweils im März, Juni, September und Dezember Abonnementspreise: Jahresabo Schweiz: CHF 158.00, Jahresabo Ausland: Euro 131.00 (inkl. Versandspesen), Einzelheft: CHF 42.00 Anzeigenmarketing: Publicitas Publimag AG, Mürtschenstrasse 39, Postfach, CH-8010 Zürich Tel. +41 (0)44 250 31 31, Fax +41 (0)44 250 31 32, www.publimag.ch, service.zh@publimag.ch Herstellung: Schulthess Juristische Medien AG, Arbenzstrasse 20, Postfach, CH-8034 Zürich Verlag und Abonnementsverwaltung: Schulthess Juristische Medien AG, Zwingliplatz 2, Postfach, CH-8022 Zürich Tel. +41 (0)44 200 29 99, Fax +41 (0)44 200 29 98, www.schulthess.com, zs.verlag@schulthess.com 2 digma 2011.1

Paradigma «Lebendige Sicherheit» «Logistep»: Offenbar ein Einzelfallentscheid Lebendige Sicherheit ist ein Paradigma, das durch eine Bündelung verschiedener Ansätze und Lösungen helfen soll, Herausforderungen wie steigende Sicherheitsanforderungen, zunehmende Vernetzung und ständige Weiterentwicklung der Systeme zu meistern. Der Bundesgerichtsentscheid i.s. Logistep betreffend das Sammeln von IP-Adressen durch Rechteinhaber zwecks Verfolgung von Raubkopierern im Internet (BGE 136 II 508) ist kritisiert worden. Der Autor weist darauf hin, dass das Bundesgericht seine (kritisierte) Interessenabwägung in seiner schriftlichen Begründung im Sinne eines Einzelfallentscheids relativiert. report Forschung Paradigma «Lebendige Sicherheit» von Ruth Breu und Seite 38 Frank Innerhofer-Oberperfler Rechtsprechung «Logistep»: Offenbar ein Einzelfallentscheid von David Rosenthal Seite 40 agenda Seite 43 SwissDRG und Datenschutz Aus den Datenschutzbehörden Die Einführung von Fallkostenpauschalen zur Abrechnung von Spitalleistungen ab 2012 darf nicht zu einer Aushöhlung des Arzt- und Patientengeheimnisses führen. privatim verlangt, dass in den neuen Tarifverträgen die notwendigen datenschutzrechtlichen Schranken geschaffen werden, damit die Spitäler nicht medizinische Daten auf Vorrat an die Krankenkassen weitergeben müssen. Wer ist neu zur Datenschutzbeauftragten gewählt worden? Welche Themen haben Datenschutzbehörden im letzten Quartal bearbeitet? Die neue Unterrubrik berichtet über Personelles und Aktuelles aus der Datenschutzszene. forum privatim SwissDRG und Datenschutz Medienmitteilung von privatim Seite 44 zwischentakt Gedankenlesen von Roland Suter und Freddy Widmer Seite 45 privatim Aus den Datenschutzbehörden von Sandra Stämpfli Seite 46 schlusstakt Der Wahn, alles be herrschen zu können von Beat Rudin Seite 48 cartoon von Reto Fontana digma 2011.1 3

forum privatim Aus den Datenschutzbehörden Sandra Stämpfli, Dr. iur., Juristische Mitarbeiterin beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel- Stadt sandra.staempfli@ dsb.bs.ch Willkommen zur Rubrik «Aus den Datenschutzbehörden», welche Sie künftig über Aktuelles und Personelles aus der Datenschutzszene informieren wird 1. Vorangestellt sind Themen, welche kantonsübergreifend von Interesse waren; anschliessend werden kantonsspezifische News aufgeführt. Hotelmeldescheine Noch im vergangenen Jahr wurde die Joint Supervisory Authority of Schengen (kurz: JSA) darauf aufmerksam, dass einzelne Kantonspolizeien Hotelmeldescheine für verdachtsunabhängige und umfassende Abgleiche mit dem Schengener Informationssystem (SIS) nutzen würden. Es galt zu prüfen, ob diese Praxis mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) 2 vereinbar sei: Art. 45 Abs. 2 SDÜ verpflichtet die Schweiz sicherzustellen, dass «die ( ) ausgefüllten Meldevordrucke für die zuständigen Behörden bereitgehalten oder diesen übermittelt werden, wenn dies nach deren Feststellung für Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung oder der Aufklärung des Schicksals von Vermissten oder Unfallopfern erforderlich ist, soweit im nationalen Recht nichts anderes geregelt ist». Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat zu Handen der JSA eine Umfrage bei den Kantonen durchgeführt, welche den von der JSA gehegten Verdacht bestätigt hat: Zwar verfügen die Kantone über gesetzliche Bestimmungen zum Meldewesen von Beherbergungsgästen bzw. zur einzelfallbezogenen Nutzung der Hotelmeldescheine durch die Polizei bei einem Verdacht gesetzliche Grundlagen für einen verdachtsunabhängigen und umfassenden Abgleich der Scheine mit dem SIS existieren jedoch nicht. Die JSA hat diesen Missstand in ihrer Stellungnahme vom 2. März 2011 gerügt und unterstrichen, dass das SIS ausschliesslich im Sinne der ursprünglichen Ausschreibungszwecke, welche lediglich eine einzelfallbezogene und keineswegs eine verdachtsunabhängige Abfrage implizierten, genutzt werden dürfe. Selbst eine abweichende Regelung im nationalen Recht (Art. 45 Abs. 2 letzter Nebensatz SDÜ) dürfte den Zweck der Ausschreibungen nicht untergraben und müsste verhältnismässig sein was im Hinblick auf eine verdachtsunabhängige Kontrolle sämtlicher Hotelmeldescheine wenig wahrscheinlich sei. live@edu Für Diskussionen sorgte auch das von Microsoft lancierte Projekt «live@edu». Mit live@ edu bietet Microsoft Schulen eine Online-Plattform à la Facebook an. Die Schülerinnen und Schüler sollen über live@ edu Kontakte zu anderen Schüler(inne)n pflegen, Unterrichtsmaterialien nutzen und im interaktiven Klassenzimmer lernen. Was sich als bildungstechnisch wertvolles Projekt anhört, hat aber seine (datenschutzrechtlichen) Haken: Microsoft erhält verschiedenste Benutzerdaten und darf auf der Plattform für die eigenen Produkte werben. In den Kantonen Luzern und Wallis wurde ein live@edu-vertrag mit Microsoft abgeschlossen im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, in welchem das Erziehungsdepartement zum Schluss gekommen ist, dass live@edu aus datenschutzrechtlicher Sicht Probleme aufwirft. Kanton Basel-Stadt n Der Grosse Rat hat mit dem Budget 2011 weitere 100 Stellenprozente für den Datenschutzbeauftragten gesprochen. Die Stelle soll mit einem Informatikrevisor besetzt werden. n Das kantonale Staatsschutzkontrollorgan 3 (mit Ständerätin Anita Fetz, Prof. Dr. Markus Schefer und Prof. Dr. Heinrich Koller) hat seine Tätigkeit aufgenommen. Kanton Genf Im Kanton Genf wurde ein Reglement für die Steuerung der kantonalen Staatssicherheit beschlossen 4. Der Conseil d Etat schafft dabei eine interne Kontrollgruppe, welche die Steuerung der Staatssicherheit unterstützen wird und insbesondere die Umsetzung der verschiedenen Empfehlungen und Richtlinien der übrigen Kon trollorgane (Datenschutz etc.) überwacht. 46 digma 2011.1

Kanton Luzern Im Kanton Luzern startete ein Pilotprojekt für die elektronische und systematische Übermittlung von Patientendaten an die Krankenkassen. Kanton Obwalden n Im Kanton Obwalden ist am 1. Januar 2011 ein neues Polizeigesetz in Kraft getreten 5. Es regelt u.a. detailliert die verdeckte und offene Überwachung mit technischen Geräten und schafft zudem eine Rechtsgrundlage für die verdeckte Überwachung und Ermittlung in virtuellen Begegnungsräumen im Internet («Cyberpolizei»). n Die Kantone Ob- und Nidwalden sind zudem dem Zentralschweizer Krebsregister beigetreten; die datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erörtert. Kanton Tessin Im Kanton Tessin wurde die Juristenstelle beim Datenschutzbeauftragen um 30 Stellenprozente auf eine 80%-Stelle erhöht. Zudem wurde eine neue Informatikerstelle mit 70% geschaffen. Wie bisher verfügen der Datenschutzbeauftragte und sein Sekretariat über je 50 Stellenprozente. Derzeit wird über eine neue Strukturierung der Aufsichtsstelle diskutiert. Kanton Wallis n Der Staatsrat des Kantons Wallis hat am 1. Januar 2011 das Gesetz über die Informa tion der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung 6 in Kraft gesetzt. n Ebenso wie der Kanton Luzern startete auch der Kanton Wallis ein Pilotprojekt für die elektronische und systematische Übermittlung von Patientendaten an die Krankenkassen. n Frau Prof. lic. iur. Ursula Sury ist seit dem 1. Januar 2011 Datenschutzbeauftragte des Kantons Wallis und löst damit den Sekretär der kantonalen Datenschutzkommission, Claude Bumann, ab. Kanton Zürich n Per 1. Januar 2011 trat im Kanton Zürich eine Änderung des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) 7 in Kraft, die erstmals eine Interessenabwägung als Voraussetzung für eine Datenbekanntgabe statuiert. Gemäss 16 Abs. 1 lit. c bzw. 17 Abs. 1 lit. c IDG kann ein öffentliches Organ (auch besondere) Personendaten bekannt geben, wenn «der notwendige Schutz anderer wesentlicher Rechtsgüter höher zu gewichten ist». Diese Regelung erscheint problematisch, da einerseits die «anderen wesentlichen Rechtsgüter» nicht definiert sind, und andererseits diese höher zu gewichten sind als der Schutz der Grundrechte von Personen ( 1 Abs. 2 lit. b IDG). Die Änderung kam in das IDG im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsprojekts. Der Datenschutzbeauftragte wurde nicht konsultiert. n Anlässlich des 5. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2011 führte der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich einen «Tag der offenen Tür» durch. Das Angebot bestand in mehreren Referaten zu aktuellen Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Ausserdem bestand die Möglichkeit, anhand von Merkblättern die Privacy-Einstellungen bei sozialen Netzwerken und in Browsern zu überprüfen oder vorzunehmen. n Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich führt die im letzten Jahre spezifisch für kleinere und mittlere Gemeinden zum ersten Mal durchgeführten eintägigen Kurse zum Thema «Informations- und Kommunikationssicherheit für Gemeinden» aufgrund des Erfolges auch 2011 weiter. n Fussnoten 1 Herzlichen Dank an die Datenschutzbeauftragten, die uns mit News aus ihren Kantonen versorgt haben! Alle Kantone sind eingeladen, uns bis jeweils Mitte Januar, April, Juli und Oktober die neuesten Informationen zukommen zu lassen. 2 Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen; ABl L 239/2000, 19 ff. 3 Verordnung (des Kantons Basel-Stadt) vom 21. September 2010 über den Vollzug des Bundesgesetzes [über Massnahmen] zur Wahrung der inneren Sicherheit, veröffentlicht (erst) im Kantonsblatt Basel-Stadt 2010, 1476 1477. 4 Règlement (de la République et canton de Genève) du 7 décembre 2010 sur le pilotage de la surveillance de l Etat (RPSE), RSG D 1 10.05. 5 Polizeigesetz (des Kantons Obwalden) vom 11. März 2010, GDB 510.10. 6 Gesetz (des Kantons Wallis) vom 9. Oktober 2008 über die Information und den Datenschutz (GIDA), RS/VS 170.2. 7 Gesetz (des Kantons Zürich) vom 12. Februar 2002 über die Information und den Datenschutz (IDG), LS 170.4. Nächste Nummer Die nächste Ausgabe von digma erscheint im Juni 2011 und widmet sich schwerpunktmässig dem Thema «Location Based Services». digma 2011.1 47

digma Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit www.digma.info erscheint vierteljährlich Meine Bestellung 1 Jahresabonnement digma (4 Hefte des laufenden Jahrgangs) à CHF 158.00 bzw. bei Zustellung ins Ausland EUR 131.00 (inkl. Versandkosten) Name Vorname Firma Strasse PLZ Ort Land Datum Unterschrift Bitte senden Sie Ihre Bestellung an: Schulthess Juristische Medien AG, Zwingliplatz 2, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 200 29 19 Telefax +41 44 200 29 18 E-Mail: zs.verlag@schulthess.com Homepage: www.schulthess.com