Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters



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Transkript:

Freunde der Hochschule Umwelt-Campus Birkenfeld e.v. Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters 1. Allgemeines Im Einklang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins fördert dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Partnerhochschule verbringen möchten, mit einem zinslosen Darlehen. Da staatliche oder private Fördergelder oftmals zeitlich verzögert ausgezahlt werden, zielt die Förderung in erster Linie auf eine Vorfinanzierung der mit einem Auslandsaufenthalt verbundenen Kosten (Studiengebühren, Bücher etc.). Die Förderung soll das Ziel der Fachhochschule Umwelt-Campus des regelmäßigen Austausches mit ausländischen Partnerhochschulen unterstützen. Wird vom Studierenden in eigener Verantwortung eine Hochschule ausgewählt, zu der die Fachhochschule keine Partnerschaft pflegt, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn besondere Gründe vorliegen und dokumentiert werden.

- 2-2. Voraussetzungen a) Mit der Partnerhochschule muss eine Vereinbarung über die Anerkennung von Studienleistungen vorliegen. Studierende müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: b) Alle Studien- und Prüfungsleistungen, die innerhalb der ersten drei Semester der Regelstudienzeit zu erbringen sind, müssen bestanden sein. Die Durchschnittsnote dieser Leistungen muss mindestens 3 sein. c) Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (bestandener TOEFL-Test/Test of English as Foreign Language; Gespräch mit einem Dozenten aus dem Sprachenbereich). d) Bestätigung hierüber, dass der Studierende nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit kann der Verein das BAföG-Amt am UCB (selbständige Außenstelle der FH Trier) zu Rate ziehen. e) Nachweis der Beantragung auf Ausbildungsförderung (BAföG), die Bewilligung dieser Ausbildungsförderung ist jedoch nicht Bedingung. Zur Prüfung der Voraussetzungen gestattet der Studierende den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamtes und des BAföG-Amtes am UCB ausdrücklich, dem nachfolgend genannten Auswahlgremium umfassend Auskunft über personenbezogene Informationen weiterzugeben. Das Auswahlgremium verpflichtet sich, diese Daten streng vertraulich zu behandeln.

- 3-3. Auswahl Interessierte Studierende müssen sich schriftlich bewerben, möglichst mindestens fünf Monate vor Beginn des Förderzeitraumes. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf und eine detaillierte Studienplanung beizufügen. Die Studienplanung ist mit dem/der Studiengangsbeauftragten abzustimmen und soll gewährleisten, dass die im Ausland erworbenen Leistungszertifikate im entsprechenden Studiengang angerechnet werden können. Die eingereichten Bewerbungen werden von einem Auswahlgremium geprüft. Anschließend werden Einzelgespräche mit den Bewerbern geführt und eine endgültige Auswahl zur Gewährung eines Darlehens getroffen. Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus: 1. einem Professor des Fachbereiches Umweltplanung/-technik, 2. einem Professor des Fachbereiches Umweltwirtschaft/-recht, 3. zwei Vertretern des Vereins. Mit beratender Stimme können nach vorheriger Abstimmung außerdem teilnehmen: eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamtes am UCB, eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des BAföG-Amtes am UCB. Das Auswahlgremium muss dem Antrag mehrheitlich zustimmen.

- 4-4. Darlehensvergabe Das Darlehen wird nach den allgemeinen kreditwirtschaftlichen Regeln von der Kreissparkasse Birkenfeld bereitgestellt. Die geförderten Zinsaufwendungen werden quartalsweise rückwirkend der Kreissparkasse erstattet. Die Zinssubvention endet nach Ablauf des 4. Quartals nach Erstbeanspruchung der Mittel. Sie kann auf Antrag verlängert werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Zahl der maximalen Dauer der Zinssubvention wird auf 10 Quartale nach Erstbeanspruchung begrenzt. Der Kredit ist rückzahlbar bei Erhalt der BAföG-Unterstützung für das betreffende Semester, spätestens 12 Monate nach Aufnahme einer beruflichen Vollerwerbstätigkeit, spätestens 24 Monate nach Aufnahme einer beruflichen Teilerwerbstätigkeit, in sonstigen Fällen spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Erststudiums an der Fachhochschule Umwelt-Campus Birkenfeld. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Die maximale Kredithöhe beträgt 6.000. Ein Rechtsanspruch auf Mittelbereitstellung besteht nicht. Der Vereinsvorstand informiert einmal jährlich den Beirat und die Mitglieder über die im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Namen der Mittelempfänger sollen dabei nicht genannt werden; es genügen die Nennung der Anzahl der geförderten Studierenden und die hierfür aufgewendeten Mittel/durchgeleiteten Mittel der Sponsoren.

- 5-5. Berichtswesen/Publikation Der Studierende muss pro Semester einen Abschlussbericht abgeben, der sich an dem Praxissemesterbericht orientieren sollte. Dem Abschlussbericht sind Nachweise über die erfolgreich abgelegten Prüfungen beizulegen. Der Studierende sollte ferner bereit sein, nach Beendigung seines Auslandsaufenthaltes seine allgemeinen oder spezifischen Erfahrungen in einem nicht formgebundenen Vortrag dem Vereinsvorstand, dem Beirat oder auf einer Mitgliederversammlung vorzutragen. Erfahrungsberichte können auch, nach Zustimmung des Studierenden, in den Mitteilungsorganen des Vereins veröffentlicht werden. Das Informationsblatt für Studierende zur Gewährung des zinslosen Darlehens wird an geeigneter Stelle beim UCB ausgelegt bzw. über die Internet-Seiten des Vereins zugänglich gemacht.