Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015



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Transkript:

06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der zutreffenden Antwort oder Ausfüllen von Textlücken. Mehrfachantworten sind möglich. Die Anzahl der pro Aufgabe insgesamt zu vergebenden Punkte präjudiziert nicht die Anzahl der zutreffenden Antworten. Die Bearbeitungszeit beträgt 45 Minuten. Bitte unterschreiben Sie Ihre Arbeit an der dafür vorgesehenen Stelle. Nachname: Vorname: Matr.-Nr.: Unterschrift: Zulässige Hilfsmittel: Unkommentierte Textausgabe HGB oder Schönfelder Deutsche Gesetze. Viel Erfolg!

1. Welche der folgenden Aussagen zur Inventur sind zutreffend? (4 Punkte) Jeder Gewerbetreibende hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bestandsaufnahme seiner Vermögensgegenstände und Schulden durchzuführen (Inventur). Die Inventur ist zwingend am Bilanzstichtag durchzuführen. Der Bilanzstichtag markiert den Schluss eines jeden Geschäftsjahres. Er kann jährlich prinzipiell frei gewählt werden, jedoch dürfen zwischen zwei Bilanzstichtagen nicht mehr als zwölf Monate liegen und er muss auf ein Monatsende entfallen. Aus der Inventur geht ein Inventar als Einzelverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden am Bilanzstichtag hervor. Mithilfe des Inventars wird eine Schlussbilanz erstellt, welche identisch mit der Eröffnungsbilanz des Vorjahres ist. 2. a) Welche der folgenden Aussagen zur Buchführung sind zutreffend? (6 Punkte) Unter der kaufmännischen Buchführung versteht man die Dokumentation von Geschäftsvorfällen durch laufende und systematische Eintragung in Handelsbücher. Der Begriff der Handelsbücher ist dabei funktional zu sehen, d.h. auch Aufzeichnungen in elektronischer Form sind grundsätzlich zulässig, sofern sie den GoB bzw. den GoBD entsprechen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind formelle und materielle Anforderungen an die Buchführung nach Handels- und Steuerrecht. Bei der Buchführung kann sich der Kaufmann jeder beliebigen Sprache zu bedienen. Handelsrechtlicher Primärzweck der Buchführung ist der Schutz von Gläubigern und Gesellschaftern, steuerrechtlich steht hingegen die Sicherstellung von Besteuerungsgrundlagen im Vordergrund. Belege stellen die Brücke zwischen einem Geschäftsvorfall und dessen Verbuchung dar. Sie enthalten mithin eine Erläuterung des Geschäftsvorfalls, den zu buchenden Betrag sowie den Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und seiner buchhalterischen Erfassung. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass ein beliebiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Im System der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall sowohl auf einem Konto als auch auf mindestens einem Gegenkonto gebucht. Jeder Buchungssatz folgt dem Schema (Per) Soll an Haben, Betrag. Aktivkonten nehmen im Haben, Passivkonten im Soll zu. Alle Geschäftsvorfälle wirken sich auf das Eigenkapital des Buchführenden aus. 2

b) Sie erwerben am 31.01.2015 im Rahmen Ihres Unternehmens einen Geschäftswagen im Wert von netto EUR 36.000,-- auf Kredit. Wie und mit welchen bilanziellen Auswirkungen buchen Sie zeitnah diesen Geschäftsvorfall? Buchungssatz: Per Kfz-Betriebskosten an Verbindlichkeiten, EUR 36.000,--. Buchungssatz: Per Verbindlichkeiten an Kfz-Betriebskosten, EUR 36.000,--. Buchungssatz: Per Kfz an Verbindlichkeiten, EUR 36.000,--. Buchungssatz: Per Verbindlichkeiten an Kfz, EUR 36.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Passivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Aktivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Bilanzverlängerung um EUR 36.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Aufwand in Höhe von EUR 36.000,--. c) Der vorstehend unter b) am 31.01.2015 erworbene Geschäftswagen hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wie und mit welchen bilanziellen Auswirkungen erfassen Sie diesen Geschäftsvorfall am 31.12.2015 (Bilanzstichtag)? Buchungssatz: Per Abschreibung (AfA) an Kfz, EUR 6.000,--. Buchungssatz: Per Kasse an Abschreibung (AfA), EUR 6.000,--. Buchungssatz: Per Kfz an Abschreibung (AfA), EUR 5.500,--. Buchungssatz: Per Abschreibung (AfA) an Kfz, EUR 5.500,--. Buchungssatz: Per Kfz-Betriebskosten an Abschreibung (AfA), EUR 6.000,--. Buchungssatz: Per Kfz-Betriebskosten an Abschreibung (AfA), EUR 5.500,--. Bilanzielle Auswirkung: Passivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Aktivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Bilanzverkürzung um EUR 6.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Bilanzverkürzung um EUR 5.500,--. Bilanzielle Auswirkung: Aufwand in Höhe von EUR 6.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Aufwand in Höhe von EUR 5.500,--. 3

d) Der vorstehend unter b) aufgenommene Kredit wird per 31.12.2015 in Höhe von EUR 11.000,-- per Banküberweisung getilgt, darüber hinaus werden Zinsen für das Kalenderjahr 2015 in Höhe von (netto) EUR 360,-- überwiesen. Wie und mit welchen bilanziellen Auswirkungen buchen Sie zeitnah diesen Geschäftsvorfall? Buchungssatz: Per Bank, EUR 11.360,-- an Verbindlichkeiten, EUR 11.000,-- und an Zinsaufwand, EUR 360,--. Buchungssatz: Per Verbindlichkeiten, EUR 11.000,-- und Zinsaufwand, EUR 360,-- an Bank, EUR 11.360,--. Buchungssatz: Per Verbindlichkeiten an Bank, EUR 11.360,--. Buchungssatz: Per Bank an Verbindlichkeiten, EUR 11.360,--. Bilanzielle Auswirkung: Passivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Aktivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Bilanzverkürzung um EUR 11.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Bilanzverkürzung um EUR 11.360,--. Bilanzielle Auswirkung: Bilanzverkürzung um EUR 360,--. Bilanzielle Auswirkung: Aufwand in Höhe von EUR 11.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Aufwand in Höhe von EUR 11.360,--. Bilanzielle Auswirkung: Aufwand in Höhe von EUR 360,--. 3. a) Welche der folgenden Aussagen zur Bilanzierung sind zutreffend? (14 Punkte) Gegenstand der Bilanzierung ist die Aufstellung des Jahresabschlusses. In der (Bestände-) Bilanz werden Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Stichtag in Kontoform ausgewiesen und gegenübergestellt. Dabei sind in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Unter dem Anlagevermögen werden in der Bilanz immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen sowie Finanzanlagen gesondert ausgewiesen. Aktive latente Steuern gehören zum Umlaufvermögen. Rückstellungen sind Eigenkapital, Rücklagen Fremdkapital. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt den Ausweis der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres in Staffelform dar. Der Jahresüberschuss zeigt den handelsrechtlichen Gewinn eines Geschäftsjahres nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Grundsätzlich ist die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz. 4

Der Jahresabschluss einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) besteht grundsätzlich aus Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Anhang. Lagebericht. Der Jahresabschluss einer kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaft (AG) besteht grundsätzlich aus Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Anhang. Kapitalflussrechnung. Eigenkapitalspiegel. Lagebericht. b) Sie betreiben ein Unternehmen zur Herstellung von Kupferrohren. Unter welchem Posten (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Fremdkapital, Rechnungsabgrenzungsposten, Ertrag, Aufwand) bilanzieren Sie einen Gabelstapler: Nutzungsverschleiß des Gabelstaplers: Kupferrohre im Lager: Die Veräußerung von Kupferrohren: Kupferrohre in Ihren sanitären Einrichtungen: Gewinnrücklagen: Disagio für Bankkredit: 5

4. Welche der folgenden Aussagen zu den bilanziellen Ansatzvorschriften sind zutreffend? Ansatzvorschriften bestimmen die Bilanzierung dem Grunde nach. Man differenziert nach Bilanzierungsgeboten, Bilanzierungsverboten und Bilanzierungswahlrechten. Nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung sind alle Aktiva und Passiva in der Bilanz zu erfassen, soweit sie dem Kaufmann wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zwar besteht grundsätzlich ein Saldierungsverbot, aus Gründen der Klarheit können Aktiva jedoch mit Passiva verrechnet und saldiert ausgewiesen werden. Ein spezielles Aktivierungsverbot besteht für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Für sonstige selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht ein Aktivierungswahlrecht. Für handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte besteht steuerrechtlich grundsätzlich ein Aktivierungsgebot. 5. Welche der folgenden Aussagen zu den bilanziellen Bewertungsvorschriften sind zutreffend? Das Imparitätsprinzip in der handelsrechtlichen Bilanzierung lässt sich auf das Realisationsprinzip zurückführen. Aufgrund des Periodenabgrenzungsprinzips sind sämtliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auch bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung am Bilanzstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben (strenges Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können in Höhe der der bei ihrer Herstellung anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten aktiviert werden. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Aufgrund des Vorsichtsprinzips ist eine Abzinsung auch bei langfristigen Rückstellungen ausgeschlossen. (54 Punkte insgesamt) 6