zur Anweisung Waldinventur 2002



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zur Anweisung Waldinventur 2002

Inhaltsverzeichnis: Anweisung zur Waldinventur 2002 von Horst Grünvogel und Marco Heurich 0. Einleitung Teil I Standarddaten 1. Datenerhebung am Stichprobenpunkt 1.1. Koordinaten/Kartennummer 1.2. Waldort 1.3. Geländeneigung 1.4. Zaun 1.5. Absolute Höhenlage 2. Erfassung der Baumdaten 2.1. Baumart 2.2. Stückzahl im Baumdatensatz 2.3. Durchmesser 2.4. Schicht 2.5. Alter 2.6. Höhe 2.7. Qualitätsansprache (Wert) 2.8. Schäden / Sondermerkmale 2.9. Totholz 3. Aufnahmetechnik und Messungen 3.1. Aufsuchen der Stichprobenpunkte 3.2. Markierung der Stichprobenpunkte 3.3. Verlegung von Stichproben, die zu nah an NHB/SF-Flächen liegen 3.4. Kreisradien/Durchmesserbereiche, Auswahl der Stichprobenbäume 3.5. Azimut und Distanz der Probebäume 3.6. Durchmesseraufnahme 3.7. Höhenmessung 3.8. Allgemeines Vorgehen bei der Schichtansprache Teil II Aufnahme von zusätzlichen waldökologisch bedeutsamen Parameter 1

0. Einleitung Für das Jahr 2002 steht auf dem Gebiet des Nationalparks Bayerischer Wald erstmals großflächig die Wiederholungsaufnahme der permanenten Inventur (Kontrollstichprobe) an. Dies ist der Anlass für die Erstellung der anliegenden Anweisung. Der erste Teil der Anweisung regelt den Standarddatenfluss in Anhalt an die FER 2002, um die Integration der Nationalparkinventur in das bestehende System zu gewährleisten, der zweite Teil die Erfassung der nationalparkspezifischen Parameter. Die Datenerfassung erfolgt für den Standarddatenfluss mittels mobiler Datenerfassungsgeräte vom Typ EG-20, die nationalparkspezifischen Parameter werden mittels Belegverfahren erhoben. Aus verfahrenstechnischen Gründen wird das Nationalparkgebiet in 3 Inventurklassen unterteilt: - Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) umfasst das gesamte Gebiet des Nationalparks alten Zuschnitts. - Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) umfasst den Zugang vom ehemaligen Forstamt Zwiesel. - Inventurklasse 3 (Erstanlage) umfasst den Zugang vom Forstamt Regen sowie die Ankäufe (Poschinger, Wolffersdorff). Für die Inventurklassen bestehen teilweise Unterschiede bei der Aufnahme, dies ist jeweils bei den Aufnahmeparametern vermerkt. 2

Teil I Standarddaten 1. Datenerhebung am Stichprobenpunkt 1.1 Koordinaten / Kartennummer Im EG 20 sind die ersten drei Zahlen des Koordinatenfeldes für die Nummer der waagrechten Gitterlinie, die zweiten drei für die Nummer der senkrechten Gitterlinie vorgesehen. In den Inventurklassen 1 (Altes Nationalparkgebiet) und 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) darf die im EG 20 eingespielte Kartennummer und die Koordinaten auf keinen Fall verändert werden, auch wenn die Koordinaten der letzten Erfassung Schreibfehler aufweisen (z.b. Koordinate 87/220 statt 87/22), da sonst die Zuordnung für die Vergleichsberechnung unterbrochen wird. Auftretende Unstimmigkeiten sind der Inventurleitung zu melden. In der Inventurklasse 3 (Neuanlage) sind Kartennummer und Koordinaten laut vorliegender Inventurkarte zu erfassen. 1.2 Waldort In den Inventurklassen 1 (Altes Nationalparkgebiet) und 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) sind an den im EG 20 eingespielten Waldortkennungen nur dann Änderungen vorzunehmen, wenn bei der letzten Erfassung Stichproben offensichtlich falschen Distrikten/Abteilungen zugeordnet wurden. In der Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) ist dabei die neue Distriktsnummerierung anzuwenden. In der Inventurklasse 3 (Neuanlage) werden Distrikt und Abteilung laut der vorliegenden Inventurkarte erfasst. 1.3 Geländeneigung Die Geländeneigung wurde/wird in allen 3 Inventurklassen in Altgrad ermittelt. Sie ist auf Grad genau ins EG 20 einzugeben. Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): Die 1991 gemessenen Hangneigungen werden den aufnehmenden Trupps in Listenform in Grad distriktweise zur Verfügung gestellt. Werden durch den Aufnahmetrupp grobe Fehler festgestellt, sind die Werte entsprechend zu korrigieren. Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) und 3 (Neuanlage): Am Stichprobenpunkt wird die durchschnittliche Geländeneigung der Probefläche festgestellt, dabei werden z.b. unterschiedliche Neigungen oberhalb bzw. unterhalb der Stichprobe gemittelt. Alle Inventurklassen (falls Neigung gemessen wird): Da alle verwendeten Messgeräte für die Hangneigungsmessung Prozentskalen haben, ist die im Messgerät ermittelte Neigung mit Hilfe der immer mitzuführenden Umrechnungstabelle in Grad umzurechnen und erst dann ins EG 20 einzugeben. 1.4 Zaun Es ist anzugeben, ob der Stichprobenmittelpunkt im oder außerhalb eines Zaunes liegt. Mit Zaun sind übliche Verbissschutzzäune gemeint, nicht jedoch Wintergatter oder nicht dem Forstbetrieb dienende, nicht schalenwilddichte Absperrungen (z.b. um Quellfassungen). 3

1.5 Absolute Höhenlage Für die reguläre Inventuraufnahme wird die absolute Höhenlage am Stichprobenpunkt in Anhalt an die FER 2002 bestimmt. Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) und 3 (Neuanlage): Der Inventurtrupp prüft, auf welcher Höhenlage der jeweilige Stichprobenpunkt liegt (ggf. vorab durch Einzeichnen der Grenz-Höhenlinien des Bereichs) und ermittelt vor Ort mit dem Kompass die Exposition (Sonn- oder Schattseite). Danach wird der entsprechende Schlüssel (Taste am EG 20) eingegeben. Ein Schlüsselverzeichnis ist auf dem Beiblatt abgedruckt, auf dem sich die Prozent/Grad-Umrechnung sowie die Umfangtabelle befindet. Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): Die Höhenlage wird den Inventurtrupps in Listenform zur Verfügung gestellt. Auftretende Fehler sind zu berichtigen (Sonnseite-Schattseite-Grenze überprüfen!). 2. Erfassung der Baumdaten 2.1 Baumart Grundsätzlich werden alle Bäume über 0,2 m Höhe erfasst. Ausnahme: In den Hochlagen der Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) werden bei 572 Punkten alle Bäume ab 0,1 m Höhe erfasst. Die Hochlagenzugehörigkeit und grenze wird auf der Inventurkarte vermerkt. Aufgenommen werden mit Ausnahme der Latsche alle Baumarten, die im EG 20 eine Tastatur- belegung haben. Die Sammelschlüssel sind aus schließlich für die nicht in der Auflistung genannten Baumarten zu verwenden. Wurde bei der Vorinventur für eine Baumart der Liste ein Sammelschlüssel (z.b. SLbh, Elbh) verwendet oder die Baumart falsch angesprochen/verschlüsselt, so ist dies entsprechend zu korrigieren. Die Baumarten sind entsprechend der Forsteinrichtungsrichtlinie verschlüsselt. 2.2 Stückzahl im Baumdatensatz Nur bei Nicht-Koordinatenbäumen (BHD < 12 cm) dürfen mehrere Bäume mit gleichem BHD, Höhe, Schaden usw. in einem Baumdatensatz zusammengefasst werden (Eingeben einer Kluppliste). 2.3 Durchmesser Der Durchmesser wird in 1-cm-Stufen erhoben, wobei forstüblich abgerundet wird. Beispiel: Durchmesser in 1,3 m Höhe 25,1 cm Eintrag 25 Durchmesser in 1,3 m Höhe 25,9 cm Eintrag 25 Einzige Ausnahme: Bäume > 1,3 m Höhe, deren BHD zwischen 0 und 1 cm liegt, erhalten Durchmesserstufe 1. 4

2.4 Schicht Jeder erfasste Baum wird gutachtlich einer der folgenden Schichten zugeordnet: OSOberschicht USUnterschicht VVJVorausverjüngung (5-m-Schicht) UEHÜberhälter ALT Altbaum Oberschicht Der Oberschicht werden alle die Stichprobenelemente zugeordnet, die im Bestand am Stichprobenpunkt die Oberschicht (Hauptbestand) bilden. Die Oberschicht besteht aus allen Bäumen, die mindestens 2/3 der Bestandesoberhöhe erreicht haben. Unterschicht Der Unterschicht werden alle Stichprobenelemente zugeordnet, die im Bestand am Stichprobenpunkt maximal 2/3 der Oberhöhe des Bestandes erreichen und über 5 m hoch sind. Hilfestellung: In einem normal bekronten Bestand (1/3 Krone) reicht ein Unterständer maximal bis zum Kronenansatz der herrschenden Schicht. Leichte Höhenüberschreitungen werden toleriert. Vorausverjüngung (5 m Schicht) In Beständen mit einer Oberhöhe deutlich über 5 m werden alle Stichprobenelemente bis 5 m Höhe der VVJ zugeordnet, wenn diese Höhe weniger als 2/3 der Bestandsoberhöhe beträgt. Überhälter Diejenigen Bäume, die in Vornutzungsbeständen oder auf einer unbestockten Fläche aufgenommen werden, aus dem Vorbestand stammen und im Bestand verbleiben sollen (das sind im Nationalpark alle!), sind der Schicht UEH zuzuordnen. Die im EG 20 mögliche Schicht NHR (Nachhiebsrest) wird nicht ausgeschieden. Aus dem Vorbestand stammen i.d.r. alle Elemente, die ab 30 Jahre aufwärts älter als der Rest der Oberschicht sind. Beispiel: Oberschicht Fichte 45 Jahre, Buche 50 Jahre 1 Element Fichte 100 Jahre Überhälter Ist bereits die Oberschicht stark ungleichaltrig (plenterartige Struktur), wird ein älteres Element dieser zugeschlagen. Altbaum Das sind bei der permanenten Stichprobe erfasste Bäume aus Nachbarbeständen. Da der Stichprobenpunkt einem Entwicklungsstadium zugewiesen werden muss, sind Bäume, die zwar Bestandteil der Stichprobe sind, aber nicht der selben Planungsart angehören, in der der Stichprobenmittelpunkt liegt, der Schicht ALT zuzuordnen. Die Einstufung als Altbaum geschieht zweckmäßigerweise nur an offensichtlichen Bestandesrändern mit deutlichen Unterschieden, z.b. an der Grenze RS (Reifungsstadium, ähnl. AD) zur JS (Jugendstadium, JP). Ansonsten können bei der Auswertung nach Entwicklungsstadien Unschärfen resultieren (z.b. Vorratsberechnung in der JS; Baumartenanteile). Sind die Übergänge zwischen den Beständen fließend oder die Unterschiede gering, kann die Stichprobe pauschal einem Bestand zugeschlagen werden. 2.5 Alter Grundsätzlich gilt für alle Inventurklassen: Das Alter jeder vorkommenden Baumart ist für jede Schicht möglichst genau zu erfassen. Dazu sind folgende Methoden zulässig: a) Quirlzählung b) Jahrringzählung an Stöcken oder Bohrspänen c) Altersschätzung Weist eine Baumart in einer Schicht größere Altersunterschiede auf, so sind die Bäume verschiedenen Altersbereichen zuzuordnen: Bäume nahezu gleichen Alters sind zu einer Alters stufe zusammenzufassen, da sonst der Aufwand für Höhenmessungen zu stark ansteigt. Für die einzelnen Inventurklassen gelten folgende weitere Regelungen: Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) Das im EG 20 bei jedem Koordinatenbaum der Erstanlage eingespielte Alter sollte eigentlich dem Alter zum Zeitpunkt der jetzigen Aufnahme entsprechen. 5

Bedingt durch die Vorgehensweise bei der Erstanlage ist jedoch damit zu rechnen, dass in den Stichproben unplausible Alter bzw. Altersunterschiede auftreten. Jeder Aufnahmetrupp hat deshalb an jedem Aufnahmepunkt zu überprüfen, ob die eingespielten Alter realistisch sind. Dabei sollte z.b. auf Folgendes geachtet werden: Besteht ein aus der Bestandssituation unerklärlich großer Unterschied zwischen Alter Laubholz und Alter Nadelholz (z.b. Laubholz wesentlich älter) bei ähnlichen Dimensionen? Innerhalb einer Baumart: wurde augenscheinlich ein dicker Baum (Überhälter) gebohrt und das Alter auch auf dünnere, jüngere übertragen? Bestehen innerhalb einer Baumart dimensionsbedingt Altersunterschiede obwohl alle etwa gleich alt wirken? Kann ein unterschiedliches unplausibles Alter durch einen Schreibfehler bei der Erstanlage entstanden sein? Wirken die Bäume einer Stichprobe jünger/älter als das angegebene Alter? Weitere Auffälligkeiten sind denkbar. Werden bei der Überprüfung Auffälligkeiten festgestellt, so hat der Aufnahmetrupp alle notwendig erscheinenden Altersbestimmungen und Korrekturen so vorzunehmen, dass das Alter aller Koordinatenbäume richtig wiedergegeben wird. Werden bei Nachbohrungen nur geringe Unterschiede zum eingespielten Alter festgestellt, kann von einer Korrektur abgesehen werden. Werden Alter korrigiert, ist jeweils auch auf die entsprechenden Höhenmessbäume der Baumart/Alter/Schicht-Kombination zu achten. Auch bei unauffälligen Stichproben sollten gelegentlich die Alter von Höhenmessbäumen überprüft werden. Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) Da die Alter in dieser Inventurklasse bei der Erstanlage überwiegend aus Schätzung bzw. Alterfortschreibung (aus dem Revierbuch) und nur gelegentlich aus Stockzählung stammen, sind ebenfalls an allen Stichprobenpunkten die Alter zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Bei Neuanlagen von Inventurpunkten werden bei Koordinatenbäumen alle notwendigen Alter durch Bohrung ermittelt. Inventurklasse 3 (Neuanlage) Es gelten die grundsätzlichen Ausführungen (s.o.). 2.6. Höhe Grundsätzlich gilt: An jedem Stichprobenpunkt sind für jede vorkommende Baumart pro Alter und Schicht mindestens eine, für die Baumarten Fichte, Kiefer, Tanne, Europ. Lärche, Douglasie, Buche und Eiche mindestens zwei Höhen (soweit vorhanden) von Bäumen aus dem oberen Durchmesserbereich zu ermitteln. Ausnahme: In der Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) wurden für die Baumart Bergahorn zwei statt eine Höhe gemessen. Dies wird 2002 bei Koordinatenbäumen ebenfalls durchgeführt. Die Inventurtrupps müssen selbstständig auf eine ausreichende Anzahl Höhenmessungen achten, da dies nicht über eine Plausibilität im EG 20 abgesichert ist! Basisentfernung bei Höhenmessung: Die Ermittlung der Basisentfernung soll ebenso wie die Höhenmessung möglichst sorgfältig erfolgen. Als Basisentfernung sollte (soweit möglich) eine Entfernung benutzt werden, die etwa der Höhe des zu messenden Baumes entspricht, um Über/Unterschätzungen zu vermeiden. 6

2.7. Qualitätsansprache (Wert) Eine Qualitätsansprache wird nicht durchgeführt. Da sich der Programmteil Wert mit der hinterlegten Plausibilitätsprüfung im EG 20 nicht de- aktivieren lässt, muss bei jedem BHD ab 24 cm der Wert mittel eingegeben werden. 2.8. Schäden/Sondermerkmale Folgende Schadensarten werden im gesamten Parkgebiet erfasst (Inventurklasse 1-3): Leittriebverbiss Die Terminalknospe des Leittriebes ist seit Beginn der letzten Vegetationsperiode durch Schalenwild beschädigt oder entfernt; sofern ein unverbissener Ersatzleittrieb vorgefunden wird, ist kein Leittriebverbiss aufzunehmen. Um die Einheitlichkeit der Verbissaufnahme über eine längere Inventurdauer zu gewährleisten, sind sich bildende Triebe der laufenden Vegetationsperiode nach vorangegangenem Winter-Leittriebverbiss noch nicht als Ersatzleittrieb zu werten; d.h. die Pflanze gilt weiter als leittriebverbissen. Fegeschaden Unabhängig vom Zeitpunkt des Schadenseintritts. Schälschaden alt - Dieser Schadensart werden alle Schälschäden zugeordnet, die vor dem Beginn der letzten Vegetationsperiode entstanden sind. Eine Differenzierung in Schadensumfänge unterbleibt. Schälschaden neu - Dieser Schadensart werden alle Schälschäden zugeordnet, die seit dem Beginn der letzten Vegetationsperiode entstanden sind. Eine Differenzierung in Schadensumfänge unterbleibt. Folgende Sondermerkmale werden als Schäden im gesamten Parkgebiet erfasst (Inventurklasse 1 3): Pilzkonsolen/-Fruchtkörper am lebenden Baum: Alle lebenden Bäume mit BHD > 12 cm, an denen vom Stichprobenmittelpunkt aus Pilzkonsolen oder Fruchtkörper erkennbar sind, erhalten das Schadensmerkmal Pilzkonsole am leb. Baum. Baumhöhlen an lebenden Bäumen: Alle lebenden Bäume mit BHD > 12 cm, an denen vom Stichprobenmittelpunkt aus bis 2/3 ihrer Höhe (Kronenansatz) Höhlen erkennbar sind, erhalten das Schadensmerkmal Baumhöhle an leb. Baum. Folgendes Sondermerkmal wird ausschließlich in der Hochlage (572 Punkte) der Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) verwendet: Borkenkäferschaden an Verjüngung : Dieses Schadensmerkmal erhalten alle Bäume von 0,1 bis 5 m Höhe, die bei der Inventuraufnahme mit Borkenkäferbefall (noch lebend, Rotfärbung) vorgefunden werden. Bereits abgestorbene Pflanzen werden nicht erfasst. Das Schadensmerkmal wird nur in den 25 m 2 / 50 m 2 Kreisen (je nach BHD) vergeben. 2.9. Totholz Grundsätzlich gilt: Bei der Aufnahme wird ein Probekreis von 500 m 2 (Radius 12,62 m) verwendet. Aufgenommen wird alles Totholz ab einem Durchmesser von 20 cm getrennt nach stehendem und liegendem Holz, wenn es offensichtlich keiner Nutzung mehr zugeführt wird (Parkrandbereich!). Bei stehendem Holz wird der Durch messer in Brusthöhe, bei liegendem 1,3 m vom stärkeren Ende her gemessen. Soweit ein liegender Stamm den Probekreis schneidet, ist nur der Stammabschnitt innerhalb des Probekreises zu berücksichtigen; dies gilt auch für die Messung des Durchmessers. Die Rundung erfolgt forstüblich. Die Länge wird in Metern auf eine Dezimal- 7

stelle genau angegeben. Es wird zwischen folgenden Totholzkategorien unterschieden: stehendes Totholz gesamter Stamm noch vorhanden (Schlüssel 90) BHD mind. 20 cm; Messung: wie bei lebenden Bäumen stehendes Totholz nur noch Stammteil vorhanden (z.b. abgebrochen); (Schlüssel 91) Höhe mindestens 1,3 m, BHD mindestens 20 cm Messung: BHD wie bei lebenden Bäumen; bei Aufsplitterung ist die Höhe dort zu messen, wo der nahezu kompakte Stammteil aufhört; ansonsten erfolgt die Höhenmessung wie bei lebenden Bäumen. liegendes Totholz (Schlüssel 92) Mindestens 20 cm Durchmesser bei 1,3 m vom starken Ende (nur Stammabschnitt im Probekreis berücksichtigt), mind. 1,3 m Länge. Liegendes Totholz wird nur insoweit aufgemessen, als es sich innerhalb des Kreises befindet; ragt der Stamm über die Probefläche hinaus, so wird nur der im Probekreis liegende Stammabschnitt berücksichtigt. Ist ein Baum abgebrochen und hängt der obere Teil noch am stehenden unteren Stammteil, so werden die beiden Teile getrennt in der entsprechenden Kategorie aufgenommen. Umgestürzte Bäume, die im Probekreis liegen und in Teilstücke zerbrochen sind, werden teilstückweise soweit berücksichtigt, wie die Anforderungen am Mindestdurchmesser und Mindestlänge bei den Teilstücken erfüllt sind. Die Kreisgrenze ist hierbei ebenfalls zu beachten. Der Zersetzungsgrad des Totholzes wird nach drei Stufen zugeordnet: - noch nicht zersetzt (noch mit Rinde, z.b. frische Käferbäume) (Kategorie 1) - Leicht bis deutlich zersetzt (Rinde in Auflösung bis fehlend, Äste zum Teil weggebrochen) (Kategorie 2) - vermodert (beim Betreten einbrechend, stehender Stamm ist leicht umzustoßen) (Kategorie 3) Jeder Totholzstamm ist einer der folgenden Baumartengruppen zuzuordnen: - Nadelholz (Gruppe 1) Eiche (Gruppe 2) übriges Laubholz (ohne Eiche) (Gruppe 3) nicht zuzuordnen (Gruppe 0) Sonderregelung: In der Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) wird nur stehendes Totholz (Kategorie 90 und 91) aufgenommen. Die Ermittlung der Masse an liegendem Totholz erfolgt später über rechentechnischen Rückschluss. Dieses Verfahren wurde gewählt, um den Arbeitsaufwand zu senken. Sind an einer Stichprobe viele Tothölzer der Kategorie 90 (stehend ganzer Stamm) vorhanden, so ist es zulässig, dass der Aufnahmetrupp zuerst einige Höhen der Tothölzer misst und die Höhe der restlichen (qualifiziert!) anschätzt, wenn die Höhenunterschiede gering sind. Tothölzer der Kategorie 91 (stehend Stammteil) werden alle höhengemessen. 3. Aufnahmetechnik und Messungen 3.1 Aufsuchen der Stichprobenpunkte Im Grundsatz wird ein Stichprobenpunkt mit Hilfe des Einmessprotokolls aufgesucht. Der im Einmessprotokoll angegebene Fixpunkt wird angegangen und der beschriebene Messweg nachvollzogen. Bewährt hat sich dazu bei korrekter Erstanlage Kompass und Schrittmaß. Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): Im Gebiet des alten Nationalparks sind alle Inventurpunkte folgendermaßen gekennzeichnet: a) mit einer Rohrmarke mit viereckigem Betonkopf, an der die Koordinaten des Punktes auf einem Plastikschildchen vermerkt sind (dieses ist 8

oft mit Draht unterhalb des Betonkopfes befestigt). Diese Rohrmarke bildet den Stichprobenmittelpunkt. b) mit einem Eisenstab (Baustahl), der versenkt im Boden unmittelbar neben der Rohrmarke sein sollte. c) mit farbigen Plastikbändern (grün, blau) um einen oder mehrere Stichprobenbäume. Hierbei ist auch auf Reste zu achten, da nicht alle Markierungen gehalten haben. d) mit weißen/gelben, älteren Farbpunkten am Stammfuß von 3 Stichprobenbäumen, die dem Mittelpunkt am nächsten stehen. Die Markierungen befinden sich in Richtung der Stichprobenmitte. e) bei den Koordinatenbäumen der Erstanlage sind überwiegend noch die Reißerstriche der Messhöhe tangential links am Baum zu erkennen. Die Markierungen der Punkte erlauben auf dem Großteil der Fläche eine freie Suche nach den Stichprobenpunkten. Es muss jedoch mit einigen Hindernissen gerechnet werden: a) Bedingt durch die Kartenqualität bei der Anlage befinden sich nicht alle Stichproben im 200 x 200 m Raster. Es können kürzere oder längere Distanzen vorkommen. b) Ein Teil der Plastikbänder und Farbmarkierungen hat den abgelaufenen Zeitabschnitt nicht überstanden, insbesondere an Totholz. c) Rohrmarken des gleichen Typs werden auch für Kennzeichnung von Versuchsflächen benutzt. Diese haben dann kein Koordinatenschild. Ebenso ist kein Eisenstab daneben versenkt und die Koordinatenbäume passen nicht. Dritte versetzt wurde (5-30 m!) so dass die Koordinatenbäume nicht zum Punkt passen. Lösung: Suche mit dem Lageplot nach den Koordinatenbäumen, dabei auf Reißerstriche und Markierungen achten, mit dem Magnetsuchgerät wird nach dem versenkten Eisenstab gesucht. Wird der Eisenstab gefunden und passen die Koordinatenbäume, so wird die Rohrmarke an die richtige Stelle zurückversetzt. Werden Stichproben nicht mehr aufgefunden, so ist dies umgehend der Inventurleitung zu melden. Neuanlage von Stichproben nur nach Absprache! Bei Neuanlagen wird der Stichprobenmittelpunkt mit einer Rohrmarke gekennzeichnet. Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) Hier sind die Stichproben nur in den Hochlagen optisch gekennzeichnet. Die Stichprobenmittelpunkte sind durch im Boden versenkte Ringmagnete markiert. Aus diesem Grund ist es zweckmäßiger, Stichprobenpunkte nach Verlauf des Messzuges (Einmessprotokoll) zu suchen. Werden Stichproben nicht mehr aufgefunden, so ist dies der Inventurleitung zu melden. Neuanlage von Stichproben nur nach Absprache! Fehlende Magnete (d.h. alte Stichprobe/Koordinatenbäume wurden gefunden, aber Magnet fehlt bzw. ist lageverändert) werden selbstständig ergänzt. Hierzu wird von den alten Koordinatenbäumen auf die Stichprobenmitte rückgemessen. Inventurklasse 3 (Neuanlage) Es ist darauf zu achten, dass Fixpunkte so gewählt werden, dass sie möglichst wieder auffindbar sind bei Wiederholungsinventuren (Absprache). Stichprobenmittelpunkte werden mit Ringmagneten markiert. Einmessprotokoll usw. wird wie üblich lt. FER gehandhabt. d) Es kann vorkommen, dass die Rohrmarke durch 3.2 Markierung der Stichprobenpunkte Da im Nationalpark nicht damit gerechnet werden muss, dass ein Wirtschafter durch Markierungen an Stichproben beeinflusst wird, sind zur besseren Auffindung bei Wiederholungen an drei (bei unübersichtlichen Verhältnissen ggf. auch mehr) Koordinatenbäumen Markierungen aus PVC-Band anzubringen. Die Bäume sollen, wenn möglich, nahe am Stichprobenmittelpunkt sein. Die Markierung sollte um den Stamm gewickelt werden. Beim Anbringen des Bandes ist auf lockeren Sitz zu achten, damit das Band nicht durch Dickenwachstum gesprengt wird. Knoten sollen festgezogen sein. Wenn möglich sollen die Bänder um Laubhölzer gewickelt 9

werden. Sind keine Koordinatenbäume vorhanden, so können ggf. auch stehende Tothölzer in Mittelpunktsnähe markiert werden, soweit diese den Augenschein erwecken, dass sie bis zur nächsten Inventur durchhalten können. Nicht auf abfallender Rinde markieren, da sonst Bänder beim Abfallen größerer Rindenpartien wieder abgerissen werden! Sind nur Nicht-Koordinatenbäume vorhanden (z.b. 6-11 cm BHD) sind Wicklungen ggf. breiter anzulegen, da Markierungen sonst schlecht gesehen werden. Auf möglichst gute Sichtbarkeit ist zu achten. 3.3 Verlegung von Stichproben, die zu nah an NHB/SF-Flächen liegen Bemerkt ein Aufnahmetrupp, dass eine aufzunehmende Stichprobe nicht vollständig in Holzbodenfläche liegt, so ist die Stichprobe entsprechend zu verlegen. NHB/SF-Flächen sind z.b. größere Gewässer (nicht kleine Tümpel, Rinnsale), Wiesenflächen, die freigehalten werden; Forststraßen usw.. Vor Verlegungen ist mit der Inventurleitung Rücksprache zu halten. 3.4 Kreisradien/Durchmesserbereiche, Auswahl der Stichprobenbäume Folgende Kreise werden verwendet: Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) BH D 0-5 r = 2,82 m (25 qm) 6-11 r = 3,99 m (50 qm) 12-29 r = 6,91 m (150 qm) 30 + r = 12,62 m (500 qm) Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) BHD 0-5 r = 2,82 m (25 qm) 6-11 r = 3,99 m (50 qm) 12-35 r = 6,30 m (125 qm) 36 + r = 12,62 m (500 qm) Inventurklasse 3 (Erstanlage) BHD 0-5 r = 2,82 m (25 qm) 6-11 r = 3,99 m (50 qm) 12-29 r = 6,91 m (150 qm) 30 + r = 12,62 m (500 qm) Stichprobenbäume sind alle diejenigen Bäume, die für die jeweilige Inventur-Klasse die festgelegten Durchmesser/Entfernung Relationen erfüllen. Ihre Stammachse muss sich an der Messstelle innerhalb der jeweiligen Kreisgrenze befinden. Die Abstandsmessung erfolgt parallel zum Gelände. 3.5 Azimut und Distanz der Probebäume Grundsätzlich gilt: Die Aufnahme der Polarkoordinaten (Abstand vom Stichprobenmittelpunkt und Winkel zum magnetischen Nordpol) erfolgt nur bei Bäumen > 12 cm BHD. Der Azimut wird vom Stichprobenmittelpunkt aus tangential links zum Probebaum in ganzen Graden gemessen. Die Länge dieser Tangente ergibt die Distanz; sie wird in 5- oder 10 cm Stufen erhoben. Stichprobenmittelpunkt ist - in der Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet) die Mitte der Rohrmarke (Kreuz auf Betonkopf), für den 2,82 m Kreis die Mitte der nördlichen Kante der Rohrmarke. - In den Inventurklassen 2 und 3 die Ringöffnung der verwendeten Magnete. Die Stative sind so aufzustellen, dass sich der verwendete Mittensender möglichst genau über der Stichprobenmitte befindet. 10

Aus der Vorgehensweise bei der Aufstellung des Stativs ergibt sich, dass mit leichten Abweichungen von Azimut und Distanz der Probebäume gegenüber der Erstanlage gerechnet werden muss. Wenn bei der Wiederaufnahme der Einzelbaum einwandfrei identifizierbar ist, wird an dem angegebenen Winkel und der Entfernung keine Veränderung vorgenommen. Dabei sind Abweichungen von mehreren Grad oder 20 bis 30 cm tolerabel. Nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Erstanlage wird der eingetragene Wert geändert. Grenzbäume: Folgende Prüfbereiche werden festgelegt: - 500 qm-kreis (r = 12,62 m): Bei allen Bäumen, die +/-15 cm um den Kreisrand stehen, wird die Entfernung mit dem Maßband kontrolliert. - 150 qm-kreis ( r= 6,91 m)/125 qm-kreis (r = 6,30 m): bei allen Bäumen, die +/- 10 cm um den Kreisrand stehen, wird die Entfernung mit dem Maßband kontrolliert. Die Entfernungsmessung wird in 1,3 m Höhe (hangoberseitig!) des Stammes - auch bei schrägstehenden unabhängig davon, ob der Stammfuß innerhalb oder außerhalb der Kreisfläche steht - vorgenommen; Bezugspunkt ist die Stammmittelachse (BHD auf der Kluppe). Grenzbäume der Erstanlage Bei Grenzbäumen der Erstanlage ist damit zu rechnen, dass sie aufgrund der Stativaufstellung scheinbar knapp außerhalb des zugehörigen Probekreises stehen. Deshalb wird festgelegt: 500 qm-kreis: Alle Bäume, die zwar weiter als 12,62 m, aber nicht weiter als 12,77 m (Kreisrand + 15 cm) entfernt stehen, bleiben Bestandteil der Stichprobe. Bäume, die weiter als 12,77 m entfernt sind, erhalten das Mortalitätskennzeichen 4 (Falschaufnahme), ebenso Bäume, deren jetzt gemessener BHD zu klein ist. Ebenso ist damit zu rechnen, dass jetzt Bäume knapp im Kreis stehen, die aufgrund ihres Durchmessers sicher schon bei der Erstanlage hätten aufgenommen werden müssen. Deshalb werden solche Bäume, die zwar jetzt näher als 12,62 m, aber nicht näher als 12,47 m stehen (Kreisrand - 15 cm), nicht in das Probekollektiv aufgenommen werden (Achtung, hier muss der Aufnahmetrupp sicher sein; auf Stammovalität zur Kreismitte hin achten!). 150 qm/125 qm-kreis: Alle Bäume, die zwar weiter als Kreisrand (6,91 m bzw. 6,30 m), aber nicht weiter als Kreisrand + 10 cm (7,01 m bzw. 6,40 m) entfernt stehen, bleiben Bestandteil der Stichprobe. Bäume, die weiter als Kreisrand + 10 cm entfernt sind, erhalten das Mortalitätskennzeichen 4 (Falschaufnahme), ebenso Bäume, deren jetzt gemessener BHD zu klein ist. Auch bei diesen Kreisen ist damit zu rechnen, dass jetzt Bäume knapp im Kreis stehen, die aufgrund ihres Durchmessers sicher schon bei der Erstanlage hätten aufgenommen werden müssen. Deshalb werden alle Bäume, die zwar jetzt näher als Kreisrand (6,91 m bzw. 6,30 m), aber nicht näher als Kreisrand - 10 cm) (6,81 m bzw. 6,20 m) stehen, nicht in das Probekollektiv aufgenommen. (Achtung, hier muss der Aufnahmetrupp sicher sein; auf Stammovalität achten!) Natürlich gilt dies nicht, wenn der Baum bereits in den 500 qm-kreis passt (ab 30 cm in IKL 1 bzw. 35 cm in IKL 2!). Beispiele: a) Baum der Erstanlage scheinbar zu weit Das EG 20 listet einen Baum an: Fi 135 o 12,50 m. Mit 12,50 m Entfernung liegt der Baum im Kontrollbereich. Der Aufnahmetrupp prüft seine Stativaufstellung und misst mit dem Maßband nach. Es ergibt sich eine Entfernung von 12,66 m. Damit ist der Baum noch im Toleranzbereich. Der BHD wird sorgfältig gemessen und ins EG 20 eingegeben. b) Baum der Erstanlage scheinbar zu weit Das EG 20 listet einen Baum an: Fi 183 0 12,40 m. Der Aufnahmetrupp misst bei der BHD-Messung mit Ultraschall nach und bemerkt, dass das Gerät 12,60 m anzeigt. Damit ist ein Kontrollfall gegeben. Beim Nachmessen mit Maßband stellt sich die Entfernung mit 12,79 m heraus. Damit liegt der Baum außerhalb des Toleranzbereiches. Sein BHD wird nicht gemessen. Er erhält stattdessen die Mortalitätskennziffer Falschaufnahme. Anschließend überprüft der Trupp sein Ultraschall- Entfernungsmessgerät mit dem Maßband und eicht es ggf. neu. Die Beispiele a) und b) haben sinngemäß auch in den 6,91 m und 6,30 m-kreisen Gültigkeit. c) Dicker Baum am Kreisrand, aber keine Altdaten vorhanden. In diesen Fällen müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden: 11

- der Inventurzeitraum: IKL 1 (Altes Nationalparkgebiet) 11 Jahre, IKL 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel) 17 Jahre! - die Aufnahmemethode der Erstanlagen: Durchmessermessung, Entfernungsmessung! Wie wurden sie durchgeführt? - Hat der Trupp der Erstanlage den Baum evtl. vergessen? (Steht er von der Mitte aus gesehen verdeckt?) Beispiel 1: Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): Der Aufnahmetrupp findet in einer Stichprobe eine Fichte vor, die 28 cm BHD hat und 6,84 m vom Stichprobenmittelpunkt entfernt ist. Es sind keine Altdaten im EG 20. Lösung: Der Baum steht mit 6,84 m im Toleranzbereich (6,91 m minus 10 cm). Die letzte Inventur ist 11 Jahre her, der Baum ist vermutlich 6-8 cm gewachsen, war also damals ca. 20 cm. Da der 6,91 m-kreis den Durchmesserbereich 12-29 cm erfasst, wäre er mit 20 cm sicher aufgenommen worden, wenn er im Kreis gestanden hätte. Also wird der Baum weggelassen. Beispiel 2: Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): Der Aufnahmetrupp findet am Kreisrand auf 12,50 m eine Fichte mit BHD 50 vor, keine Altdaten vorhanden. Lösung: Baum steht im Toleranzbereich (12,62 m minus 15 cm). Der Kreis erfasst den Durchmesserbereich BHD 30 +, 11 Jahre Inventurzeitraum. Da der Baum vermutlich nicht 20 cm gewachsen ist, wird er weggelassen. Beispiel 3: Inventurklasse 2 (Ehemaliges Forstamt Zwiesel): gleicher Baum wie Beispiel 2 (Fi 50 BHD) in 12,50 m Entfernung, keine Altdaten vorhanden. Lösung: Baum steht im Toleranzbereich (12,62 m minus 15 cm). Der Kreis erfasst den Durchmesserbereich 36 + (!), 17 Jahre Inventurzeitraum (!). 15 cm Zuwachs in 17 Jahren sind möglich, der Baum wird als Einwuchs aufgenommen, der Toleranzbereich ist in diesem Fall unerheblich. Zur Überprüfung kann der Baum (falls notwendig) gebohrt werden; die Jahrringbreite der äußeren Jahrringe gibt Auskunft, ob er gut gewachsen ist. Die Beispiele zeigen, dass die Entscheidung, insbesondere das Weglassen, nicht immer leicht zu fällen ist. Bei Zweifelsfällen die Inventurleitung anrufen! Falls nicht sofort erreichbar, alle wichtigen Daten (Winkel, Entfernung, BHD, Baumart, Schicht, Schäden usw.) des fraglichen Baumes auf dem Lageplot notieren. Die Frage muss spätestens zum Entladezeitpunkt des EG 20 geklärt sein! Einwuchsbäume Unmittelbar nach der Erfassung der Probebäume der Erstaufnahme (alte Koordinatenbäume) werden die so genannten "Einwüchse" aufgenommen. Einwüchse sind Bäume, die bei der vorhergegangenen Aufnahme den Kriterien Durchmesser/Entfernung noch nicht entsprochen, jedoch durch Dickenwachstum während des abgelaufenen Zeitraums die Kluppschwelle des jeweiligen Kreises überschritten haben und somit bei der Wiederholungsaufnahme in das Probekollektiv "eingewachsen" sind. Ihr Azimut und ihre Distanz wird, wie unter "Grundsätzlich gilt:" am Anfang des Abschnittes ausgeführt, erhoben. Bei der Voraufnahme vergessene Bäume werden wie Einwüchse behandelt. 3.6 Durchmesseraufnahme a) BHD > 12 cm Im Probenahmebereich wird von jedem ausgewählten Baum der Durchmesser durch einmalige Kluppung in Brusthöhe (1,3 m) ermittelt. An Hängen wird die Messhöhe von der Hangoberseite her bestimmt. Dabei muss die Kluppschiene zum Stichprobenmittelpunkt zeigen. Die Klupphöhe und -richtung ist strikt einzuhalten. Aufzunehmen sind alle lebenden Bäume. Reicht bei sehr starken Stämmen (i.a. ab 80 cm BHD) die Kluppe nicht aus, so ist der Durchmesser durch Umfangmessung mit dem Bandmaß zu ermitteln. Für den gemessenen Umfang kann aus der Umrechnungstabelle (wird zur Verfügung gestellt) der zugehörige Durchmesser abgelesen werden. Sonderfälle bei der Durchmesseraufnahme Zwiesel werden getrennt wie Einzelbäume gemessen, wenn bis zur Grenze der Reichweite des Kluppführers (ca. 2 m) 2 Stämme messbar sind. 12

Das Überschreiten der 1,3 m-messhöhe ist in diesem Fall zulässig und soll nur ab BHD 12 angewendet werden. Sind mögliche Messstellen außer Reichweite, so gelten Zwiesel als ein Baum, dessen BHD regulär gemessen wird. Die Messungen gelten auch für die Zuordnung zur Stichprobe. Wurde bei der Erstanlage ein Zwiesel als ein Baum aufgenommen und der BHD auf dem wulstigen Bereich unterhalb der Gabelung oder noch tiefer gemessen, wird er als Falschaufnahme (Mortalitätsstufe 4) gekennzeichnet und die Teilstämme als Einwuchs erneut aufgenommen, falls sie die Durchmesser/Entfernungs-Relationen erfüllen. Bei Deformationen des Schaftes in Brusthöhe (z.b. Beule, Schälschaden, Krebs, Reißerstrich) wird der Durchmesser oberhalb der Deformation gemessen. Die Messhöhe wird soweit wie notwendig überschritten. Bei schrägstehenden Bäumen wird die Klupphöhe in Richtung der Schaftachse, der Durchmesser senkrecht zu dieser gemessen. b) BHD < 12 Die Klupphöhe ist einzuhalten, die Klupprichtung muss nicht eingehalten werden. Es werden alle lebenden Bäume aufgenommen. Zwiesel o.ä. gelten als ein Baum. Bäume von 0,2 m bis < 1,3 m Höhe werden nur gezählt und mit BHD = 0 erfasst. Bei Stockausschlägen wird pro Stock nur der jeweils höchste (bei BHD = 0) oder kräftigste (BHD >1) gezählt oder gemessen. Sind sehr stammzahlreiche homogene Verjüngungskreise (Fi-NVJ o.ä.) aufzunehmen, so ist die Zählung von 1/4 oder 1/2-Kreis mit anschließender Multiplikation der Stammzahl zulässig. Dies gilt jedoch nur bei ca. gleichmäßiger Verteilung im Kreis. Hierbei ist besonders auf Mischbaumarten und punktuelle Schäden (Verbiss!) zu achten! Sonderregelung Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): In den Hochlagen (572 Punkte) werden Bäume im 2,82 m-kreis bereits ab 0,1 m Höhe gezählt. Alle gezählten Bäume zwischen 0,1 und 0,2 m Höhe erhalten die Höhe 0,1 m. Dies ist besonders wichtig, damit diese Höhenstufe später auswertungstechnisch von den anderen getrennt werden kann. Also separat zählen und allen eine Höhe geben (Summen sind zulässig, z.b. 5 Fi 3jährig 0,1 m; Vorschrift 2 Höhen für Hauptbaumarten beachten!). Die o.a. Zählerleichterung (1/4 / 1/2-Kreis) werden in den Hochlagen nicht angewandt. Dies betrifft jedoch nur ca. 10-20 Punkte. Vorgehen bei der Durchmesseraufnahme Die Koordinatenbäume werden vom EG 20 in der Reihenfolge ihres Azimuts angelistet, beginnend bei 0. In dieser Reihenfolge müssen sie auch wieder aufgenommen werden. Dabei hat sich bewährt, dass bereits zu diesem Zeitpunkt auf Einwuchsbäume geachtet wird. Zu diesem Zweck sollte auf der Kluppe oder dem Entfernungsmessgerät ein kleiner Zettel mit den verwendeten Kreisradien und zugehörigen Durchmesserbereichen befestigt werden, damit für den Kluppenführer die Durchmesser/Entfernungs-Relationen jederzeit ohne Rückfrage ablesbar sind. Wird bei der Durchmesseraufnahme entdeckt, dass ein Baum bei der Erstanlage offensichtlich zu Unrecht aufgenommen wurde (falsche Durchmesser/Entfernungs-Relation), erhält dieser das Mortalitätskennzeichen "Falschaufnahme". Stehend dürre Koordinatenbäume der Erstanlage erhalten das entsprechende Mortalitätskennzeichen (auch wenn nur noch ein Stammteil steht), ebenso geworfene und gefällte Koordinatenbäume. Parallel zur Durchmesseraufnahme sollte bereits auf die Höhenmessbäume geachtet und evtl. Ersatz gekennzeichnet werden (Setzen/Löschen des Höhenmessmerkers im EG 20). Der Kluppenführer stellt auch aufzunehmende Schäden am gemessenen Baum fest und ruft sie dem Truppführer zu, der sie zum jeweiligen Baum speichert. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Werteinstufung vorgenommen. Der sorgfältig gemessene Durchmesser ist auf jeden Fall unabhängig von der Messung der letzten Aufnahme aufzunehmen. Sind alle Koordinatenbäume der Erstaufnahme bearbeitet, so werden im Anschluss daran die (vorgemerkten) Einwuchsbäume aufgenommen. Einwüchse sind Bäume, die bei der Erstanlage den Kriterien Durchmesser/Entfernung noch nicht entsprachen, jedoch durch Dickenwachstum während des abgelaufenen Zeitraums die Kluppschwelle des jeweiligen Kreises überschritten haben und somit bei der Wiederholungsaufnahme in das Stichprobenkollektiv "eingewachsen" sind. Bei der Erstanlage vergessene Bäume werden wie Einwüchse behandelt. Am Ende der Aufnahme der Koordinatenbäume wird nochmals geprüft, ob ein Baum vergessen wurde. Nach den Koordinatenbäumen werden die Nicht-Koordinatenbäume (BHD < 12) aufgenommen. 13

3.7 Höhenmessung Koordinatenbäume (BHD > 12 cm) Die Höhe von OS-Bäumen über 5 m und US/UEH/ALT werden mit Suunto, Relaskop oder Vertex sorgfältig gemessen und in 0,5 m Stufen angegeben. Bei der Verwendung von Vertex- Höhenmessern wird der abgelesene Wert eingegeben. Sind aus diesen Schichten nur Bäume mit frischem Wipfelbruch in der Stichprobe vorhanden, so wird die Länge des/der abgebrochenen Wipfel(s) gemessen/geschätzt und der gemessenen/geschätzten Resthöhe zugeschlagen. Eine Messung kann auch an einem Baum außerhalb des Probekollektivs erfolgen. Bei Koordinatenbäumen werden diese Vorgehensweisen unter Angabe der betroffenen Baumkoordinaten im Einmessprotokoll und auf dem Lageplot vermerkt. Beispiel: Fi 38 0 10,6 m BHD 40 Höhenmessung an Fi BHD 41 außerhalb Kreis. oder Fi 217 0 4,5 m BHD 28 Zuschlag 2,5 m für Gipfelbruch. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollen die Höhenmessbäume der Vorinventur auch bei der Wiederholungsinventur zur Höhenmessung herangezogen werden. Davon muss abgewichen werden, wenn a) ein Höhenmessbaum ausgeschieden ist (stehend dürr, Windwurf, Ernte usw.) b) ein Höhenmessbaum offensichtlich größere Teile der Krone verloren hat c) ein Höhenmessbaum (OS) bei der Vorinventur nicht aus der herrschenden Schicht ausgewählt wurde bzw. während des vergangenen Inventurzeitraums stark sozial abgesunken ist (z.b. von herrschend auf zurückbleibend). Die Ersatz-Höhenmessbäume (OS) werden unter den herrschenden/vorherrschenden der OS im oberen Durchmesserbereich ausgewählt. Bäume der Schichten US/UEH/ALT werden sinngemäß behandelt. Sind bei einzelnen Höhenmessbäumen (Koordinatenbäumen) Merkmale erkennbar, die auf ein baldiges Ausscheiden hindeuten (gravierende Schäden/Vitalitätsverluste, ausgezeichnet für Entnah- me), kann ggf. ein zusätzlicher Höhenmessbaum aufgenommen werden, damit bei der nächsten Wiederholung eine ausreichende Zahl an zweimal gemessenen Bäumen zur Verfügung steht. Sonderregelung für Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): Aufgrund der Vorgehensweise bei der Erstanlage kann es vorkommen, dass in bestimmten Baumart/Alter/Schicht-Kombinationen statt einem oder zwei Höhenmessbäumen mehrere vorliegen. In diesem Fall wählt der Aufnahmetrupp nach o.a. Vorschriften ein oder zwei (je nach Vorschrift) geeignete aus und misst die Höhe erneut. Bei den anderen wird die Höhe nicht erneut gemessen und der Höhenmessmerker auf "N" (nein) gesetzt. Ändern sich z.b. Alter/Schicht bei einigen Bäumen, so müssen ggf. zusätzliche Höhenmessbäume ausgewählt und gemessen werden. Nicht-Koordinatenbäume (BHD < 12 cm) Die Höhe der OS bis 5 m und der VVJ werden vereinfacht gemessen (Anhalten der Kluppe) oder geschätzt und auf 0,1 m genau angegeben. Ist Verjüngung (VVJ) mit BHD 0 innerhalb einer Baumart/Altersstufe stärker höhendifferenziert, so teilt der aufnehmende Trupp die aufgenommenen Pflanzen gutachtlich auf selbstständig zu bildende Höhenstufen auf. Beispiel: An einer Stichprobe werden 43 Fichten im Alter von 12 Jahren und 26 Buchen im Alter von 15 Jahren gezählt. Alle haben BHD 0. Der Trupp teilt die Pflanzen folgendermaßen auf: Fi: 5 Stück 0,8 m, 20 Stück 0,6 m, 15 Stück 0,3 m, 3 Stück 0,2m; Bu: 10 Stück 1 m, 8 Stück 0,7 m, 8 Stück 0,4 m Der Aufnahmetrupp kann die Stufen nach den Erfordernissen am Inventurpunkt bilden. Sonderregelung für die Inventurklasse 1 (Altes Nationalparkgebiet): In den Hochlagen (572 Punkte) sind die Höhenstufen festgelegt, deshalb werden bei allen Pflanzen bis 2 m Höhe alle Höhen in 0,1 m Schritten angegeben. Alle Pflanzen sind der entsprechenden Hö- 14

henstufe zuzuordnen. Über 2 m bis 5 m erfolgt die Höhenstufung in 0,5 m Schritten. Alle Pflanzen der Höhenstufe 0,1-0,2 m erhalten 0,1 m als Höhe! Höhenmessbäume (Koordinatenbäume) nach Beendigung der Durchmesseraufnahme durchgeführt werden. Zeitpunkt der Höhenmessung: Die Höhenmessung kann entweder sofort nach der Durchmesseraufnahme des Stammes oder für alle 3.8 Allgemeines Vorgehen bei der Schichtansprache Vor Beginn der Datenaufnahme am Stichprobenpunkt muss sich der Aufnahmetrupp eine Meinung darüber bilden, in welchem Entwicklungsstadium er sich (wahrscheinlich) befindet bzw. welches Entwicklungsstadium der nachfolgende Begeher an dieser Stelle ausscheiden wird. Dies bestimmt wesentlich, welche Schichtkennungen vergeben werden. Deutlich wird der Unterschied bei Verjügungssitutationen: Liegt die Stichprobe noch im Verjüngungsstadium (Schichten OS, US, VVJ) oder schon im Jugendstadium (Schichten OS, UEH, (ALT))? Welche Bäume bilden die Oberschicht? Hinweis: Die Schichtkennungen der Koordinatenbäume der Erstanlage müssen alle bei der erneuten Messung überprüft werden, ob sie noch stimmen! Für die Schichtansprache kann das in der Anlage enthaltene Schema verwendet werden. Sonderfälle: können. Diese Elemente erhalten die Schichtkennung OS. Leichte Abweichungen der OS-Oberhöhe nach oben werden toleriert, sollten aber aus Gründen der allgemeinen Vergleichbarkeit auf Ausnahmen beschränkt bleiben. 3. Sonderfall: Stichprobe ohne OS oder ohne Bäume Es kann vorkommen, dass in einer Stichprobe keine Bäume (mehr) vorhanden sind, die der OS des Bestandes zugeordnet werden können. Für verschiedene Berechnungen werden jedoch hilfsweise Angaben zur OS benötigt. Deshalb ist im EG-20 ein Programmschritt "Anteile" vorgesehen. Dieser Programmteil kann nach beendeter Aufnahme der Stichprobe aufgerufen werden bzw. wird durch das MDE aufgerufen, wenn ohne Angaben von OS- Daten die Prüfprozedur eingeleitet wird. Dort verlangt das EG-20 Angaben zur Zusammensetzung der OS. Die Angaben zu Baumart(en), Anteilen, Alter der Oberschicht werden durch den Aufnahmetrupp im Anhalt an den umgebenden Bestand grob angeschätzt und eingegeben. Gleiches gilt sinngemäß für Stichproben ohne Bäume. 1. Sonderfall: ungeschichtet Der Inventurtrupp vergibt an jeden aufzunehmenden Baum die Schichtkennung, die dessen Stellung im Bestand entspricht. Werden an einem Stichprobenpunkt nur OS-Bäume aufgenommen, so wird dies durch das Berechnungsprogramm im Sektions- PC beim Zurückladen der neuen Stichprobendaten erkannt und die Stichprobe automatisch als ungeschichtet qualifiziert. 2. Sonderfall: JP In Beständen, in denen die Oberschicht (Hauptbestand) am Stichprobenpunkt maximal 5 m hoch ist, entfällt die Zuordnung unterständiger Elemente zu US und VVJ, weil sich Höhenrelationen in diesen Alters- und Höhenbereichen sehr kurzfristig ändern 15

Teil II Aufnahme Zusatzparameter Im ersten Abschnitt dieser Anweisung wird die Erhebung von Standardparametern gemäß der Forsteinrichtungsrichtlinie von 2002 beschrieben. Darüber hinaus werden bei der Waldinventur 2002 auch weitere waldökologisch bedeutsame Parameter erfasst. Dabei handelt es sich vor allem um besondere Strukturen und zum Teil auch um bedeutsame Gehölzarten. Für die Auswahl dieser Parameter war es wichtig, dass sie während der gesamten Vegetationszeit sichtbar und die Aufnahmeverfahren reproduzierbar sind. Die Erfassung dieser Strukturen erfolgt entweder auf einem 500 m² Kreis oder auf einem 160 m² großen Quadrat. Dabei wird der eine Teil der Aufnahmeparameter gezählt, der andere wird flächenmäßig angeschätzt. Da diese Aufnahmeparameter nicht mit dem EG 20 erfasst werden können, wurde ein Formblatt entwickelt, auf dem die Ergebnisse der Ansprache vorzutragen sind. Anschließend werden die Daten an einem PC in eine Microsoft Excel Tabelle eingegeben und aufbereitet. Die Erfassung dieser waldökologisch bedeutsamen Parameter erlaubt sowohl eine genauere Charakterisierung ökologischer Standortsbedingungen als auch die Abschätzung von Habitatbedingungen für verschiedene Tierarten. 1. Parameter, die im 500 m²-kreis erfasst werden Diese Probefläche ist mit dem 500 m²-kreis bei der Erfassung der Standardparameter identisch. 1.1 Ameisenhaufen Es werden die aktiven Kolonien von hügelbildenden Ameisenarten gezählt. 1.2 Wurzelteller Es werden nur die Wurzelteller von Bäumen mit mindestens 20 cm Durchmesser am stärkeren Ende gezählt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Wurzel- geflecht bereits freigelegt oder noch mit Erde durchsetzt ist. 1.3 Totholz mit Baumhöhlen Es werden die abgestorbenen Bäume mit einer Höhle gezählt, soweit sie vom Probeflächenmittelpunkt aus gesehen werden können. Die Anzahl der Höhlen je Baum bleibt unberücksichtigt. Zu diesem Parameter gehören sowohl Spechthöhlen, als auch Faulhöhlen, wenn es sich nicht nur um Löcher mit geringer Tiefe handelt. 16

1.4 Verjüngung in den Hochlagen Auf den 572 Inventurpunkten der Hochlagen in der Inventurklasse 1 (altes Nationalparkgebiet) wird die Verjüngung zusätzlich auch im 500 m²-kreis erfasst. Allerdings wurde die Aufnahme gegenüber der Aufnahme im 25 m²-kreis vereinfacht, um den Aufwand zu begrenzen: Es wird nur die Anzahl der Bäumchen zwischen 20 cm und 5 m Höhe bestimmt, unabhängig von Baumart und -höhe. Da eine Verjüngungsdichte von 1000 Bäumchen je Hektar in den Hochlagen als ausreichend angesehen wird, müssen die Aufnahmetrupps nur die ersten 50 Bäumchen zählen, alle weiteren bleiben unberücksichtigt. Werden je Kreis weniger als 10 Bäumchen zwischen 20 cm und 5 m festgestellt, werden zusätzlich die Bäumchen zwischen 10 und 20 cm gezählt. Die Kappungsgrenze beträgt hier 10. 2. Parameter, die im 160 m² Quadrat erfasst werden 2.1 Abstecken der Fläche Die Probefläche wird wie folgt mit Plastikstäben abgesteckt: Vom Probeflächenmittelpunkt 12,62 m Richtung Osten, vom Probeflächenmittelpunkt 17,85 m Richtung Nordwesten, vom Probeflächenmittelpunkt 12,62 m Richtung Norden. 12,6 17,85 12,62 2.2 Vorgehen bei den Flächenschätzungen Bei allen in dem Probequadrat zu erfassenden Parameter wird deren Flächenanteil, bzw. deren Deckungsgrad vom Inventurtrupp angeschätzt. Grundlage für die Ansprache des Flächenanteiles bzw. der Bodendeckung bildet die nachfolgende, im Anhalt an Braun-Blanquett erstellte Schlüsseltabelle: Flächendeckung bis 0,1 % 0 0,1-5 % 1 6-10 % 2 11-25 % 3 26-50 % 4 51-75 % 5 76 100 % 6 Schlüssel-Nr. 17

Die Erfassungsschwelle liegt bei 0,5 m². Bedeckt also beispielsweise Gras weniger als diese Fläche, wird an der entsprechenden Stelle des Aufnahmeformblattes der Schlüssel-Nr. 0 eingetragen. Für die Aufnahme des Deckungsgrades empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Zunächst stellt man fest, ob mehr oder weniger als 50 % der Kreisfläche vom jeweiligen Aufnahmeparameter bedeckt sind. Wenn mehr als 50 % der Kreisfläche bedeckt sind, wird angeschätzt ob die Deckung mehr oder weniger als 75 % der Kreisfläche umfasst und die Schlüssel-Nr. 6 bzw. 5 vorgetragen. Sind weniger als 50 % der Kreisfläche vom jeweiligen Aufnahmeparameter bedeckt, muss die Frage beantwortet werden, ob mehr oder weniger als 1/4 der Fläche bedeckt sind. Wenn mehr als 1/4 der Fläche bedeckt ist, wird die Schlüssel-Nr. 4 vorgetragen. ob mehr oder weniger als 50 m² bedeckt sind und die Schlüssel-Nr. 3 oder 2 eingetragen werden. Wenn ein lockerer Bestand von Gras, Farn usw. vorliegt, schiebt man diese Flächen ideell zu einem dichten Bestand zusammen und bestimmt anschließend die Deckung. Im Frühjahr werden die noch nicht ausgetriebenen Pflanzen leicht unterschätzt. Zu diesem Zeitpunkt sollte man die weitere Entwicklung der Vegetation berücksichtigen und beispielsweise abgestorbenes Gras und Farnwedel des letzten Jahres mit berücksichtigen. Die Flächensumme einer Kategorie wie Sonderstandort, Kraut-, Moos-, und Strauchschicht muss nicht 100 % betragen, sondern kann auch darunter oder darüber liegen. Liegt die Deckung unter 25 %, ist zu entscheiden ob mehr oder weniger als 25 m² bedeckt sind. Liegt die Deckung darunter wird der Schlüssel-Nr. 1 vorgetragen, liegt sie darüber, muss entschieden werden, 2.3 Sonderstandorte Zu dieser Kategorie gehören Nass- und Feuchtflächen, freiliegender Boden, freiliegender Fels und Fließgewässer. Zu den Nass- und Feuchtflächen werden moorige, sumpfige Böden gezählt, die man auch als Weichböden bezeichnet. Wichtig für die Ansprache ist es, dass die Böden nicht nur zeitweise, beispielsweise nach einem starken Regenereignis, sondern dauerhaft wassergesättigt sind, was sich aufgrund der Vegetation und der plastischen Konsistenz des Bodens erkennen lässt. Um freiliegenden Boden handelt es sich, wenn der Mineralboden an der Oberfläche festgestellt werden kann. Dies ist beispielsweise unter Wurzeltellern aber auch nach dem Wühlen oder Suhlen von Wildschweinen der Fall. Freiliegender Fels ist beispielsweise an Bächen oder an Blockfeldern anzutreffen. Zu diesem Sonderstandort gehören auch Steine, die mit Flechten bewachsen sind. Sind die Felsen durch Pflanzen, wie Moose oder Gras bewachsen, gehören sie nicht zu diesem Sonderstandort. Fließgewässer werden ab Rinnsalgröße mit deutlich sichtbarem Gewässerbett erfasst. Unabhängig davon, ob das Fließgewässer tatsächlich Wasser führt. 2.4 Kraut und Moosschicht Diese Schicht erstreckt sich per Definition in dem Bereich von der Bodenoberfläche bis zu 1 m Höhe. Für diese Schicht wird auch der Deckungsgrad angesprochen. Die Schätzung der Deckung erfolgt 18

unabhängig davon, ob sich die Vegetation auf Boden, Steinen oder abgestorbenem Holz befindet. Folgende Kategorien werden ausgeschieden: Gras, Farn, Beersträucher, Himbeere/Brombeere, Moose sowie keine Bedeckung mit Vegetation. Zur Kategorie Gras werden alle Gräser wie beispielsweise Drahtschmiele, Waldhainsimse, Bergreitgras aber auch alle Seggen zusammengefasst. Zur Kategorie Farn werden alle Farnarten wie beispielsweise Frauenfarn, Dornfarn, Rippenfarn und Wurmfarn zusammengefasst. Zu den Beersträuchern gehören beerentragende Zwergsträucher, wie Heidelbeere, Moosbeere und Rauschbeere. Bei Himbeere und Brombeere wird die Deckung dieser beiden Arten in der Schicht bis 1 m Höhe angesprochen. Unter die Kategorie Moos fallen alle im Gebiet vorkommenden Moosarten vom Weißmoos bis zu den verschiedenen Torfmoosen. Wachsen die Moose unter sehr dichtem Grasfilz, so dass sie ihre Deckung nur mit großem Aufwand angesprochen werden kann, wird die betreffende Fläche nur als Gras aufgenommen. Sieht man die Moose bei licht stehenden Grashalmen gut, werden die Deckungsgrade der Moose und der Gräser bestimmt. Treten Arten auf, die den oben genannten Gruppen nicht zugeordnet werden können, ist deren Deckung in der Kategorie Sonstige zu vermerken. 2.5 Strauchschicht Diese Schicht erstreckt sich per Definition in dem Bereich von einem Meter über der Bodenoberfläche bis zu 5 m Höhe. Für diese Schicht wird der Deckungsgrad angesprochen. Zur Verjüngung gehören alle Gehölzarten, die aufgrund der Forsteinrichtungsrichtline 2002 zu erfassen sind. Sie werden hier nicht getrennt nach Arten, sondern summarisch angesprochen, sofern sie in der Schicht zwischen 1 und 5 m Höhe vorkommen. Haselnuss Faulbaum Schwarze Heckenkirsche Alpen Heckenrose Treten Arten auf, die den oben genannten Gruppen nicht zugeordnet werden können, ist deren Deckung in der Kategorie Sonstige zu vermerken. Unter Holunder werden sowohl der Schwarze als auch der Rote Traubenholunder aufgenommen. 3. Parameter und Beobachtungen, bei denen die Umgebung der Probefläche mit berücksichtigt wird 3.1 Expositon (Hangrichtung) Die Exposition wird mit dem Kompass ermittelt. Je nach Hangrichtung werden 8 Klassen unterschieden. Besondere Geländesituationen werden gesondert ausgeschieden. Die Verschlüsselung der Hangrichtung und der zusätzlichen Geländesituationen wird in nebenstehender Tabelle angegeben. Da die Expositionen in der Inventurklasse 1 (altes Nationalparkgebiet) bereits 1991 aufgenommen wurden, entfällt dort 2002 die Erfassung. Exposition Winkelbereich Schl.-Nr. (in Grad) N 337,5-22,5 1 NO 22,5-67,5 2 O 67,5-112,5 3 SO 112,5-157,5 4 S 157,5-202,5 5 SW 202,5-247,5 6 W 247,5-292,5 7 NW 292,5-337,5 8 Eben 9 Hangrücken 10 Mulde 11 19