06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht und Buchführung 9. Auflage S. 429/430 1. Alternative: Nettoausweis Bank an erhaltene Anzahlungen 100 an USt. ------ 2. Alternative: Bruttoausweis Bank an erhaltene Anzahlungen ARAP an USt. S Bank H S erh. Anz. H S ARAP H S USt. H Auflösung: Lieferung ist erfolgt; noch keine Zahlung S UE H 100 S erh. Anz. H S ARAP H 3. Alternative: A Bilanz P Ford a. L+L - erh. Anz. 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 2 of 5 Fall: Am Bilanzstichtag wird eine Fabrikhalle durch Feuer stark beschädigt. Die Reparatur kostet 200.000. Der Fall wurde der Brandversicherung gemeldet, eine Zusage zur Regulierung liegt am Bilanzstichtag noch nicht vor. Die Reparatur erfolgt im Februar des Folgejahres. Schaden: 252 (1) Nr.4 HGB Imparitätsprinzip: noch nicht realisierte Verluste sind anzusetzen Ansatz: 246 (1) HGB i.v.m. 249 (1) Nr.1 HGB der Höhe nach ungewiss am Bilanzstichtag Grund Ausweis: 266 (2) III B Nr.3 HGB Bewertung: 253 (1) HGB: vernünftige kfm. Beurteilung 200.000,- DER VERLUST IST ANZUSETZEN! Versicherungs Entschädigung 252 (1) Nr.4 (noch nicht realisierter Gewinn darf noch nicht angesetzt werden) KEIN ANSATZ DES GEWINNS MÖGLICH!! Der Gewinn ist erst dann realisiert wenn die Versicherung die Schadensregulierung bestätigt ( Es liegt dann eine Forderung gegenüber der Versicherung vor) Variante: Die Versicherung bestätigt, dass sie den Schaden regulieren wird. 252 (1) Nr.4 Ansatz: Ausweis: 246 (1): Ansatz der Forderung 266 (2) B II Nr.4 HGB Bewertung: 253 (3) HGB: Nennbetrag oder niedriger! Betrag, den die Versicherung zugesagt hat. VARIANTE: Das Gebäude hatte am Bilanzstichtag einen Buchwert von: a) 200.000,00 b) 100.000,00 c) 0,50 zu a): nach 253 (2) S.3 2.Halbsatz Wahlrecht ( können ) bei vorübergehender Wertminderung (GEMILDERTES NIEDERSTWERTPRINZIP) d.h. Abwertung oder Rückstellung wenn Abwertung: Buchwert 200.000,- (ausserplanmäßige Abschreibung)./. APLA 200.000,- Ansatz: 0,00 oder: Rückstellung für Instandhaltung: 200.000,- 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 2 of 5
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 3 of 5 zu b): Wahlrecht wird ausgeübt: Gebäude: 100.000,- APLA:./. 100.000,- Ansatz: 0,00 (!) + Rückstellung für Instandhaltung: 100.000,- (!) oder: keine ausserplanmäßige Abschreibung Rückstellung von 200.000,- zu c): nur Rückstellung i.h.v. 200.000,- möglich. Erweiterung: zu den o.a. Informationen bekommen Sie folgende weitere: GmbH 2002 2001 Umsatz: 15.000.000 14.500.000 Bilanzsumme: 3.438.001 * 3.438.001 Mitarbeiter: 50 51 * Es wurde eine Rückstellung für Instandhaltung i.h.v. 200.000,- gebildet 267 (1) HGB Die GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft 3 HGB: Prüfungspflichtig! Gebäude-Buchwerte: a) 200.000,- b) 100.000,- c) 0,50 zu a): wenn Wahlrecht genutzt wird: 3.438.001 200.000 = 3.238.001 Grenzen des 267 (1) HGB: Umsatz: 6.875.000,- Bilanzsumme: 3.438.000,- Mitarbeiter: 50 MA Jetzt: kleine Kapitalgesellschaft keine Prüfungspflicht zu b): 3.438.001 100.000 = 3.338.001 Jetzt: kleine Kapitalgesellschaft keine Prüfungspflicht zu c): es bleibt bei der Prüfungspflicht Gliederung des Jahresabschlusses Bilanz: Darstellung in Konto- oder Staffelform GuV: Darstellung in Konto- oder Staffelform Gliederungsprinzipien: o Liquidität o Rechtsverhältnisse o Ablauf Aktiva: Passiva: Nach Liquidität gegliedert Nach Fristigkeit gegliedert 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 3 of 5
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 4 of 5 Die Mindestgliederung der Bilanz nach 247 (1) HGB: Aktiva Bilanz der A-KG Passiva Umlaufvermögen ARAP Summe Eigenkapital Schulden PRAP Summe Zum 01.01.2002 hat die A KG die X GmbH als Komplementärin aufgenommen. A und dessen Sohn sind nun Kommanditisten. 264 a HGB 266 HGB!! AB OHG A GmbH B AG auch hier: 264 a HGB 266 HGB!! Der Jahresabschluss der Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften 247 (1) HGB: 247 (2) HGB : 247 (3) HGB: 243 (2) HGB: 246 (2) HGB: Aktiva + Passiva SoPo mit Rücklagenanteil Jahresabschluss: klar und übersichtlich Verrechnungsverbot FAZIT: Gemäß 247 (1) HGB wird nur der getrennte Ausweis von AV, UV, EK, Schulden und RAP verlangt. Die Mindestgliederung für Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften Eigenkapital - Immat. Vggst. Gewinn - Grundstücke Sonderposten mit Rücklageanteil - Maschinen Verbindlichkeiten - BGA - Verbindlichkeiten aus - Finanzanlagen Lieferungen und Leistungen Umlaufvermögen - Wechselverbindlichkeiten - Vorräte - Verbindlichkeiten gegenüber - Forderungen Kreditinstituten - Wertpapiere - Sonstige Verbindlichkeiten - Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Verlust 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 4 of 5
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 5 of 5 Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften Ausweisstetigkeit ( 265 (1) S.1 HGB) Vergleichsprinzip ( 265 (2) S.1 HGB) Mitzugehörigkeitsvermerk ( 265 (3) HGB) Gliederungsergänzung ( 265 (4) HGB) Gliederungserweiterung ( 265 (5) S.1 HGB Postendarstellung ( 265 (6) HGB) Leerposten ( 265 (8) HGB) Gliederung der Bilanz Regelfall: Große Kapitalgesellschaften Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Bilanzierungshilfe 269 HGB SoPo 273 HGB Ausweis des Eigenkapitals Anlagespiegel gem. 268 (2) HGB Gliederung der GuV Gesamtkostenverfahren ( 275 (2) HGB) o In Deutschland übliches Verfahren o Orientierung an kurzfristiger Erfolgsrechnung Umsatzkostenverfahren ( 275 (3) HGB; 275 (3) Nr.2 HGB Abschreibungen) o International übliches Verfahren o Zuordnung der zur Erzielung des Umsatzes notwendigen Kosten zum Umsatz o Keine Bestandsveränderung o Gliederung des Aufwands nach Funktionsbereich Zugänge, Abschreibungen und Abgänge im Anlagenspiegel Sachverhalt: Die GmbH kauft am 10.01.2001 eine Maschine zum Anschaffungswert von 120.000 plus % USt. Die Maschine wird über 5 Jahre linear abgeschrieben. Am 30.10.2004 wird die Maschine für 40.000 plus 6.400 USt. verkauft. Aufgabe: Stellen Sie die buchmäßige Entwicklung von der Beschaffung in den Jahren 2001 bis zum Jahr nach dem Ausscheiden (Jahr 2005) im Anlagenspiegel dar. 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 5 of 5