Gemeinderatssitzung vom 11.01.2012



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Transkript:

Gemeinderatssitzung vom 11.01.2012 1. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Theres Sondergebiet Photovoltaik Für die Gemeinde Theres liegt ein Flächennutzugsplan vor. Das LRA Haßberge hat mit Bescheid vom 17.08.1999 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 Abs. 5 BauGB genehmigt. Für den Änderungsbereich wird der Bebauungsplan und integriertem Grünordnungsplan Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt. Ziel dieser Planung ist, entsprechend des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) vom 01.08.2004 eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu unterstützen und den Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung im Gemeindegebiet deutlich zu erhöhen. Der wirksame Flächennutzungsplan in der Fassung der 1. Änderung stellt den Änderungsbereich entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft dar. Um dem Entwicklungsgebot gemäß 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. In der Sitzung vom 07.11.2011 hat der GR der Gemeinde Theres die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.11.2011 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen. Gemäß 4 Abs. 1 BauGB werden wir am Verfahren für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt. Die Gemeinde Grettstadt ist mit der Planung einverstanden. 2. Änderung Bebauungsplan Gemeinde Theres Sondergebiet Photovoltaik Die Gemeinde Theres hat in der GR-Sitzung vom 07.11.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans in Horhausen Sondergebiet Photovoltaik Horhausen beschlossen. Gemäß 4 Abs. 1 BauGB werden wir am Verfahren für den Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Horhausen beteiligt. Die Gemeinde Grettstadt ist mit der Planung einverstanden. 3. Bauanträge - entfällt - 4. Nutzungsänderung zur Paintball-Spielhalle, Fl. Nr. 703/3 OEH Formlose Bauvoranfrage Paintball-Halle Errichtung einer Paintball-Halle in der ehemaligen Produktionshalle Fl. Nr. 703/3 in OEH In der Ausstellungshalle soll ein Gastronomiebetrieb integriert werden. Parkplätze wären vorhanden. 1

Die voraussichtlichen Öffnungszeiten wären: Mo-Fr 15.00h-22.00h; Sa+So 10.00-22.00h. Stellungnahme der Verwaltung: Die Nutzungsänderung ist nach der BayBO genehmigungspflichtig. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach 30 BauGB. Für das Baugrundstück existiert ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan (BPL.) Am Gänswasen vom 09.01.01. Der Gebietscharakter wird im BPL als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Nach 8 BauNVO gelten in einem GE-Gebiet folgende Festsetzungen: (1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. (2) Zulässig sind 1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 3. Tankstellen, 4. Anlagen für sportliche Zwecke. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, 3. Vergnügungsstätten. Nach unseren Recherchen ist es trotz mehrfacher gerichtlicher Überprüfung derzeit nicht geklärt ob so eine Paintball-Halle ein sonstiger Gewerbebetrieb, eine Anlage für sportliche Zwecke oder eine Vergnügungsstätte ist. Weiterhin ist interessant, dass Paintball eigentlich nicht zulässig ist, außer es ist öffentlich nicht bemerkbar. Um eine aussagekräftigere baurechtliche Beurteilung seitens der Gemeinde, dem LRA-SW bzw. der Fachbehörden herbeizuführen, sind folgende Punkte vom Antragsteller abzuarbeiten: 1. detaillierte Betriebsbeschreibung (Ablauf des ganzen Betriebes von A Z, wie sieht die Organisation aus, Verein?, Freizeitspieler?, Mitgliedsbeitrag?, wird nur geschossen?, wie genau sieht der Gaststättenbetrieb aus? Welche Art Paintball wird gespielt?, Einzugsgebiet?, welche Zielgruppe, wie viele Leute sind max. gleichzeitig in der Anlage, etc. etc.) 2. rechnerischen und zeichnerischen Stellplatznachweis 3. Nachbarbeteiligung Da noch nicht endgültig geklärt ist, um welche Objektart (sonstiger Gewerbebetrieb, Anlage für sportliche Zwecke, Vergnügungsstätte) es sich handelt, wird der Antragsteller aufgefordert, die (wie oben beschriebenen) notwendigen Unterlagen noch vorzulegen. Anschließend wird neu beraten, der Antrag wird so lange zurückgestellt. 5. Windpark Waldsachsen, Dienstbarkeit, Gestattungsvertrag und Entschädigung Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.07.2011 folgendes beschlossen: 2

Der Dienstbarkeit für 20 Jahre (ab dem folgenden Jahr der Inbetriebnahme) wird zugestimmt, wenn in einem entsprechenden Gestattungsvertrag die Einzelheiten der Benutzung und mögliche Änderungen der Entschädigung (Benutzungsentgelt) geregelt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag auszuarbeiten und abzuschließen. Zwischenzeitlich fanden weitere Besprechungen mit der ÜZ statt. Die Verwaltung (Bgm. und GL) hat das Ansinnen der Gemeinde deutlich zum Ausdruck gebracht. Man hat sich dahingehend geeinigt, dass für die gesamte Strecke eine einmalige Entschädigung in Höhe von 7.188,50 bezahlt wird. Es wird eine dauernde Dienstbarkeit für die belasteten Grundstücke zu Gunsten der ÜZ eg eingetragen. Zusätzlich wird folgende Ergänzende Vereinbarung zu Dienstbarkeit geschlossen: Es wird besonders auf die 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 hingewiesen. 3

Der Dienstbarkeit sowie der Ergänzenden Vereinbarung wird zugestimmt. 4

6. Festsetzung der neuen Kindergartengebühren ab 01.09.2012 Hinweis: Buchungszeiten von bis zu 3 bzw. 4 Stunden (siehe Kernzeiten) täglich sind nur für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres möglich. Ab dem Monat des 3. Lebensjahres sind die jeweiligen Kernzeiten verpflichtend. Gestaffelte Elternbeiträge Vorschlag - Neu ab 01.09.2012 bis 5 Stunden (Mindestbeitrag für Alle) 90,- 62,- mehr als 5 bis 6 Stunden 95,- 66,- mehr als 6 bis 7 Stunden 100,- 70,- mehr als 7 bis 8 Stunden 105,- 73,- mehr als 8 bis 9 Stunden 110,- 77,- bisher: Gestaffelte Elternbeiträge 1. Kind 2.Kind bis 4 Stunden 80,- 58,- Hinweis: Buchungszeiten von bis zu 3 bzw. 4 Stunden (siehe Kernzeiten) täglich sind nur für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres möglich. mehr als 4 bis 5 Stunden 90,- 62,- mehr als 5 bis 6 Stunden 95,- 66,- mehr als 6 bis 7 Stunden 100,- 70,- mehr als 7 bis 8 Stunden 105,- 73,- mehr als 8 bis 9 Stunden 110,- 77,- Die Erhöhung wird vor allem damit begründet, dass Kinder unter drei Jahren doppelt zählen. Dies bedeutet, dass ein Kind zwei genehmigte Betriebsplätze belegt. Auch ist der Betreuungsaufwand für unter dreijährige erheblich höher. Der Beitrag bis zu einer Buchung von 5 Stunden wird wie oben dargestellt (Neu ab 01.09.2012) festgesetzt. Weitere Beitragsänderungen werden nicht vorgenommen. 5

7. Vorschau 2012 Der 1. Bgm. Ewald Vögler legt eine Vorschau für 2012 aus seiner Sicht dar: Die Entwicklung unserer Finanzsituation gleicht einer Berg- und Talfahrt. Die Wirtschaftsentwicklung wird getragen von einer starken Auslandsnachfrage, einer Zunahme der inländischen Nachfrage im Privat- und Wirtschaftsbereich sowie einer steigenden Beschäftigung. Bundesweit ist die Arbeitslosigkeit aufgrund der wirtschaftlichen Erholung weiter zurück gegangen, was auch hier in der Region Konjunktur 2011 Rückkehr zur Normalität. Nichtsdestotrotz bestehen für die Wirtschaftsentwicklung in unserem Land auch deutliche Risiken mit Blick auf die anhaltende Schuldenkrise in einigen Ländern der Eurozone. An unserer Stelle können wir nur hoffen, dass die Rettungspakete und die Steuerungsmechanismen greifen. Das Finanzministerium geht gemäß seinem Haushaltserlass für 2012 davon aus, dass wir nach wie vor im Jahr 2012 ein Wirtschaftswachstum und somit eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes von 2,4 % haben. Der Wert wurde dabei aktuell etwas nach unten korrigiert. Dennoch geht man auch für die nächsten Jahre ab 2013 von einem Wachstum von real 1,6 % aus. Was bedeutet dies insgesamt für Grettstadt? Zunächst zum Rechnungsjahr 2011: Das Jahr 2011 hat sich für die Gemeinde sehr positiv entwickelt. Sah zunächst der Verwaltungshaushalt eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 173.130,-- Euro vor, lag sie zum Ende des Jahres 2011 bei 513.854,-- Euro. Die größten Anteile bei den konjunkturell bedingten Mehreinnahmen lagen bei den Leistungen im Familienlastenausgleich und dem Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von 80.000,-- Euro sowie überplanmäßige Gewerbesteuereinnahmen von 265.000,-- Euro (tatsächliches Gewerbesteueraufkommen 670.000,-- Euro, Haushaltsansatz 405.000,-- Euro). Ein Darlehen in Höhe von rund 168.000,-- wurde getilgt. Das ist eine ausgezeichnete Grundlage, um die anstehenden Aufgaben zum Ausbau von Grettstadt als familienfreundliche Kommune weiter voran zu treiben. Kernsaussagen Junge Menschen und Familien werden zu einem immer knapperen Gut für die Gesellschaft und ihr Gemeinwesen. Dabei handelt es sich bei diesen demographischen Veränderungen um unumkehrbare Entwicklungen. Deshalb ist es richtig und wichtig, Zukunft sichernde Investitionen in die nachwachsenden Generationen zu tätigen. Denn Investition in unsere Kinder ist eine Investition für die Zukunft. Dabei lege ich großen Wert darauf, dass wir dabei die Verdienste, aber auch die Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre nicht vergessen dürfen und sie als Teil unserer Familienwertigkeit betrachten. Kosequent davon ableitend ist der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2012 und Folgejahre geprägt durch das Ziel, Grettstadt als familienfreundliche Kommune aufzustellen. Dazu zählen unter anderem der Ausbau der Kleinkindbetreuung, und die Schaffung von günstigen Wohnbebauungsflächen für junge Familien. 6

Wichtig ist dabei, unsere Sparpläne im Rahmen der Haushaltsstrukturen weiter zu verfolgen. Vorschau 2012 Bauliche Erschließung des alten Neubaugebietes in Dürrfeld Ziegelhüttenacker II - Baubeginn Frühjahr - Bauplätze könne heute schon günstig erworben werden Zwei neue Krippengruppen - Anbau an unsere KiTa in Grettstadt und KiGa Obereuerheim Neubau Kläranlage Grettstadt - Bescheidsverlängerung nur bestimmten Auflagen - Planung und Kostenberechnung - Erste Ratenzahlung muss noch im Herbst 2012 erfolgen Breitbandkabel bzw. Internetanschluss - Bau von Lehrrohren heuer von UEH nach OEH und Inbetriebnahme - Nächstes Jahr dann der Anschluss von Dürrfeld Sanierung Fremdwasser Kanäle undicht in allen Gemeindeteilen - OEH und UEH Außeneinzugsgebiete ableiten - Alte undichte Leitungsabschnitte auswechseln Ansiedlung - von Familien in unserer neuen Wohngebiete UEH bzw. Dürrfeld und die Vermarktung unserer Gewerbegebiete Infrastrukturen schaffen und erhalten - damit sich alt und jung in unseren Heimatgemeinden wohl fühlen Dabei ist eine Kreditaufnahme im Jahr 2012 womöglich nicht zu umgehen. Denn der beste Weg, die Zukunft vorher zu sagen ist sie mit zu gestalten. 8. Bekanntgaben und Anfragen Der Vorsitzende Ewald Vögler teilte folgendes mit: - Die Ehrenamtskarte wird eingeführt. Die Stadt SW und der LKR-SW arbeiten hierbei zusammen. Infos wurden den Gemeinden bereits zugesandt. Auch werden die Vereine informiert. Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. 7