Integrationsfirmen: Erfolgreiches Modell der beruflichen Teilhabe und positives Beispiel sozialer Marktwirtschaft



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Transkript:

I 6 Integrationsfirmen 1 Integrationsfirmen: Erfolgreiches Modell der beruflichen Teilhabe und positives Beispiel sozialer Marktwirtschaft Berthold Sommer (2014)»Kinderförderung, Förderung der Behinderten und Altenpflege es geht in all diesen Fällen um Integration in die Gesellschaft. Der Respekt vor den Alten, der Respekt vor den Kindern und der Respekt vor den behinderten Menschen gehören zusammen. Dieser Respekt ist die Klammer, die das ganze Leben umspannt. Sie hier in diesem Saal, Sie als Vertreter von Integrationsfirmen und sozialen Werkstätten, Sie sind ein Teil dieser Klammer. Deshalb gehören Sie zur Elite der Gesellschaft.«im allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie tragen seit vielen Jahren beispielhaft zur Umsetzung der Forderung nach einem offenen, integrativen und frei zugänglichen Arbeitsmarkt bei. In den Integrationsfirmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Sie habe die gleichen Arbeitnehmerrechte. Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt wurde schon in den ersten Integrationsfirmen verwirklicht. (Dr. Heribert Prantl, Leipzig 28. 11. 2012) Die Auswirkungen der UN-Konvention Die UN-Behindertenrechtskonvention (»Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen«UN-BRK) mit ihrer Forderung nach Inklusion stellt die Hilfesysteme für Menschen mit Behinderungen auch bei der beruflichen Teilhabe vor große Herausforderungen: Artikel 27, Arbeit und Beschäftigung, der Konvention besagt, dass die Vertragsstaaten»das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit«anerkennen.»Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.«(vgl. Art. 27 UN-BRK). Die Forderung beschränkt sich folgerichtig nicht mehr auf»sondersysteme«. Sie stellt ganz speziell bei der Inklusion im Arbeitsleben eine Herausforderung an die gesamte Gesellschaft. Hier steht neben dem öffentlichen Sektor auch der private Sektor in der Pflicht. Für die Teilhabe an Arbeit, zur Verwirklichung des gleichen Rechts auf Arbeit stehen öffentliche und private Arbeitgeber(innnen) des allgemeinen Arbeitsmarkts in der Verantwortung, deutlich mehr als bisher zum Gelingen der Inklu sion im Arbeitsleben beizutragen. Historische Entwicklung Die heutigen Integrationsfirmen haben ihren Ursprung in den»selbsthilfefirmen«genannten Beschäftigungsangeboten für behinderte Menschen. Bereits Ende der 70-er und Anfang der 80-er Jahre wurden erste Unternehmen gegründet, deren Ziel es war, behinderten Menschen mit erheblichen beruflichen Integrationsproblemen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter möglichst realistischen und»normalen«arbeitsbedingungen zu bieten.2 Ausgangspunkt der Aktivitäten waren zumeist die im Zuge der bundesweiten Psychiatrie-Enquete eingeleiteten Anstrengungen zur Enthospitalisierung und ambulanten Betreuung psychisch kranker Menschen. Deshalb bestand die Zielgruppe der Selbsthilfefirmen längere Zeit überwiegend aus Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen. Menschen mit Lern-, Körper- oder Sinnesbehinderungen, Menschen mit geistigen Behinderungen dagegen wurden in den Anfangszeiten nur in geringem Umfang beschäftigt. Die Integrationsfirmen1 in Deutschland sind in diesem Zusammenhang das inklusive Betriebsmodell In den Folgejahren entstanden weitere Initiativen und Firmen im allgemeinen Arbeitsmarkt. Nach der deutschen Wiedervereinigung kamen die»geschützten Betriebsabteilungen«hinzu. Sie waren in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) weit verbreitet. Dies waren besondere, in einer Abteilung organisierte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, in der Regel in größeren volkseigenen Betrieben (VEB). Vor dem Hintergrund eines anderen Verständnisses von all- 1 Die Aufnahme und Verwendung des Begriffs»-projekte«im SGB IX entspricht nicht (mehr) der Anlage und dem Auftrag, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen»auf Dauer«zu schaffen. Daher wird im Folgenden der Begriff»Integrationsfirmen«verwendet, da es im»projekt«immer ein zeitlich befristetes Ende gibt. 2 Erste Firmengründungen in Deutschland erfolgten 1978 mit der»nostra-verbundwerkstatt«in Köln und der Firma»Haidie«in Freiburg 1979. Beispielhaft genannt seien hier auch:»rümpelfix ggmbh«(münster 1979),»Integra«(Berlin 1981),»Lebenswelten«(Berlin 1982) und»integra«(walldorf 1983), (Graumann 1998, 208; Stadler 1999, 126). WfbM-Handbuch 22. Ergänzungslieferung 09/2014

2 B. Sommer gemeinem und besonderem»arbeitsmarkt«gab es dort keine Werkstätten für Behinderte (WfB)3 oder andere vergleichbare Einrichtungen zur Rehabilitation und Beschäftigung von behinderten Menschen wie in Westdeutschland. Von Beginn an haben die Integrationsfirmen in Deutschland gezeigt, dass mit den von ihnen gelebten inklusiven Ansätzen soziales Engagement und wirtschaftlicher Erfolg möglich sind. Gesetzlicher Auftrag: Dauerhafte Beschäftigung Integrationsfirmen im Sinne des SGB IX sollen die nachhaltige Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ermöglichen, deren berufliche Teilhabe auf besondere Schwierigkeiten stößt (vgl. BT-Drucks. 14/3645, Anl. 3, 8). Es geht hierbei um Menschen mit Schwerbehinderung, die in ihren arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten stärker als die Mehrzahl der behinderten Menschen beeinträchtigt sind und deshalb eine berufliche Tätigkeit und Qualifizierung in einem besonderen Beschäftigungssetting brauchen. Für sie ist jedoch die WfbM in der Regel nicht bzw. nicht mehr der adäquate Ort zur Teilhabe am Arbeitsleben. Integrationsfirmen haben einen doppelten Auftrag: Sie beschäftigen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und müssen sich gleichzeitig, wie jedes andere Unternehmen auch, mit ihren Produkten und Dienstleistungen am Markt behaupten. Sie erbringen dabei eine hohe Beschäftigungsleistung für Menschen mit einem Handikap. Sie stellen somit einen Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt dar und für manche Personen sind sie eine Alternative zur WfbM. Inklusive Teilhabe im Arbeitsleben In den letzten 30 Jahren haben Integrationsfirmen nachgewiesen, dass es gelingen kann, Menschen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung ansonsten nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, inklusiv und dauerhaft zu beschäftigen. Die Firmen, die sich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet fühlen, sind positive Beispiele gelebter Inklusion. Im Sinne einer»normalisierung«der beruflichen Teilhabe stellen sie für viele erheblich behinderte Menschen eine Alternative zur WfbM dar und ermöglichen ihnen durch besondere Unterstützungsleistungen ein gemeinsames Arbeiten mit nicht behinderten Kolleg(inn)en und mit einer tarif-, orts3 Der Begriff»Werkstatt für Behinderte«aus dem Bundessozialhilfegesetz (1961) wurde mit der Einführung des SGB IX zum 1.7.2001 durch den Begriff»Werkstatt für behinderte Menschen«(WfbM) abgelöst. I6 oder branchenüblichen Entlohnung, die für alle Beschäftigten gleich ist. Teil der allgemeinen Wirtschaftsordnung Integrationsfirmen sind kein Sonderarbeitsmarkt. Die ihnen zufließenden öffentlichen Finanzmittel (aus der Ausgleichsabgabe) sowie die Steuervorteile für die gemeinnützigen Unternehmen stellen lediglich Nachteilsausgleiche dar. Diese dienen der Kompensation der Kosten, die aus der Beschäftigung einer weit überdurchschnittlichen Zahl schwerbehinderter Menschen resultieren und sind damit keine Wettbewerbsverzerrung. Die Nachteilsausgleiche sind die Voraussetzung für Wettbewerbsgleichheit. Sie ermöglichen den Firmen das Agieren am allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsfirmen sind in die Wettbewerbsordnung des Wirtschaftssystems eingebettet. Sie stehen beispielhaft für eine im wahrsten Sinne des Wortes»soziale Marktwirtschaft«. Gesellschaftspolitisch als Sozialunternehmen verortet Aktuell in den Medien sowie auf Events und bei einschlägigen Stiftungen ist eine hohe Wahrnehmung und große gesellschaftliche Anerkennung für»soziales Unternehmertum«und»Sozialunternehmen«zu beobachten. Ein solches Unternehmertum wird dadurch definiert, dass es mit»unternehmerischen Mitteln«gesellschaftlichen Mehrwert erzeugt und nicht in erster Linie oder ausschließlich eine Renditeorientierung verfolgt. Sozialunternehmen unterscheiden sich daher auch von Unternehmen der Sozialwirtschaft (wie z. B. WfbM). Während Unternehmen der Sozialwirtschaft im Auftrag staatlicher oder öffentlicher Institutionen und überwiegend von diesen finanziert, soziale, arbeitsmarktpolitische und rehabilitative Dienstleistungen erbringen, agieren Integrationsfirmen als Sozialunternehmen in ihren jeweiligen Märkten und erzielen dort den größten Teil ihrer Erlöse. Integrationsfirmen positionieren sich hinsichtlich Aufgaben, Ziele und Finanzierung am Markt, während Werkstätten grundsätzlich durch eine größere Nähe zum Staat geprägt sind. Die Erfolgsgeschichte der Integrationsfirmen in den letzten drei Jahrzehnten bestätigt, dass sie sich berechtigt als»die Sozialunternehmen in Deutschland«4 verstehen. 4 Vgl.: Schwerpunktthema der Jahrestagung 2014 der bag-if e.v. und der FAF ggmbh in Suhl/Thüringen

I 6 Integrationsfirmen 3 Quelle: Eigene Darstellung Stand der Entwicklung in Zahlen Zum 31. 12. 2012 verzeichneten die Integrationsämter 746 unterstützte Integrationsfirmen im Sinne des Gesetzes: 542 Integrationsunternehmen, 86 Integrationsbetriebe und 118 Integrationsabteilungen mit zusammen rund 21.500 Arbeitsplätzen. 10.500 Arbeitsplätze davon waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt, 90 % sind der besonderen Zielgruppe gem. 132 SGB IX zuzurechnen. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der Schwerbehinderten-Arbeitsplätze knapp verdoppelt (2007: 5.800 Personen) (vgl. BIH-Jahresbericht 2012/2013, 26 ff. und bag-if/bih 2013, 4). Wachsende Bedeutung von Integrationsabteilungen und gewerblicher Integrationsfirmen In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Integrationsabteilungen mehr als verdoppelt. Auch die Zahl gewerblicher Integrationsfirmen ist gestiegen. Arbeitgeber der freien Wirtschaft konnten gewonnen werden, in ihren Firmen eine interne Integrationsabteilung einzurichten oder eine Integrationsfirma zu gründen. Abteilungen finden sich vorwiegend in mittelständischen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. Mit den Abteilungen werden positive Kollateralwirkungen erzielt. Sie tragen als Referenzunternehmen mit Vorbildfunktion zur beruflichen Inklusion bei. Auf diese Weise wird beispielhaft demonstriert, dass besonders betroffene schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Rechtliche Grundlagen Integrationsprojekte (Integrationsunternehmen, Integrationsbetriebe, Integrationsabteilungen) haben ihre gesetzliche Grundlage im Kapitel 11 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) 132 ff. Nach 132 Abs. 1 SGB IX sind drei Formen von Integrationsprojekten zu unterscheiden: WfbM-Handbuch 22. Ergänzungslieferung 09/2014 Integrationsunternehmen: Integrationsunternehmen sind auf Dauer angelegte rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organisationen mit erwerbswirtschaftlicher Zwecksetzung. Sie müssen in den Rechtsformen der Einzelkaufleute, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften betrieben werden. Unternehmen sind nach den Regeln des Handels- und Gesellschaftsrechts buchführungspflichtig und haben ihre Gewinne und Verluste auszuweisen. Ein gemeinnütziger Status schränkt die erwerbswirtschaftliche Unternehmensfunktion nicht ein. In Integrationsunternehmen arbeiten mindestens 25 % besonders betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer. Der Anteil soll nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht höher als 50 % liegen, um die erwerbswirtschaftliche Zielsetzung nicht zu gefährden. Unternehmensinterne Integrationsbetriebe oder -abteilungen sind rechtlich unselbstständige Betriebe oder Abteilungen von Unternehmen bzw. öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des 71 Abs. 3, die selbst nicht Integrationsunternehmen sind, die allgemeinen Merkmale des 132 Abs. 1 SGB IX aber erfüllen. Integrationsfirmen sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts mit erwerbswirtschaftlicher Zweckrichtung, die von ihren Besitzern in eigener unternehmerischer Verantwortung betrieben werden. Die Finanzierung ihrer Kosten erfolgt im Wesentlichen über den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen am Markt. Integrationsfirmen sind auf Dauer angelegt. Diese Zielsetzung gilt auch für deren Arbeitsplätze. Alle Beschäftigten erhalten reguläre Arbeitsverträge. Die Entlohnung erfolgt für alle Arbeitnehmer mit und ohne Behinderungen nach gleichen branchenüblichen, arbeitsrechtlichen und tariflichen Regelungen Erfolgsvoraussetzungen Voraussetzungen für das Gelingen und den Erfolg der Integrationsfirmen sind vor allem die Ausrich-

4 B. Sommer tung auf erfolgversprechende Marktsegmente und eine professionelle Betriebsführung. Die Firmen müssen unter Berücksichtigung der Nachteilsausgleiche bei den Personalkosten den überwiegenden Teil der laufenden Kosten durch die Erzielung von Erlösen am Markt decken. Zu beachten ist, dass Integrationsfirmen aufgrund ihres Auftrags in der Regel mehr Personal beschäftigen müssen als vergleichbare Firmen, die keinen Inklusionsauftrag erfüllen. Diese können mit geringerem Personaleinsatz gleiche Leistungen am allgemeinen Arbeitsmarkt erbringen. Unternehmerische Gestaltung Um ihren unternehmerischen Auftrag umzusetzen, benötigen Integrationsfirmen entsprechende unternehmerische Gestaltungsspielräume, die für das Handeln am Markt sinnvoll, zielführend und nachhaltig sind. Die Entscheidungsfreiheit über die Märkte, in denen agiert werden soll, die eigenständige Definition innerbetrieblicher Organisation und die Autonomie bei der individuellen Auswahl des Firmenpersonals zur Besetzung der Arbeitsplätze sind wesentliche Charakteristika der betrieblichen Ausrichtung. Auftrag der Integrationsfirmen Die»wesentliche Aufgabe«der Integrationsfirmen ist in 134 SGB IX formuliert:»beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung«. Es geht um die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, mit»begleitender Betreuung«und nicht um eine Betreuung (mit begleitender Beschäftigung) im Vor- I6 feld einer solchen Integration (vgl. Lachwitz, Schellhorn, Welti 2010, 941). Integrationsfirmen sollen als weitere (Neben-)Aufgaben gemäß 134 SGB IX auch Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung, Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einer Integrationsfirma bieten. Die Finanzierung der Nachteilsausgleiche für die Mitarbeiter mit Behinderung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichabgabe. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen können die Integrationsämter Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, für betriebswirtschaftliche Beratung und für besonderen Aufwand gewähren. Detaillierte Informationen dazu werden in den»empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Förderung von Integrationsprojekten«aufgeführt (www.integrationsaemter.de). Die Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung ist Länderangelegenheit. Die Gewährung der Nachteilsausgleiche ist deshalb sehr unterschiedlich. Arbeitsfelder und Branchen Integrationsfirmen sind in verschiedenen Arbeitsfeldern und Branchen tätig: Gastronomie (z. B. Restaurants, Cafés, Catering, Kantinen) Handel (z. B. Lebensmittelmärkte, Gebrauchtwarenmärkte) Quelle: Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF ggmbh, Berlin 2013)

I 6 Integrationsfirmen 5 Garten- und Landschaftsbau Gebäudemanagement Hauswirtschaft) (Gebäudereinigung/ Dienstleistungen (Montage, Verpackungen) Handwerk Hotel/Tagungen/Jugendherbergen Wäschereien Schulverpflegung Transporte (Umzüge, Entrümpelung, Logistik) Landwirtschaft Die Verteilung der Integrationsfirmen nach Branchen zeigt die Grafik auf S. 4. Bei der Gründung von Integrationsfirmen sollten folgende Punkte beachtet werden: das wesentliche Kriterium für den Erfolg der Integrationsfirmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist ihre Marktorientierung (»Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts«132 SGB IX); Integrationsfirmen sollen eine nachhaltige Geschäftsidee verfolgen; sie müssen tragfähige Konzepte entwickeln, die auf einer detaillierten betriebswirtschaftlichen Planung (Businessplan) beruhen; sie brauchen ein solides Marketing, wie andere Firmen auch; sie müssen Erfolg versprechende Marktnischen besetzen; die zur Beschäftigung der Zielgruppe zur Verfügung stehenden öffentlichen Finanzmittel aus der Ausgleichsabgabe sind nur ein Ausgleich für den besonderen Aufwand, der aus der Beschäftigung eines hohen Anteils (25 50 %) der Zielgruppe entsteht (individueller Nachteilsausgleich, keine»subvention«von Firmen); Integrationsfirmen sind keine»einrichtungen«der Rehabilitation; die gesetzlichen Grundlagen für Integrationsfirmen ( 132 ff. SGB IX) bieten keine Rechtssicherheit und keinen Rechtsanspruch für die Förderung durch Nachteilsausgleiche; Tariffragen müssen unbedingt vor der Gründung geklärt werden; die jeweilige Führungsspitze (des Gründers/Gesellschafters) muss die Gründung mit allen Chancen und Risiken ausdrücklich wollen und aktiv unterstützen. Verbesserung der Rahmenbedingungen Das Potenzial für inklusive Lösungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist noch nicht ausgeschöpft. Mehr Arbeitsplätze in Integrationsfirmen sind notwendig. WfbM-Handbuch 22. Ergänzungslieferung 09/2014 Der wesentliche Teil der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen in Integrationsfirmen wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bestritten. Ohne die Bereitstellung weiterer Mittel zur Finanzierung der laufenden Leistungen wird es kaum gelingen, die notwendigen Arbeitsplätze in ausreichender Zahl zu schaffen und zu erhalten (vgl. bagif und BIH 2013). Wenn die bisherige Erfolgsgeschichte der Integrationsfirmen fortgeschrieben werden soll, sind neue Regelungen und Instrumente notwendig. Die Arbeitsagenturen, die Leistungsträger des SGB II sowie der beruflichen Rehabilitation sind gefordert, sich mit ihren Mitteln an der Finanzierung der notwendigen Nachteilsausgleiche verlässlich und wenn möglich dauerhaft zu beteiligen. Bereits heute können unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten bei den Eingliederungszuschüssen nach SGB III sowie anderer eingliederungsunterstützender Leistungen des SGB II und III mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen entstehen. Die Arbeitsagenturen und die Jobcenter sind daher gefordert, von ihren (vorhandenen) Ermessensspielräumen Gebrauch zu machen. Dies gilt insbesondere bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und bei Werkstattwechslern. Die Regelungen der Eingliederungshilfe sind so umzugestalten, dass quantitativ und qualitativ mehr Inklusion bei der Teilhabe am Arbeitsleben in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie in Integrationsfirmen erreicht werden kann (vgl. bag-if 2013). Ausblick In der Zukunft werden, befördert und beschleunigt durch die anstehenden Änderungen in der Eingliederungshilfe, inklusive Ansätze im allgemeinen Arbeitsmarkt noch mehr an Bedeutung gewinnen. Es wird z. B. über die konsequente und differenzierte Anwendung personenzentrierter Leistungen (Persönliches Budget bzw. Budget für Arbeit) quantitativ und qualitativ zu mehr Inklusion in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts (einschließlich Integra tionsfirmen) kommen. Die wichtigsten Aufgaben bestehen, neben der dauerhaften Beschäftigung älterer Menschen mit Behinderungen, in den Bereichen Übergang Schule-Beruf, in der Ausbildung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Handikaps. Für die Umsetzung dieser Aufgaben ist eine besondere Firmenkultur notwendig, wie sie in Integrationsfirmen entstanden ist. Diese gilt es inhaltlich weiterzuentwickeln und speziell in kleine und mittlere Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts zu transferieren.

6 B. Sommer Firmen(kulturen) inklusiv (sozial) weiterentwickeln Damit möglichst viele Firmen des allgemeinen Arbeitsmarkts sich zu»lernorten beruflicher Inklusion«entwickeln können, ist neben der ökonomischen Zielorientierung auch die gezielte Gestaltung und Weiterentwicklung der Arbeits- und Sozialbeziehungen in Unternehmen erforderlich. Viele Integrationsfirmen haben solche Kulturen entwickelt und könnten dieses Know-how etwa durch bestimmte Programme für die Entwicklung einer inklusiven Firmen- und Betriebskultur zur Verfügung stellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.v. (bag-if), das Netzwerk von Sozialunternehmen in Deutschland, hat dazu bereits sozialethische Leitlinien und Grundsätze erarbeitet (vgl. www.bagif.de). Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Gestaltung inklusiver Arbeit stellt eine wichtige Zukunftsaufgabe dar. Das Modell der Integrationsfirmen wird wegen der gebotenen Umsetzung der UN-Konvention mehr sozial- und wirtschaftspolitisches Gewicht bekommen. Seine Bedeutung wird zunehmen und die Zahl der inklusiv ausgerichteten Firmen wird weiter steigen. Berthold Sommer Robert-Bosch-Str. 36 55129 Mainz Tel.: (0 61 31) 6 03-55 20 I6 Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen/ (2013): Gemeinsames Positionspapier. Berlin und Münster. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen BIH (Hg.) (2013): Jahresbericht 2011/2012 Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf. Münster. Deutscher Bundesrat (2012): Plenarprotokoll 899, Sitzung vom 6. Juli 2012, TOP 13. Berlin, 334 335, www.bundesrat.de. Deutscher Bundestag (2000) BT-Drucks. 14/3645, Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. (SchwbBAG), Anl. 3, 8, www.bundestag.de, Berlin, 23.06.2000. FAF ggmbh (2002): Abschlussbericht zum Modellprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.»Beschäftigungs-/Integrationsprojekte (-firmen, -betriebe, -abteilungen)«. Berlin. Graumann, G. (Hg.) (1998): Handbuch Integrationsfirmen. Daten, Fakten, Analysen. Walldorf. Haas, H.-S.; Treber, M. (Hg.) (2009): Enabling Community Gemeinwesen zur Inklusion befähigen. Hamburg-Berlin. Hinte, W. (2011): Sozialräume gestalten statt Sondersysteme befördern Zur Funktion Sozialer Arbeit bei der Gestaltung einer sozialen Infrastruktur. In: Teilhabe 3/11, Jg. 50, Marburg, 100 106. Lachwitz, K.; Schellhorn, W.; Welti, F. (Hg.) (2010): Handkommentar zum Sozialgesetzbuch IX (HK-SGB IX). Köln. Literatur/Quellenmaterial Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) (2007): Beschlussprotokoll der 84. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales am 15./16.11.2007. Berlin. Badelt, C. (Hg.) (2002): Handbuch der Nonprofit Organisationen. Strukturen und Management. Stuttgart. (bag-if) (2010): Positionspapier. Hamburg. (bag-if) (2013): Lahnsteiner Erklärung Politische Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen zur Bundestagswahl 2013. Lahnstein, 17. Juni 2013. (bag-if) (2014): Integrationsfirmen Die Sozialunternehmen Deutschlands; Programm Jahrestagung bag-if und FAF. Berlin 2014. Prantl, H. (2011), Integration als systemrelevante Aufgabe Die Stärke eines Staates misst sich auch am Wohl der Behinderten; Redebeitrag Jahrestagung bag-if/faf. Leipzig 28.11. 2012. RehaFutur (2012): Ergebnisbericht des Entwicklungsprojekts von RehaFutur, Kurzfassung, Dt. Akademie für Rehabilitation e.v./dt. Vereinigung für Rehabilitation e.v., Bericht der Arbeitsgruppe 3»Beruf und Arbeitswelt«, o. O., 22. Senner, A. (2013): Die Werkstatt in Zeiten der Deregulierung. In: Klarer Kurs, Heft 04/13, 6. Jg., Hamburg, 6. Stadler, P. (1999): Die Gründung von Integrationsfirmen ein zukunftsweisender Ansatz im Feld der beruflichen Integration. In: Bundesministerium der Gesundheit (Hg.): Berufliche Rehabilitation und Beschäftigung für psychisch Kranke und seelisch Behinderte. Eine Bilanz des Erreichten und Möglichen. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Bd. 119. Baden-Baden, 125 155.