Versicherungsmaklervertrag zwischen PeSiPa Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Rosenkrantzstr. 28-30 95326 Kulmbach (nachstehend Versicherungsmakler genannt) und (nachstehend Auftraggeber genannt) Auftragsgegenstand Vertragsvermittlung Der Versicherungsmakler wird beauftragt, nur den vom Auftraggeber gewünschten und für ihn geeigneten Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vermitteln, welcher sich aus der Beratungsdokumentation ergibt. Berücksichtigt der Versicherungsmakler mindestens 3 geeignete Angebote bei seiner Empfehlung, so ist dies hinreichend. Betreuung von Verträgen Der Versicherungsmakler wird beauftragt, die von ihm vermittelten Verträge im nachfolgenden Umfang zu betreuen. Andere Verträge sind nur dann Gegenstand der Betreuung, wenn dies ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht ist. Im Rahmen der Betreuung erbringt der Versicherungsmakler auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgenden Leistungen: - Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse - Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen - Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart. Eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht von der Maklertätigkeit umfasst. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen. Weitere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich aus der Basis- und Kundeninformation, welche Vertragsgegenstand sind. Auswahl der Versicherer Der Versicherungsmakler berücksichtigt bei seiner Auswahl die Versicherer, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, eine auf den Geschäftsbetrieb mit Versicherungsmaklern abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die übliche Maklercourtage vergüten. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basis- und Kundeninformation. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: (Unterschrift Versicherungsmakler) Maklervertrag - Seite 1 von 6 - Revisionsstand 11/2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Maklervertrag der PeSiPa Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Laufzeit des Maklerauftrages / Vergütung Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Abweichungen hiervon müssen von den Vertragsparteien gesondert und ausdrücklich vereinbart werden. Haftung / Verjährung Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten des Maklers ist die Haftung auf einen Betrag von 2.000.000,00 Euro je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens aber verjähren diese Ansprüche jedoch 5 Jahre nach Beendigung des Maklerauftrages. Bei Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abtretungsverbot Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Versicherungsmakler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Erklärungsfiktion Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Versicherungsmakler angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Versicherungsmakler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt. Rechtsnachfolge Der Auftraggeber willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder die gesetzlichen Regelungen unwirksam werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Versicherungsmaklers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung. Maklervertrag - Seite 2 von 6 - Revisionsstand 11/2013
Datenschutzerklärung zum Maklervertrag Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.b. Gesundheitsdaten oder ggf. Gewerkschaftsmitgliedschaft), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass der Versicherungsmakler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an den Versicherer, Rückversicherer, technische Dienstleister z.b. Betreiber von Vergleichssoftware oder sonstigen Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Makler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: - Untervermittler - Sozialversicherungsträger - Bausparkassen - Kapitalanlagegesellschaften/Kreditinstitute - Finanzdienstleistungsinstitute/Wertpapierhandelsgesellschaften - Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer - Versicherungs-Ombudsmänner - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Rechtsnachfolger Sofern der Makler Deckung über einen Dritten besorgt (z.b. einen Maklerpool oder Spezialmakler) gilt dieses sinngemäß. Die vorgenannte Einwilligung gilt im gesetzlichen Rahmen auch für die Datenspeicherung und -weiterverarbeitung beim Makler selbst. Der Auftraggeber willigt weiterhin ein, dass seine Daten zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, an Makler/ Rechtsnachfolger und/oder Mitinhaber des Maklers weitergegeben werden, die insbesondere durch Maklervertrag - Seite 3 von 6 - Revisionsstand 11/2013
Bestandsübertragung Rechtsnachfolger oder durch Eintritt in die Firma des Maklers Mitinhaber werden. Der Versicherungsmakler wird den Auftraggeber vor Weitergabe der Daten informieren sowie Name und Anschrift des übernehmenden Maklers / Rechtsnachfolgers mitteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Datenübermittlung an den übernehmenden Makler / Rechtsnachfolger zu widersprechen. Datenschutzfreigabe erteilt am: Maklervertrag - Seite 4 von 6 - Revisionsstand 11/2013
Einverständniserklärung zum Maklervertrag Ich willige ausdrücklich ein, dass mich der Makler auch über den Umfang der vom Makler vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus über Versicherungsprodukte und Neuerungen informieren darf insbesondere auch über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Verträgen und zwar neben dem Briefverkehr per Telefon, E-Mail und Fax. Telefonnummer: Mobiltelefonnummer: E-Mail Adresse: Telefaxnummer: Ich erkläre mich einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis kann ich teilweise oder vollständig ohne Angaben von Gründen widerrufen Kontaktdaten des Maklers: per Fon: 09221.87847-0 per Fax: 09221.87847-199 per Mail: info@pesipa.de Einverständnis erteilt am: Maklervertrag - Seite 5 von 6 - Revisionsstand 11/2013
Maklervollmacht bevollmächtigt die PeSiPa Versicherungsund Finanzmakler GmbH Rosenkrantzstr. 28 30 95326 Kulmbach und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern und Bausparkassen, einschließlich der Abgabe aller die Versicherungs- und Bausparverträge betreffenden Willenserklärungen, die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, die Erteilung und Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle, die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften. die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten, die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtsentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über gespeicherte und verwendete Daten, die Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu übergebenden Unterlagen (insb. Vertragsinformationen, Bedingungen). Der Versicherungsmakler PeSiPa Versicherungs- und Finanzmakler GmbH ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Vollmacht erteilt am: Maklervertrag - Seite 6 von 6 - Revisionsstand 11/2013