Richtlinie Systemtrennung



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Transkript:

Richtlinie Systemtrennung Einleitung Gebäude und Grundstücke, die der Kanton Bern nutzt oder im Eigentum hat, werden vom Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern (AGG) mit Ziel der nachhaltigen Entwicklung bewirtschaftet. Die Systemtrennung liefert einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung der kantonalen Bauten, sichert langfristig hohe Gebrauchswerte und die Schonung der Ressourcen beim Bau und Betrieb. Das Konzept der Systemtrennung mit seinen Grundpfeilern ist gefestigt, nicht aber abgeschlossen. Weitere Entwicklungsschritte, beispielsweise in den Bereichen bestehender Bauten, oder konkreter Aussagen zu Gebäuderaster, Gebäudetiefe, Gebäudehülle und Erschliessung, stehen noch an. Die Richtlinie Systemtrennung wird stetig auf die neuen Erkenntnisse und Erfahrungswerte angepasst. Diese Richtlinie, sowie weitere Vorgaben und Hilfsdokumente sind auf der AGG-Homepage zum Download verfügbar: http://www.bve.be.ch/bve/de/index/grundstuecke_gebaeude/grundstuecke_gebaeude/formulare_dokumente.html Ziel der Richtlinie Mit dieser Richtlinie definiert das AGG verbindliche Vorgaben im Bereich der Systemtrennung. Ziel ist es, die Qualität von Gebäuden hinsichtlich nachhaltiger Kriterien wie der Systemtrennung optimal zu halten. Gültigkeitsbereich Die Richtlinie gilt für kantonalen Neu- und Umbauten, beim Gebäudeunterhalt und bei der Bewirtschaftung. Weiter gilt die Richtlinie für die vom Kanton massgebend subventionierten Bauten. Verbindlichkeit Die Vorgaben dieser Richtlinie sind verbindlich. Sämtliche Abweichungen müssen als Ausnahmen begründet und vom AGG genehmigt werden. Die Einhaltung ist zu überprüfen. Rahmenbedingungen wie Lage, Nutzung, Denkmalpflege, gesetzliche Vorgaben, Konstruktionsart, Baugrund und Aufwand sind dabei zu berücksichtigen. Anwendung und Controlling Siehe dazu Kapitel 3 "Umsetzung und Nachweis der Systemtrennung". Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 1 von 10

Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Systemtrennung... 3 1.1 Was ist die Systemtrennung... 3 1.2 Nachhaltige Entwicklung durch Systemtrennung... 3 1.3 Die drei Säulen der Systemtrennung... 4 1.4 Bauteiltrennung... 4 1.5 Flexibilität... 5 1.5.1 Geschosshöhen und Nutzlasten... 5 1.5.2 Tragkonstruktion... 6 1.5.3 Raster / Brandabschnitte... 6 1.5.4 Gebäudetiefe... 6 1.5.5 Fundation... 6 1.5.6 Gebäudehülle... 7 1.5.7 Erschliessung... 7 1.5.8 Installationskonzept... 7 1.6 Arealverfügbarkeit... 7 2. Umsetzung und Nachweis der Systemtrennung... 8 2.1 Grundsatz... 8 2.2 Portfolioentwicklung PFE... 8 2.3 Bauprojektmanagement BPM... 9 2.4 Immobilienbetrieb IMB... 10 Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 2 von 10

1. Grundlagen der Systemtrennung 1.1 Was ist die Systemtrennung Systemtrennung ist ein Konzept, um den langfristig hohen Gebrauchswert eines Gebäudes sicherzustellen. Gebäude werden nicht nur auf eine Erstnutzung entworfen und dimensioniert. Vielmehr sollen die Immobilien spätere Umnutzungen, Aufstockungen und Anbauten ohne grossen Umbauaufwand aufnehmen können. Die Systemtrennung will wandelbare und nutzungsflexible Bauten. Die Systemtrennung will und ermöglicht einfache und effiziente Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch gute Zugänglichkeiten und Trennung der Bauteile. Gebäude mit Systemtrennung haben durch die Möglichkeit der flexiblen Nutzung eine höhere Lebenserwartung. Eine adäquate Systemtrennung gleicht die notwendigen Investitionskosten durch Einsparungen bei Erneuerung, Umnutzung und Unterhalt aus. 1.2 Nachhaltige Entwicklung durch Systemtrennung Der Nutzen und die Gründe, warum der Kanton Bern seine Gebäude nach dem Konzept der Systemtrennung ausrichtet, sind vielseitig und können am besten im Rahmen der Kriterien zu einer Nachhaltigen Entwicklung aufgezeigt werden. Demzufolge liefert die Systemtrennung einen wichtigen und positiven Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung im Hochbau. Gesellschaft Langlebige Gebäude Bleibende kulturelle Werte Individuelle Gestaltung in der Nutzung Partizipation in Nutzung Wirtschaft Nutzungsneutral, erweiterbar Langfristiger Gebrauchswert Einsparungen im Unterhalt, bei Erneuerung, Umnutzung, Erweiterung und Verdichtung Flächenreserven durch Erweiterungspotential Umwelt Kleinere Materialflüsse im Unterhalt, bei Erneuerung, Umnutzung, Erweiterung und Verdichtung Schonung der Ressourcen Recyclierbarkeit der Bauteile Geringere Umweltbelastung Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 3 von 10

1.3 Die drei Säulen der Systemtrennung Die Systemtrennung wird von den drei Säulen Bauteiltrennung, Flexibilität und Arealverfügbarkeit getragen. Systemtrennung Bauteiltrennung Flexibilität Arealverfügbakeit 1.4 Bauteiltrennung "Bauteiltrennung" definiert die Trennung von Bauelementen unterschiedlicher Lebens- und Nutzungsdauer. Allzu oft werden kurzlebige Bauelemente fest mit langlebigen verbunden, so dass die Lebensdauer des Ganzen auf die kurzlebigen Teile reduziert wird. Das Ziel ist, Bauteile von unterschiedlicher technischer und betrieblicher Funktionstüchtigkeit in der Planung und Realisierung konsequent voneinander zu trennen. Der Austausch einzelner Komponenten kann erfolgen, ohne dass noch funktionstüchtige Teile zerstört werden müssen. Dies sichert den hohen Gebrauchswert für die Zukunft. Gebäudetechnische Systeme müssen daher getrennt von der Gebäudestruktur realisiert werden. Klassische Bauweise Bauweise mit Bauteiltrennung Das AGG verzichtet aus Gründen der Bauteiltrennung auf im Primärsystem eingelegte oder Unterputz verlegte haustechnische Installationen wie beispielsweise elektrische Rohre, Lüftungsrohre, Bodenheizungen, thermoaktive Bauteilkühlung usw. Die Bauteiltrennung ist bei Neubauten und Grossinstandsetzungen immer einzuhalten. Bei Unterhaltsarbeiten ist die Bauteiltrennung anzustreben. Ausnahmen sind möglich bei Auflagen der Denkmalpflege, Sicherheitsvorschriften und bei repräsentativen Räumen. Die Ausnahmen sind von der Linie AGG zu bewilligen. Die Bauteiltrennung erfolgt in den drei Systemstufen Primär-, Sekundär- und Tertiärsystem. Das Dokument "Projektstruktur AGG mit Definition der Systemstufen" dient als Hilfsmittel für die Zuordnung der Bauelemente in die Systemstufen Primär-, Sekundär- und Tertiärsystem (Dokument Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 4 von 10

"Projektstruktur AGG mit Definition der Systemstufen" ist im Internet und Intranet unter Systemtrennung verfügbar). Primärsystem -Lange Lebensdauer (50-100 Jahre) -Unveränderbar -Innere und äussere Erschliessung, Tragstruktur (horizontales und vertikales Raster), Gebäudehülle (Fassaden, Dach) Sekundärsystem -Mittlere Lebensdauer (15-50 Jahre) -Anpassbar -Innenausbau (Wände, Böden, Decken), Feste haustechnische Installationen, Beleuchtung, Sicherheit, Kommunikationsmittel. Tertiärsystem - Kurze Lebensdauer (5-15 Jahre) - Veränderbar - Apparate, Einrichtung, Mobiliar Funktionsfähigkeit Zeit 1.5 Flexibilität "Flexibilität" definiert die Offenheit des Gebäudes für zukünftige Nutzungsentwicklungen oder Umnutzungen. Unter Umnutzung ist eine veränderte Nutzung über Teilbereiche oder über das gesamte Gebäude zu verstehen, zum Beispiel von einer Schul- in eine Büronutzung. Die Nutzungsentwicklung beschreibt bei einer gleichbleibenden Nutzung veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen und somit anderen Raumbedürfnissen. Beispiele: Einzelbüros werden zu Gruppenbüros oder universellen, unpersönlichen Arbeitsplätzen umfunktioniert. Bei Schulbauten besteht die Entwicklung Richtung Gruppenarbeiten mit den entsprechenden räumlichen Bedürfnissen. Die Qualität des Primärsystems hinsichtlich Flexibilität wird durch die langfristig zweckmässige Dimensionierung folgender Faktoren massgeblich bestimmt: 1.5.1 Geschosshöhen und Nutzlasten Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 5 von 10

Neubauten Geschosshöhe: - Erd- und Obergeschosse: 3.6 m - Untergeschosse: Projektspezifische Definition Nutzlast: - Erd- und Obergeschosse: 3 kn/m 2 - Untergeschosse: Projektspezifische Definition Die gesetzlichen Vorgaben und SIA-Normen sind immer einzuhalten. Umbauten Geschosshöhe: - Keine Nutzlast: - Erd- und Obergeschosse: 3 kn/m 2 - Untergeschosse: Projektspezifische Definition Die gesetzlichen Vorgaben und SIA-Normen sind immer einzuhalten. Ausnahmekriterien Von den Vorgaben zu den Geschosshöhen und Nutzlasten kann bei folgenden Ausnahmekriterien, sowohl gegen oben, wie auch gegen unten, abgewichen werden: 1. Lage Standortqualität 2. Kleine Bauten < 1 000m 2 Geschossfläche 3. Provisorien Dauer bis 10 Jahre 4. Gesetzliche Vorgaben Raum- und Zonenplanung, Denkmalpflege 5. Schlechter Baugrund 6. Konstruktion Konstruktionsart, Spannweite 7. Spezialnutzungen 1.5.2 Tragkonstruktion Es ist davon auszugehen, dass das Primärsystem über den Lebenszyklus grundsätzlich unverändert bleibt. Die gewählte Tragkonstruktion soll Flexibilität für spätere Veränderungen des Sekundärsystems bieten. Bestimmend sind Raster, Geschosshöhen, Gebäudetiefen und Lasten. Bodenplatten und Geschossdecken sind versatzfrei auszuführen. Ein bewährtes System ist der klassische Skelettbau in Verbindung mit Flachdecken. Schotten- und Mischbauten schränken die Handlungsfreiheit des Sekundärsystems ein. 1.5.3 Raster / Brandabschnitte Das Grundraster der Tragkonstruktion sowie die Brandabschnitte sollen ausreichend Flexibilität für die Umsetzung unterschiedlicher Erschliessungstypen und Grundrisslayouts des Sekundärsystems ermöglichen. 1.5.4 Gebäudetiefe Die Gebäudegeometrien sollen so gewählt werden, dass sie ausreichend bemessen sind, um verschiedenste Grundrisslayouts zu ermöglichen. Zunehmende Gebäudetiefen haben einen höheren Aufwand im Bereich der Haustechnik zur Folge (zusätzliche künstliche Belüftung und Belichtung). Der Schwellenwert für einen erhöhten haustechnischen Aufwand liegt erfahrungsgemäss bei circa 16 m. 1.5.5 Fundation Da dieser Bauteil später nicht mehr zugänglich ist, muss hier eine, auch für wesentliche Anpassungen im Oberbau, genügende Dimensionierung erfolgen. Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 6 von 10

1.5.6 Gebäudehülle Die Fassade soll keine Nutzungen verhindern oder zumindest kostengünstig adaptierbar sein. Der nachträgliche Anschluss von zusätzlichen Trennwänden in einem angemessenen Abstand soll gewährleistet sein. Wichtige Faktoren zur Fassadenwahl sind die natürliche Belichtung, Belüftung, Verdunkelungsmöglichkeit sowie der sommerliche und winterliche Wärmeschutz. Dem sommerlichen Wärmeschutz kommt unter Berücksichtigung der langfristigen Energiebilanz eine vorrangige Bedeutung zu. Kompakte Bauformen mit wirtschaftlichen Oberflächen-Volumen-Verhältnissen bieten zudem Potentiale, zur Minimierung der Betriebs-, Unterhalts- und somit der Lebenszykluskosten. Die Dachflächen sind so zu konstruieren, dass Erweiterungen möglich bleiben. 1.5.7 Erschliessung Haupt- und Nebenerschliessung Die vertikale und horizontale Erschliessung muss im Verhältnis zum Gebäudevolumen und zur Nutzerfrequenz ausreichend dimensioniert werden. Vertikale Erschliessungskerne sind wirtschaftlich auf die Gebäudegeometrie zu verteilen. Sie sollen einerseits die feuerpolizeilichen Bestimmungen einhalten und andererseits wirtschaftlich unterteilbare Flächen ermöglichen. Für zukünftige Nutzungsentwicklungen und Umnutzungen sollen möglichst verschiedene horizontale Erschliessungskonzepte (Ein-, Zwei-, Dreibünder und Mischformen) realisierbar sein. Die Dimensionierung der Haupt- und Nebenerschliessung muss eine eventuell festgelegte horizontale oder vertikale Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigen. Arealerschliessung Die Anordnung von gebauten Volumen und Freiräumen sollte sich städtebaulich gut in das Umfeld integrieren und eine einfache Orientierung auf dem Areal ermöglichen. Dabei ist ein sinnvolles Konzept für die Entflechtung der Personenströme (Nutzer, Besucher, Passanten, etc.) mit Langsamverkehr und motorisiertem Verkehr anzustreben. Die Arealerschliessung muss zukünftige horizontale und vertikale Erweiterungen mitberücksichtigen. 1.5.8 Installationskonzept Die Horizontal- und Vertikalerschliessung muss klar gegliedert sein. Haupterschliessungen sind von der Feinverteilung zu trennen. Die zentrale Anordnung von Verbrauchern ist anzustreben. Vertikal- und Horizontalerschliessungen müssen den Anforderungen der Erstnutzung sowie den zukünftigen Umnutzungsmöglichkeiten, Nutzungsentwicklungen und Erweiterungen genügen. Zusätzlich ist ein Reserveplatz von mindestens 10% für Entwicklungen im technischen Bereich einzuplanen. Für sämtliche technische Installationen, inklusive Reserveplatz in Steigzonen und Horizontalerschliessungen, muss die Zugänglichkeit für Wartung, Unterhalt und Nachinstallation gewährleistet sein. 1.6 Arealverfügbarkeit Das Areal muss nach Möglichkeit ein breites Spektrum an Lösungsmöglichkeiten für aktuelle und zukünftige Bedürfnisse und Anforderungen zulassen. Gebäudestandorte, Gebäudevolumen und Grundrisse sollen nach Möglichkeit auf dem Areal flexibel angeordnet werden können. Die horizontalen und vertikalen Erweiterungsmöglichkeiten von Gebäuden, mit den entsprechenden Auswirkungen bei der Ver- und Entsorgung, müssen abgeklärt und definiert werden. Lösungsansätze zur Arealentwicklung sind auch ausserhalb der aktuell geltenden Rahmenbedingungen, wie Bauordnung und Denkmalpflege, aufzuzeigen. Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 7 von 10

2. Umsetzung und Nachweis der Systemtrennung 2.1 Grundsatz Das BPM, IMB und das PFE sind besorgt, die bei Neu- und Umbauten umgesetzten Massnahmen zur Systemtrennung im Lebenszyklus der Gebäude zu erhalten und das projektspezifische Wissen zu sichern. 2.2 Portfolioentwicklung PFE Das PFE legt konkrete, projektspezifische Anforderungen zur Systemtrennung fest. Bei der Bestandesplanung und -veränderung bestimmt das PFE, in welchem Umfang und mit welcher Ausprägung die Systemtrennung umzusetzen ist. Dabei berücksichtigt das PFE die folgenden Kriterien: Standort und Lage des Bauvorhabens, die Grösse, die Nutzung und die gesetzlichen Vorgaben. Konkret legt das PFE folgende Parameter fest: Arealverfügbarkeit Unabhängig von der aktuellen Bauordnung legt das PFE fest, ob horizontale und vertikale Erweiterungen einzuplanen sind (Anzahl zusätzlicher Geschosse, Anbauten). Flexibilität Das PFE definiert das Mass der Flexibilität und Offenheit des Gebäudes für zukünftige Umnutzungen und Nutzungsentwicklungen. Neben der vorgegebenen Erstnutzung zeigt das PFE auf, welche Nachnutzungen beim konkreten Projekt mit zu berücksichtigen sind. Dabei ist die Geschosshöhe der wichtigste Aspekt. - Mögliche Nachnutzungen (Plan B, siehe auch unter 3.3 Bauprojektmanagement) - Geschosshöhen (Nur beim Neubau, vergl. auch Ziffer 2.5.1) - Nutzlasten (Neu- und Umbau, vergl. Ziffer 2.5.1) Mehr- oder Minderkosten Falls die durch die Anforderungen an die Systemtrennung entstehenden Mehr- oder Minderkosten nicht in den Standardkosten eingerechnet sind, berücksichtigt das PFE projektspezifisch die Mehr- oder Minderkosten zu Handen des BPM. Gültigkeitsbereich Vorgaben zur Systemtrennung erfolgen bei Neu- und Umbauten, sowie im Unterhalt (v.a. Bauteiltrennung). Bei Zumietgeschäften gelten keine Anforderungen an die Systemtrennung. Nachweis Die projektspezifischen Vorgaben werden in das Übergabedokument PFE-BPM aufgenommen, im BPM in den Projektanforderungen festgelegt und bei der Realisierung des Bauvorhabens vom Fachcontroller überprüft. Der Fachcontroller steht dem PFE bei der Ausarbeitung der Anforderungen an die Arealverfügbarkeit und die Flexibilität zur Verfügung. Weitere Vorgaben und Hilfsmittel Intranet Internet Projektstruktur AGG mit Definition der Systemstufen 1) 3) Standardkosten 2) Übergabedokument PFE-BPM 2) 1) ISA-Informationssystem / Prozesslandkarte AGG / Führung & Support / Fachstelle NBB und Umweltmanagement 2) ISA-Informationssystem / Prozesslandkarte AGG / Bereitstellung => Übersicht Bereitstellung 3) www.bve.be.ch/bve/de/index/grundstuecke_gebaeude/grundstuecke_gebaeude.html => Formulare/Dokumente Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 8 von 10

2.3 Bauprojektmanagement BPM Neu- und Umbau Die projektspezifischen Vorgaben aus dem PFE (siehe 3.2) werden nach Bedarf mit dem BPM erneut abgesprochen und ggf. angepasst. Die Systemtrennung wird vom BPM in den Projektanforderungen aufgenommen und im Projektierungs- und Realisierungsprozess umgesetzt und im Plan B nachgewiesen (siehe Nachweis). Die Systemtrennung ist in allen Wettbewerbsverfahren des AGG zu berücksichtigen. Zusätzlich werden im BPM bei der Festlegung von Tragkonstruktion, Raster, Gebäudetiefe, Fundation, Gebäudehülle, Erschliessung mit Ver- und Entsorgung die Anforderungen der Systemtrennung mitberücksichtigt und konkretisiert (siehe dazu ab 2.5). Es wird eine konsequente Bauteiltrennung umgesetzt. Die AGG-Projektstruktur ist bei der Projektbearbeitung bis zur Abrechnung einzuhalten (siehe Hilfsmittel "Projektstruktur AGG mit Definition der Systemstufen" im Internet und Intranet). Unterhalt Der erzielte Mehrwert der Systemtrennung zeigt sich u.a. beim Unterhalt der Gebäude. Die Arealverfügbarkeit, die Nutzungsflexibilität und Bauteiltrennung lässt den Spielraum im Unterhalten und Nutzen der Gebäude offen. Horizontale und vertikale Erweiterungen, Nutzungsentwicklungen, Umnutzungen werden ermöglicht und bauliche Anpassungen und Unterhaltsarbeiten können optimal konzipiert und durchgeführt werden. Beim Unterhalten der Gebäude werden die Anforderungen der Systemtrennung, insbesondere der Bauteiltrennung berücksichtigt und umgesetzt. Beim Bauteilersatz sind die Reserven der Installationen zu berücksichtigen, respektive durch Deinstallation offen zu halten (z.b. Steigzonen in den Installationsschächten). Gültigkeitsbereich Vorgaben zur Systemtrennung und deren Umsetzungen erfolgen bei Neu- und Umbauten sowie teilweise im Unterhalt. Nachweis Die Projektvorgaben zur Systemtrennung werden in den Projektanforderungen festgesetzt. Die Einhaltung der Vorgaben ist vom beauftragten Planer mit dem Bericht Systemtrennung jeweils bei Phasenabschluss nachzuweisen. Der Fachcontroller nimmt dazu im Fachcontroller-Rapport Stellung. Plan B Der Nachweis über die Einhaltung der Flexibilität erfolgt mit dem sogenannten Plan B. Dieser Plan B zeigt auf, dass das vorliegende Projekt den Anforderungen zukünftiger Umnutzungsmöglichkeiten und Nutzungsentwicklungen genügt (siehe auch unter 2.6). Dies gilt auch für die Horizontal- und Vertikalerschliessungen. Plan B wird im Wettbewerb und im Vorprojekt verlangt. Projektänderungen Werden die von PFE formulierten Vorgaben zur Systemtrennung im BPM geändert, muss das PFE die Änderungen freigeben. Weitere Vorgaben und Hilfsmittel Intranet Internet Projektstruktur AGG mit Definition der Systemstufen 1) 2) Projektanforderung Systemtrennung 1) Bericht Systemtrennung 1) 2) Fachcontrollerrapport Systemtrennung 1) 1) ISA-Informationssystem / Prozesslandkarte AGG / Führung & Support / Fachstelle NBB und Umweltmanagement 2) www.bve.be.ch/bve/de/index/grundstuecke_gebaeude/grundstuecke_gebaeude.html => Formulare/Dokumente Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 9 von 10

2.4 Immobilienbetrieb IMB Der erzielte Mehrwert der Systemtrennung zeigt sich auch im Betrieb der Gebäude. Die Arealverfügbarkeit, die Nutzungsflexibilität und Bauteiltrennung lässt den Spielraum im Betreiben Gebäude offen. Horizontale und vertikale Erweiterungen, Nutzungsentwicklungen, Umnutzungen werden ermöglicht und bauliche Anpassungen und Unterhaltsarbeiten können optimal konzipiert und durchgeführt werden. Bei kleinen Unterhaltsarbeiten und während des Betriebs der Gebäude werden die Anforderungen der Systemtrennung, insbesondere der Bauteiltrennung berücksichtigt und umgesetzt. Prozessverantwortung: Bruno Rankwiler Seite: 10 von 10