Echo Wir über uns. Informationen aus dem SoVD Kreisverband Diepholz. Das alte geht, ein neues. Was ist das "Aktionsbündnis Inklusion"?



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Transkript:

Echo Wir über uns Mitteilungsblatt des SoVD-Kreisverband Diepholz Informationen aus dem SoVD Kreisverband Diepholz Das alte geht, ein neues kommt bh: Hinter dem SoVD Kreisverband Diepholz liegt ein erfolgreiches Jahr 2014. Die gute Arbeit in den beiden Beratungszentren, die zum Teil herausragende Betreuung der Mitglieder in unseren 40 Ortsverbänden sowie die gestärkte Wahrnehmung der Verbandsaktivitäten in der Öffentlichkeit, haben den Grundstock für eine weiterhin positive Mitgliederentwicklung gelegt. Die Steigerungsraten der letzten Jahre werden innerhalb des Landesverbandes Nds. e.v. nur von ganz wenigen anderen Kreisverbänden erreicht. Zwei der Höhepunkte des vergangenen Jahres waren sicher die Begrüßung des 10.000 Mitgliedes und die Kreisverbandstagung am 18.10.2014 in Wagenfeld. Beides ist inzwischen Geschichte. Jetzt gilt es, die Zukunft zu gestalten. Zu Beginn eines neuen Zeitabschnitts, sei es nun ein neues Kalenderjahr, oder eine neue Wahlperiode stellt sich die Frage Wo wollen wir hin? Was müssen wir dafür tun? Diese Fragen hat sich auch der neu gewählte Kreisvorstand gestellt und ist in Klausur gegangen. Herausgekommen ist dabei ein Leistungskatalog für die kommenden Jahre. Über allem steht das Thema Mitgliederzufriedenheit. Was erwarten die Mitglieder vom SoVD? Sind unsere Angebote noch zeitgemäß? In einer Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder werden wir die Aufgaben und Leistungen des SoVD vorstellen und für aktive Mitarbeit werben. Eine weitere große Aufgabe ist der Erhalt der aktuell bestehenden Ortsverbände, d.h. in erster Linie, es müssen funktionsfähige Ortsvorstände gefunden werden. Hierbei wollen wir durch unseren neu gebildeten Ausschuss für Ortsverbandsangelegenheiten Unterstützung leisten. Daneben werden wir die Vernetzung des Kreisverbandes sowie die Öffentlichkeitsarbeit weiter ausbauen. Bei allem Erfolg, bleibt noch viel zu tun. Packen wir es an! Im Namen des Kreisvorstandes wünsche ich allen Mitgliedern der Ortsvorstände, den hauptund ehrenamtlichen Mitstreitern und all denen, die uns in unserer Arbeit mit Rat und Tat unterstützen für das neue Jahr eine gute Gesundheit, weil die nun einmal das Wichtigste ist. Weiterhin viele gute Ideen, die richtigen Entscheidungen, auch das nötige Glück um am Ende das Schiff SoVD Kreisverband Diepholz auch in der Zukunft auf einem guten Kurs zu halten. Was ist das "Aktionsbündnis Inklusion"? os: Am 26.03.2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinigten Nationen (abgekürzt UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Inhalt - Kreisverband Neujahrsansprache Seite 1 Was ist Aktionsbündnis Inklusion Seite 1-2 Ehrenamtskarte Seite 2-3 Organspende Seite 3 Leistungskatalog des SoVD Seite 4 Hinzuverdienst bei Rente Seite 4-5 Wenn die Frau stirbt Seite 5 Familienpflegezeit Seite 6 Patientenfürsprecher Seite 6-7 Aus den Ortsverbänden Realisierte neue Wohnformen Seite 7-8 Letzte Seite Seite 8 Impressum: Seite 8 Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 1

Das heißt, dass alle gesetzgebenden und politischen Gremien in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet und herausgefordert sind, diese umzusetzen. Der SoVD Kreisverband engagiert sich seit 2010 dem Thema der Inklusion in allen Lebensbereichen. Nach einer Vorbesprechung im Oktober 2013 fasste der Kreisvorstand des SoVD Diepholz am 08.11.2013 den Beschluss, gemeinsam mit der ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege e.v., dem Kreisbehindertenbeirat, dem Kreisseniorenbeirat und dem Kreiselternrat einen Antrag auf Errichtung einer Stabsstelle Inklusion bei der Kreisverwaltung im Landkreis Diepholz zu stellen. Der Antrag wurde Ende 2013 der Kreisverwaltung persönlich übergeben. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Rita Wegg, Zukunftswerkstatt Gesundheit & Pflege, Mechthild Strake, Kreisbehindertenbeirat, Katrin Kurtz Kreiselternrat, Hermann Helms, Kreisseniorenbeirat und Ortwin Stieglitz, SoVD Kreisverband. Wir halten es für dringend notwendig und wünschen uns daher, dass der Landkreis den Inklusionsprozess rechtzeitig beginnt und begleitet, dass die Politiker des Landkreises und die Verwaltung zukünftige Strukturen und Angebote von Inklusion gestalten und verändern. Im Jahr 2014 fanden eine Vielzahl von Besprechungen statt. Hierbei wurden Informationen eingeholt und Planungen für Informationsveranstaltungen getroffen. Die Gruppe führt den Namen "Aktionsbündnis Inklusion im Landkreis Diepholz", Sprecherin ist Katrin Kurtz. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe aller Lebensbereiche und betrifft somit auch die Kreisverwaltung. Die Umsetzung der Inklusion im Landkreis ist als Prozess zu betrachten, hierbei will sich das Aktionsbündnis in diesen Prozess mit einbringen. Die Kreisverwaltung soll die Koordination und Prozessbegleitung ab 2015 übernehmen. Kreisrat Markus Pragal plant für das Jahr 2015 eine Auftaktveranstaltung. Bereits jetzt ist Christina Runge als Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung, Inklusion und Prävention für die Umsetzung in der Kreisverwaltung zuständig. Ein hoffnungsvoller Beginn. Das Aktionsbündnis plant eine eigene Info- Veranstaltung zur persönlichen Zukunftsplanung von Menschen mit Behinderungen am 12. Februar 2015. Die Moderation übernimmt Superintendent Klaus Priesmeier vom Kirchenkreisamt. Der SoVD Kreisverband wird diese Veranstaltung ebenfalls unterstützen. Das Aktionsbündnis wird den Prozess der Umsetzung von Inklusion im Landkreis Diepholz weiter konstruktiv aber beharrlich begleiten. Wir bleiben am Ball. Ehrenamtskarte os: Viel wird über das Ehrenamt gesprochen. Und dann? Vielfach erleben wird, dass Ehrenamtliche Aufgaben übernehmen, um öffentliche Aufgaben zu entlasten. Allerdings in sehr großem Umfang wird von Bürgerinnen und Bürgern um der Sache selbst Willen ehrenamtliche Arbeit geleistet. Stets zum Wohl von Mitmenschen. Ehrenamtliche Arbeit finden wir im Stillen, in Vereinen oder anderen Einrichtungen. Ohne diese ehrenamtliche Arbeit wäre unsere Gesellschaft ärmer und viele Menschen wären auf sich allein gestellt. Wir hören häufig, gut dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren oder von der Politik, dass ehrenamtliche Arbeit ein wichtiger Beitrag für unser Gemeinwohl ist. Gelegentlich wird diese Tätigkeit auch von der Politik wahrgenommen und mit wenigen Worten wahrgenommen. Ist es nicht an der Zeit, dies auch deutlicher zu machen? Nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten? Nicht zuletzt weist immer wieder unser Bundespräsident Joachim Gauck, vor ihm auch andere Bundespräsidenten, auf die Notwendigkeit ehrenamtlicher Arbeit in und für unsere Gesellschaft hin. Eine Möglichkeit ist die Ehrenamtskarte in Niedersachsen, sie wird ausdrücklich von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) unterstützt. Wo- Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 2

rum geht es hierbei. Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich für unser Gemeinwohl einsetzen, sollen hierfür mit der Ehrenamtskarte geehrt werden. Hierfür gibt es Kriterien, wie auch bei anderen Ehrungen z. B. Jugendleiterkarte, verdiente Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde oder Stadt, die zu erfüllen sind. Die Kriterien für die Verleihung einer Ehrenamtskarte sind durch den oder die Antragsteller darzulegen. Die Ehrenamtskarte gilt für einen Zeitraum von drei Jahren und kann wiederholt werden. Mit der Ehrenamtskarte sind im öffentlichen Bereich auch einige Vergünstigungen verbunden, z. B. für Eintrittskarten. Ein möglicher Aufwand für die betroffenen Vereine oder Kommunen ist verschwindend gering. Wichtig ist die Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbeit, nicht nur mit "warmen Worten", sondern mit Taten. Letztlich profitieren unsere Gemeinden, Samtgemeinden und Städte von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Mit Freude hat der SoVD Kreisverband Diepholz wahrgenommen, dass das Mitglied des Kreisvorstandes Marion Bruhm von der Stadt Syke im Oktober 2014 die Ehrenamtskarte verliehen bekam. Marion Bruhm engagiert sich neben ihrer Tätigkeit im Kreisvorstand auch im SoVD Ortsverband und in Gremien der Stadt Syke. v.l. Marion Bruhm, Ortwin Stieglitz Ist es daher nicht ein guter Anlass, dass neben Syke und Bassum auch in allen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten im Landkreis die Ehrenamtskarte eingeführt wird? Organspende ls: Am 1. November 2012 ist das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Damit wird das Ziel, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organund Gewebespende vor. Regelungen für die Organspende Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen und Lebenden sind in genauen Regeln festgelegt. Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organ- und Gewebespende und Vermittlung und Transplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organ- und Gewebespende ist die DSO verantwortlich. Für die Vermittlung Eurotransplant. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Durch die Aufnahme der Patienten in Wartelisten nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, und der Anforderung, dass die Vermittlung von vermittlungspflichtigen Organen nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, erfolgen muss, soll eine gerechte Verteilung von Spenderorganen gewährleistet werden. Bei wem bekomme ich allgemeine Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende? Wer beantwortet meine persönlichen Fragen? Die BZgA ist damit beauftragt, über die Organaber auch über die Gewebespende zu informieren. Neben umfassenden Informationsbroschüren gibt es umfangreiche Informationen auf der BZgA -Internetseite www.organspendeinfo.de sowie beim gemeinsamen Infotelefon Organspende der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das gebührenfreie Infotelefon ist erreichbar von Montag bis Freitag unter 0 800/90 40 400 in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr. www.bmg.bund.de Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 3

Leistungskatalog des SoVD rw: Mit mehr als 275.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.v. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen zur gesetzlich geregelten Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung und Gesundheit kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten. Wir informieren und beraten zu: Rente (Erwerbsminderungsrente, Teilerwerbsminderungsrente, Altersrente etc.) Patientenverfügung- und Vorsorgevollmacht Arbeitslosenversicherung (ALG I, Gleichstellung, Umschulungen) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Krankenversicherung (z.b. Familienhilfen/Haushaltshilfen) Pflegeversicherung (z.b. Beantragung von Pflegestufen/Haushaltshilfen) Unfallversicherung Sozialhilfe/Grundsicherung Schwerbehindertenrecht (z.b. Feststellung des Grades der Behinderung GdB ) Berufskrankheit, Arbeitsunfall Soziales Entschädigungsrecht (z.b. beim Militärdienst oder Gewaltopfer) Medizinische und berufliche Rehabilitation (z.b. sogenannte Kuren/Reha) Befreiung von Rundfunkgebühren (GEZ), Wohngeld Der SoVD hilft seinen Mitgliedern bei der Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Sozialrecht sowie auch im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren durch alle drei Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit. Telefonische Kontaktmöglichkeit für eine Terminvereinbarung und Sprechzeiten: SoVD Beratungszentrum Sulingen Lange Str. 4a, 27232 Sulingen, Telefonnummer 04271 93 43 11 von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Telefonsprechzeiten der Sozialberaterin Manuela Schumacher sind: Montag Mittwoch: 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr SoVD-Beratungszentrum Syke Nordstr. 8, 28857 Syke, Telefonnummer 04242 6 03 44 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 11.00 Uhr Die Telefonsprechzeiten des Sozialberaters Tobias Rüger sind: Montag Mittwoch: 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr Email: info@sovd-diepholz.de www.sovd-diepholz.de Hinzuverdienst bei Rente Zusätzliches Einkommen beachten! rw: Wer bislang eine Rente erhalten und die Altersgrenze von 65 Jahre erreicht hat, konnte unbegrenzt hinzu verdienen. Durch die sogenannte Rente mit 67 ändert sich auch diese Grenze, so dass Ruheständler einige Dinge beachten müssen. Ob ein Rentner ohne Einschränkungen ein weiteres Einkommen erzielen darf, hängt nämlich nicht vom Alter des Betroffenen ab, sondern von der Rentenart, die er bezieht. Für die Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, für andere Rentenarten schon. Frauen und Männer, die beispielsweise eine vorzeitige Altersrente oder auch eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen monatlich höchstens 450 Euro brutto dazu verdienen. Im Laufe eines Kalenderjahres darf dieser Be- Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 4

trag in zwei Monaten überschritten werden und zwar bis zu 900 Euro. Und bei Hinterbliebenenrenten gibt es noch mal ganz spezielle Sonderregelungen, erklärt die Sozialberaterin Katharina Lorenz, die im SoVD-Beratungszentrum in Hannover arbeitet. Was vielen Betroffenen jedoch nicht klar ist: Seit 2012 gilt die Rente mit 67, das Renteneintrittsalter wird also schrittweise angehoben. Und das hat auch Auswirkungen auf die Zuverdienstgrenze. Bei einem Mann, der beispielsweise im Oktober 1947 geboren wurde, wird das Eintrittsalter um einen Monat angehoben. Er erhält dann so erst zum 1. Dezember und nicht schon zum 1. November 2012 die Regelaltersrente. Und auch die Hinzuverdienstgrenze fällt erst Anfang Dezember weg, erläutert die Rentenexpertin. Eine Überschreitung der Grenze kann dazu führen, dass nur noch ein Teil der Rente gezahlt wird. Da das Thema Rente insgesamt sehr vielschichtig und auch kompliziert ist, kann nur jedem Betroffenen geraten, werden, für eine individuelle Beratung in eines unserer Beratungszentren in Syke oder Sulingen zu kommen. In unserer Geschäftsstelle in Sulingen und Syke beraten wir Sie zu allen Fragen des Sozialrechts. Wir informieren Sie darüber, was Ihnen zusteht, und setzen uns für Ihre Rechte ein: Email: info@sovd-diepholz.de www.sovd-diepholz.de Wenn die Frau stirbt: Immer mehr Männer erhalten Witwerrente bh: Immer mehr Männer erhalten eine Hinterbliebenenrente. Allein in Niedersachsen bekamen im vergangenen Jahr etwa 52.000 Witwer nach dem Tod ihrer Frau oder ihres eingetragenen Lebenspartners eine finanzielle Absicherung von der Deutschen Rentenversicherung. Damit hat sich ihre Zahl innerhalb von 15 Jahren verdoppelt. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Männer haben erst seit 1986 den gleichen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente wie ihre Ehefrauen. Zuvor erhielt ein Witwer nur dann Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn seine Frau den überwiegenden Teil des Unterhalts beigesteuert hatte. Seit der Gesetzesänderung steigt die Zahl der Witwerrentner stetig an - auch deshalb, weil immer mehr Frauen ein eigenes Einkommen haben und mit ihren Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ihre Angehörigen absichern. Bei den Witwenrenten verläuft der Trend in die andere Richtung: Die Zahl der Frauen mit einer Hinterbliebenenrente ist seit 1998 in Niedersachsen um etwa zehn Prozent gesunken. So erhielten im vergangenen Jahr im Bundesland rund 427.000 Witwen eine Rente nach dem Tod ihres Ehepartners. Auch für die Hinterbliebenenrente gilt: Eine Rente muss beantragt werden. Dann erhält die Witwe oder der Witwer in den ersten drei Monaten nach dem Tod die volle Höhe der Rente des verstorbenen Ehepartners. Erst nach diesem sogenannten Sterbevierteljahr wird geprüft, wie weit eigenes Einkommen angerechnet wird. Weitere Informationen dazu gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 5

Familienpflegezeit rw: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Ab 1.Januar 2015 gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, sondern auch einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dieser Rechtsanspruch gilt aber nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie können Arbeitnehmer, wie schon bisher kurzfristig, zehn Tage lang pausieren, um die notwendige Pflege zu organisieren. Während es bislang allerdings nur eine unbezahlte Auszeit gab, wird in diesen zehn Tagen künftig ein Lohnersatz gezahlt, für den jährlich rund 100 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung bereitstehen sollen. Neu ist auch der Anspruch auf ein rückzahlbares zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Dieses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Auf-gabe beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich - genommen werden Von der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der genannten Freistellungen, darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht kündigen. Als Angehörige, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können, gelten neben den eigentlichen Familienangehörigen auch die Stiefeltern, Schwager und Schwägerinnen, unverheiratete Partner oder die Partner aus einer eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen oder Lesben. Kontakt: E-Mail: familienpflegezeit@bafza.bund.de www.bafza.de / http://www.bmg.bund.de Patientenfürsprecher im Landkreis Diepholz rw/os: Patientenfürsprecher bieten neutralen Rat. Interessenvertreter sind unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Unkomplizierte Hilfe und neutrale Beratung, das bieten die Patientenfürsprecher, Äbtissin Isabell von Kameke und Sigrid und Horst Glockzin, im Landkreis Diepholz für Patienten. Dieses Angebot gilt nicht nur für Patientinnen, Patienten und deren Angehörige der Kliniken des St. Ansgar Klinikverbundes, sondern für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen. Hierzu gehören auch die hausärztlichen Notdienste an den Kliniken, der Krankentransport und Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes oder Apotheken, um nur einige Institutionen zu nennen. Aufgabe der Patientenfürsprecher ist es auch, stationär und ambulant behandelte Patientinnen und Patienten bei Problemen und Beschwerden gegenüber den genannten Einrichtungen, zu unterstützen und zu vertreten. Patientenfürsprecher agieren als eine unabhängige Vertrauensperson. Ihre Tätigkeit dient zur Förderung des Dialoges zwischen den Patientinnen und Patienten und dem Klinikverbund. Tätig werden die Patientenfürsprecher erst dann, wenn es von Patientinnen und Patienten ausdrücklich gewünscht ist. Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient, Patientenfürsprecher ist Verschwiegenheit der ehrenamtlich tätigen Personen. Der Patientenfürsprecher als neutrale Institution kann im Gespräch neutral vermitteln. Im Nordkreis: Äbtissin Isabell von Kameke, Tel. 04241 / 97 18 65, im Südkreis Diepholz: Sigrid und Horst Glockzin, Tel. 05441/ 24 67 Zurzeit wird im niedersächsischen Landtag über die verbindliche Einführung von "Patientenbeauftragten" an Krankenhäusern beraten. Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 6

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist eine Änderung im niedersächsischen Krankenhausgesetz. Eine gute Entscheidung für Patienten und deren Angehörigen. Auf Antrag des SoVD Kreisverbandes Diepholz hat der Kreistag des Landkreis Diep-holz im Dezember 2009 beschlossen, ab dem Jahr 2010 freiwillig Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser im Landkreis einzuführen. Ob nun "Patientenbeauftragte" oder "Patientenfürsprecher" benannt werden, seit 5 Jahren arbeiten Frau von Kameke und das Ehepaar Sigrid und Horst Glockzin ehrenamtlich und berichten laufend öffentlich über ihre Arbeit. Wissenswertes aus den Ortsverbänden OV Kirchweyhe Neue Wohnformen - Realisierte Wohnprojekte im Landkreis Diepholz rw: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Neue Wohnformen im Landkreis Diepholz, hat in Kooperation mit der ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege e.v., dem SoVD Kirchweyhe, der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Weyhe und der VHS die vierte Veranstaltung am 19. Februar 2015 im Rathaus Weyhe stattgefunden. In einer Talkrunde haben Vertreter der Einrichtungen und Bewohner bereits realisierte neue Wohnformen vor einem großen Publikum aus dem Landkreis Diepholz vorgestellt. Die Begrüßung erfolgte durch den Hausherrn des Weyher Rathaus, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Die Talkrunde moderierte Rechtsanwältin Ivonne Beneke aus Weyhe. Vorgestellt wurden: Wohnanlage Lerchenhof Wohnen im Alter, Weyhe Anfang 2002 gründete sich im Seniorenzentrum Weyhe die Arbeitsgruppe Wohnen im Alter, die aus Interessenten und dem Architekten Ronald Künzel bestand: Auf einem Gelände im Ortskern von Leeste, ist in unmittelbarer Nähe zur Alten Wache ein eigenes Zuhause in Form einer kleinen Wohnsiedlung entstanden mit altersgerechten Miet- oder Kaufobjekten, einem Wohnhaus mit 12 Wohnungen mit Fahrstuhl, Hofgarten, Service-Wohnen mit 3 Bungalows und 10 Wohnungen sowie einem Pflegeheim mit Kurzzeit- und Tagespflege. Senioren Wohngemeinschaft Miteinander Wohnen e.v., Heiligenrode Ambulant vor Stationär" ist der Leitspruch des Gesetzgebers. Der Verein Miteinander Wohnen e.v. setzt diese Forderung um, in dem seit nunmehr 8 Jahren eine alternative Wohn- und Lebensmöglichkeit mit familiärer Atmosphäre angeboten wird. Das Angebot des gemeinschaftlichen Wohnens richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Situation eine 24-Stunden-Betreuung bedürfen oder diese wünschen. Das Wohnen in der Gemeinschaft soll so normal wie möglich sein. Im Hause können 7 bis 8 Personen leben und hier den gemeinsamen Haushalt mit organisieren. Eine 24-Stunden-Betreuung steht zur Verfügung. Wichtige Entscheidungen werden von den Bewohnern - möglichst in Abstimmung mit den Angehörigen und dem Pflegedienst -, selbst getroffen. Wohnen nach Maß, Lebenshilfe Syke Wohnen nach Maß, Lebenshilfe Syke Die Lebenshilfe Syke bietet seit Januar 2014 in zentraler Lage 38 Mietwohnungen für Menschen mit und ohne Behinderung. Kern der Idee des gemeinsamen Wohnraumangebotes für Menschen mit und ohne Behinderung ist, dass die Mieter/-innen gegenseitig voneinander profitieren. Das Ziel ist eine aktive Hausgemeinschaft, die nicht nebeneinander, sondern Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 7

miteinander entsteht und gepflegt wird! Begegnungsräume und Freizeitangebote erleichtern das gegenseitige in Kontakt kommen und Kennenlernen. Weitere Beispiele alternativer Wohnformen finden Sie im Wegweiser Wohnen - Vielfalt Wohnen/Wohnformen im Landkreis Diepholz http://www.weser-kurier.de/region/regionalerundschau.html Letzte Seite Die drei Männer Eines schönen Tages im Frühling sah eine Frau drei alte Männer vor ihrem Hause. Die drei Männer hatten lange weiße Bärte und sahen so aus, als wären sie schon weit in der Welt herumgekommen. Obwohl die Frau die Männer nicht kannte, folgte sie ihrem Impuls und fragte sie, ob sie vielleicht hungrig seien und mit ins Haus hinein kommen wollten. Da antwortete der eine von ihnen: "Sie sind sehr freundlich, aber es kann nur einer von uns Männern mit Ihnen gehen. Sein Name ist Reichtum", und er deutete dabei auf den Alten, der rechts neben ihm stand. Dann wies er auf den Mann, der links von ihm stand und sagte: "Sein Name ist Erfolg. Und mein eigener Name ist Liebe. Ihr müsst euch überlegen, wen von uns ihr ins Haus bitten wollt." Die Frau ging daraufhin ins Haus zurück und erzählte ihrem Mann, was sie gerade erlebt hatte. Ihr Mann war sehr erfreut und sagte: "Lass uns doch Reichtum einladen". Seine Frau aber widersprach ihm: "Nein, ich denke wir sollten lieber den Erfolg einladen". Ihre Tochter aber sagte: "Wäre es nicht schöner, wir würden Liebe einladen?" "Unsere Tochter hat Recht", sagte der Mann. "Geh bitte raus und lade Liebe als unseren Gast ein". Und auch die Frau nickte und ging wieder zu den Männern. Draußen sagte sie: "Wer von Euch ist Liebe? Bitte kommen Sie herein und seien Sie unser Gast". Liebe machte sich auf und ihm folgten die beiden anderen Männer. Überrascht fragte da die Frau Reichtum und Erfolg: "Ich habe nur Liebeeingeladen. Warum wollt Ihr nun auch mitkommen?" Die alten Männer antworteten gemeinsam: "Wenn Sie Reichtum oder Erfolg eingeladen hätten, wären die beiden anderen draußen geblieben. Da Sie aber Liebe eingeladen haben, gehen die anderen auch dorthin, wohin die Liebe geht." (Verfasser unbekannt) Impressum Herausgeber: Sozialverband Deutschland (SoVD), Kreisverband Diepholz, Langestr. 4a, 27232 Sulingen, Tel.: 04271/93 43 11, Fax: 04271/93 41 12 Mail: info@sovd-diepholz.de Internet: www.sovd-diepholz.de Redaktion: Ansprechpartnerin Marion Bruhm Windmühlenstr. 30, 28857 Syke, Tel.: 04242 / 78 07 37 Mail: maju296@aol.com Lisa Schmidt Thüringer Str. 10 a, 27232 Sulingen Tel.: 04271 / 1590 Mail: lisaschmidt.sul@t-online.de Horst Schumann Buchenweg 237, 49453 Barver Tel.: 05448 / 988 9877 Mail: schumann.barver@t-online.de Rita Wegg Deichwendung 12, 28844 Weyhe Tel.: 04203 / 787700 Mail: rita.wegg@gmx.de Renate Wessels Raiffeisenstr. 19, 27239 Twistringen Tel.: 04243 / 1652 Mail: renott73@googlemail.com Erscheinungsfolge: Vierteljährlich, jeweils am 15.03, 15.06, 15.09, 15.12. Redaktionsschluss: 4 Wochen vor Erscheinen Ausgabe Nr. 1/2015 Seite 8