BRANDSCHUTZ FRÜHZEITIG PLANEN BRANDSCHUTZ FRÜHZEITIG GEPLANT. Orientierungshilfe für Eigentümer und Planer



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Transkript:

BRANDSCHUTZ FRÜHZEITIG PLANEN BRANDSCHUTZ FRÜHZEITIG GEPLANT Orientierungshilfe für Eigentümer und Planer

BRANDSCHUTZ IM BAUPROJEKTABLAUF Brandschutzmassnahmen betreffen fast alle Bereiche eines Gebäudes. Um Projekt- und Kostensicherheit zu erreichen, ist bei Neu- und Umbauten eine integrale Planung unumgänglich. Brandschutz kann teuer werden, wenn er nicht frühzeitig geplant und laufend an Projektänderungen angepasst wird. Brandschutzmassnahmen dienen dem Schutz von Leib und Leben der Gebäudenutzer und dem Sachwertschutz. Grundlage für den Brandschutz in der Schweiz sind die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die Brandschutzbehörden auf Gemeinde- und Kantonsebene sind für den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen zuständig. In der Projektierungs- und Realisierungsphase von Neu- und grösseren Umbauten spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle Brandschutzmassnahmen betreffen fast alle Bereiche und Gewerke eines Gebäudes. Auch die Qualitätssicherung darf nicht vernachlässigt werden. Mit der Qualitätssicherung im Brandschutz wird sichergestellt, dass die baulichen und technischen Brandschutzmassnahmen korrekt umgesetzt werden und deren Betriebsbereitschaft gewährleistet ist. In den entscheidenden Phasen eines Projektes erhält der Brandschutz nicht immer die nötige Aufmerksamkeit. Zuständigkeiten und Schnittstellen sind oft unklar und der optimale Ablauf kann nicht erreicht werden. Die Folgen sind Projektunsicherheit mit zeitlichen Verzögerungen und unerwarteten Kostentreibern. 2

Die Auswirkungen schlechter Brandschutzplanung werden in der Regel vor der Baufreigabe und während der Realisierung speziell kurz vor Bezug spürbar. Eine kostenoptimierte Umsetzung der Brandschutzvorschriften ist zu diesem Zeitpunkt dann kaum mehr möglich. Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich möchte mit dieser Broschüre die Eigentümerschaft, Planerteams und Unternehmer bei der Termin- und Aufgabenplanung sowie der Projektoptimierung unterstützen. Projektorganisation Schnittstellen Schematische Darstellung der Kommunikationswege und des Dokumentenflusses zwischen dem Planerteam und der Brandschutzbehörde. Eigentümerschaft Gesamtleiter QS Verantwortlicher Brandschutz Brandschutzbehörde Fachplaner technischer Brandschutz Fachplaner Errichter Projektorganisation Kommunikation Brandschutz Kommunikation mit Brandschutzbehörde Dokumentenfluss mit Brandschutzbehörde Projektorganisation 3

GRAFIK: BRANDSCHUTZ IM PROJEKTVERLAUF Die Grafik zeigt die wichtigsten Meilensteine für den Bereich Brandschutz während der einzelnen Projektphasen. Um einen möglichst optimalen Projektablauf zu erreichen, sollten alle Meilensteine möglichst frühzeitig berücksichtigt und in die Planung einbezogen werden. Empfehlungen geben hier den optimalen Zeitpunkt an. Den Meilensteinen sind jeweils die Tätigkeiten oder Pendenzen in Kurzform zugeordnet. Ausführlichere Checklisten finden sich im zweiten Teil der Broschüre. Alle Auflistungen dienen als Gedankenstütze und sind nicht abschliessend. Ebenfalls dargestellt sind die Zuständigkeiten des QS Verantwortlichen Brandschutz und des Sicherheitsbeauftragten Brandschutz (Sibe). Der QS Verantwortliche Brandschutz begleitet das Projekt über die Realisierung hinaus bis zur Bewirtschaftung. Der Sibe, später im Betrieb zuständig, sollte bereits gegen Ende der Realisierung einbezogen werden. Die Abschlussphase kurz vor dem Bezug ist erfahrungsgemäss hektisch. Auch der Brandschutz tritt hier in eine entscheidende Phase. Um einen reibungslosen Bezug sicherzustellen, muss ein genügend grosses Zeitfenster für Abschlussarbeiten, Abnahmen und Mängelbehebung eingeplant und durchgesetzt werden.

VORSTUDIEN PROJEKTIERUNG AUSSCHREIBUNG REALISIERUNG BEWIRTSCHAFTUNG QS Verantwortlicher Brandschutz Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (Sibe) Entwicklung der Konzepte Laufende Anpassung der Konzepte Start Kick-off technischer Brandschutz mit GVZ Empfehlung: frühzeitige Vorbesprechung Konzepte Empfehlung: Konzepte vor Baueingabe erstellen Baugesuch Bauentscheid Empfehlung vor Bauvergabe Baufreigabe Ausreichendes Zeitfenster für Abschlussarbeiten, Abnahmen und Mängelbehebung einplanen Abnahmekontrollen technische Brandschutzanlagen möglich Bezugsfreigabe vor Baufreigabe vor Ausführungsbeginn vor Bezug Empfehlung: Besprechungen mit Brandschutzbehörde Zuständige Brandschutzbehörde: Gemeindefeuerpolizei Genehmigung Brandschutzkonzept /-pläne (sofern in Bauentscheid zur Genehmigung verlangt) Baulicher Brandschutz Technischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Genehmigung Nachweisverfahren im Brandschutz Konzept Rauchschutz-Druckanlagen Konzepte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ohne Leistungsnachweis Konzepte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Leistungsnachweis Konzept Feuerwehraufzug Genehmigung Projekte und Gesuche Projekt Lufttechnische Anlagen Gesuch Wärmetechnische Anlagen Gesuch Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme Gesuch Lagerung gefährliche Stoffe Projekt Brandmeldeanlage Projekt Sprinkleranlage Projekt Sicherheitsbeleuchtung Übereinstimmungserklärung Eigentümerschaft und QS Verantwortlicher Brandschutz Revisionsunterlagen Brandschutz Wartungsplanung und -dokumente (mindestens als Vorabzug) Bauseitige Abnahmen durch Planerteam Baulicher Brandschutz Technischer Brandschutz: Einzelgewerke Integraler Test Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Abnahmekontrollen durch Brandschutzbehörde Baulicher Brandschutz Technischer Brandschutz Brandmeldeanlage Sprinkleranlage Rauchschutz-Druckanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Feuerwehraufzug Sicherheitsbeleuchtung Sprachgesteuerte Infomationssysteme Blitzschutzsysteme Organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Brandschutz 4 5

Die Auflistungen von Tätigkeiten oder Pendenzen in der Checkliste dienen als Gedankenstütze und sind nicht abschliessend. VORSTUDIEN Start Nutzungsvereinbarung und Projektbasis erstellt Machbarkeitsstudie erstellt Prüfung und Überarbeitung Machbarkeitsstudie zusammen mit Brandschutzfachmann oder Brandschutzexperten Empfehlung: Beizug QS Verantwortlicher Brandschutz Empfehlung: Besprechungen mit Brandschutzbehörde Qualitätssicherungsstufe definieren Schutzziele definieren Vorgehen bei Nachweisverfahren Meilensteine und Anforderungen bestimmen Empfehlung: Kick-off technischer Brandschutz mit Brandschutzbehörde Grobkonzept Brandschutz erstellen Entscheid Standardbrandschutzkonzept (bauliches Konzept/Löschanlagenkonzept) oder schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept Grobkonzept technischer Brandschutz erstellen Brandmeldeanlagen; Sprinkleranlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; Rauchschutz-Druckanlagen; Feuerwehraufzug etc. 6

PROJEKTIERUNG Projektorganisation definieren QS Verantwortlichen Brandschutz bestimmen und beauftragen Fachplaner bestimmen und beauftragen Zuständigkeiten/Schnittstellen definieren Empfehlung: Besprechung mit Brandschutzbehörde Ansprechpartner zuständiger Stellen Meilensteine und Anforderungen bestimmen Brandschutzkonzept erstellen baulicher und technischer Brandschutz organisatorischer und abwehrender Brandschutz Empfehlung: Besprechung mit Brandschutzbehörde Besprechung Brandschutzkonzept Schutzziele, Planungsziele und Leistungskriterien für Nachweisverfahren technischer Brandschutz Konzepte technischer Brandschutz erstellen Brandmeldeanlagen Sprinkleranlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Rauchschutz-Druckanlagen Feuerwehraufzugsanlagen Brandfallsteuerungen Blitzschutzsystem Sicherheitsstromversorgung Sicherheitsbeleuchtung Sprachgesteuerte Informationssysteme Baugesuch eingereicht Durch QS Verantwortlichen Brandschutz geprüft und aufeinander abgestimmt 7

AUSSCHREIBUNG Bauentscheid erhalten Brandschutzkonzept und Konzepte für technischen Brandschutz sind von Brandschutzbehörde beurteilt und genehmigt Berücksichtigung Brandschutzkonzept in Ausschreibung Baufreigabe erteilt Koordinationspläne sind erstellt (z. B. Leitungsführung, Steigzonen) Ausschreibungspläne und Leistungsverzeichnisse sind erstellt Ausschreibung der technischen Brandschutzeinrichtungen auf der Basis der genehmigten Konzepte Prüfung der Ausschreibungsunterlagen (Pläne und Submissionen) durch QS Verantwortlichen Brandschutz Unternehmerangebote sind durch Fachplaner auf die Übereinstimmung mit der Ausschreibung geprüft Unternehmervarianten sind geprüft Auftragsvergabe Projekte und Gesuche zur Genehmigung durch Brandschutzbehörde sind erstellt Fachplaner erstellen Ausführungspläne 8 Durch QS Verantwortlichen Brandschutz geprüft und aufeinander abgestimmt

REALISIERUNG Projekte und Gesuche sind von Brandschutzbehörde beurteilt und genehmigt Ausführungspläne sind erstellt Ausführung der technischen Brandschutzeinrichtungen gemäss den genehmigten Konzepten Fachbauleitung durch die Fachplaner Fertigstellung der einzelnen Gewerke Messprotokolle und Atteste von Anlageerrichter Vorabnahme der einzelnen Gewerke durch Fachplaner Abnahmekontrolle von technischen Brandschutzanlagen möglich, sofern Installationsattest vorliegt (mit Unterschrift QS Verantwortlicher Brandschutz) Durchführung der integralen Tests nach Drehbuch Gebäude ist fertiggestellt und bezugsbereit Instruktion Eigentümerschaft/Nutzerschaft Übereinstimmungserklärung QS Verantwortlicher Brandschutz an Eigentümerschaft Übereinstimmungserklärung Eigentümerschaft und QS Verantwortlicher Brandschutz Revisionsunterlagen Brandschutz (Wartungsplanung und -dokumente) sind erstellt und vor Ort (mindestens als Vorabzug) Erfolgreiche Abnahmekontrollen Brandschutzbehörde (Stichprobenkontrollen) Baulicher und technischer Brandschutz Organisatorischer und abwehrender Brandschutz Bezugsfreigabe durch Gemeinde Durch QS Verantwortlichen Brandschutz geprüft und aufeinander abgestimmt 9

BEWIRTSCHAFTUNG Revisionsunterlagen Brandschutz (Wartungsplanung und -dokumente) sind erstellt und vor Ort Gewährleistung der Einhaltung von Annahmen und Vorgaben gemäss verbindlichem Nutzungsplan Renovierungen, Sanierungen, Umbauten und Nutzungsänderungen auf Vereinbarkeit mit dem Nachweis prüfen Sofern Vereinbarkeit mit dem Nachweis nicht gegeben ist, muss ein neuer Nachweis erstellt werden Wartung und Unterhalt entsprechend Wartungsplan und Herstellerangaben Periodische Durchführung von integralen Tests Laufende Anpassungen von Brandschutzkonzept und Brandschutzplänen (an aktuelle Situation) Durchführung von Evakuationsübungen 10 Durch QS Verantwortlichen Brandschutz geprüft und aufeinander abgestimmt

WICHTIGE GRUNDLAGEN Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG 861.1) Kanton Zürich Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB 861.12) Kanton Zürich VKF-Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien VKF-Brandschutzerläuterungen Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen Kanton Zürich (GVZ-Weisungen) Stand der Technik (wie SN-EN-Normen, Richtlinien) siehe auch VKF-Verzeichnis 40 15 «Weitere Bestimmungen» Wichtige Links: Kanton Zürich / GVZ: www.gvz.ch Bereich Brandschutz VKF: www.praever.ch SN-EN-Normen: www.snv.ch Haben Sie Fragen? Wir geben gerne Auskunft! Kontakt GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Abteilung Brandschutz brandschutz@gvz.ch 11

Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T 044 308 21 11 F 044 303 11 20 info@gvz.ch www.gvz.ch BS 0014. 2500. 12/15