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Transkript:

Staphylococcus aureus o Häufiger Erreger bakterieller Infektionen. o Natürlicher Standort ist die Haut und Schleimhaut von Mensch und Tier, vor allem der Nasen-Rachenraum. o o Keine besondere Gefährdung für medizinisch-pflegerisches Personal. Meist lediglich Besiedelung; Infektionen nur unter bestimmten Umständen.

Staphylococcus aureus o Besiedlung (Kolonisation) bedeutet, dass MRSA- Bakterienauf der Schleimhaut/Haut des Menschen siedeln und sich vermehren, ohne dass eine Erkrankung verursacht wird. Solche Patienten nennt man auch MRSA-Träger. o Infektion bedeutet, dass die MRSA die Haut/Schleimhaut-Barriere durchbrechen und den betroffenen Menschen zusätzlich krank machen.

Staphylococcus aureus o Infektionsquelle ist meist die Haut und Schleimhaut der betreffenden Personen (endogene Infektion). o In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommt es auch zu Übertragungen von Patient zu Patient. o Wichtigster Übertragungsfaktor sind in diesem Fall die Hände des Personals.

Staphylococcus aureus Hygienische Händedesinfektion o vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt, o nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten oder Ausscheidungen, o nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen, o vor dem Verlassen des Haushaltes.

Staphylococcus aureus o MRSA (früher ORSA) ist die multiresistente Variante von Staphylococcus aureus. o Unterscheidung zwischen cmrsa und hmrsa: o cmrsa(communityaquired), d.h. in der Gemeinschaft erworben. o hmrsa(hospitalacquired), d.h. im Krankenhaus erworben. o hmrsa ist verbreiteter als cmrsa. o Wenn von MRSA gesprochen wird, ist meist hmrsa gemeint.

Verlegung bei MRSA o Die Verlegungsfähigkeit eines Patienten wird ärztlicherseitsentschieden. o Eine MRSA-Besiedelungoder auch eine lokale Infektion ist nicht generell ein Grund dafür, dass Patienten im Krankenhaus verbleiben müssen. o Patienten mit MRSA aus Krankenhäusern können somit verlegt und entlassen werden.

Verlegung bei MRSA o Von MRSA-Trägerngeht keine Gefahr für die Allgemeinbevölkerung aus. o Gesunde Kontaktpersonen, also auch Personalmitglieder, gelten nicht als gefährdet, sofern keine ekzematösenhauterkrankungen oder offene Wunden vorhanden sind. o Eine Kontaktübertragung im Zuge ambulanter medizinisch-pflegerischer ist jedoch denkbar.

Veranlassung und Gestaltung von Transporten o Transportdienste sind darüber zu unterrichten, dass ein Infektions-Transport stattfinden soll. o Die Verwendung von Schutzoveralls ist nicht notwendig und unerwünscht. o Begleiter tragen Schutzhandschuhe und einen Schutzkittel, wenn medizinische bzw. pflegerische erforderlich sind.

Innerbetriebliche Regelungen o Daher sind Regelungen zu treffen bzgl.: o Informationsfluss o Transporte o Pflegerische Betreuung o Therapie und Sanierung o der Personalhygiene o Diese Regelungen sind in einem Hygieneplan (Hygienehandbuch) festzulegen, welcher den Mitarbeitern jederzeit zugänglich sein soll.

Innerbetriebliche Regelungen o Die Pflegenden, die behandelnden Ärzte und ggf. weitere Personen müssen über MRSA und über die Sachlage bei betroffenen Patienten informiert sein. o Betreuung nur durch eingewiesenes, informiertes Personal. o MRSA positive Patienten sollen von ambulanten n möglichst am Ende einer Tour versorgt werden.

Innerbetriebliche Regelungen o Keine Betreuung von MRSA-Trägernvon Mitarbeitern mit chronischen Hautveränderungen(Ekzeme, etc.). o Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen: darf er keine pflegerischen Tätigkeiten durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender Kontrolluntersuchung (3 negative Abstriche von 3 aufeinander folgenden Tagen) nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgeschlossen ist.

Innerbetriebliche Regelungen o Krankenhauspatienten mit MRSA sind vom Krankenhaus den Hausärzten mitzuteilen. o Bei Überweisungen von MRSA-positivenPatienten sind die weiterbehandelnden Ärzte bzw. ist das Personal vom überweisenden Arzt bereits bei der Anmeldung telefonisch zu informieren. o Unabhängig davon soll auch der betreffende Pflegedienst zeitnah unterrichtet werden. Die Information des Patienten ist sicherzustellen. o Für Details MRSA-Übergabebogen verwenden.

Vorbereitung des Patienten o Der betreffende Patient trägt frische Körperwäsche o Ggf. vorhandene Hautläsionenund Wunden sind frisch verbunden und abgedeckt. o Bei einer Infektion der Atemwege trägt der Patient einen Mund-Nasenschutz. o Unmittelbar vor dem Transport desinfiziert sich der Patient die Hände.

Therapie- und Sanierung o Nach einer Krankenhausentlassung sind meist keine speziellen Therapiemaßnahmen nötig. o Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder Sanierung soll unter ärztlicher Kontrolle abgeschlossen werden (incl. Kontrollabstriche). o MRSA-Sanierungenwerden empfohlen, sofern der betreffende Patient hierfür geeignet ist und Erfolgsaussichten bestehen. o Entscheidungen und Festlegungen obliegen dem behandelnden Arzt. o Eine antibiotischetherapie ist bei MRSA nur im Falle einer Infektion indiziert.

Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe Bei der Grund- und Behandlungspflege. Vor weiteren Tätigkeiten ausziehen und entsorgen. Danach hygienische Händedesinfektion. Schutzkittel Bei der Grund-und Behandlungspflege, bzw. Kontakt mit Körpersekreten. Verbleibt im Haushalt. Danach hygienische Händedesinfektion. Wechsel täglich, bei Kontamination sofort. Mund-Nasenschutz Beim endotrachealenabsaugen, bei der Mund-und bei der Tracheostomapflege. Vor Ort ausziehen und entsorgen. Danach hygienische Händedesinfektion.

Haushaltmitglieder o Für Haushaltsmitglieder und Besucher ist keine persönliche Schutzkleidung notwendig. o Nach Kontakten mit MRSA-Trägernsollte jedoch eine Händewaschung erfolgen. o Schmutzwäsche und Abfälle wie gewohnt handhaben. o Wäsche möglichst bei 60 C bzw. als Kochwäsche waschen. o Bei Geschirr / Besteck sind keine besonderen notwendig.

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!