PRAKTIKUMSORDNUNG. Der Gesamtzeitraum des Praktikums kann in Teilabschnitte zerlegt werden. Jedes Teilpraktikum muss mindestens 4 Wochen umfassen.



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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Stand: Dezember 2010 Friedrich-Schiller-Universität Jena Studien- und Praktikantenamt Carl-Zeiß-Str. 3 07743 Jena Tel.: 03641/943020 Fax.: 03641/943002 e-mail: F.Weissbrodt@wiwi.uni-jena.de PRAKTIKUMSORDNUNG Allgemeine Informationen Alle Studenten 1 des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science haben entsprechend der Prüfungsordnung ( 4 Abs. 3) und der Studienordnung ( 7) bis zum Abschluss des Studiums im Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte 16 Leistungspunkte zu erwerben. Dieses Basismodul (BW37) umfasst ein Betriebspraktikum, spezielle Veranstaltungen für berufsfeldbezogene Vertiefungen oder eine Mischung der beiden Formen. Das Basismodul umfasst insgesamt 12 Wochen. Dauer des Betriebspraktikums Die Gesamtlänge des Betriebspraktikums umfasst mindestens 8 Wochen. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den Bedingungen des Praktikumsgebers. In dieser Zeit müssen berufliche Tätigkeiten eines Wirtschaftswissenschaftlers oder Wirtschaftsinformatikers in Unternehmen oder Organisationen ausgeübt werden. Darüber verfasst der Student einen Praktikumsbericht. Das komplette Basismodul im Umfang von 12 Wochen kann über ein Betriebspraktikum realisiert werden. Der Gesamtzeitraum des Praktikums kann in Teilabschnitte zerlegt werden. Jedes Teilpraktikum muss mindestens 4 Wochen umfassen. Von den insgesamt 12 Wochen des Basismoduls können maximal 4 Wochen oder 160 Stunden ohne Bericht anerkannt werden, wenn die Zeiten durch Zeugnisse oder Bescheinigungen nachzuweisen sind. Das können z. B. praktische Tätigkeiten in Unternehmen sein, die Ableistung des Grundwehrdienstes, des Zivildienstes, eines freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres, eine abgeschlossene nicht-kaufmännische Ausbildung, der Besuch anderer zusätzlicher Veranstaltungen mit bestandener Prüfung, z. B. PC-Kurse, Sprachkurse, Praktikum im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Archivpraktikum oder auch Tutorentätigkeiten an der Universität. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem nach 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG von 2005) staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung oder in einem kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberuf ersetzt das Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte und somit auch das Betriebspraktikum. Den Nachweis hat der Student durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden zu führen. 1 Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Merkblatt in maskuliner Form angegeben sind, gelten in der gleichen Weise in der femininen Form.

Zeitliche Plazierung Werden Teilpraktika, das gesamte Praktikum oder Veranstaltungen für berufsfeldbezogene Vertiefungen vor Studienantritt absolviert, dann kann ein Antrag auf Anrechnung der Zeiten beim Studien- und Praktikantenamt eingereicht werden (Antrag auf Anerkennung praktikumsäquivalenter Tätigkeiten). Wird das Betriebspraktikum während des Studiums absolviert, dann stehen dafür entweder die vorlesungsfreie Zeit oder ein Praktikumssemester zur Verfügung. Wird das Praktikum für einen längeren Zeitraum (mindestens ab 3 Monate) während der Vorlesungszeit eingeplant, dann sollte wegen einer Beurlaubung entsprechend der Immatrikulationsordnung im Studienund Praktikantenamt nachgefragt werden. Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb Den Studenten sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Führungs- und Leitungsarbeit und das Zusammenspiel der Teilbereiche kennen zu lernen, sich in normale Arbeitsabläufe einzugliedern, mit anderen Mitarbeitern aktiv probierend und leistend zusammenzuarbeiten, betriebliche Aufgabenstellungen z. T. eigenverantwortlich zu bearbeiten und konstruktive Lösungsalternativen darzulegen oder auch sich mit aktuellen Problemen der Arbeits-, Sozialund Tarifpolitik vertraut zu machen. Diese Aufzählung stellt für den Praktikumsgeber keine Vorschrift dar, sondern umfasst nur Vorschläge, da den Praktikumsgebern entsprechend ihrer Bedingungen ein größtmöglicher Spielraum gegeben werden soll. Kann der Praktikumsgeber eine fachlich kompetente Betreuung und Anleitung kaufmännischer Praktikanten gewährleisten, ist er zur Ausbildung geeignet. Falls Unsicherheiten auftreten, ob das Betriebspraktikum fachlich anerkannt werden kann, sollte eine Abstimmung vor Praktikumsbeginn mit dem Studien- und Praktikantenamt erfolgen. Auslandspraktikum Die Bedingungen für ein Inlands- oder Auslandspraktikum sind gleich. Die Studenten werden ermutigt, ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Dauert das Praktikum mindestens 3 Monate und soll in einem EU-Staat durchgeführt werden, kann man Unterstützung vom LEONARDO-Büro Thüringen bekommen. Diese bezieht sich u. a. auf die Förderung und auch Vermittlung von Praktika und komplette Durchführung der Administration (vgl. Hinweise am Praktikumsbrett sowie unter www.leonardopraktika.de). Unterstützung bei der Ausgestaltung von Praktikumsverträgen in englischer, französischer und spanischer Sprache kann durch das Studien- und Praktikantenamt gewährt werden. Organisation einer Praktikumsstelle a) Universitätsvermittlung Informationen über verfügbare Stellen finden die Studenten entweder über die Praktikumsbörse des Alumni-Vereines (www.uni-jena.de/studium) oder über Aushänge im Studien- und Praktikantenamt Alle weiteren Schritte der Bewerbung, wie etwa Terminabsprache für das Vorstellungsgespräch, schriftliche Bewerbung usw., liegen in den Händen des Studenten und des Praktikumsgebers. (vgl. auch Mustervertrag) b) Eigenvermittlung Die Studenten haben auch die Möglichkeit sich selbständig einen Praktikumsbetrieb zu suchen. Eine Zustimmung durch das Studien- und Praktikantenamt ist vorab nicht erforderlich. 2

Praktikanten-Tätigkeiten im Familienbetrieb (elterlichen Betrieb) können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen angerechnet werden. Vom Ausbildungsbetrieb in der Regel erbetene Bewerbungsunterlagen Bewerbungsanschreiben, Lichtbild, tabellarischer Lebenslauf, Studienbescheinigung, evtl. Lohnsteuerkarte, Nachweis der Studienleistungen (Notenausdruck), Belege von bisher abgeleisteten Praktika; Bescheinigung über Absolvierung eines Pflichtpraktikums nach der Prüfungsordnung (wird auf Anfrage vom Studien- und Praktikantenamt ausgestellt) Praktikumsbericht Vom Studenten ist während des Praktikums ein Bericht zu schreiben. (Ein Musterexemplar kann im Studien- und Praktikantenamt eingesehen werden.) - Form Der gesamte Bericht ist mit einem Deckblatt zu versehen, das folgende Angaben enthält: Name, Geburtsdatum, Immatrikulationsnummer, Studienprofil, Ausbildungsfirma mit genauer Anschrift, Praktikumszeit. Dem eigentlichen Text ist ein Inhaltsverzeichnis oder eine Gliederung voranzustellen. Ein Exemplar des Berichtes ist geheftet (Schnellhefter) einzureichen. Wird das Praktikum über mehrere Teilpraktika absolviert, können Teilberichte nach den einzelnen Praktikumsabschnitten eingereicht werden oder ein Bericht nach Absolvierung der gesamten Praktikumsdauer. - Umfang Der Mindestumfang von 15 Seiten (1,5-zeilige Schreibweise, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße : Punktgröße 12) für das Gesamtpraktikum (mindestens 8 Wochen) darf nicht unterschritten werden. - Textteil Der ausformulierte Textteil beinhaltet die Tätigkeiten und Aufgaben, die der Praktikant absolviert hat. Es ist eine kurze Firmendarstellung zu geben (Branche, Produktionsprogramm, Beschäftigte usw.) und die Stellung des Arbeitsplatzes im Betriebsablauf zu charakterisieren; eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten, vermittelten Erkenntnisse und Erfahrungen sowie der persönlichen Eindrücke anzufertigen; die unter (1) und (2) aufgeführten Anforderungen sind natürlich für jede Unternehmung wiederholt zu erfüllen, wenn mehrere Teilpraktika absolviert werden. Fertigt der Student im Praktikum für das Unternehmen Ausarbeitungen an (z. B. Marktanalysen, statistische Untersuchungen, Computerprogramme u. ä.), so kann er sich vom Unternehmen den Seitenumfang der eingereichten Unterlagen bestätigen lassen, wenn diese nicht Bestandteil des Praktikumsberichtes werden dürfen. Dann entfällt die ausführliche Tätigkeitsbeschreibung entsprechend (2). - Bestätigung des Praktikumsberichts Dem Bericht ist ein schriftlicher Nachweis des Unternehmens über die Dauer der Beschäftigung beizufügen. Das kann z. B. die Kopie des Praktikanten-Zeugnisses oder eine Unterschrift unter dem Bericht sein. Dem Praktikanten wird empfohlen, sich von der ausbildenden Unternehmung ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Solche Beurteilungen erweisen sich später bei Bewerbungen als sehr hilfreich. 3

Vorlage des Berichts und Anerkennung des Praktikums Es wird empfohlen, den Praktikumsbericht sofort nach Abschluss des Praktikums, spätestens zum Ende des Studiums mit einem schriftlichen Antrag auf Anerkennung beim Studien- und Praktikantenamt einzureichen. Das eingereichte Exemplar bleibt beim Studien- und Praktikantenamt. Die Bestätigung über ein Teilpraktikum oder einer praktikums-äquivalente Tätigkeit kann nach 4 6 Wochen im Studien- und Praktikantenamt abgeholt werden. Sind die Bedingungen für das Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte erfüllt, veranlasst das Studien- und Praktikantenamt, dass durch das Prüfungsamt die 16 LP in FRIEDOLIN eingetragen werden. Anlagen Vorschlag eines Praktikumsvertrages Antrag zur Anerkennung von Praktikumszeiten (mit Bericht) Antrag zur Anerkennung von praktikums-äquivalenten Tätigkeiten (ohne Bericht) 4

Praktikumsvertrag Zwischen der Praktikumsstelle Name der Einrichtung: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Betreuer/Ansprechpartner: Telefon: Fax: Email: und dem/der Studierenden im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena Frau / Herr: geboren am: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email: wird nachstehender Vertrag geschlossen. in: 1 Art und Dauer des Praktikums (1) Der Vertrag wird für die Zeit vom bis abgeschlossen und umfasst eine Praktikumszeit von. Stunden pro Woche. (2) Das Praktikum ist im Sinne der Prüfungsordnung/Studienordnung im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften ein Pflichtpraktikum (Anlage: Auszug aus der Prüfungsordnung/Studienordnung). (3) Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. (4) Nach Ablauf des Praktikums besteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Ausbildungsoder Beschäftigungsverhältnis. 2 Pflichten der Vertragespartner (1) Die Praktikumsstelle verpflichtet sich, a) im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem/der Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Der/die Studierende erhält Einblicke in verschiedene Bereiche der Organisation, nimmt regelmäßig an Arbeitsabläufen teil und kann ggf. ein eigenes Projekt bzw. eine Aufgabenstellung selbstständig bearbeiten. Der Einsatz wird entsprechend den Gegebenheiten unter Betrachtung der Zielstellung des Praktikums festgelegt. b) den Studierenden/die Studierende durch einen erfahrenen Mitarbeiter der Praktikumsstelle anzuleiten und zu betreuen. Kosten für diese Betreuung werden von der Praktikumsstelle nicht erhoben. c) unmittelbar nach Beendigung des Praktikums dem/der Studierenden einen Nachweis über Art und Dauer des Praktikums sowie über die von ihm/ihr durchgeführten Tätigkeiten auszustellen.

(2) Der/die Studierende verpflichtet sich, a) die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. b) die ihm/ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. c) die geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. d) den Weisungen des Betreuers und sonstiger beauftragter Personen der Praktikumsstelle Folge zu leisten. e) die Praktikumsstelle über kurzfristige Freistellungswünsche (z. B. Teilnehme an Prüfungen) rechtzeitig zu informieren und den Krankheitsfall unverzüglich anzuzeigen. g) zur Verschwiegenheit über alle während des Praktikums erlangten Kenntnisse über Personen, Sachverhalte u. ä. 3 Aufwandsentschädigung Für die Dauer des Praktikums erhält der/die Studierende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von.. / keine Aufwandsentschädigung 1. 4 Unfallversicherungsschutz/Haftpflichtversicherung (1) Der/Die Studierende ist während des Praktikums kraft Gesetz gegen Unfall versichert. Zuständig ist der für die Praktikumsstelle zuständige Unfallversicherungsträger. (2) Der/Die Studierende ist während der Laufzeit des Vertrages durch eine vom Studentenwerk Thüringen abgeschlossene Gruppenhaftpflichtversicherung abgesichert, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der Praktikumsstelle oder eine andere Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz bereits gewährleistet. 5 Auflösung des Vertrages Der Praktikumsvertrag kann aus einem wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. 6 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.., den., den Praktikumsstelle Studierende/r ------------------------------------- 1 Bitte Zutreffendes markieren. 6

Anlage: Auszug aus der Prüfungsordnung/Studienordnung des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prüfungsordnung: 3 Regelstudienzeit, Abs. 2: Lehrangebot und Studienplan sind so gestaltet, dass alle Lehrveranstaltungen, an denen die Studierenden teilzunehmen haben, in der Regelstudienzeit besucht und auch das Praktikum absolviert sowie die Bachelor-Arbeit in der Regelstudienzeit angefertigt werden können. 4 Gliederung des Studiums, Abs. 3: In das Studium mit einbezogen ist das Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte, das ein Betriebspraktikum, spezielle Veranstaltungen für berufsfeldbezogene Vertiefungen oder eine Mischung der beiden Formen umfasst. Näheres regeln die Studienordnung und die Modulbeschreibung für das Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte. Studienordnung: 4 Ziel des Studiums, Abs. 5: Im Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte werden ein Betriebspraktikum und/oder spezielle Veranstaltungen für berufsfeldbezogene Vertiefungen absolviert. 6 Umfang und Inhalte des Studiums, Abs. 5: Darüber hinaus sind im Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte ein Betriebspraktikum und/oder spezielle Veranstaltungen für berufsfeldbezogene Vertiefungen gemäß 7 dieser Studienordnung erfolgreich zu absolvieren (16 LP). 7 Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte, Abs. 1 und 2: Das Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte (16 LP) umfasst ein Betriebspraktikum, spezielle Veranstaltungen für berufsfeldbezogene Vertiefungen oder eine Mischung der beiden Formen mit der erforderlichen Punktzahl. Es dient dazu, vor Eintritt in das Berufsleben oder weiterführende Bildungsabschnitte berufspraktische und damit auf ein angestrebtes Tätigkeitsfeld hin orientierende wirtschaftswissenschaftlich relevanten Erfahrungen zu sammeln. Näheres regelt die Modulbeschreibung für das Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte. Ein Nachweis des absolvierten Praktikums ist in Form eines Praktikumsberichts zu erbringen, welcher zusammen mit einem unterschriebenen Nachweis des Unternehmens über die Dauer der Beschäftigung im Studien- und Praktikantenamt der Fakultät zur Anerkennung einzureichen ist. Friedrich-Schiller-Universität Jena Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studien- und Praktikantenamt Dr. Frauke Weißbrodt Carl-Zeiß-Str. 3 07743 Jena Tel: 03641-943020 Fax: 03641-943002 Email: F.Weissbrodt@wiwi.uni-jena.de 7

Friedrich-Schiller-Universität Jena Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studien- und Praktikantenamt Antrag zur Anrechnung eines Praktikumsabschnittes (mit Abgabe des Praktikumsberichtes) Name: Vorname: Geb.-Datum: Studienprofil: Matrikelnummer: Firma/Adresse: Familienbetrieb 1) eigene Gewerbeausübung 1) Zeitraum: ja nein ja nein Aufgabengebiete: Datum Unterschrift des Studenten 1) Zutreffendes ankreuzen 8

Friedrich-Schiller-Universität Jena Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studien- und Praktikantenamt Antrag zur Anrechnung von praktikums-äquivalenten Tätigkeiten auf den Gesamtzeitraum des Praktikums Name: Vorname: Geb.-Datum: Studienprofil: Matrikelnummer: Praktikums-äquivalente Tätigkeiten: a) Berufsausbildung zum b) Tätigkeit/Einsatz als Adresse der Firma: Familienbetrieb 1) eigene Gewerbeausübung 1) ja nein ja nein Zeitraum: Zur Bestätigung wurden folgende Unterlagen im Original vorgelegt: Datum Unterschrift des Studenten 1) Zutreffendes ankreuzen 9