Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017



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Transkript:

Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017

Strategiebericht 2014 2017 Bericht der Bundesregierung gemäß 14 BHG 2013 Wien, April 2013

Strategiebericht 1.ÜberblicküberdenBundesfinanzrahmen20142017 5 2.BudgetundwirtschaftspolitischeZielsetzungen 7 3.DieneuewirtschaftspolitischeSteuerungderEU 11 4.Wirtschaftsentwicklung 16 5.EntwicklungderAuszahlungsobergrenzen 18 Untergliederung01Präsidentschaftskanzlei 24 Untergliederung02Bundesgesetzgebung 26 Untergliederung03Verfassungsgerichtshof 28 Untergliederung04Verwaltungsgerichtshof 30 Untergliederung05Volksanwaltschaft 31 Untergliederung06Rechnungshof 33 Untergliederung10Bundeskanzleramt 35 Untergliederung11Inneres 39 Untergliederung12Äußeres 41 Untergliederung13Justiz 43 Untergliederung14MilitärischeAngelegenheitenundSport 45 Untergliederung15Finanzverwaltung 47 Untergliederung16ÖffentlicheAbgaben 49 Untergliederung20Arbeit 50 Untergliederung21SozialesundKonsumentenschutz 52 Untergliederung22Pensionsversicherung 54 3

Strategiebericht Untergliederung23PensionenBeamtinnenundBeamte 56 Untergliederung24Gesundheit 58 Untergliederung25FamilieundJugend 60 Untergliederung30Unterricht,KunstundKultur 62 Untergliederung31WissenschaftundForschung 64 Untergliederung33Wirtschaft(Forschung) 66 Untergliederung34Verkehr,InnovationundTechnologie(Forschung) 68 Untergliederung40Wirtschaft 70 Untergliederung41Verkehr,InnovationundTechnologie 72 Untergliederung42Land,ForstundWasserwirtschaft 74 Untergliederung43Umwelt 76 Untergliederung44Finanzausgleich 78 Untergliederung45Bundesvermögen 80 Untergliederung46Finanzmarktstabilität 82 Untergliederung51Kassenverwaltung 84 Untergliederung58Finanzierungen,Währungstauschverträge 86 6.EntwicklungderEinzahlungen 88 7.ParameterbeidenvariablenAuszahlungsbereichen 89 8.MittelfristigePerspektivenderöffentlichenHaushalte 92 9.Personalplan 97 10.Budget2012:VorläufigerErfolg 99 4

Strategiebericht 1.ÜberblicküberdenBundesfinanzrahmen20142017 Tabelle1:Bundesfinanzrahmen20142017:ZahlenimÜberblick inmio. vorl.erfolg 2012 BVA 2013 2014 2015 2016 2017 Auszahlungsobergrenzengem.G 72.880,7 75.005,8 74.339,4 73.930,3 76.512,2 78.584,4 davon R0,1RechtundSicherheit 7.943,9 8.091,7 7.978,7 7.827,1 7.978,2 8.133,2 R2Arbeit,Soziales,GesundheitundFamilie 35.131,9 35.458,8 36.320,2 36.783,4 37.869,2 38.983,9 R3Bildung,Forschung,KunstundKultur 12.580,7 13.028,9 12.935,7 12.989,1 13.175,2 13.328,9 R4Wirtschaft,InfrastrukturundUmwelt 10.271,7 11.580,9 8.908,9 8.154,9 8.366,1 9.014,9 R5KassaundZinsen 6.952,6 6.845,5 8.195,9 8.175,7 9.123,4 9.123,4 Einzahlungen 65.931,1 68.678,4 70.614,0 72.655,0 75.964,0 78.791,6 Saldo(administrativ) 6.949,6 6.327,4 3.725,3 1.275,2 548,2 207,3 Kennzahlenin%desBIP Saldo(administrativ) 2,2 2,0 1,1 0,4 0,2 0,1 MaastrichtDefizitdesBundes 1) 2,6 1,9 1,3 0,6 0,2 0,0 MaastrichtDefizitdesStaates 1) 2,5 2,3 1,5 0,6 0,0 0,2 StrukturellesDefizitdesBundes 1) 1,2 1,5 1,1 0,6 0,4 0,35 StrukturellesDefizitdesStaates 1) 1,4 1,8 1,3 0,8 0,5 0,45 ÖffentlicheVerschuldung 1) 73,4 73,6 73,0 71,3 69,3 67,0 1)BundesministeriumfürFinanzen DieErreichungderStabilitätderöffentlichenFinanzenhatinderösterreichischenBudgetpolitikderzeitoberste Priorität.Bereits2011erfüllteÖsterreichdas3ProzentMaastrichtKriteriumunddamitzweiJahrefrüher,alses imeuropäischendefizitverfahrenausdemjahr2009gefordertwurde.2012spiegeltsichdiewachstumsfreund lichekonsolidierungspolitikderbundesregierungwider:sowohldasmaastrichtdefizitinrelationzumbipals auchdieschuldenquotesinddeutlichniedrigeralsgeplant.auchimjahr2013wirddiebundesregierungan ihremkursfesthalten.dasgesamtstaatlichemaastrichtdefizitwirdauf2,3%desbipzurückgehen.dieerfolg reichekonsolidierungsstrategiehatdasvertrauenvonfinanzanlegernundinvestorenindieschuldentragfä higkeitderösterreichischenvolkswirtschaftgestärktunddamiteinenwichtigenbeitragdazugeleistet,dassdas WirtschaftswachstumsichauchineinemschwierigenUmfeldrobustzeigtunddassÖsterreichimVergleichzu anderenländernheutedeutlichbesserdasteht. 5

Strategiebericht Für2016isteinweitgehendausgeglichenesBudgetgeplant.2017sollesadministrativalsauchbeimMaastricht SaldoeinengeringenÜberschussgeben.DieSchuldenquotesollbis2017auf67,0%desBIPundindenFolge jahrenauf60%gesenktwerden. DieBudgetpolitikderBundesregierungverfolgtdabeizweiZiele,diebeideunverzichtbarfürnachhaltigsolide öffentlichefinanzensind: StrukturelleKonsolidierungderöffentlichenFinanzendurchReformen Dauerhaft höheres Wirtschaftswachstum mit höherer Beschäftigung durch gezielte Offensivmaßnahmen undstärkungdeswachstumspotentialssowiesicherungdeswirtschaftsstandortesösterreichdurchwett bewerbsfähigemaßnahmen. Bund,LänderundGemeindenstehendabeigemeinsaminderPflicht,dieöffentlichenHaushaltestrukturellzu konsolidierenunddieungleichgewichtezwischendenauszahlungenundeinzahlungendauerhaftzubeseiti gen. UmdienachhaltigeKonsolidierungderöffentlichenHaushalteinÖsterreichunddasNulldefizit2016nachhal tigabzusichern,hatsichdiebundesregierungentschieden,dengeltendenreformpfad,derbereitsfürdiejahre 20132016 beschlossen ist, beizubehalten und auch im Jahr 2017 konsequent fortzusetzen. Die Auszahlungs obergrenzendesgeltendenbundesfinanzrahmens20132016werdenumdasjahr2017ergänzt.abgesehenvon AnpassungenaufgrundvonInflationundgesetzlichenVerpflichtungenkommtes2017zukeinenAusweitun gen.ebensowerdendieeinzahlungenfürdasjahr2017fortgeschrieben. MitdiesemFinanzrahmenwerdensowohlderinnerösterreichischeStabilitätspaktalsauchdieBestimmungen des Sixpacks unddes VertragsüberStabilität,KoordinierungundSteuerunginderWirtschaftsundWäh rungsunion (VSKS)erfüllt. 6

Strategiebericht 2.BudgetundwirtschaftspolitischeZielsetzungen ZentraleAufgabeeinerverantwortungsvollenBudgetpolitikistdienachhaltigeKonsolidierungderöffentlichen Haushalte. Hierbei geht es um weit mehr als die Erfüllung nationaler und europäischer Vorgaben. Nur mit tragfähigenöffentlichenhaushaltenistdieherausforderungderspannungeninderwährungsunion,derin ternational schwächeren Wachstumsaussichten, aber auch der demographischen Entwicklung zu meistern. StabilitätsorientierungsowieWachstumsundBeschäftigungsstärkungsinddeshalbunabdingbar. MitdemStabilisierungsundWachstumspaket2012hatdieBundesregierungimFrühjahr2012einmehrjähri gesbudgetpolitischesprogrammbeschlossen,mitdemdiebudgetpolitischenhandlungsspielräumezurbewäl tigung der zentralen Zukunftsaufgaben zurückgewonnen werden können. Dabei werden drei Schwerpunkte gesetzt: StrengeBudgetdisziplindurcheineFortsetzungderKonsolidierungderöffentlichenFinanzen, Strukturreformenidentifizierenundumsetzen, Offensivprogrammeinitiierenundfortführen. DieBundesregierunghatsichzumZielgesetzt,bis2016einenweitgehendausgeglichenenHaushaltund2017 einenüberschusszuerreichen,dasstrukturelledefizitbis2017imeinklangmitdenneuenbestimmungendes Sixpacks und des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts und Wäh rungsunion (VSKS)aufgesamtstaatlich0,45%desBIPzureduzierensowiedielangfristigeNachhaltigkeitzu sichernunddieschuldenquotebis2017auf67,0%desbipzurückzuführen. MehrereReformentragenzurErreichungdieserZieleundzurnachhaltigenSanierungderöffentlichenFinan zenbei: SchonmitdemBudget2011wurdeeinBündelanKonsolidierungsmaßnahmeninHöhevon13,6Mrd. (20112014)beschlossen(Budgetbegleitgesetz2011) 1 undkonsequentumgesetzt. ImFrühjahr2012wurdemitdemStabilisierungspaket2012einzusätzlichesKonsolidierungsundWachs tumsprogramm im Ausmaß von 27,8 Mrd. (20122016) mit Reformen in den Bereichen Pensionen, Ge sundheit,förderungenundverwaltungsowiemitsozialgerechteneinzahlungsseitigenmaßnahmenund derschließungvonsteuerlückenbeschlossen.dergroßteildiesermaßnahmenwurdebereits2012imnati onalratbeschlossen. 2 2013wurdedasSteuerabkommenmitLichtensteinunterzeichnetundineinerGruppe vonelfeumitgliedstaatenwurdedieeinführungeinerfinanztransaktionssteuerbeschlossen. Durch die Einführung der Schuldenbremse 3 und des neuen Österreichischen Stabilitätspaktes wurde der nationalefiskalrahmenweiterverbessert,dasmittelfristigebudgetzielgesetzlichverankertunddieneuen EUBestimmungenumgesetzt. 1BGBlNr.I111/2010 2BGBlINr.22/2012undBGBlINr.35/2012 3BGBlINr.150/2011 7

Strategiebericht Über den neuen Österreichischen Stabilitätspakt, der sämtliche Elemente der reformierten EU HaushaltsüberwachungauchaufLänderundGemeindeebeneüberträgt,werdendieLänderundGemein dennocheffizienterindenkonsolidierungsprozesseingebundenunddienachhaltigkeitderöffentlichen FinanzenaufallenRegierungsebenengewährleistet. Mit der wirkungsorientierten Haushaltsführung im Rahmen der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsre form,dieimbudget2013erstmalszumtragenkommt,istdiegrundlagefüreinekontinuierlichesteige rungdereffektivitätundeffizienzdereingesetztenmittelgeschaffen. Um Wirtschaftswachstum sowie Beschäftigung zu fördern und gleichzeitig die soziale Balance zu erhalten, konsolidiertdiebundesregierungmitaugenmaßundinvestiertzusätzlichinbildung,universitäten,forschung &Entwicklung,WirtschaftsstandortundInfrastruktur. DiestraffeUmsetzungderHaushaltsrechtsreformdesBundesinihrenzweiSchritten(2009und2013)hatbe reits mit ihren Hauptelementen wie dem bindenden mehrjährigen Finanzrahmen, dem neuen Rücklagenre gime,demdoppischenrechnungsundveranschlagungswesensowiederwirkungsorientierungdengrund steinfürdielangfristigenachhaltigkeitderöffentlichenhaushalteinösterreichgelegt.mitdembundesvoran schlag2013wurdenerstmalseinergebnishaushaltundeinfinanzierungshaushaltbudgetiert.diebudgetsteue rung erfolgt mit zwei Perspektiven, sowohl über den periodengerechten Ressourcenverbrauch der Ergebnis rechnunginklusivenichtfinanzierungswirksameraufwendungen(rückstellungen,abschreibungen,wertbe richtigungen) als auch über die in der Finanzierungsrechnung abgebildeten Zahlungsströme. Einige Länder orientierenihrebudgetierungbereitsimeinklangmitderhaushaltsrechtsreformdesbundesneu.zielist,dass alleösterreichischengebietskörperschafteneinhaushaltswesenbasierendaufdengrundsätzendervergleich barkeitundeinheitlichkeitaufweisen. Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen Österreichs wird über die rasche Implementierung der gesamt staatlichen Schuldenbremse abgesichert. Mit diesem Konzept wird der strukturelle Budgetsaldo zur neuen Zielgröße der Wirtschaftspolitik. Beim strukturellen Defizit werden die Auswirkungen der konjunkturellen SchwankungenaufdasBudgetundEinmaleffekteherausgerechnet.BeiAbweichungensindzudemraschgrei fendekorrekturmechanismenvorgesehen.dabeiwerdenabweichungenaufeinemkontrollkontoerfasstund müssenbeiüberschreiteneinesschwellenwerteskonjunkturgerechtzurückgeführtwerden.durchdiesenan satz wird gewährleistet, dass die Schuldenquote in konjunkturellen Aufschwungsphasen abgebaut und die stabilisierende Funktion öffentlicher Finanzen im Konjunkturabschwung gewahrt wird. Die Schuldenbremse entsprichtmiteinemvorgeschriebenenstrukturellendefizitdesbundesvonmaximal0,35%desbipimjahr 2017einerambitioniertenUmsetzungderVorgabendeseuropäischenFiskalpakts.Ab2017giltfürLänderund GemeindenderHaushaltalsstrukturellausgeglichen,wennderenstrukturellerSaldoinsgesamt0,1%desBIP nicht unterschreitet. Dies wurde im neuen Österreichischen Stabilitätspakt festgeschrieben. Für den Gesamt staatdarfdaherderstrukturellesaldonichtschlechterseinals0,45%desbip. DerneueÖsterreichischeStabilitätspaktwurdeam9.Mai2012vondenFinanzausgleichspartnernunterzeich netundtratrückwirkendmit1.jänner2012inkraft. 4 ErsichertdieUmsetzungdesneuenKonsolidierungspfa 4BGBlINr.30/2013 8

Strategiebericht desunddamitdieerreichungeinesstrukturellausgeglichenenhaushaltesbereitsimjahr2016.derösterrei chischestabilitätspaktistinsbesondereauchankerfürdieumsetzungder Schuldenbremse fürbund,länder undgemeinden. ImJänner2013wurdevomMinisterrateineVereinbarungzwischendemBund,denLändernunddenGemein den über eine risikoaverse Finanzgebarung beschlossen und dem Nationalrat zu weiteren Beschlussfassung zugeleitet.dievereinbarungenthältbestimmungenüberdierisikoaverseausrichtungderfinanzgebarungder Gebietskörperschaften,SanktionenfürdenFall,dassvondenVertragspartnernspekulativeTransaktionengetä tigtwerden,dieimwiderspruchzudieservereinbarungstehenunddieverpflichtung,dieregelungenauch diegemeindenzuüberbindensowieentsprechenderegelungenfürdiesozialversicherungundfürdiesonsti gendengebietskörperschaftenzuzuordnendenausgegliedertenrechtsträgerdessektorsstaatzutreffen. DieStrukturreformenindenBereichenPensionen,Gesundheit,öffentlicheVerwaltungundFörderungenwer denkonsequentumgesetzt.insbesonderegiltes,dieauszahlungsdynamikenindenbereichenpensions,ge sundheitsundalterspflege,welchekünftigdurchdiealterungderbevölkerungzuerwartensind,einzubrem sen.ausdiesemgrundwerdeneinhohesbeschäftigungsniveauältererarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer sowie die rasche Annäherung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzlich vorgegebene und damit einegeringereanzahlanfrühpensionierungenundinvaliditätspensionenmitnachdruckverfolgt.nebeneiner ReihevonMaßnahmenderletztenJahrewurdeauchimStabilisierungspaketvomFrühjahr2012einbesonderes AugenmerkaufdieseAspektegelegt.DiesumfasstunteranderemdieAnhebungderAnspruchsvoraussetzun genundabschlägeinderkorridorpensionunddervorzeitigenalterspensionbeilangerversicherungsdauer oderdieschrittweiseanhebungdeslebensalters,abwelchemdertätigkeitsschutzgreiftunddamiteinüber trittindieinvaliditätspensionmöglichwird.dadurchwirdderbudgetärendynamiksowohlüberdieauszah lungsseitealsauchdurchdashöherewachstumspotenzialgegengesteuert.budgetentlastendwirkenauchdie moderatepensionsanpassung2013unddiefür2014um0,8prozentpunkteunterdemanpassungsfaktorfixierte Pensionserhöhung. ImGesundheitsbereichwirdeinKostendämpfungspfadumgesetzt,welcherdieAuszahlungssteigerungenjähr lichbegrenzensoll.bis2016wirddasjährlichewachstumdergesundheitsauszahlungenandasdurchschnittli chenominellebipwachstumherangeführt.ab2016sollendiegesundheitsausgabennichtstärkersteigenals dasnominellebruttoinlandsprodukt.kernderreformistdieeinrichtungeinerpartnerschaftlichenzielsteue rungzwischenbund,ländernundsozialversicherung.organisationundsteuerungsmechanismenaufbundes und Landesebene werden nach dem Prinzip der Wirkungsorientierung weiterentwickelt; zwischen den ver schiedenen Sektoren des Gesundheitswesens, insbesondere zwischen niedergelassenem Versorgungsbereich unddenkrankenanstalten,wirddieabstimmungverbessert.versorgungsalsauchfinanzzielewerdenfestge legt,gleichzeitigwirdeinmonitoringeingeführt,umdieerreichungderzielemessbarzumachen. Der restriktiven Personalpolitik kommt angesichts des großen Gewichts des Personalaufwandes im Budget besonderebedeutungzu.zwischen2012und2017kommteszueinereinsparungvonüber4.000planstellenim Bund.Bis2014giltgrundsätzlicheinAufnahmestopp;indenJahren2015und2016wirdnurdieHälftederPen sionierungennachbesetzt.vondenpersonalkürzungenausgenommensindlehrerinnenundlehrer,exekutive, Justizwache, Gerichtsbarkeit und Finanzpolizei. Im Jahr 2013 gibt es eine NullLohnrunde, 2014 wird es nur 9

Strategiebericht einemoderategehaltsanpassunggeben.zursteigerungdereffizienzstaatlichenhandelnswerdenorganisati onstrukturengestrafftundineinervielzahlvonverwaltungsbereicheneinsparungendurchgeführt. EinenwesentlichenBeitragzurKonsolidierungdesBundeshaushaltesleistetderAbbauvonFörderungen.Die sewerdenindenkommenjahrendeutlichverringert.durchdiedurchforstungdesförderdschungelsmithilfe dertransparenzdatenbanksollendoppelunddreifachförderungengestrichenwerden.zusätzlicheeffizienz steigerungen sollen durch eine strikte Kontrolle steuerlicher Begünstigungen von Forschung und durch das StreichenvonunternehmensbezogenenArbeitsmarktförderungenerzieltwerden.FürFörderungensollenMin deststandardsformuliertwerden.ebensogilt,dassförderungenstärkerwirkungsundzielorientiertauszurich tensind.imbereichderösterreichischenbundesbahnensteigtderzuschussbedarfwenigerstark. Auch auf der Einzahlungsseite werden die Standortqualität Österreichs und die Kaufkraft abgesichert. Der SchwerpunktliegtaufderVerbreiterungderBemessungsgrundlagenimBereichAbgabenundSteuern,indem u.a.schlupflöchergeschlossenwurden.diesemaßnahmentreffeningroßemausmaßjenegruppen,dieauf grundihreshöhereneinkommenseinenentsprechendenanteilleistenkönnen.einehöheresteuergerechtigkeit unddiestärkungderlenkungswirkungtragendazubei,dieakzeptanzdessteuersystemszuverbessern.mit der Schweiz und mit Lichtenstein wurden erfolgreich Steuerabkommen abgeschlossen. Die Einführung einer gemeinsamenfinanztransaktionssteuerineinerkerngruppevonelfeustaaten,darunterösterreich,wurde ebenfallsaufdenweggebracht.desweiterenwurderückwirkendab1.jänner2013diesteuerlichependlerin nenförderungausgeweitetmitdemziel,einerseitsdiegestiegenenausgabenderpendlerinnenundpendlerin einemangemessenenausmaßzuberücksichtigen,andererseitsanreizefürdiestärkerebenützungöffentlicher Verkehrsmittel zu setzen, indem die Steuerfreiheit eines von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlten JobticketsauchfürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerohneAnspruchaufeinPendlerpauschaleeingeführt wurden. DievonderBundesregierungumgesetztenMaßnahmenführenzurnachhaltigenKonsolidierungderöffentli chenhaushalte.zielistes,bis2016einenausgeglichenenstaatshaushaltzuerreichen.2017sollesbeimgesamt staatlichen MaastrichtSaldo einen Überschuss geben. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit wird bis 2016 aufrund0,5%desbipund2017auf0,45%zurückgeführt.deröffentlicheschuldenstandinrelationzumbip wird bis2017 auf67,0%sinken. Mit dieser budgetpolitischen Ausrichtung wird Österreich die europäischen unddiebudgetpolitischenvorgabengemäßinnerösterreichischemstabilitätspakterfüllen. 10

Strategiebericht 3.DieneuewirtschaftspolitischeSteuerungderEU Basierend auf den Erfahrungen aus der Wirtschafts und Finanzmarktkrise wurde die wirtschaftspolitische Governance der EU bzw. der Eurozone während der vergangenen Jahre grundlegend überarbeitet. Eröffnet wurdediediskussionübereinereformdereuropäischensteuerungsarchitekturdurchdiestaatsundregie rungschefsimrahmendeseuropäischenratesimmärz2010.kernstückderneuensteuerungsarchitekturist dasam13.12.2011inkraftgetretene Sixpack,einPaketbestehendaussechsRechtstextenmitdeneneiner seits der Stabilitäts und Wachstumspakt (SWP) bedeutend gestärkt, andererseits ein neues Verfahren zur ÜberwachungmakroökonomischerUngleichgewichtegeschaffenwurde.AlsErgänzungzumSixpackhatdie EuropäischeKommissionEndedesJahres2011zweiweitereLegislativvorschlägezurStärkungderhaushalts politischen Überwachung vorgelegt. Der Fokus der beiden Rechtstexte liegt einerseits auf der Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung, andererseits auf einer verstärkten Überwachung von Mitgliedstaaten (MS)derEurozonemitfinanziellenProblemen.NachdemdasEuropäischeParlamentdenbeidenRechtstexten imrahmendesordentlichengesetzgebungsverfahrensam12.märz2013zugestimmthat,solldassogenannte Twopack nochimjahr2013inkrafttreten.derfokusderbeidenverordnungenliegteinerseitsaufderinten sivierung der haushaltspolitischen Überwachung, andererseits auf einer verstärkten Überwachung von Mit gliedstaatendereurozonemitfinanziellenproblemen.alsergänzungzuebengenanntenreformenistmit1. Jänner2013derVertragüberStabilität,KoordinierungundSteuerunginderWirtschaftsundWährungsunion (VSKS),kurz Fiskalpakt,inKraftgetreten.NebendenMitgliedstaatenderEurozonenehmen,mitAusnahme vongroßbritannienunddietschechischerepublik,auchdienichteuroländerandiesemvölkerrechtlichen Vertragteil. 3.1DasSixpack DieReformderhaushaltspolitischenÜberwachungumfasstvierRechtsakteundbasiertaufeinemDreisäulen konzept:i)bessereexantekoordinierungdernationalenhaushaltspolitikenundverstärkteberücksichtigung vonschuldenquoten,ii)neue,abgestuftedurchsetzungsmechanismenfürmitgliedsstaatendereurozoneund iii)ergänzungdesswpdurchmindestanforderungenannationalehaushaltsrahmen.ergänztwirddiehaus haltspolitische Koordinierung durch zwei Verordnungstexte, mittels derer der Aufbau makroökonomischer Ungleichgewichte verhindert, bzw. bestehende Ungleichgewichte abgebaut werden sollen. Das Sixpack, in Kraftseit13.Dezember2011,wurdeerstmals,unterBerücksichtigungjeweiligerÜbergangsfristen,indenStabi litätsundkonvergenzprogrammen2012berücksichtigt. i)zieldespräventivenarmsdesswpistes,diemitgliedsstaatenbeiderverfolgungeinernachhaltigenfiskal politikzuunterstützen.imzentrumdespräventivenarmsstehtdiejährlicheerstellungvonstabilitätsund Konvergenzprogrammen,welchedenPfadzurErreichungdermittelfristigenHaushaltsziele(MTO)darstellen sollen. In der Vergangenheit hat sich allerdings gezeigt, dass die Konvergenz in Richtung der MTO in einer ReihevonMitgliedsstaatennurinunbefriedigendemAusmaßerfolgtist.BesondersinZeitengünstigerKon junkturwurdediehaushaltskonsolidierungvernachlässigt.vordiesemhintergrundwirddasmtoumeine sogenannteausgabenregelergänzt.dasjährlichewachstumöffentlicherprimärausgabendarfdiemittelfristige Potentialwachstumsrategrundsätzlichnichtübersteigenesseidenn,dasMTOwurdebereitsmehralserreicht oder die den Schwellenwert übersteigenden Ausgaben werden durch diskretionäre einnahmenseitige Maß nahmenkompensiert.beinichteinhaltungdervorgabenkanneinewarnungdurchdieeuropäischekommis 11

Strategiebericht sion bzw. eine Ratsempfehlung zur Setzung korrektiver Maßnahmen erfolgen. Für Länder des Euro Wäh rungsgebietssindzusätzlichedurchsetzungsmaßnahmenvorgesehen,dieineinemeigenenvovorschlagge regeltwerden. ii) Durch die Reform des korrektiven Arms des SWP soll eine rasche Beseitigung übermäßiger Defizite und Verschuldungsquotensichergestelltwerden.AlsSchwellenwertewurdenfürdasHaushaltsdefizit3%desBIP undfürdiegesamtschulden60%desbipbzw.einehinreichendeannäherungdaranfestgelegt.beiüberschrei ten der Schwellenwerte wird ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (ÜDVerfahren) eröffnet. Bis datowurdejedochnochkeinverfahrenbasierendaufdemschuldenkriteriumeingeleitet.daskernelementder ReformderVO1467/97istdaherdieOperationalisierungderSchuldenregelmittelsderEinführungeinerZah lenregel:beieinerschuldenquotevonmehrals60%musssichderabstandzumreferenzwert(d.h.60%des BIP)überdieletztendreiJahrejährlichimDurchschnittum1/20verringern.NebenderBeschleunigungvon Verfahrensschritten sind für die Mitgliedsstaaten des EuroWährungsgebiets letztendlich auch schneller grei fende finanzielle Sanktionen vorgesehen. Für das Inkrafttreten der Schuldenregel ist eine Übergangsperiode vondreijahrennachbeendigunglaufenderüdverfahrenvorgesehen. iii)diereformdesswpwirddurcheineverordnungüberdiewirksamedurchsetzungderhaushaltpolitischen ÜberwachungimEuroraumergänzt.DemnachkönnenMitgliedsstaatenderEurozonekünftigbereitsimprä ventivenarmbeiverfehlungenbezüglichderanpassungandasmtobzw.derausgabenregelmiteinerver zinslicheneinlageinhöhevon0,2%desbipbestraftwerden.imkorrektivenarmkannbereitsbeifeststellung einesübermäßigendefizitseineunverzinslicheeinlageinhöhevon0,2%desbipverlangtwerden.fürden Fall dass ein Mitgliedsstaat weiteren Ratsempfehlungen zur Beseitigung des Defizits nicht nachkommt, wird dieseeinlageineinestrafzahlungumgewandelt.fürdieentscheidungüberdieverhängungvonsanktionenist künftigein umgekehrtesmehrheitsverfahren vorgesehen,d.h.einesanktiongiltalsangenommen,wennder RatnichtinnerhalbvonzehnTagenmitqualifizierterMehrheitdagegenstimmt.Neueingeführtwirdaußer demeinestrafzahlunginhöhevon0,2%desbipfürdiemanipulationvonstatistiken. iv) Als Ergänzung zum SWP und zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Qualität der nationalen haus haltspolitischenrahmenumfasst,daslegislativpaketeinerichtlinieüberdieanforderungenandiehaushalts politischen Rahmen der Mitgliedsstaaten. Der nationale haushaltspolitische Rahmen ist die Gesamtheit aller, insbesondererechtlicher,faktoren,diediegrundlagefürdienationalehaushaltsführungbilden,d.h.dielän derspezifischen institutionellen Gegebenheiten, die die Gestaltung der Haushaltspolitik auf nationaler Ebene bestimmen.dazuzähleninsbesonderediesystemedervolkswirtschaftlichengesamtrechnungen,sowiestatis tikenundprognosepraktiken.zielistdiebereitstellungqualitativhochwertigerdatenundprognosen,sowie die Verbesserung der Budgetdisziplin von Ländern und Gemeinden. Zusätzlich müssen die Mitgliedstaaten numerischehaushaltsregelneinführen.diesemüsseneinerseitsdieeinhaltungderhaushaltszieleaufunions ebenesicherstellen,andererseitsdieeinführungeinesmehrjährigenfinanzplanungshorizontsunterstützen.in Österreich wurde die Richtlinie im Wesentlichen durch den Österreichischen Stabilitätspakt 2012 umgesetzt. Dieseristrückwirkendmit1.Jänner2012inKraftgetreten.DieAnforderungenbetreffenddieDatenübermitt lungundbereitstellungwerdenderzeitimrahmeneinertaskforcegeklärt.dieergebnissedertaskforce werdeninösterreichimrahmeneinernovellierungdergebarungsstatistikverordnungumgesetztwerden. 12

Strategiebericht v)einneuerbestandteilderwirtschaftspolitischensteuerungistdieverordnungzurvermeidungundkorrek tur makroökonomischer Ungleichgewichte. Die präventive Komponente des neuen Überwachungsrahmens umfasst einen Indikatoren basierten Warnmechanismus, sowie bei Verdacht des Bestehens übermäßiger Un gleichgewichte eine eingehende Tiefenanalyse. Bestätigt die Analyse das Bestehen signifikanter Ungleichge wichte, so wird ähnlich zum SWP ein Verfahren wegen übermäßiger Ungleichgewichte eingeleitet. Für Mit gliedstaaten des EuroWährungsgebiets sind finanzielle Sanktionen vorgesehen. Der präventive Arm dieses Verfahrenswurde2012erstmalsangewendet.NacheingehendenTiefenanalysenbeimehrerenMitgliedstaaten wurdenletztendlichjedochkeinekorrektivenverfahreneröffnet. vi) Die Verordnung über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Un gleichgewichte im Euroraum sieht vor, dass bei Missachtung von Ratsempfehlungen finanzielle Sanktionen verhängtwerdenkönnen.zunächstinformeinerunverzinslicheneinlage,beiwiederholtermissachtungder RatsempfehlungenalsjährlicheStrafzahlunginHöhevon0,1%desBIP.DieStrafzahlungistsolangezuent richten, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen getroffen bzw. implementiert wurden. Für die Ent scheidungüberdieverhängungvonsanktionenwirdauchhierdasumgekehrtemehrheitsverfahrenzuran wendungkommen. 3.2Twopack ImRahmendesEuropäischenRatesam26.Oktober2011einigtensichdieStaatsundRegierungschefsderEu rozoneaufeinenweiterenausbauderwirtschaftspolitischenkoordinierung(nationalehaushaltsprozesse)und Überwachung(verstärkteÜberwachungvonProblemländern)inderEurozone.Am23.November2011hatdie EuropäischeKommissionunterGebrauchihresInitiativrechtszweiLegislativvorschlägevorgelegt,dassoge nannte Twopack.Am21.Februar2012beschlossderECOFINRatseineallgemeineAusrichtungzudenbei denrechtstexten,am14.mai2012legtesichdereconausschussdeseuropäischenparlaments(ep)aufseine Positionfest,dieletztlicham13.Juni2012durchdasPlenumdesEPbestätigtwurde.NachintensivenTrilog GesprächenhatdasEPam12.März2013inersterLesungdasTwopackbestätigt,dasnunnochimJahr2013in Krafttretensoll. i)verordnungübergemeinsamebestimmungenfürdieüberwachungundbewertungderübersichtenüberdie gesamtstaatlichehaushaltsplanungundfürdiegewährleistungderkorrekturübermäßigerdefizitedermit gliedstaatenimeurowährungsgebiet: KünftigisteineinheitlicherZeitrahmenfürdieHaushaltederMitgliedstaatenvorgesehen.MittelfristigeFiskal rahmenundstabilitätsprogrammesollenbis30.april,gesamtstaatlichehaushaltsplänebis15.oktoberunddie beschlossenenhaushaltebis31.dezemberübermitteltwerden.numerischefiskalregelnmüssenimplementiert undvoneinemunabhängigen Fiskalrat kontrolliertwerden.diehaushaltsplänemüssendetaillierteinforma tionen zu Staatsausgaben und einnahmen beinhalten. Innerhalb einer gewissen Frist gibt die Europäische KommissioneineStellungnahmezudenHaushaltsplänenab.ImFallesignifikanterVerstößegegendenSWP kann die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Haushaltspläne einfordern. Mitgliedstaaten in ei nemüdverfahrenmüssendereuropäischenkommissionunddemwirtschaftsundfinanzausschussregel mäßig Berichte über ihren Budgetvollzug, korrektive Maßnahmen, Einnahmen und Ausgabenziele sowie MaßnahmenzurZielerreichungvorlegen.DieseBerichtewerdenvonderEuropäischenKommissionimRah 13

Strategiebericht mendereinzelnenschritteeinesüdverfahrensberücksichtigt.zusätzlichkanndieeuropäischekommission weiteremaßnahmenundumsetzungsfristenandenmitgliedstaatrichten. ii)verordnungüberdenausbauderwirtschaftsundhaushaltspolitischenüberwachungvonmitgliedstaaten, dievongravierendenschwierigkeiteninbezugaufihrefinanziellestabilitätimeurowährungsgebietbetroffen oderbedrohtsind: Mitgliedstaaten mit schwerwiegenden Stabilitätsproblemen sollen künftig, basierend auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission, einer vertieften Überwachung unterworfen werden können. Mitgliedstaaten, dievorsorglichefinanziellehilfeinanspruchnehmen,sollendiesemverfahrenunterworfenwerden.dabeiist irrelevant,obdermitgliedstaateinübermäßigesdefizitaufweist.derbetroffenemitgliedstaatsollinkoopera tionmiteuropäischerkommissionundeuropäischerzentralbankmaßnahmenergreifen,umdie(potentiellen) UrsachenderProblemezubeseitigenundderEuropäischenKommissionregelmäßigInformationenüberdie SituationvonFinanzinstitutenundmakroökonomischeEntwicklungenübermitteln.WerdennegativeAuswir kungen auf die Stabilität der gesamten Eurozone befürchtet, kann die Europäische Kommission einem Mit gliedstaat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm empfehlen. Ziel dabei ist, dass sich der betroffene MitgliedstaatwiederüberdieKapitalmärkterefinanzierenkann.FürMitgliedstaatenmiteinemAnpassungs programm werden die Bestimmungen zur Vorlage des Stabilitätsprogramms, Berichtspflichten im ÜD Verfahren, das EU Semester sowie die neuen Anforderungen zur Prävention und Korrektur makroökonomi scher Ungleichgewichte ausgesetzt. Bis zurrückzahlung von 75% der finanziellen Hilfe bleibt der Mitglied staatunter postprogrammesurveillance bzw.kannderrataufvorschlagdereuropäischenkommissionmit qualifiziertermehrheiteineverlängerungder postprogrammesurveillance beschließen. 3.3VertragüberStabilität,KoordinierungundGovernance der Fiskalpakt ImZugeihrerTagungam9.Dezember2011habendieStaatsundRegierungschefsdesEuroWährungsgebiets dievereinbarunggetroffen,einenneuenfiskalpolitischenpakt,eineverstärktewirtschaftspolitischekoordinie rungsowieeineverbessertesteuerungimeurowährungsgebietaufdenwegzubringen.nachdemdieände rungdergründungsverträgedereuzurverankerungderdargestelltenzieleimratnichtdienötigezustim mungerhielt,wurdeam16.dezemberderentwurfeinesvölkerrechtlichenvertrages,dervertragüberstabili tät,koordinierungundsteuerunginderwirtschaftsundwährungsunion,vorgelegt.dervertragwurdeam3. März2012von25Mitgliedstaaten(ohnedasVereinigteKönigreichunddieTschechischeRepublik)imRahmen deseuropäischenratesunterzeichnetundistmit1.jänner2013inkraftgetreten. DieMitgliedstaatenverpflichtensicheinenausgeglichenenHaushaltbzw.Überschüssezuerwirtschaften.Ge messenwirddieseregelanhanddesstrukturellendefizits,daseinenländerspezifischdefiniertenreferenz wert(max.0,5%desbip)nichtüberschreitendarf.dieseregelsollindenmitgliedstaatenvorzugsweisever fassungsrechtlichverankertwerden.zusätzlichsollaucheinautomatischerkorrekturmechanismus(ebenfalls vorzugsweiseverfassungsrechtlich)fürdenfallsignifikanterabweichungenvondenregelngeschaffenwer denbzw.mussimfallevonabweichungeneinprogrammfürderenbehebungausgearbeitetwerden.künftig kann bei Verfehlungen eines Mitgliedstaates bei der Implementierung der Regel bezüglich des strukturellen DefizitsvordemEuropäischenGerichtshofgeklagtwerden. 14

Strategiebericht Mitgliedstaaten,dieeinemÜDVerfahrenunterliegen,legeneinverbindliches Partnership Programmvor.Im RahmendiesesProgrammsmüssenderEuropäischenKommissiondetaillierteInformationenauchüberStruk turreformen übermittelt werden. Die reverse qualified majority Abstimmungsregel gilt für sämtliche Rats empfehlungendesüdverfahrens.künftigmüssenexanteinformationenüberdiegeplantenauktionenvon StaatsanleihenandieEuropäischenKommissionunddenRatübermitteltwerden. ZusätzlichsollendieMitgliedstaatenweiteranderwirtschaftlichenKonvergenzbzw.derStärkungderwirt schaftspolitischenkoordinationdermitgliedstaatenarbeiten,u.a.durchdieeinhaltungdeseuropluspakts. GrößereReformvorhabensollenkünftiginnerhalbdesEuropäischenSemesterszwischendenMitgliedstaaten unddeninstitutionendereudiskutiertbzw.koordiniertwerden.dierelevantenkomiteesdereuinstitutionen sollendiewirtschaftsbzw.budgetpolitikendermitgliedstaatenexanteregelmäßigdiskutieren. 5 5 SieheEKMitteilungzurexanteKoordinationvom20.3.2013 15

Strategiebericht 4.Wirtschaftsentwicklung Tabelle5:GesamtwirtschaftlicheEckdaten VeränderungengegenüberdemVorjahrin% 2013 2014 2015 2016 2017 Bruttoinlandsprodukt Real 1,0 1,8 2,0 1,8 1,9 Nominell 3,0 3,6 3,8 3,5 3,5 BIP,nominellabsolut(inMrd. ) 319,1 330,7 343,2 355,0 367,6 LohnundGehaltssumme,brutto 2,7 3,6 4,1 3,8 3,7 UnselbstständigaktivBeschäftigte 0,7 0,9 1,0 1,0 0,9 Arbeitslose in1.000 277,6 280,6 282,4 283,0 280,2 Arbeitslosenquote EUROSTAT 4,8 4,8 4,7 4,5 4,4 national 7,4 7,4 7,4 7,3 7,2 Quelle:WIFOMittelfristigeWirtschaftsprognose,März2013 GemäßdermittelfristigenWirtschaftsprognosedesWIFOvomJänner2013wirddieösterreichischeWirtschaft imdurchschnittderjahre2012bis2017um1,7%wachsen.dieglobaleentwicklungwirddabeivomabbau von Ungleichgewichten, Budgetkorrekturen und einer expansiven Geldpolitik geprägt. Ausgehend von einer etwasgeringerenwachstumsdellealsimg20132016zugrundegelegt,istauchderaufschwungverhalte ner,aberab2014istmitsolidemwachstumum2%p.a.zurechnen,wennauchkonstantleichtunterdenwer tendesg20132016.aufderpositivenseiteliegendashöherebeschäftigungsniveauunddiehöherelohn summe,derenentwicklunginderletztenwifoprognosefür2012unterschätztwurde.inhinblickaufbudget relevanteentwicklungenkanngesagtwerden,dassgegenüberdermittelfristigenprognosedeswifoausdem Vorjahr das prognostizierte Konjunkturmuster und die Eckwerte praktisch unverändert bleiben. Der Wachs tumshöhepunkt soll weiter im Jahr 2015 erreicht werden. Das nominelle Wirtschaftswachstum entspricht im DurchschnittderJahre20132016jenemderMittelfristprognosedesVorjahres. Im Vergleich zum Durchschnitt des EuroRaumes soll Österreich den bisherigen Wachstumsvorsprung von etwa½prozentdesbipjährlichaufrechterhaltenkönnen.dieserwachstumsvorsprungresultiertu.a.ausder robustenundexportorientiertenwirtschaftsstruktur.weiterswirktsichdasstarkeengagementösterreichischer Unternehmen in Ostmitteleuropa vorteilhaft auf die heimische Wirtschaft aus, da diese Region in den kom mendenjahrenlautmodellrechnungendeswifowiederandynamikgewinnenwird. 16

Strategiebericht Die Beschäftigung in Österreich weist derzeit einen Rekordwert auf. Die Beschäftigungsquote lag 2012 bei 72,6%undlagdamitüberdemEUDurchschnitt.IndennächstenJahrenistmiteinemkontinuierlichenAnstieg derbeschäftigungsquotezurechnen.mittelfristig(20132017)wirdvomwifoeinbeschäftigungszuwachsvon 0,9%proJahrerwartet. ÖsterreichistinnerhalbderEUauchdasLandmitdergeringstenArbeitslosigkeit.DieKonjunkturistallerdings in den kommenden Jahren zuschwach, um die Zahl der Arbeitslosenzu senken. DieArbeitslosenquote laut EUROSTATwirddennochleichtzurückgehen.Beidenunter25jährigenweistÖsterreichdiezweitniedrigste Arbeitslosigkeitauf.DurchdieAusbildungsgarantiefürJugendlichezwischen15und19JahrensolltedieJu gendarbeitslosigkeitimeuvergleichweiterhinniedrigbleiben. IndenkommendenJahrenwirdmiteinemmäßigenPreisanstieggerechnet.DieVerbraucherpreisesteigenim DurchschnittderPrognoseperiodeum2,1%,alsonahedemInflationszielderEuropäischenZentralbank. 17

Strategiebericht 5.EntwicklungderAuszahlungsobergrenzen 5.1EntwicklungderObergrenzennachRubriken Tabelle6:EntwicklungderAuszahlungsobergrenzenaufEbenederRubriken inmio. Rubrik vorl.erfolg 2012 BVA 2013 2014 2015 2016 2017 0,1 RechtundSicherheit 7.943,9 8.091,7 7.978,7 7.827,1 7.978,2 8.133,2 davon fix 7.897,0 8.003,2 7.890,2 7.738,6 7.889,7 8.044,7 variabel 46,9 88,5 88,5 88,5 88,5 88,5 2 Arbeit,Soziales,Gesundheitu.Familie 35.131,9 35.458,8 36.320,2 36.783,4 37.869,2 38.983,9 davon fix 20.316,9 19.921,6 20.479,4 21.203,2 22.064,3 22.604,9 variabel 14.815,0 15.537,3 15.840,8 15.580,2 15.804,9 16.379,0 3 Bildung,Forschung,KunstundKultur(fix) 12.580,7 13.028,9 12.935,7 12.989,1 13.175,2 13.328,9 4 Wirtschaft,InfrastrukturundUmwelt 10.271,7 11.580,9 8.908,9 8.154,9 8.366,1 9.014,9 davon fix 7.331,3 7.265,5 6.795,3 6.004,7 6.176,0 6.790,1 variabel 2.940,3 4.315,4 2.113,6 2.150,2 2.190,1 2.224,8 5 KassaundZinsen(fix) 6.952,6 6.845,5 8.195,9 8.175,7 9.123,4 9.123,4 Gesamtsumme 72.880,7 75.005,8 74.339,4 73.930,3 76.512,2 78.584,4 DerBundeshaushaltunterteiltsichinfünfRubriken.BeidenAuszahlungenwirdzwischenfixenundvariablen Auszahlungsbereichenunterschieden.ZudenvariablenAuszahlungsbereichengehörenzumeinenjeneBerei che,dievonderkonjunkturabhängigsindwieetwadieauszahlungenfürarbeitsmarktpolitischemaßnahmen inderug20(arbeit)undderbundeszuschusszurgesetzlichenpensionsversicherung(ug22pensionsversi cherung).teiledesfinanzausgleichs(ug44)undderkrankenanstaltenfinanzierung(ug24gesundheit)hän genvonderentwicklungderabgabenab.desweiterengehörendierückflüssevomeuhaushaltzudenvari ablenbereichen.schließlichzählenauchauszahlungenausübernommenenhaftungen(ug45undug46;z.b. imzusammenhangmitbankenkrise)zudenvariablenbereichen.inabschnitt7sinddieparameterdervariab lenauszahlungendetailliertdargestellt. Bis2016geltendieAuszahlungsgrenzengemäßG20132016i.d.g.F.(2.Novellevom4.Dezember2012) unverändertweiter.alsbasisfür2017dienengrundsätzlichdieauszahlungsobergrenzendesjahres2016.an passungen gegenüber 2016 wurden lediglich in wenigen Teilbereichen vorgenommen, wo solche gesetzlich 18

Strategiebericht oderfaktischunbedingterforderlichwaren.sowurde2017einegehaltserhöhunginhöhedererwartetenteue rungsrateimjahr2016undeinanstiegderpersonalauszahlungenaufgrunddesstruktureffektsberücksichtigt. Die Obergrenzenfür den Zuschusszur gesetzlichen Pensionsversicherung wurdenerhöht, um für diepensi onsanpassung2017ihv.rund2%unddenerwartetemengenanstiegbeidenpensionenvorzusorgen;beider UG23(PensionenBeamtinnenundBeamte)wurde2017ebenfallseinePensionserhöhungvonrund2%ange nommen.desweiterenmusstevorsorgefürdiesicherstellungdereinhaltungsonstigergesetzlicherundver traglicherverpflichtungen(z.b.imbereichöbbinfrastrukturinvestitionen)sowiedieanpassungderkonjunk turreagiblenauszahlungenundeinzahlungendesbundesbudgetsgetroffenwerden. 5.1.1Rubrik0,1RechtundSicherheit DieRubrik0,1 RechtundSicherheit umfasstdieoberstenorgane,dieuntergliederungeninneres,äußeres, Justiz,MilitärischeAngelegenheiten&Sport,FinanzverwaltungundÖffentlicheAbgaben.DieAuszahlungen dieserrubrikbleibennahezukonstant(8,1mrd. p.a.).indieserentwicklungspiegelnsichdievonderbun desregierungbeschlosseneinsparmaßnahmenimöffentlichendienstundinderverwaltungwider. 5.1.2Rubrik2Arbeit,Soziales,GesundheitundFamilie Die Rubrik 2 umfasst die Auszahlungen für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Diese Rubrik hat das größtefinanziellevolumenundistgleichzeitigeinerderbereichemiteinerhohenausgabendynamik. InderUntergliederung20(Arbeit)liegtderSchwerpunktderAuszahlungeneinerseitsimBereichderVersor gungarbeitsloserpersonen(arbeitslosengeld,notstandshilfe)undandererseitsinderaktivenarbeitsmarkpoli tik,diediechancenvonarbeitslosenamarbeitsmarkterhöhensoll.wesentlicheherausforderungeninden nächstenjahrenresultierenausdemzieldererhöhungdererwerbsquotenältererpersonen.hieristesaufga bederarbeitsmarktpolitik,arbeitsangebotundarbeitsnachfragebestmöglichzukoordinieren.einenbesonde renschwerpunktwirdauchdiereintegrationvongesundheitlichbeeinträchtigtenpersonenbilden. DieUG21(SozialesundKonsumentenschutz)hatalswesentlichesZieldieErhaltungderhohenQualitätund der Akzeptanz des österreichischen Pflegevorsorgesystems. Zur weiteren Absicherung der Pflege wurde ein Pflegefondseingerichtet,derdieKostensteigerungenderLänderundGemeindenfürdiekommendenJahremit abdeckenwird.desweiterenwurdedurchdieübernahmedeslandespflegegeldsindiebundeskompetenzdie VoraussetzungfüreinenachhaltigeVerwaltungsvereinfachungimBereichdesPflegegeldesgeschaffen. DieAuszahlungsentwicklunginderUG22(Pensionsversicherung)wirdwesentlichdurchdenBundesbeitrag zurgesetzlichenpensionsversicherunggeprägt.dazukommendieersätzefürdieausgleichszulagen. DieAuszahlungsobergrenzeninderUG24(Gesundheit)steigenvonrund0,9Mrd. (2013)aufrund1,0Mrd. (2017).DergrößereTeilderAuszahlungen(rund66%)istfürdieKrankenanstaltenfinanzierungbestimmt,ist variabelundhängtvonderentwicklungderöffentlichenabgabenab. InderUG25(FamilieundJugend)wirdindenkommendenBudgetjahrenderFokusweiteraufderVereinbar keitvonfamilieundberufunddersicherstellungderfinanzierungderdamitverbundenenleistungen,wie z.b.demeinkommensabhängigenkinderbetreuungsgeld,liegen.gleichzeitigkommtderkonsolidierungbzw. dem Abbau der bestehenden Schulden aus den Abgängen der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds vergangenerjahrebesonderebedeutungzu. 19