Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf

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Transkript:

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Thema Regionalbüro für berufliche Fortbildung Stuttgart* *für die Landkreise Ludwigsburg, Rems-Murr, Böblingen, Stadtkreis Stuttgart Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Wirtschaftsministerium ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006. Das Wirtschaftsministerium möchte die Qualität der beruflichen Weiterbildung erhöhnen und unterstützt deshalb die Tätigkeit des Regionalbüros für berufliche Fortbildung Stuttgart als standardisiertes Projekt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

1. Ziel und Zweck der Förderung Angesichts der hohen und vielfältigen Anforderungen an den Weiterbildungsmarkt ist es wichtig, die Qualität der Weiterbildung zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere die Träger der beruflichen Weiterbildung und die Bildungsverantwortlichen aus den Unternehmen. Durch eine verstärkte Sensibilisierung für die Weiterbildung und nachhaltige Verbesserung der Strukturen beruflicher Weiterbildung in Baden-Württemberg kann auch die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung erhöht werden. Hier setzt die Tätigkeit des Regionalbüros für berufliche Fortbildung Stuttgart an. Dies entspricht dem spezifischen Ziel A 1.2 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Erhöhung der Qualität der Weiterbildung. Im Operationellen Programm für Baden-Württemberg sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen im Laufe der Förderperiode erreicht werden sollen. Inwieweit der einzelne Antrag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird mit zwei unterschiedlichen Indikatoren gemessen. Der Outputindikator quantifiziert und misst, was am Ende der Maßnahme stehen soll, der Ergebnisindikator gibt darüber Aufschluss, welche Wirkung erzielt wird. Angaben zu den Output- und Ergebnisindikatoren sind zwingend notwendig, um den einzelnen Antrag im Auswahlverfahren hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung der im Operationellen Programm genannten Ziele beurteilen zu können. Für den vorliegenden Aufruf gelten folgende Indikatoren: Outputindikatoren: Zahl der durch die Maßnahmen erreichten Weiterbildungsträger sowie Zahl der durch die Maßnahmen erreichten 19- bis 64-Jährigen. Ergebnisindikator: Verbesserung der Qualität der beruflichen Weiterbildungsangebote bei den unterstützten Trägern der Weiterbildung. Zielgruppe der Aktivitäten des Regionalbüros für berufliche Fortbildung sind die Träger der beruflichen Weiterbildung und deren Verbünde, Personal- und Bildungsverantwortliche aus Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und allgemein die 19- bis 64-Jährigen in den Landkreisen Ludwigsburg, Rems-Murr, Böblingen und im Stadtkreis Stuttgart. 2

Das Regionalbüro für berufliche Fortbildung Stuttgart soll ein weiterbildungsfreundliches Klima schaffen, insbesondere durch Werbung für die berufliche Weiterbildung vor Ort und neutrale, d. h. trägerunabhängige und trägerübergreifende Information der Öffentlichkeit über Angebote und Aktivitäten der beruflichen Weiterbildung. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben sollen deshalb innerhalb der genannten Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Das Regionalbüro für berufliche Fortbildung Stuttgart nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Unterstützung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart, insbesondere durch Organisation und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen dieser Arbeitsgemeinschaften (z. B. Konzeption und Durchführung von Bildungsmessen, Berufsbildungstagen). Vorbereitung und Durchführung von trägerübergreifenden Schulungen für Weiterbildungseinrichtungen bzw. deren Mitarbeiter. Schaffung und Unterstützung von regionalen Initiativen und Netzwerken. Verbesserung der Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt. Die Leiterin oder der Leiter des Regionalbüros für berufliche Fortbildung muss für die Aufgabe qualifiziert sein und soll auch über Genderkompetenz verfügen. Mindestens einmal jährlich findet eine gemeinsame Besprechung auch unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums statt. Die Laufzeit des Projektes beginnt frühestens am 01.10.2008 und endet spätestens zum 31.12.2010. 3

Der Antrag muss im Rahmen der Projektbeschreibung ein Konzept enthalten, aus dem das geplante Vorgehen hervorgeht, insbesondere voraussichtliche Art und Anzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des Regionalbüros erreichter Weiterbildungsträger; Art und Anzahl von trägerübergreifenden Schulungen für Einrichtungen beruflicher Weiterbildung bzw. deren Mitarbeiter; Art und Umfang der angestrebten regionalen Initiativen und Netzwerke; Art der beabsichtigten regionalen Kooperation mit Trägern der beruflichen Weiterbildung, deren Partnern sowie sonstigen Akteuren; Auswahl und Anzahl der anzusprechenden Träger der beruflichen Weiterbildung und deren Partner, regionale Abdeckung; Anzahl der durch die Maßnahmen zu erreichenden Träger der beruflichen Weiterbildung und deren Verbünde, Personal- und Bildungsverantwortliche aus Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten; Darstellung der Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung; Detaillierte Beschreibung der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und sonstigen Maßnahmen für das Jahr 4. Quartal 2008 sowie eine Grobkonzeption der Aktivitäten für die Jahre 2009 und 2010 jeweils als ergänzende Anlage zum Antragsvordruck. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Landkreis Ludwigsburg, Rems-Murr, Böblingen oder im Stadtkreis Stuttgart, die bereit sind, sich dazu zu verpflichten, das Regionalbüro neutral, d. h. trägerübergreifend, zu führen. Das Regionalbüro betreut die Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung (Argen) Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart. Das Einzugsgebiet des Regionalbüros für berufliche Bildung Stuttgart umfasst somit die Landkreise Ludwigsburg, Rems- Murr, Böblingen und den Stadtkreis Stuttgart. 4

4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter www.esf-bw.de. Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere die Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System ifh@ zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. Zuschussfähige Aufwendungen 1. Aufwendungen für Personal 1.1. Personalaufwendungen, darunter fallen A) Internes Personal A.1. eine Vollzeitstelle für die Leitung des Regionalbüros mit einer Einstufung bis max. entsprechend BAT III (einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile). Die Geschäftsführung des Regionalbüros für berufliche Fortbildung ist mit einer Vollzeitkraft zu besetzen. Eine Teilung der Stelle auf zwei oder mehr Personen ist aufgrund der besonderen Aufgabenstruktur ausgeschlossen. Die Stelle ist bei Neubesetzung öffentlich auszuschreiben. A.2. Assistenz für die Verwaltungsaufgaben beim Träger mit einem Beschäftigungsumfang von max. 20 % und einer Einstufung bis max. entsprechend BAT Vc (einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile). B) Externes Personal z. B. Referenten für Veranstaltungen 1.2. Aufwendungen für Reisen Zuschussfähig sind lediglich Ausgaben entsprechend dem Landesreisekostengesetz. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. 5

1.3. Aufwendungen für Fortbildung des internen Personals 1.4. Sonstige Aufwendungen für Personal Darunter fallen Ausgaben für eine evtl. Stellenausschreibung. 2. Aufwendungen für Teilnehmende 2.5. Kinderbetreuung Zuschussfähig ist eine vom Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger auf Honorarbasis organisierte Betreuung für die Kinder von Teilnehmenden einer Maßnahme. 3. Sachaufwendungen für den Projektbereich, insbesondere 3.1: Verbrauchsmaterial und geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro Zuschussfähig sind Ausgaben für projektspezifische Lehr- und Lernmaterialien, Skripte, Fachliteratur sowie sonstige projektspezifische Büro- und Arbeitsmaterialien. 3.3: Miete für Ausstattung oder Leasing für Ausstattung, sofern wirtschaftlicher Zuschussfähig sind Ausgaben für angemietete Veranstaltungstechnik. 3.4: Mieten und Pachten für Gebäude und Räume Zuschussfähig sind Ausgaben für angemietete Veranstaltungsräume und - flächen z. B. bei Messeteilnahmen (Standflächenmiete oder Pauschalpreise für Komplettstände des Veranstalters). 3.5: Publizität für das Projekt Zuschussfähig sind projektspezifische Maßnahmen wie beispielsweise Ausgaben für Gestaltung und Druck von Flyern, Plakaten und Broschüren. 3.6: Porto und Telekommunikationsgebühren Zuschussfähig sind Ausgaben gegen Rechnung einer Fremdfirma. 3.7: Wissenschaftliche Begleitung, Projektevaluierung, Ergebnissicherung Zuschussfähig sind beispielsweise Dokumentationen, Handbücher, Leitfäden zur Ergebnissicherung. Zuschussfähig sind nur die oben genannten im Kosten- und Finanzierungsplan (Bestandteil des Antrags) geöffneten Kostenpositionen. Gesperrte Positionen dürfen nicht besetzt werden und sind nicht förderfähig. Abschreibungen sind nicht förderfähig. 6

Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen Aufwendungen finden Sie in der im Internet unter www.esf-bw.de abrufbaren Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Finanzierung Dem Regionalbüro stehen für die Projektlaufzeit max. 202.500 Euro zur Verfügung. Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt: Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Ausgaben und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater und öffentlicher Finanzierung. Das heißt, im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Ausgaben geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Der Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF und der Landeskofinanzierung getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 40 % und der Zuschuss aus Landeskofinanzierungsmitteln maximal 60 %. Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. Publizitätspflichten Es muss bei allen Veröffentlichungen und Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass die Regionalbüros für berufliche Fortbildung aus Mitteln der Europäischen Union und des Wirtschaftsministeriums getragen werden. Dazu sollen das Logo der Europäischen Union, das ESF-Logo des Landes sowie das Logo des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg mit folgendem Zusatz angebracht werden: Unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. 7

Neutralität Der Antragsteller verpflichtet sich, im Falle einer Bewilligung als Träger des Regionalbüros für berufliche Fortbildung dieses in jeder Hinsicht neutral zu führen und nicht für eigene Zwecke einzusetzen. So werden beispielsweise Türschilder, Visitenkarten und Briefköpfe des Regionalbüros für berufliche Fortbildung nach einheitlichen Vorgaben des Wirtschaftsministeriums neutral gestaltet; das Arbeitsprogramm des Regionalbüros für berufliche Fortbildung wird mit den Argen-Vorsitzenden im Einzugsbereich abgestimmt. Das Regionalbüro für berufliche Fortbildung hat engen Kontakt zu den betroffenen Argen-Vorsitzenden zu halten und regelmäßig in den Mitgliedsversammlungen der Argen Bericht über die Arbeit abzugeben. 5. Termine Anträge können bis zum 01.08.2008 eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingegangen sein. Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar. Bitte reichen Sie den Antrag sowie sämtliche Unterlagen dazu 3-fach ein! 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Wirtschaftsministerium erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielereichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen 8

Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Folgende ergänzenden Unterlagen sind angefordert: eine detaillierte Beschreibung der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und sonstigen Maßnahmen für das 4. Quartal 2008 sowie eine Grobkonzeption der Aktivitäten für die Jahre 2009 und 2010. 7. Ansprechperson Herr Herbert Mücke Telefon: 0711 123-2466 E-Mail: Herbert.Muecke@wm.bwl.de Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Referat 36 Berufliche Bildung Stand: 02.06.2008 9