Konzept zur Vermeidung und Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges



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Transkript:

Konzept zur Vermeidung und Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges Inhalt I. Ausgangsituation... S. 2 II. Zielstellung... S. 2 III. Allgemeine Handlungsansätze... S. 2 IV. Zielgruppenspezifische Handlungsansätze ausgerichtet an der Kundenstruktur der LZB... S. V. Erfolgsnachhaltung... S. 9 VI. Anlagen.. S. 9 Stand 09.09.2014

I. Ausgangssituation Langzeitbezieher ist, wer zum Stichtag Leistungen in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) bezieht, erwerbsfähig ist, das 17. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der vergangenen 24 Monate (730 Tage) mindestens 21 Monate (638 Tage) leistungsberechtigt nach dem SGB II war. Zeiten des Nichtleistungsbezugs werden nur dann wirksam, wenn die Hilfebedürftigkeit der gesamten BG beendet wird oder ein Bezug von Leistungen vorliegt, die einen Leistungsbezug nach dem SGB II dem Grunde nach ausschließt (z.b. BAföG). Die Kundenstruktur der LZB im JLP stellt sich nach der zuletzt verfügbaren Datenlage (Berichtsmonat Juni 2014) wie folgt zusammen: 66,8% (= 7.126 LZB) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (10.67) im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam (JLP) sind Langzeitbezieher (LZB, Quelle: Datenchart Juni 2014). Von den 7.126 LZB befinden sich 14,% aller LZB in marktnahen Profillagen (Marktprofil, Aktivierungsprofil, Förderprofil). Eine größere Entfernung vom Arbeitsmarkt weisen hingegen bereits 9,6% aller LZB auf, die als erwerbsfähige Leistungsberechtigte einem Entwicklungs-, Stabilisierungbzw. Unterstützungsprofil zugewiesen sind. In der Profillage I (Integriert aber Hilfebedürtig) befinden sich 14,4% der LZB (Quelle : Datenchart Juni 2014). 1.04 LZB (= 14,7% aller LZB) sind in Ihrer Verfügbarkeit eingeschränkt. Darunter 34 LZB aufgrund Kindererziehung unter 3 Jahren, 27 LZB mit Einschränkung in der AV (Arbeitsvermittlung) aufgrund des Alters (älter als 8 Jahre) und 143 LZB Aufgrund des Besuches von allgemein- oder berufsbildenden Schulen in Vollzeit (Quelle: Strukturanalyse Langzeitbezieher JDW, 1. Ladestand: BM Juni 2014). Von allen LZB sind 1.62 Alleinerziehend (inklusive der oben genannten 34 eingeschränkt vermittelbaren). Dies sind 22,8% aller LZB. 1.971 LZB (= 27,6% aller LZB) verfügen nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Quelle: Strukturanalyse Langzeitbezieher JDW, 1. Ladestand: BM Juni 2014). Ca. 31,6% (= 2.2) der LZB im JLP beziehen ergänzende Leistungen, d.h., sie erzielen ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Selbständig mit Einkommen aus der Selbstständigkeit sind 399 LZB (=,6% aller LZB). Dabei ist der zeitliche Umfang der Tätigkeit (statistisch) nicht relevant. Bereits Ende 2013 haben 68,% (4.897) aller LZB bereits mehr als 4 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen (Quelle: Grundsicherung für Arbeitssuchende, JC Potsdam, Berichtsmonat April 2014, Datenstand Juli 2014). Insgesamt 0% aller LZB leben in Ein-Personen-BGs, 1.21 LZB leben in Partner-BGs mit Kindern. (Quelle: Grundsicherung für Arbeitssuchende, JC Potsdam, Berichtsmonat April 2014, Datenstand Juli 2014). II. Zielstellung Ziel ist es, sowohl den Zugang in als auch den Bestand der LZB zu reduzieren. Im Planungsprozess 2014 hat das JLP einen Angebotswert von -1% zum tatsächlich erreichten Jahresdurchschnittswert (JDW) 2013 der Kunden im LZB abgegeben. Für 201 beginnt der Planungsprozess aktuell. Zielwerte sind noch nicht festgelegt. Diese Ziele können nur durch Integrationen und den schrittweisen Abbau von Integrationshemmnissen langzeitarbeitsloser bzw. langzeitbeziehender Personen erreicht werden. Zur Zielerreichung wendet das JLP sowohl allgemeine als auch zielgruppenspezifische Strategien an. 2

III. Allgemeine Handlungsansätze Die allgemeinen Handlungsansätze sind ständig und systematisch im JLP für die Verringerung des Langzeitleistungsbezuges von allen IFK inhaltlich umzusetzen und von den Führungskräften entsprechend des Internen Kontrollsystems (IKS) des JLP fachaufsichtlich nachzuhalten. Die Durchführung der allgemeinen Handlungsansätze flankieren immer die Besonderen Handlungsansätze. 3

Handlungsansatz Inhalt Wirkungserwartung 1. Beratung, Motivation und Vertrauensverhältnis - korrekte Umsetzung und Nachhaltung von 4-PM - kontinuierliche VV Nachhaltung/Konsolidierung durch IFK - stetige Verbesserung der Datenqualität - nach Einführung der Beratungskonzeption (BeKo) in 2014 Umsetzung im Beratungsprozess, insbesondere bei Kunden im Vorfeld zum Übergang in LZB - kurze Intervalle zwischen den Kontakten und Gesprächsterminen (Nachhaltung des Kundekontaktdichtekonzepts) - Kontinuität bei den Ansprechpartnern - passgenaue Angebote bei der Auswahl von Fördermaßnahmen, die auf die vorhandenen Stärken und Talente der Kunden aufsetzen oder daran anknüpfen - kein Kunde (insb. LZB) verlässt ohne Angebot das Haus - Fähigkeiten und Stärken der (überzutreten zu drohenden) LZB werden integrationsorientierter erfasst - ressourcen- und chancenorientierter Ansatz, der an die Fähigkeiten und Stärken der Kunden anknüpft - Stärkung der Eigenverantwortung - positive Auswirkung auf den Matchingprozess bei Stellensuchläufen durch IFK/AGS 2. ganzheitliche BG orientierte Beratung - Beratung der BG aus einer Hand (Ü 2), ggf. Veranlassung von BG Coaching - Einhaltung des bedarfsdeckenden Vermittlungsansatzes - Fokussierung auf bei Ein-Personen-BG s, da ca. 49% aller LZB in Single BG s leben - in Zwei-Personen-BG s sind die Maßnahmen verstärkt auf die Person zu richten, die kein Einkommen hat oder Einkommen erhöhen kann -> Veränderung von Beschäftigungsverhältnisse prüfen (Voll- statt Teilzeit) - stringente Prüfung der Erwerbsfähigkeit nach 8 SGB II - Konzentration von Informationen, die eine BG betreffen bei einer IFK-> Reduzierung von Informationsverlusten -individuelle Strategie für die gesamte Bedarfsgemeinschaft wird in einer Hand abgestimmt - effiziente Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften mit geringen monatlichen Restansprüchen SGB II 3. Verhinderung des Übergangs in den Langzeitbezug - monatliche DORA Identifikation und Validierung der von LZB bedrohten Kunden durch Bereitstellung teamscharfer Listen unter Einhaltung des Datenschutzes mit dem Risiko des Übertrittes innerhalb von 3 Monaten, zwischen 3 und 6 Monaten und zwischen 6 und 9 Monaten und Überstellung mitarbeiterscharf an die zuständige IFK, insbesondere Neuzugänge in den Zeitreihen werden monatlich genau beobachtet, Aktivierung der LZB im Zuständigkeitsbereich (Zielgruppen und Maßnahmen siehe IV.) - bei Restansprüchen der BG bis 100 sofortige Übergabe an die Leistungsabteilung zwecks Prüfung und Anrechnung vorrangiger Leistungen, das Prüfungsergebnis ist der IFK innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen und in Verbis durch den SB Leistung zu vermerken -Reduzierung der Zugänge in LZB durch frühzeitige Intervention - Verhinderung von sich verfestigenden Strukturen, die zu Langzeitbezug führen 4. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement/ Ausbau der Netzwerkarbeit - insbesondere bei ausgesuchten LZB mit multiplen und verfestigten Vermittlungshemmnissen wird das beschäftigungsorientierte Fallmanagement durchgeführt - intensive Nutzung der Fachdienste ÄD, BPS - stärkere Einbeziehung von kommunalen Eingliederungsleistungen (z.b. Schulden- oder Suchtberatung) - intensive Nutzung von Hilfenetzwerken -Erkennen von Schulden-, Drogen- oder psychischen Problemen, um entsprechende Hilfeangebote durch IFK zu steuern - zielgerichteter Abbau von Problemlagen nach Anamnese - Behandlung spezieller Betreuungsbedarfe durch spezialisierte Fachleute - Verkürzung von Wartezeiten der Hilfeangebote für Betroffene durch enge Netzwerkarbeit 4

Handlungsansatz Inhalt Wirkungserwartung. Aufsetzen eines systematisierten Prozesses zur Übergabe von LZB an den AGS (Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg) - Nachhaltung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten an Schnittstelle gags/jc - Installation von drei Ansprechpartnern pro M&I-Team als Multiplikator für Informationen des gag-s - lt. Masterplan Anlage 4 Identifizierung von wöchentlich 10 Kunden zur Übergabe an den gag-s, wobei mindestens 0% der überstellten Kunden LZB sein müssen; hierbei ist auf die Vermittelbarkeit der zu überstellenden LZB zu fokussieren (Qualität), - Implementierung persönlicher Überstellungsformate, um dieses Instrument auch für weniger marktnahe Langzeitleistungsbezieher erfolgversprechend umsetzen zu können -Wirkungen von Maßnahmeerfolgen, insb. LZB den IFK spiegeln - durch intensivere Zusammenarbeit mit AGS nähere Anbindung an Arbeitgeber und Kenntnisse über individuelle Zugangswege auch für LZB Kunden (individuelle Qualifizierungsschwerpunkte) - effektivere Verknüpfung und Nutzung der Kenntnisse der IFK über Qualifikationen und Fähigkeiten des Kunden mit Fachwissen und Branchenkenntnissen des AG-V -durch verbessertes Schnittstellenmanagement höhere Zahl an Integrationen von SGB II-Leistungsempfängern 6. Unterstützung durch den Leistungsbereich - stringente Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach 9 SGB II - konsequente Überprüfung des Kundenbestands auf Ausschlussgründe bei Antragstellung und im lfd. Bezug (d.h. Mitglieder einer BG ohne Leistungsanspruch aufgrund von BAföG, BAB, KiZ, Wohngeld, stationärer Unterbringung ausländerrechtlichen Bestimmungen oder Einkommen U2), - stringente monatliche Nachhaltung (geminderter) Altersrenten nach 12a S. 2 Nr. 1 SGB II, - Erfassung leistungs- und vermittlungsrelevanter Änderungen innerhalb von maximal drei Monaten in A2LL /Allegro - Beachtung tagesscharfer Fallabschlüsse in A2LL und zeitnahe Informationsweitergabe an die jeweils zuständige IFK - Beschleunigung der Abmeldeprozesse um Abgänge zeitnah abzubilden - rechtmäßige Leistungserbringung sicherstellen mit dem damit verknüpften Anspruch auf Förderung durch aktive Leistungen 7. Schnittstellenoptimierung Leistungsbereich / M&I 8. Integrationsbegleitung/ Nachbetreuung - Nutzung des Formblattes 48a SGB II (orange) bei Veränderungen zu Einkommen/Beschäftigungsstatus in beide Richtungen nur über TL - stringente Auswertung der Feststellungen von sittenwidrigen Arbeitsverhältnissen der Integration - Nachhaltung der Einarbeitung des Einkommens in A2LL/Allegro durch den Leistungsbereich - durchgehende Überprüfung von Abmeldungen in Verbis durch TL Integration -Übergabe von 400 Langzeitarbeitslosen in spezielle Betreuung an Integrationsbegleiter (Betreuungsschlüssel 1:100) der Landeshauptstadt Potsdam (Projektlaufzeit bis 03/201) -sechs-monatige Nachbetreuung des Kunden/Arbeitgebers innerhalb des Projektes nach Arbeitsaufnahme -Verbesserung der internen Prozesse abgestimmten Leistungserbringung - Herbeiführung eines schnellen Informationsgleichstandes zwischen IFK und Leistungsabteilung - Intensive Betreuung durch externe qualifizierte MA und Nutzung kommunaler Arbeitsmarktnetzwerke- -Unterstützung in der sensiblen Phase nach Beschäftigungsaufnahme, um den Vermittlungserfolg zu stabilisieren 9. IAL -Betreuung von regelmäßig 800 LZB aus dem Bestand, vorrangig aus den PL - Steigerung der Motivation und der Mitwirkung und Aufbrechen

Förder- und Entwicklungsprofil, aber auch aus Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil - Nutzung der vorhandenen Handlungsansätze und Umsetzung des IAL- Konzeptes - dabei Lösung vom BG-orientierten Ansatz und Aufstellung Berufsfeldbezogen verfestigter Strukturen - Bessere Integration durch intensivere Kontaktdichte - engere Zusammenarbeit mit dem AGS IV. Zielgruppenspezifische Handlungsansätze ausgerichtet an der Kundenstruktur der LZB Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2014 gesetzten geschäftspolitischen Schwerpunkte und der Struktur der LZB (siehe u.a. I.) wurden die nachfolgenden Personengruppen (Cluster) aus dem Bestand der LZB identifiziert und mit wirksamen zielgruppenspezifischen Maßnahmen unterlegt. Neben den verpflichtenden allgemeinen Handlungsansätzen (Ziff. III) ist über den Einsatz der zielgruppenspezifschen Maßnahmen im Einzelfall ausgerichtet an den festgelegten Handlungsstrategien zu entscheiden Da der konkrete Maßnahmeeinsatz jeweils nur ein Baustein zur Beendigung/Verringerung des Langzeitbezuges sein kann, sind die genannten Wirkungserwartungen nur qualifizierte Schätzungen, deren Nichterreichen kein Gradmesser für die Qualität des Handelns der IFK darstellen können. Die Arbeit der IAL wird nicht gesondert aufgegliedert, da zum einen eine getrennte Potentialanalyse aktuell noch nicht möglich ist und zum anderen grundsätzlich die gleichen Ansätze und Maßnahmen genutzt werden. In der Abbauprognose sind die entsprechenden Erwartungen eingeflossen. Ansonsten finden sich in der Potentialanalyse alle LZB-Kunden aus der DORA 1303 mit Stand August 2014 wieder, die keine Kinder unter 3 Jahren haben, unabhängig vom Status, aber ohne Kennzeichnung durch einen Sondertatbestand. Betreut werden diese Kunden selbstverständlich auch, jedoch würde eine analytische Darstellung einen großen Umfang annehmen ohne die Aussagekraft zu erhöhen. Abweichende Zahlen sind in der Tabelle gekennzeichnet. Weiterhin ist es nicht möglich, für alle Zielgruppen eine Wirkungserwartung in Zahlen darzustellen, da eine zahlenmäßige Auswertung durch kein System der BA möglich ist. Hier wird die Anzahl des Potentials durch einen prozentualen Schätzwert dargestellt. Da hier auch keine Nachhaltung des Abbaus möglich ist, wird auf die Angabe verzichtet. Nichtsdestotrotz steht die jeweilige Gruppe im Fokus und wird im Rahmen der Fachaufsicht nachgehalten. Auch zu beachten ist, dass die Zielgruppen sich überschneiden können, d.h. die gleiche Person in mehreren Zielgruppen enthalten sein kein. Ein Herauslösen oder tiefergehendes Betrachten ist auch hier nicht zielführend. Zielgruppe/ Handlungsfeld Anza hl Problembeschreibung/ Vermittlungshemmnis Maßnahme Wirkungserwart ung Abba u Abba u 6

LZB (VrHM) 2014 201 1. MuI Ü2 1.1. Markt-und Aktivierungsprofil 6 - ca. 1/3 der MP-Kunden ohne BA - bei AP fehlende Motivation (18 Kunden) - Berufe oder angelernte Tätigkeiten werden zum Teil nicht nachgefragt - Betreuung der Kunden im IMA-Team -max. 4-wöchige Kontakt-dichte - wöchentliche Überstellung an den AGS (siehe Masterplan) samt Rückmeldung durch AGS. - intensive Einbindung bei Gruppeninformations-veranstaltungen bei AG-> direkter Kontakt zum AG forcieren - EGZ und ESG intensiv nutzen - Integration in soz.- vers. Beschäftigung und Beendigung des Leistungsbezuges -Erhöhung der Marktnähe -Steigerung der Motivation 20 1.2. Ungelernte ohne BA in marktnäheren Profillagen Förderprofil und alo davon 2-34 davon 3-49 Förderprofil und asu Entwicklungsprofil 740 120 49 7 104 497 - fehlende intellektuelle/persönliche Eignung für Qualifizierungen - fehlende berufliche Qualifikation oder Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit oder in den weiteren Rahmenbedingungen (z.b. Einschränkungen in der der Verfügbarkeit - Arbeitsmarkt gibt benötigte Anzahl an Helferstellen insb. in großen Städten nicht her (vgl. hierzu Forschungsbericht IAB http://doku.iab.de/kurzber/201 4/kb1114.pdf) - Fehlender Anreiz, da erzielbarer Arbeitslohn Lebensunterhalt nicht sichert (selbst bei Alleinstehenden) - FP 2-34: Prüfung Erstaus-bildung, alternativ Umschulung - FP 3-49: Prüfung Umschulung oder anderweitige abschlussorientierte FbW - ggf. Einbeziehung BPS - Absolventenmanagement im IMA-Team, beginnt mit Eintritt in die Maßnahme Abbruchvermeidung durch festen Ansprechpartner und regelmäßigen Kontakt während der Maßnahme - EP: - Feststellung der weiteren VrHM - Einschaltung der notwendigen Fachdienste oder/ und Beratungsstellen - parallel oder im Anschluss Prüfung von Erstausbildung, Umschulung oder anderer abschlussorientierter FbW -Absolventenmanagement analog FP - alle: - VV-Prüfung im Rahmen der Kontaktdichte - Aktivierung über EGZ und AVGS, wenn abschlussorientierte FbW nicht angezeigt oder zielführend - Beratung zu Mobilität und Flexibilität - Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Aktivierung -> MAT JobLok (199 Plätze -> MAT Praxiscenter 4 Plätze) - Heranführung an den Arbeitsmarkt durch intensive Beratung zum verstärkten Einsatz von MAG und Nutzung von Arbeitgeberbörsen des AGS, Jobinale und der Fachvermittlungen - niedrigschwellige Weiterbildungen nach Einschaltung des BPS -> Nutzung von Eignungsdiagnostik - Nutzung ESG - Erhöhung des Anteils mit BA- Abschluss - schnelle Integration nach FbW -Verringerung der Abbruchquote bei FbW - nachhaltige Integration auch ohne BA 10 20 20 2 0 1.3. Alleinerziehende mit Kindern über 3 Jahre 886 - grundlegende Problemlagen entsprechen die, der anderen Zielgruppen - Teilzeitangebote (Arbeitsstellen, FbW, MAT, AVGS) - Kinderbetreuung sicherstellen > Verweis auf Kita Tipp der LH Potsdam (es besteht die Möglichkeit für Einzeltage z.b. - Motivation und Aktivierung hinsichtlich 7

Davon integriert Markt- und Aktivierungsprofil Förderprofil davon FP und alo davon FP und asu Entwicklungsprofil Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil 219 8 14 78 67 296 182 - Kinderbetreuung ist nicht immer gut sicherstellbar - familiäre Probleme stehen im Vordergrund und überdecken Betrachtung des beruflichen Weges - zu wenig Angebote für Weiterbildungen in Teilzeit - höhere Fehlzeitenquote in FbW und Arbeit durch fehlende Auffangmöglichkeiten bei Krankheitszeiten der Kinder - fehlende Akzeptanz der Arbeitgeber - Bewerbungsgespräche die Kinderbetreuung sicherzustellen) - Erschließung von Stellenpotentialen des AGS insb. bei Einstieg nach Elternzeit - Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Aktivierung -> ab 9/14 MAT ZAF Zwischen Arbeit und Familie (20 Plätze), -> SPI Jobchance (29 Plätze) - Profillagenbetrachtung 1.2., wobei die Betreuung während einer Maßnahme besonders intensiv sein soll um vorzeitige Abbrüche aufgrund familiärer Probleme zu verhindern - Betrachtung integrierter Alleinerziehender, ob Potentiale ausgeschöpft. Ab 201 Beachtung Mindestlohn. - SP/UP: Abbau der weiteren Hemmnisse und Hinführung an Arbeitsmarkt oder Qualifizierung Arbeitsmarkt - Erhöhung des Anteils der Alleinerziehenden am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - Verringerung der Abbruchquoten 10 3 10 1 20 1.4. LZB mit BA davon integriert Markt- und Aktivierungsprofil Förderprofil davon FP und alo - 2-34 - 3-49 davon FP und asu - 2-34 - 3-49 Entwicklungsprofil 362 63 44 17 276-88 - 132 204-46 - 100 1168 - vorhandene BA sind zum Teil nicht mehr marktnah - aufgrund längerer Arbeitslosigkeit fachliche Entfernung vom Tätigkeitsfeld - weitere VrHM vorhanden - Unsicherheiten und Ängste prägen die Arbeitssuche - gesundheitliche Einschränkungen erschweren die Integration - Motivationsprobleme sind vorhanden - Aktivierungs- und Motivierungsmaßnahmen sind erforderlich - grundsätzlich immer Prüfung VV - MAT JobLok - MAT Praxiscenter. AVGS/ FBW zur Auffrischung oder Anpassung der beruflichen Fähigkeiten - Förderung der Mobilität und Flexibilität - FP und alo: analog 1.2., zusätzlich Prüfung AVGS bzw. EGZ oder ESG - FP und asu: analog 1.2., insbesondere Anwendung Absolventenmanagement - EP: analog 1.2. - Einbeziehung BPS und ÄD zur Feststellung der konkreten Leistungsmöglichkeiten - Prüfung der Integrierten auf Ausschöpfung ihrer individuellen Möglichkeiten, Prüfung vorrangige Leistungen, Beachtung Mindestlohn ab 201 10 1 20 20 30 20 60 0 0 2. MuI U2 - fehlender Schul- und - Maßnahmen zur Vorbereitung zum Nachholen von - Erhöhung des 8

Ungelernte davon mit Schulabschluß Markt-und Aktivierungsprofil Förderprofil davon alo Entwicklungsprofil Stabilisierungs- und Unterstützungsprofil Alleinerziehende Förderprofil Entwicklungsprofil LZB mit BA 326 179 1 66 24 98 37 17 7 31 Berufsabschluss oder fehlende Berufspraxis - Schul- oder Ausbildungsabbrecher - fehlende Motivation/Eigeninitiative - fehlende Selbstreflektion - fehlende Vorbildfunktion durch Elternhaus - Unzuverlässigkeit - Sanktionen werden von der elterlichen Bedarfsgemeinschaft aufgefangen - unzureichende an den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtete Kenntnisse - geringe Bereitschaft zur Einmündung in kurzfristige Beschäftigung (z.b. Saisonarbeit bei Wartezeiten vor Studium) Schulabschlüssen / Aktivierungshilfen zur Motivationssteigerung es werden ständig 10 Plätze in einer Aktivierungsmaßnahme vorgehalten - ESF-Maßnahmen RB Sprungfeder (23 Plätze) - Berufsvorbereitende Maßnahmen - niedrigschwellige Weiterbildungen - konsequente Umsetzung des Mindestkontaktdichtekonzepts, im Bedarfsfall Einbindung der Eltern in das Beratungskonzept - intensive Ausnutzung des Service Portfolio Ausbildungsplatzvermittlung kontinuierliche Ermittlung ausbildungsfähiger Jugendlicher -Heranführung an den Arbeitsmarkt durch intensive Beratung zum verstärkten Einsatz von MAG und Nutzung von Arbeitgeberbörsen des AGS, Jobinale und der Fachvermittlungen - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der LH Potsdam im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Anteils Jugendlicher mit qualifiziertem Schulabschluss - anteilige Erhöhung des Einstiegs in die berufliche Ausbildung - Fachkräftesicherung Stärkung der Eigenverantwortung 1 2 1 1 1 2 10 3 3 2 2 2 4 Förderprofil 1 Einwicklungsprofil 7 3. Weitere Zielgruppen MuI gesamt 9

3.1. Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren - sh. 1.3. - hinzu kommt die Sicherstellung der Betreuung in Kita oder Tagesmutter - rechtzeitige Beratung vor Beendigung der Elternzeit sicherstellen - Einleitung von notwendigen Maßnahmen möglichst vor Ende Elternzeit - sh. 1.3. Sh. 1.3. 3.2. Reha/SB Kunden/ Kunden mit gesundheitlichen Einschränkungen - Einschränkung während Elternzeit bis zu drei Jahren möglich - ÄG vom ÄD werden zunehmend von Dauerkrankschriften der behandelnden Ärzte unterlaufen - gesundheitlich angemessene Beschäftigung in benötigter Anzahl ist auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht vorhanden - aus einem Krankheitsbild werden zunehmend Vermeidungsstrategien entwickelt - psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen sind ansteigend - Nutzung der Eignungsdiagnostik (ÄD/BPS) auch zur nachhaltigen Abklärung der generellen Erwerbsfähigkeit - Nachhaltung der EWR, EU - Rentenantragstellung - professionelle Beratung und Unterstützung von Rehabilitanden, schwerbehinderten Menschen durch FM Spezialisten Reha/SB in den Teams (siehe Konzept Reha in Bearbeitung, z.b. bei EGZ Bearbeitung) - 4 MAT Perspektiven Entwickeln ->72 Plätze - großzügiges Angebot von EGZ und Probebeschäftigung bei SB - rechtskreisübergreifend die Integrationswirkung von Reha- Maßnahmen erhöhen (verstärkte Abstimmung mit Reha Träger erforderlich (persönliche Ansprechpartner beim Reha Träger) -Maßnahmen konzipieren, die auch von Kunden im Zuständigkeitsbereich Fremdkostenträgern genutzt werden können - intensive Ausnutzung des Service Portfolio Reha und Erbringung der Dienstleistung durch den Bereich Reha AA -Verbesserung der Integrationschancen durch individuelle Beratung und Reduzierung des Schnittstellenprozess e - Anbahnung medizinischer Leistungen/Rente realisieren 3.3. Kunden mit Miniund Midijobs oder Einkommen bis 80 Problem des Sich- Einrichtens - Verdacht der höheren Entlohnung am JobCenter vorbei (Schwarzentlohnung) - Einzelfälle sind für das Hauptzollamt nicht verfolgungsrelevant - fehlende Akzeptanz zur weiteren Arbeitssuche und Qualifizierung - Qualitätsverbesserung in der Zusammenarbeit mit dem Reha Bereich Agentur und insb. Rententräger (Antragsausgabe Reha Antrag) - Maßnahmeangebote in Teilzeit - Prüfung auf sittenwidrige Lohnzahlungen - Aktivierung über Eingliederungsvereinbarung und VV - Veränderung von Beschäftigungsverhältnissen prüfen (Voll- statt Teilzeit, Aufstockung Nebenbeschäftigung) - modulare Anpassungsqualifikationen, um Lohnverbesserungen herbeizuführen > FbW- AEZ -Potential für die Umwandlung eines Minijobs in eine TZoder Vollzeitstelle identifizieren und nutzen -Erhöhung des anrechenbaren Einkommens und Beendigung des Leistungsbezuges - Arbeitsmarkt bietet immer mehr Jobs im Mini- 10

/Midibereich / AG wünschen größtmögliche Flexibilität-> geringe Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung im JLP 3.4. Selbständige - 7% aller selbständigen LZB haben nur verfügbare Einnahmen bis 40 - ausgeübte Selbständigkeit sichert nicht den eigenen Lebensbedarf und fast nie den großer BG -keine Kontrollmöglichkeit durch das JC über Einnahmen und Ausgaben -keine rechtliche Handhabung zur Beendigung von Selbständigkeiten - 16 Abs. 2 SGB II - Maßnahme: professionelle Beratung und Kenntnisvermittlung für bereits langjährig Selbständige MAT BuKSelb 0 Plätze fortlaufend - Regionalbudget V Ideenwerkstatt Potsdam, Gründungswillige 2 Plätze -Coaching von Selbständigen über AVGS - Zusammenarbeit mit Dritten IHK, HWK im Beratungsprozess, insb. vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - professionelle Beratung durch FM Spezialisten in den Teams (siehe Konzept Selbständige) - intensivere Zusammenarbeit zwischen FM-Selbstständige und Leistungsabteilung -Abberatung nicht tragfähiger selbstständiger Tätigkeiten und Vermittlung in sv.- Beschäftigung -Erhöhung des anrechenbaren Einkommens und Beendigung des Leistungsbezuges - regelmäßige syst. Außendienstprüfungen 3.. Migranten/ Ausländer - fehlende Sprachkenntnisse auch nach Besuch von Sprachkursen - fehlender Schulabschluss - keinen (anerkennten) Berufsoder Studienabschluss - hoher Zuwachs an Migranten in Potsdam vor allem aus EU-Ländern - überdurchschnittlicher Anteil von Migranten im Helferbereich - Sprachkompetenz Deutsch erweitern, verstärkte Zuweisung zu BAMF-Integrationskursen Integrationskursverpflichtungen zu Integrationskursen werden bei jedem betreffenden Kunden ausgehändigt - berufsbezogene Deutschförderung (ggf. über FbW) - Einsatz von AGH-Angeboten zur Festigung der Sprachkenntnisse - Erwerb einer beruflichen Qualifikation - sofern ausländische Berufskenntnisse vorhanden sind, Unterstützung beim Anerkennungsverfahren http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.18 81.de http://www.brandenburg.netzwerk-iq.de/ - Integration in sv. pflichtige Beschäftigung - Voraussetzungen für die Aufnahme von beruflichen Umschulungen schaffen - soweit vorhanden. (Fach-) potentiale im Arbeitsmarkt sichern (Fachkräftesicherung - intensivere Beratungsmöglichkeiten durch ESF Projekte prüfen 4. Weitere Zielgruppen Leistungsbereich 11

gesamt 4.1. Rentennahe Jahrgänge elb versuchen den Alg2- Bezug zu verlängern um abschlagfreie Rente beantragen zu können bzw. die Abschläge zu minimieren Prüfung im Leistungsbereich aller 62-jährigen elb anhand einer opds-liste ob eine Rentenauskunft vorliegt. Aufforderung zur Rentenantragstellung rechtzeitig vor dem frühestmöglichen Rentenbezug. 4.2. Verweis auf vorrangige Leistungen Einige elb beantragen Alg2, weil damit weitere Vergünstigungen (GEZ- Befreiung, günstigere Verkehrsmittel, etc) verbunden sind Unterstützung der Integration durch Festlegungen in der Eingliederungsvereinbarung zur frühestmöglichen Beantragung der Altersrente Konsequente Prüfung vorrangiger Leistungen (KIZ, Wohngeld) bei der Antragsbearbeitung V. Erfolgsnachhaltung Grundlage der Erfolgsnachhaltung ist eine hohe Datenqualität in den Fachanwendungen Verbis, A2LL/ Allegro, aus welchen die prozessrelevanten Kennzahlen generiert werden. Der Umsetzungsprozess Abbau LZB wird durch die Kennzahlen Erfüllungsgrad Kontaktdichte und die Aktivierungsquote der LZB nachgehalten. Das Umsetzungsergebnis LZB wird über die Kennzahlen Integrationsquote der LZB und die Anzahl der zugegangenen Kunden in LZB bzw. abgegangenen LZB nachgehalten. Begleitend erfolgt quartalsweise ein Abgleich mit DORA 1303 durch VDQM. Der Erfüllungsgrad der Kontaktdichte bezieht sich auf das im JLP geltende Kundenkontaktdichtekonzept. In diesem Konzept sind keine gesonderten speziellen Kontaktdichten für LZB ausgewiesen, sondern die Kontaktdichte richtet sich nach der Profillage und dem Status in der Fachanwendung Verbis. Da jedoch nahezu 70% der erwerbsfähigen leistungsberechtigten LZB sind, ist diese Kennzahl steuerungsrelevant. Die Anzahl abgegangener/zugegangener LZB sowie Aktivierungs- und Integrationsquote LZB werden monatlich von Controlling teamscharf zur Verfügung gestellt. Die Erfüllung der Kundenkontaktdichte wird durch VDQM teamscharf zur Verfügung gestellt und monatlich mit dem Team im Internen Steuerungs- und Kontrollprotokoll (ISKP) ausgewertet. Die TeamleiterInnen sind für die Erfolgsnachhaltung auf Teamebene verantwortlich. Steuerungsimpulse gehen von den TeamleiterInnen sowie den übergeordneten Führungskräften aus. Das Prozesscontrolling dient der Unterstützung des Umsetzungsprozesses 12