Bayerische VerbraucherInnen ernst nehmen Mehr Transparenz für



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Transkript:

Positionspapier Verbraucherschutz in der Ernährung Herbstklausur 2012 Bayerische VerbraucherInnen ernst nehmen Mehr Transparenz für 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 gesunde und verantwortungsvolle Ernährung Die bayerischen VerbraucherInnen wollen und brauchen wahrheitsgemäße Informationen über die Produkte, die sie in Läden und Restaurants vorfinden. Erst dadurch werden sie in die Lage versetzt eine gesunde und verantwortungsvolle Ernährung zu ermöglichen und mit der Kaufentscheidung eine echte Wahl zu treffen und politische Ziele wie Tier-, Umwelt-, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu unterstützen. Mangelnde Transparenz bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln Beim Lebensmitteleinkauf möchten VerbraucherInnen mit der Wahl ihrer Produkte zunehmend ein Zeichen hin zu mehr Umwelt-, Natur- und Tierschutz setzen. Die Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vom Januar 2012 besagt: VerbraucherInnen legen sehr wohl Wert auf Qualität, Tier- Und Umweltschutz. Die Aufmachung und Kennzeichnung von Produkten, speziell im Lebensmittelbereich, sind aber derart irreführend, dass der Preis häufig das Einzige ist, woran sie sich orientieren können. Dazu verweist die Studie auf 230 Beispiele auf www.lebensmittelklarheit.de: vom Gulaschtopf, der nur 2% Prozent Fleisch enthält bis zur Bezeichnung ohne Zusatzstoffe, obwohl Aromen zugefügt werden. Missverständliche Verkehrsbezeichnungen Mangelnde Transparenz herrscht bei vielen Produkten auch durch missverständliche oder irreführende Verkehrsbezeichnungen auf den Verpackungen. Auch Abbildungen, Produktnamen und Slogans auf den Verpackungen vermitteln den VerbraucherInnen häufig ein falsches Bild des Produkts. Erst das detaillierte Lesen des Kleingedruckten meist auf der Hinterseite der Verpackung - zeigt dann bspw. dass statt reiner Frucht nur künstliches Aroma im Produkt zu finden ist. Hier muss auf Ebene der EU und der nationalen Gesetzgebung dringend nachgebessert werden. Denn: Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen laut Lebensmittelrecht nicht täuschend sein. Dies ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert, das die grundsätzlichen Pflichten und Verbote bei der Herstellung und beim Verkauf von Lebensmitteln festlegt. Die 1

32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 Verkehrsbezeichnung ist laut EG-Etikettierungsrichtlinie bzw. nationale Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung (LMKV) "eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden." Dennoch ermöglicht die Gesetzgebung ausreichend Spielraum, den die Lebensmittelindustrie zur besseren Werbung und Verkauf ihrer Produkte auszunutzen weiß. Bei einer bundesweiten Marktprüfung 2012 fanden die Verbraucherzentralen 119 Produkte, deren Verkehrsbezeichnungen schwer zu finden, schlecht lesbar, beschönigend oder nicht eindeutig waren. Hersteller täuschen mit Namen, Bildern und Begriffen auf der Vorderseite des Produkts, z.b. Zitronenlimonade, obwohl die genannten Zitronen gar nicht enthalten sind, sondern nur Aromen eingesetzt werden. Hier sind Hersteller und Gesetzgeber zur Nachbesserung aufzurufen. Mindesthaltbarkeitsdatum contra Verbrauchsdatum Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird häufig mit dem Verbrauchsdatum für schnell verderbliche Lebensmittel (wie Hackfleisch) verwechselt. VerbraucherInnen wissen meist nicht, dass das MHD nur die Garantie des Herstellers ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt Merkmale wie Farbe, Geschmack und Konsistenz gleich bleiben. Ein verstrichenes Mindesthaltbarkeits-Datum sagt nichts darüber aus, ob Joghurt oder Käse nicht mehr gut sind. Die VerbraucherInnen vertrauen dem MHD mehr als ihrem eigenen Seh-, Riech- und Geschmackssinn. So landen Unmengen von guten Lebensmitteln im Müll. Hier muss dringend genauer informiert werden. Unsere GRÜNEN Forderungen: Schluss mit irreführenden Angaben auf Lebensmittelverpackungen rechtliche Vorschriften für verbraucherfreundlichere Aufmachungen der Verpackungen modifizieren: Damit VerbraucherInnen durch die Aufmachung der Verpackungen der Lebensmittel nicht mehr getäuscht werden können, fordern wir Grüne eine Verbesserung der entsprechenden Gesetzesvorschriften auf EU- und Bundesebene: Die Verkehrsbezeichnung gehört klar ersichtlich auf die Vorderseite der 2

66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 Verpackung. Durch größere Schrift und kontrastreiche Darstellung muss sie gut lesbar sein und die tatsächliche Produktzusammensetzung widerspiegeln. Wenn Bestandteile nicht enthalten sind, dürfen sie nicht benannt oder abgebildet werden. Aromatisierte Produkte sollten den Aufdruck "mit Aroma" oder "aromatisiert" tragen. Bei Nennung wertgebender Zutaten ist der zugehörige Gewichtsanteil deutlich in der Verkehrsbezeichnung anzugeben. Aufklärung und/oder Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) Der Unterschied zwischen Verbrauchsdatum und MHD muss deutlich werden. Dazu ist Aufklärung der VerbraucherInnen nötig und/oder die Änderung des MHD in ein weniger zum Wegwerfen verleitendes Synonym wie z. B. Beste Qualität bis Förderung der Regionalvermarktung Die Emnid-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums 2012 belegt, dass bereits rund die Hälfte der VerbraucherInnen gezielt Produkte aus der Region bevorzugen. Über 95 % der VerbraucherInnen sind laut Umfrage des Bundesverbandes der Verbraucherzenralen 2007 mit den Herkunftsangaben der Produkte unzufrieden. Gesetzlich geregelte Vorgaben für ein bundesweit anwendbares Regionalsiegel, welches Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produktes einem ganz bestimmten geographischen Gebiet zuordnen lässt, fehlen. 91 92 93 94 95 96 97 98 99 In Bayern existieren bereits 547 Regionalinitiativen und verbände im Ernährungsbereich, hier liegt die Basis dafür, dass VerbraucherInnen gute, regionale Produkte auf kurzen Wegen erwerben können und die Erzeuger Kunden finden. Diese Initiativen müssen finanziell sowie strukturell stärker unterstützt werden, damit die regional in meist kleinen Strukturen vermarkteten Produkte gegenüber den industriell hergestellten und über rationalisierte Großvermarktung vertriebenen Produkten nicht zu sehr ins Hintertreffen geraten. Unsere GRÜNE Forderung: 3

100 101 102 103 104 105 106 Unterstützung von Regionalsiegeln durch eine professionelle Vermarktung und Etablierung entsprechender Verkaufsstellen Die Regionalvermarktung und die Regionalinitiativen müssen gestärkt und professionell unterstützt werden. So könnte insbesondere durch die Errichtung von Dorfläden im Rahmen der Dorferneuerung in Gemeinden mit schlechter innerörtlicher Lebensmittelversorgung der Regionalvermarktung Auftrieb gegeben werden. 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 Tierwohl -Siegel ermöglicht Kaufentscheidung für mehr Tierschutz Experten der Universität Göttingen schätzen in einer Studie von 2012, dass 20 Prozent der deutschen Verbraucher an Tierschutz interessiert und bereit sind, mehr Geld für Produkte auszugeben, die unter Einhaltung höherer Tierschutzstandards produziert werden. Bislang können VerbraucherInnen jedoch nicht erkennen, unter welchen Haltungsbedingungen das tierische Produkt hergestellt wurde. Es sei denn, sie entscheiden sich für ein Bio-Produkt oder es handelt sich beim Einkauf um Eier, die entsprechend der EU-Verordnung Vermarktungsnormen für Eier mit dem bekannten Nummernsystem gekennzeichnet sind. Dieses System hat sich bewährt; Eier mit der Nummer 3, also Eier aus Käfighaltung, sind gänzlich aus den Regalen verschwunden, weil die VerbraucherInnen sie nicht kaufen wollten. Im sonstigen tierischen Produktbereich gibt es keine Siegel, die Abstufungen bei der Haltung der Tiere erkennen lassen. Der Deutsche Tierschutzbund hat gemeinsam mit der Universität Göttingen Kriterien für ein freiwilliges Tierschutzlabel erarbeitet. Das Tierwohl-Label soll Fleisch-, Eierund Milchprodukte kennzeichnen, bei denen Tierschutzstandards weit über den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hierbei sollen zwei verschiedene Qualitätssiegel vergeben werden; die sich vor allem in den Platzansprüchen für die Haltung und im Auslauf bzw. der Freilandhaltung unterscheiden. Voraussichtlich im Herbst 2012 können die Siegel auf dem Markt, zunächst für Schweine- und Hühnerfleischprodukte, erwartet werden. Unsere GRÜNE Forderung: 4

134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 Einführung eines freiwilligen Tierwohl-Labels bzw. einer verpflichtenden Tierwohl-Kennzeichnung zur Information über die Haltungsformen tierischer Produkte: Grundsätzlich soll im europäischen Binnenmarkt in Hinblick auf die gängige Import-/Export-Praxis der einzelnen Staaten und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, eine verpflichtende Kennzeichnung über die Haltungsform der landwirtschaftlichen Nutztiere in einer zentralen EU-Verordnung geregelt werden. Erfahrungsgemäß kann die Schaffung neuer EU-Verordnungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Um dem Schutz der Tiere und dem Informationsanspruch der VerbraucherInnen zeitlich früher gerecht werden zu können, ist die Etablierung eines freiwilligen bundesweiten Tierwohl -Siegels ein wichtiger Schritt. In Bayern muss somit eine umfangreiche Bewerbung des freiwilligen Tierwohl -Siegels des Deutschen Tierschutzbundes bei den bayerischen Erzeugern für tierische Produkte erfolgen. Damit soll eine rasche und optimale Etablierung des freiwilligen Siegels in Bayern angestoßen werden. Darüber hinaus muss parallel auf Bundes- bzw. EU-Ebene eine verpflichtende, alle Mitgliedstaaten umfassende Kennzeichnung über die Haltungsformen der Tiere in der landwirtschaftlichen Produktion erarbeitet werden. Diese könnte sich am bereits etablierten Nummernsystem bei Eiern orientieren oder an den verschiedenen freiwilligen nationalen Siegeln, die alle eine abgestufte Kategorisierung der Produkte zulassen. Hierfür sind entsprechende Standards festzulegen, die die Vergabe der entsprechenden Siegel an einzelnen Tiergruppen (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) betreffen. 159 160 161 162 163 164 165 166 167 Gentechnikprodukte endlich kennzeichnen In Bayern lehnen 71% der Bevölkerung gentechnisch veränderte Lebensmittel ab ( Ökotrend Bayern -Studie 2009, StMUG). 32% der KonsumentInnen wünschen sich laut Nestlé-Studie naturbelassen einkaufen zu können. Produkte ohne Gentechnik werden durch das EU-Bio-Siegel garantiert. Bei konventioneller Ware können die VerbraucherInnen nicht erkennen, ob die Tiere, deren Produkte sie kaufen, mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. 5

168 169 170 Eine Kennzeichnung über den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln auf tierischen Produkten fehlt für eine umfassende Wahlfreiheit der VerbraucherInnen beim Kauf tierischer Produkte. 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 Unsere GRÜNE Forderung: Gentechnikfütterung muss auf tierischen Produkten gekennzeichnet werden Zur Schaffung einer umfangreicheren VerbraucherInnen-Information muss bundesweit eine verpflichtende Kennzeichnung für tierische Produkte erlassen werden, welche durch Fütterung mit gentechnisch veränderten Futtermitteln produziert wurden. Darunter fallen auch Futtermittel, denen gentechnisch produzierte Zusatzstoffe, wie Vitamine oder Enzyme, zugesetzt wurden. Veröffentlichung der amtlichen Lebensmittelkontrollergebnisse In Bayern sind zunächst die Kreisverwaltungsbehörden für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie kontrollieren Betriebe, die Lebensmittel herstellen, Gaststätten Imbisse und Kantinen, den Lebensmittelgroß- und Einzelhandel sowie die Importeure und Wochenmärkte. Die Häufigkeit und Tiefe der Kontrollen ist von einer Risikobewertung abhängig, die sich an Betriebsstruktur, Hygiene- und Betriebsmanagement und produktbezogenem Risiko orientiert. Daneben führen auch VerbraucherInnenbeschwerden zu gezielten Betriebskontrollen und Untersuchungen. Die Ergebnisse der Betriebskontrolle werden in einer bayernweit einheitlichen Datenbank gespeichert. Je nach Befund leitet das Kreisverwaltungsamt entsprechende Maßnahmen ein, die von der Beseitigung der Mängel bis hin zur Betriebsschließung reichen können. Im Bedarfsfall können die Kreisverwaltungsbehörden auch die überregional agierende Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hinzuziehen. Die VerbraucherInnen können in Restaurants, Imbissbuden und Lebensmittelgeschäften durch den Anblick der Verkaufsräume meist keinen Eindruck 6

202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 von den hygienischen Bedingungen der Lebensmittelproduktion und zubereitung gewinnen. In einer Emnid-Umfrage vom April 2010 sprachen sich 93 Prozent der Befragten für die Einführung einer Hygienekennzeichnung für Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte analog dem seit 2001 erfolgreich etablierten dänischen Smiley-Modell aus. Dabei werden die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Internet veröffentlicht und zusätzlich die Eingangsbereiche der Betriebe mit einem Hygiene-Smiley versehen. Die Smileys werden analog bestimmter Kriterien vergeben, messbare Daten, wie z.b. die Temperatur des Kühlhauses etc. spielen eine wichtige Rolle. Aktuell erfahren die VerbraucherInnen in Bayern die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolleure jedoch nicht. Laut Umweltministerium gibt es in Bayern zum Zeitpunkt Ende 2010 236.735 Lebensmittelbetriebe. Nach Antwort auf eine Anfrage Mitte des Jahres 2011 stehen dem 493 Planstellen an den Landratsämtern gegenüber, die momentan nur zu ca. 70% besetzt sind. Ursache dafür ist auch die vergleichsweise schlechte Bezahlung dieser Tätigkeit. Zusätzlich existieren 90 Stellen am LGL in Form einer Spezialeinheit der Lebensmittelüberwachung. Die Folge: bei weitem nicht alle Betriebe können ausreichend kontrolliert werden. Unsere GRÜNEN Forderungen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) muss sich stärker als Verbraucherschutzbehörde begreifen. Viele verbraucherschutzrelevante Fragestellungen werden derzeit vorwiegend von NGOs oder Warentestinstituten bearbeitet. Gerade bei komplizierteren Probenahmen und Analyseverfahren stoßen diese aber schnell an ihre Grenzen. Das LGL sollte NGOs und Warentestinstituten bei relevanten Verbraucherschutzfragen stärker unterstützen und beraten und bei Forschungsprojekten Anregungen aus Verbraucherschutzkreisen entsprechend aufnehmen. Mehr und besser bezahlte und ausgestattete Lebensmittelkontrolleure für die Landkreise: Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern seit Jahren die Aufstockung der Anzahl an LebensmittelkontrolleurInnen in Bayern. Beginnend mit den ersten 7

236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 Forderungen hierzu anlässlich der BSE-Krise 2002, forderten wir eine Stärkung der Lebensmittelkontrolle in Bayern. Die technische Ausstattung der Arbeitsplätze muss auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen transparenter werden. Wir setzen uns für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens ein, der es ermöglicht, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung transparent zu machen und im Rahmen einer Hygiene-Kennzeichnung insbesondere bei Gaststätten, Kantinen und Imbissen dies auch für den Verbraucher erkennbar macht. Die vollzogenen Kontrollen durch die Behörden sollen nach vorgegebenen Standards erfolgen, die eine gerechte Vergabe der Bewertung ermöglichen. Mangelhaft bewertete Betriebe sollen die Möglichkeit zur Nachkontrolle und Korrektur ihres Ergebnisses erhalten. 8