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SK Cncept GmbH Steuerberatungsgesellschaft StB, Dipl-Kfm Ger Spinka Passauer Str 15-94161 Ruderting Tel: 08509/93619-0 * Fax -'19 wwwskcnceptde inf@skcnceptde ln Kperatin: SK adv Rechts- und Fachanwälte RA, Dipl-BWin Marianne Killinger FA für Handels- und Gesellschaftsrecht Passauer Str 15-94161 Ruderting Tel: 08509/938338-0 " Fax - 19 wwwskadvde inf@skadvde Man danten -l nfrmati n : Buch- und Belegnachweise bei Auslandslieferungen Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, durch die Zweite Verrdnung zur Anderung steuerlicher Verrdnungen sind die Regeln für die Nachweise bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen grundlegend refrmiert wrden Der Gesetzgeber gewähr1 für den Warenexprt generell eine Befreiung vn der Umsatzsteuer Hintergrund dieser Steuervergünstigung ist die Exprlförderung Wenn Sie als Untemehmer diese Steuerbefreiung in Anspruch nehmen möchten, sind Sie grundsätzlich in der Nachweispflicht Gelingt der Nachweis dabei nicht, kann die Steuerbefreiung in der Regel nicht in Anspruch genmmen werden Deshalb ist es für Sie als Untemehmer wichtig, sich mit der knekten Nachweisführung auszukennen Bereits im Jahr 2010 hatte es Pläne gegeben, die Regeln fiir die Nachweisführung zu refrmieren Die Anderungen wurden aber im laufenden Gesetzgebungsverfahren wieder zurückgenmmen Daraufhin gab es einen erneuten Anlauf im Jahr 201 1 Seit dem 01 012012 gelten nun die neuen Regeln IttHRlrsveRzErcHNts 1 BecRlrrsxlÄnuNc: Dnttn-eNsAUsFUHREN UND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LrerenuHceN, 2 2 VnnussETzuNc FüR DtE AusruuR rrrs DnrruRru,2 3 GnuuueEN DEs Zllvenrnnnens 3 4 lrunercemenschaftllche trerpnunc 5 Die Nachweispflichten betreffen einen für die Exprtnatin Deutschland sensiblen Bereich Eine deutliche Verschärfung der Regeln fiir die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung könnte einerseits zu einer Schwächung der Exprlwirlschaft flihren Andererseits hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Steuerbefreiungen für den Exprl in Einzelftillen in betrügerischer Absicht in Anspruch genmmen wrden sind Die gesetzliche Neuregelung bewegt sich daher im Spannungsfeld zrvischen einer wirksamen Missbrauchsbekämpfung und der unkmplizierten Abwicklung der Exprle Die Brisanz des Themas zeigt sich auch darin, dass die verbindliche Anwendung der neuen Regelungen für die Ausfuhrlieferung auf den 01042012 verschben wurde Die neuen Regeln für die innergemeinschaftliche Lieferung sind sgar zweimal hinausgeschben wrden: Zunächst war die Anwendung ebenfalls auf den 01042012 verschben wrden Nunmehr endet die Übergangsregelung mit dem 01072012 Die Verfahren zum Führen der Nachweise waren schn immer kmplex und sind es auch nach der Refrm geblieben Diese Mandanten-Infrmatin kann lhnen nur einen Überblick über die wichtigsten Verfahren bieten Wegen der Übersichtlichkeit legt dieses Infrmatinsschreiben den Schwerpunkt auf den reinen Warenexprl innerhalb der Eurpäischen Unin bzw in andere Staaten außerhalb der Eurpäischen Unin Spezielle Verfahren, wie etwa die sgenannte Lhnveredelung der Be- und Verarbeitungsftille werden hier bewusst ausgeklammert

1 Begriffsklärung: Drittlandsausfuhnen und innergemeinschaftl iehe Lieferu ngen Umsatzsteuerlich ist beim Warenexprl zunächst zwischen den Drittlandsausfuhren und den innergemeinschaftlichen Lieferungen zu unterscheiden Eine vn der Umsatzsteuer befreite Ausfuhr liegt dann vr, wenn der Gegenstand bzw die Ware, die geliefert wird, in das sgenannte Drittland gelangt Der Begriff Drittland umfasst alle Staaten außerhalb der Eurpäischen Unin, zb wenn die Ware in die USA, China der die Vereinigten Arabischen Emirate versendet wird Dagegen liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung in der Regel dann vr, wenn die Ware vn Deutschland aus in einen anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin gelangt Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann als gegeben sein, wenn die Ware beispielsweise nach Frankreich, Prtugal, Rumänien der in einen anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin transprtiert wird 11 Nachweiserfrdernisse beirn Exprt Die beiden Steuerbefreiungen für den Exprt vn Waren hängen vn gänzlich unterschiedlichen rechtlichen Vraussetzungen ab, unter denen sie in Anspruch genmmen werden können Allerdings ist beiden Arten der Steuerbefreiung gemeinsam, dass der Untemehmer die Vraussetzungen nachweisen muss Bei den Nachweisen wird zwischen den Buchund Belegnachweisen unterschieden Welche Anfrderungen im Einzelnen an die Nachweise gestellt werden, ergibt sich aus der Umsatzsteuer-Durchführungsverrdnung (UStDV) Dch wrin unterscheiden sich Buchnachweise und Belegnachweise? Vereinfacht gesagt regelt der Belegnachweis, welche Belege der Untemehmer aufbewahren bzw vrlegen muss, um die Steuerbefreiung zu erlangen Dagegen verbirgt sich hinter dem Begriff Buchnachweis das, was der Unternehmer zusätzlich zu den Belegen nch in seiner Buchflihrung aufzeichnen muss 2 Vraussetzungen für die Ausfuhr ins Drittland Um ein besseres Verständnis für die erfrderlichen Nachweise zu entwickeln, lhnt sich ein genauer Blick auf die Systematik der Steuerbefreiungen für Ausfuhren Die Steuerbefreiung für die Ausfuhr in das Drittland lässt sich in drei Fallgruppen unterteilen: 1 Versendung der Beförderung durch den Lieferanten (siehe Punkt 21) 2 Versendung der Beförderung durch den Abnehmer der Lieferung (siehe Punkt 22) 3 Versendung der Befrderung in Freihäfen (siehe Punkt 23) Begrifflichkeiten: Das Gesetz unterscheidet zwischen der Versendung und der Beförderung einer Ware Eine Versendung liegt vr, wenn zum Transprl eines Gegenstands ein selbständiger Dritter eingeschaltet wird Dies kann beispielsweise eine Speditin der ein anderes Transpftunternehmen, zb DHL, UPS etc, sein Dabei ist zu beachten, dass der Transprteur bei Ausflihrung der Versendung als selbständiger Unternehmer handeln muss Eine Versendung liegt daher nicht vr, wenn flir die Warenbewegung beispielsweise ein Arbeitnehmer des Lieferanten der Abnehmers eingeschaltet wird Eine Beförderung liegt immer dann vr, wenn die Ware durch den Untemehmer der den Abnehmer in eigener Regie transprlierl wird 21 Versenclung der Beförderung durch den Lieferanten Bei der ersten Variante der Steuerbefreiung fiir die Ausfuhr versendet der befördert der liefernde Untemehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet Eine Versendung der Beförderung in einen Freihafen ist nicht ausreichend, um die Steuerbefreiung zu erlangen Ebens wenig ist die Steuerbefreiung möglich, wenn der Gegenstand lediglich in die Gewässer der Watten zwischen der Hheitsgrenze (Zwölfmeilenzne) der Bundesrepublik Deutschland und der jeweiligen Strandlinie gelangt Beispiel: Ein Privatmann aus den USA bestellt eine Kuckucksuhr Der deutsche Händler sll die tlhr per UPS an eine Adresse in den USA versenden Lösung: Hier greift die Steuerbefreiung für Ausfuhrliefemngen, da die Ware aus Deutschland in einen Staat außerhalb der Eurpäischen ljnin gelangt Der Händler kann den Umsatz als steuerfrei behandeln Hinweis: Der Abnehmer muss nicht Unternehmer im Sinne des ljmsatzsteuerechts sein Vraussetzung ist auch nicht, dass der Abnehmer ein Ausländer ist 22 Versendung der Befördenung durch den Abnehmer den tr-ieferung Anders als bei der ersten Variante übernimmt in dieser Fallgruppe der Abnehmer der Lieferung die Versendung bzw die Beförderung des Gegenstands der Lieferung in das Drittlandsgebiet Im Unterschied zur Versendung der Beförderung durch den Lieferanten muss der Abnehmer in diesem Fall Ausländer der Unternehmer sein Ausländer im Sinne des Umsatzsteuenechts sind alle Persnen und Unternehmen, die ihren ständigen Aufenthalt bzw ihren Sitz im Ausland haben Hinweis: Auf die Staatsangehörigkeit des Abnehmers kmmt es nicht an, Entscheidend ist, dass der Abnehmer seinen Sitzbzw Whnsitz im Ausland hat Zum Ausland im umsatzsteuerlichen Sinne zählen auch die Insel Helgland und das Cebiet der Gemeinde Büsingen 2

Hinweis: Auch bei dieser Steuerbefreiung ist nicht erfrderlich, dass der ausländische Atrnehmer der Lieferung ein Untemehmer im Sinne des Umsatzsteuenechts ist Die Steuerbefreiung ist auch zu gewähren, wenn der Abnehmer ein Privatmann ist, der seinen Whnsitz im Ausland hat Sfern der Abnehmer nicht Ausländer ist, muss es sich allerdings um einen Untemehmer handeln 23 Versendung eider &eförderung in F'reihäfen {Fre lhafemrsgelung} Eine weitere Möglichkeit die Finanzverwaltung den Ausfuhrnachweis nicht anerkennt Der Unternehmer kann den Ausfuhmachweis nur in besnders begründeten Einzelftillen auch abweichend vn den Vrschriften der USTDV führen - nämlich wenn flir die Steuerbefreiung sieht das Umsatzsteuerecht dann vr, wenn der Gegenstand der Lieferung in einen Freihafen gebracht wird Alternativ kann die Ware auch in die Gewässer und Watten zwischen der Hheitsgrenze (Zwölfmeilenzne) der Bundesrepublik Deutschland und der jeweiligen Strandlinie gebracht werden Bei dieser Variante der Steuerbefreiung kmmt es nicht darauf an, wer die Ware in den Freihafen bringt Dies kann swhl durch den Lieferanten als auch durch den Abnehmer erflgen Allerdings greift die Steuerbefreiung nur unter zwei alternativen Vraussetzungen: Hinweis: Der Gesetzgeber hat den Nachweis der Steuerbefreiung für die Ausfuhr an die Einhaltung des Zllverfahrens geknüpft Sfern dieses durch das Zlkecht vrgeschriebene Zllverfahren nicht genau eingehalten wird, besteht daher unseres Erachtens das Risik, dass Der Abnehmer muss ein Untemehmer sein, der den Gegenstand für sein Untemehmen erwirbt sich aus der Gesamtheit der Belege die Ausfuhr eindeutig und leicht nachprüfbar ergibt und die buchmäßig nachzuweisenden Vraussetzun- gen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sind (Buchnachweis) Für den Nachweis der Warenbewegung ist daher das Zllverfahren maßgeblich Seit 2009 besteht in fast allen Fällen flir die Ausfuhr vn Waren die Ver- pflichtung, am elektrnischen Ausfuhrverfahren ATLAS (Autmatisierles Tarif- und Lkales ZllAbwicklungs-System) teilzunehmen Mit der Einführung des Verfahrens wurde die schriftliche Ausfuhranmeldung durch eine elektrnische Ausfuhranmeldung ersetzt Sfem die Steuerbefreiung bei einem untemehmeri- Das ATLAS-Verfahren ist zwar das übliche Verfahren, das Zlkecht sieht jedch teilweise weitere Vereinfachungen vr Sfem aber eine Verpflichtung zur Teilnahme am elektrnischen Zllverfahren besteht, müssen unseres Erachtens auch die fiir die Umsatzsteuer erfrderlichen Belege aus diesem Verfahren vrgelegt werden schen Abnehmer geltend gemacht wird, muss dieser zum vllen Vrsteuerabzug berechtigt sein Führ1 er Hinweis: Die Pflicht zur Abgabe einer elektrnischen Ausfuhranmeldung ist unabhängig vm der bei einem ausländischen Abnehmer, der kein Unternehmer ist, muss der Gegenstand später den Freihafen verlassen und weiter in das übrige Drittlandsgebiet gelangen mit den gelieferlen Waren steuerfreie Umsätze (r8 aus Versicherungsumsätze der steuerfreie Whnraumvermietung), ist die Steuerbefreiung jedch ausgeschlssen Zllverfahrens Alle Steuerbefreiungen ftir die Drittlandsausfuhr setzen eine Warenbewegung in das Drittland vraus Verlässt die Ware daher physisch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht bzw kmmt nicht in einem Drittland an (Ausnahme: Freihafenregelung, siehe Punkt 23), scheidet die Steuerbefreiung aus Für die Steuerbefreiung wird auf den Nachweis über die Warenbewegung in der Praxis daher besnders grßer Wert gelegt In der Regel wird der Nachweis der Warenbewegung durch amtliche Zllbelege gefühft Vraussetzungen der Steuerbefreiung fiir die Ausfuhr müssen durch den liefernden Unternehmer nachgewiesen werden Dabei müssen die Nachweise verpflichtend nach der Art und Weise geführ1 werden, die in der USTDV vrgegebenen ist Es handelt sich dabei als um sgenannte Muss-Vrschriften Luft-, See-, Pst- und Bahnverkehr) Im Regelfall wird im Zllverfahren zwischen zwei unterschiedlichen Zllstellen unterschieden, die an einem Ausfuhrverfahren beteiligt sind: 3" Gnundlagen des Die Beförderungsweg (Straßen-, steuerfreie Heilbehandlungen eines Arztes, Ausfuhrzllstelle (AZSt) bzw Ausgangszllstelle(AgZSt) Beim Exprt vn Waren muss zunächst eine Zllanmeldung bei der Ausfuhrzllstelle abgegeben werden Die Ausfuhrzllstelle unterrichtet dann die Ausgangszllstelle über die angemeldete Ware Die eigentliche Ausfuhr erflgt dann bei der Ausgangszllstelle Hier verlässt die Ware Deutschland und wird ins Drittland ausgeführl Hinweis: Die Ausgangszllstelle kann jede Zllstelle an einer Außengrenze z'jm Drittland innerhalb der Eurpäischen Unin sein Es muss sich daher nicht zwingend um eine Stelle des deutschen Zlls handeln Die Ausgangszllstelle kann sich auch an einem Flug- der Seehalen befinden Da die Bundesrepublik Deutschland nur nch zur Schweiz eine unmittelbare Landesgrenze zum Drittland hat, liegen die meisten Ausgangszllstellen auf dem Landweg außerhalb Deutschlands

Grenze kennbar den Stempelaufdruck,,ECS/AES Nt fallverfahren" aufweist Sllten die Cmputer -EU-Aur sland der Ausgangszllstelle ausgefallen sein, wird + Ausgangs- t f Anmeldung der Ausfuh Verlassen der EU l f Einfuhr in anderen Staat Beispiel: Eine Ware sll in die Russische Föderatin exprlierl werden Der Transprl erflgt per Lkw Die Ware wird beim Hauptzllamt Drtmund rdnungsgemäß zur Ausfuhr angemeldet Die Ware wird durch Plen bis zur weißrussischen Grenze transprtiefi In der Grenzstadt Terespl wird dann vn der drtigen Ausgangszllstelle die Ausfuhr durch diesen Stempel auf dem sgenannten Exemplar 3 des Einheitspapiers, einem Handelsbeleg der einem Verwaltungspapier nachgewiesen Allein der Zllstempel ist in diesen Fällen für den Ausfuhmachweis nicht die Ausfuhr ins Drittland festgestellt Mit der Anmeldung der Ausfuhr an der Ausfuhrzllstelle liegt nch keine Bescheinigung darüber vr, dass die Ware ins Ausland ausgefuhrl wurde Erst in dem Mment, in dem die Ausgangszllstelle - im Beispiel in Terespl - die tatsächliche Ausfuhr feststellt, kmmt eine Steuerbefreiung in Betracht Die Ausgangszllstelle teilt der Ausfuhrzllstelle mit, dass die Ware das Gebiet der Eurpäischen Unin in ein Drittland verlassen hat Für alle elektrnisch angemeldeten Waren übersendet die Ausgangszllstelle eine entsprechende Mitteilung über deren Verbleib an die Ausfuhrzllstelle (Ausgangsbestätigung/Kntrllergebnis) Die Daten werden an die Ausfuhrzll- stelle elektrnisch durch sgenannte EDIFACTNachrichten (Electrnic Data Interchange Fr Administratin, Cmmerce and Transprt) übersendet Die deutsche Zllstelle erledigt den Ausfuhrvrgang auf Basis der durch die Ausgangszllstelle übermittelten Erkenntnisse über die tatsächliche Ausfuhr Dem Ausflihrer, der die Ausfuhr angemeldet hat, wird der sgenannte Ausgangsvermerk als PDF-Dkument elektrnisch übermittelt Mit dem Ausgangsvermerk kann der Untemehmer die Ausfuhr für umsatzsteuerliche Zwecke nachweisen Der Vermerk beinhaltet die Daten der urspninglichen Ausfuhranmeldung, die durch die Feststellungen und Ergebnisse der Ausfuhrzllstelle ergänzt sind ausreichend Geht die Nachricht,,Ausgangsbestätigung/Kntrllergebnis" der Ausgangszllstelle bei der Ausfuhrzllstelle - aus welchen Gn"inden auch immer - nicht ein, kann das Ausfuhrverfahren nicht autmatisiert mit dem PDF-Dkument,,Ausgangsvermerk" erledigt werden Das Zllrecht sieht in diesen Fällen eine Uberpnifung des Ausfuhrvrgangs vr Sfem der Ausfuhrvrgang weder verwaltungsintem nch durch den Anmelder/Ausfrihrer geklärt werden kann, wird die ursprüngliche Ausfuhranmeldung fiir ungültig erklärt Wird durch die Recherchen der Ausgangszllstelle der Ausgang bestätigt, erstellt die Ausfuhrzllstelle einen per EDIFACT-Nachricht übermittelten,,ausgangsvermerk" Legt der Anmelder/Ausfiihrer einen sgenannten Alternativnachweis vr, erstellt die Ausfuhrzllstelle ebenfalls einen per EDIFACT- Nachricht übermittelten,,altemativausgangsver- merk" Aus dem Altemativnachweis muss sich die Warenbewegung in das Drittland ergeben 3" 1 Ausnahnierä v*r33 A'X'X-AS-Verfshrem Das elektrnische Ausfuhrverfahren ist jedch nicht in allen Fällen vrgeschrieben Das Zllrecht sieht flgende Ausnahmen vr: r mit mündlicher der knkludenter (durch schlüssiges Verhalten) Anmeldung Ausfuhren in Fällen vn geringer wirtschaftlicher Bedeu- tung, bei Ausfuhranmeldungen bis zu einem Warenwerl vn 1000 In diesen Fällen kann der Ausfuhmachweis durch einen handelsüblichen Beleg geführ1 werden, aus dem sich die Warenbewegung in das Drittland ergibt (2B Frachtbrief, Rechnung, Lieferschein etc) Der Warenausgang wird hier ebenfalls durch den Zll überwacht Der Beleg muss die flgenden Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefemden Untemehmers, die Menge des ausgeführten Gegenstands und die handelsübliche Bezeichnung, Ausgangsvermerk als PDF a a den Or1 und den Tag der Ausfuhr swie eine Ausfi-rhrbestätigung der Gretzzllstelle eines Mitgliedstaates der Eurpäischen Unin, die den Ausgang des Gegenstands aus dem Gemeinschaft sgebiet überwacht Hinweis: Der Ausfuhrnachweis kann auch weiterhin durch Papierbelege geführ1 werden, wenn die IT-Systeme des Zlls ausfallen sllten Wichtig ist, dass der Zllbeleg dann aber er- Wichtig: Als Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer wird der Beleg nur anerkannt, wenn die Ausfuhrbestätigung durch einen Vermerk (Stempelabdruck der Grenzzllstelle mit Datum) aufder Rückseite angebracht ist

32 Besnderheiten bei der Versendung vn Waren Auch bei der Versendung vn Waren ist im Regelfall eine Teilnahme am ATLAS-Verfahren zwingend In allen anderen Fällen, in denen das ATLAS-Verfahren zllrechtlich nicht vrgeschrieben ist, kann der Nachweis jedch auch bei den Versendungen durch einen handelsüblichen Beleg geführt werden Zu diesen Belegen zählen zb die flgenden Papiere bzw deren Duplikate: r ein handelsrechtlicher Frachtbrief, der vm Auftraggeber unterzeichnet ist, einknnssement(schiffsfrachtbrief), ein Einlieferungsschein im Pstverkehr Der Nachweis der Ausfuhr kann weiterhin durch eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs geführt werden Dieser Beleg muss flgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Ausstellers des Belegs swie das Ausstellungsdatum, den Namen und die Anschrift des liefernden Untemehmers und des Auftraggebers der Versendung, die Menge und die Afi (handelsübliche Bezeichnung) des ausgeführten Gegenstands, r den Or1 und den Tag der Ausfuhr der den Oft und den Tag der Versendung des ausgeführten Gegenstands in das Drittlandsgebiet, den Empftinger des ausgeführten Gegenstands und den Bestimmungsrt im Drittlandsgebiet eine Versicherung des Ausstellers des Belegs darüber, dass die Angaben im Beleg auf der Grundlage vn Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind, und die Unterschrift des Ausstellers des Belegs Hinweis: Bei der Verwendung eines sgenannten CMR-Frachtbriefs muss dieser vm Absender als Auftraggeber des Frachtführers, als dem Versender des Liefergegenstands, unterzeichnet sein (Feld 22) Det Auftraggeber kann dabei auch vn einem Dritten (28 einem Lagerhalter) vertreten werden Bei einem Eisenbahnfrachtbrief kann die l]nterschrift auch durch einen Stempelaufdruck der einen maschinellen Bestätigungsvermerk ersetzt werden Eine Unterschrift eines zur Besrgung des Warentransprts eingeschalteten Dritten (28 eines Spediteurs) ist nicht erfbrderlich 33 &esncüerheiten hei der Einschaltung vn Fsf nnd KuriereXiensten Wird ein Kurierdienst eingeschaltet der erflgt der Versand per Pst, sieht die Finanzverwaltung weitere Vereinfachungen vr In diesem Bereich haben sich jedch durch die Anpassung der USTDV keine Anderungen der Verwaltungsanweisungen ergeben 34 Buchnaehweis Neben den richtigen Belegen muss auch der sgenannte buchmäßige Nachweis der Ausfuhr vrliegen Das bedeutet, dass sich aus den Aufzeichnungen in den Büchern bestimmte Angaben ergeben müssen Die nachflgend dargestellten Angaben schreibt das Gesetz zwingend vr Dies gilt für alle Ausfuhren ungeachtet dessen, b sie nach dem ATLAS- Verfahren der nach anderen Verfahren erflgen Za einem rdnungsgemäßen Buchnachweis gehören die flgenden Aufzeichnungen: die Menge des Gegenstands der Lieferung der die Art und der Umfang der Lhnveredelung swie die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikatinsnunrmer bei Fahrzeugen, der Name und die Anschrift des Abnehmers der Auftraggebers, der Tag der Lieferung, das vereinbafie Entgelt der bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und der Tag der Vereinnahmung swle der Tag der Ausfuhr Für den Fall, dass die Ausfuhr im ATLAS-Verfahren erflgt, muss die sgenannte Mvement Reference Number (MRN) aufgezeichnet werden Dies gilt auch dann, wenn beim Ausfall der elektrnischen Systeme des Zlls an der Ausgangszllstelle ein Papierdkument abgestempelt wird Sfem der Untemehmer den Gegenstand der Ausfuhr selbst in das Drittland beförder1 bzw versendet und der Abnehmer kein Ausländer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, muss zusätzlich zu den ben genannten Angaben nch aufgezeichnet werden: die Beförderung der Versendung durch den Lieferanten selbst swie der Bestimmungsrt In den Fällen der Freihafenregelung muss zusätzlich Flgendes aufgezeichnet werden: r die Beförderung der Versendung, der Bestimmungsrt und in den Fällen, in denen der Abnehmer ein Untemehmer ist, auch der Gewerbezweig der der Beruf des Abnehmers und der Erwerbszweck Bei der Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck des Abnehmers, der ein Unternehmer ist, müssen ebenfalls der Gewerbezweig der der Beruf des Abnehmers und der Erwerbszweck aufgezeichnet werden 4 lnnergenleinschaftliche Lieferung Für die innergemeinschaftliche Lieferung sieht das Umsatzsteuergesetz ebenfalls eine Steuerbefreiung vr Vergleichbar mit dem Exprt in das Drittland ist hier die Steuerbefreiung vn einer Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet abhängig

Im Einzelnen setzt eine steuerfreie innergemein- schaftliche Lieferung Flgendes vraus: Die Ware wird vn einem Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin in einen anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen flnin bewegt Der Erwerber muss Unternehmer sein, der die Ware für sein Unternehmen erwirbt Bei einem neuen Fahrzeug kann auch jeder andere Abnehmet, insbesndere ein privater Endverbraucher, der Erwerber der Ware sein r te Abnehmerversicherung erflgen Der Abnehmer bzw sein Beauftragter musste versichern, dass er die Ware tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin bringt Diese Versichemng ist zum 01012012 entfallen und durch die sgenannte Gelangensbestätigung ersetzt wrden Die Über- gangsregelug endet am 30062012,{1 BeXegn*ehweise Innerhalb der Eurpäischen Unin wurden bereits 1993 alle Zllgrenzen abgeschafft Amtliche Zllbe- Der Erwerb der Ware rxuss in dem Mitgliedstaat, in den sie gebracht wird, der sgenannten Erwerbsbesteuerung unterliegen Das bedeutet nicht, dass der Warenerwerb durch den Empftinger auch tatsächlich versteuerl wird Vielmehr muss der Warenerwerber nur verpflichtet sein, die Ware zu versteuem, was - sfem der Abnehmer ein Unternehmer ist - in der Regel zutrifft lege, mit denen eine Warenbewegung nachgewiesen werden könnte, sind smit nicht mehr verfügbar Die erfrderlichen Belege müssen daher durch die Betciligten selbst erstellt werden Hinweis: Der Begriff des Fahrzeugs umfasst Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge Ein neues r Landfahrzeug liegt beispielsweise vr, wenn bei einem Pkw 42 Ilie {ielangenshestätigung e das Datum der ersten Inbetriebnahme weniger als sechs Mnate zunickliegt der die Laufleistung weniger als 6000 km beträgt Beispiel: Ein ljnternehmer aus Drtmund lieferl Ware an einen anderen Untemehmer in den Niederlanden Der niederländische Unternehmer hlt die Ware selbst in Drlmund ab Die Ware gelangt in die Niederlande nach Venl an den Untemehmenssitz des niederländischen Unternehmers für die Steuerbefreiung sind die Warenbewegung in die Niederlande und die Unternehmereigenschaft des Abnehmers Hier liegen als die Vraussetzungen fllr eine SteuerEntscheidend freiheit vr Den Nachweis über die Vraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung muss der Untemehmer mit flgenden Belegen führen: durch ein Dppel der Rechnung, das srch in der Buchflihrung des Lieferanten befindet, und durch eine Gelangensbestätigung (siehe Muster als Anlage) Für den Nachweis der Warenbewegung kmmt der Gelangensbestätigung eine zentralc Bedeutung zu Die Gelangensbestätigung ist die wesentliche Anderung gegenüber dem alten Verfahren Es handelt sich dabei um die Bestätigung des Abnehmers gegenüber seinem Lieferanten, dass die gelieferte Ware tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin angekmmen ist Der Abnehmer muss den Verbleib der Ware durch seine Unterschrift bestätigen Altemativ kann auch ein Arbeitnehmer des Abnehmers der ein anderer Vertretungsberechtigter aus dem Betrieb die Bestätigung unterschreiben Allerdings muss sich in diesem Fall die Vertretungsberechtigung aus anderen Unterlagen, die dem liefemden Unternehmer vrliegen, ergeben (28 aus dem Lieferauftrag bzw Bestellvrgang) Der Beleg muss die flgenden Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Abnehmers, die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikatinsnummer bei Fahr- li:eferant zeugefi, Grenze innerhalb der EU Die genannten Vraussetzungen müssen durch den Lieferanten nachgewiesen werden - vergleichbar mit den Nachweisen bei der Ausfuhr Auch hier muss zwischen Buch- und Beleenachweis unterschieden werden In der Praxis hat der Nachweis der Warenbewegung eine erhebliche Bedeutung Besnders prblematisch sind die Fälle, in denen der Transprt der Ware nicht durch den Lieferanten der durch eine vn ihm be- auftragte Speditin durchgefrihrl wird (sgenannter Abhlfall) Nimmt der Abnehmer der Ware den Transprt selbst vr der beauftragt er jemanden mit dem Transprt, musste bislang immer eine sgenann- f) das Ausstellungsdatum der Bestätigung und die Unterschrift des Abnehmers Darüber hinaus muss der Ort angegeben werden, an dem die Warenbewegung beendet wird Wichtig ist, dass sich aus der Gelangensbestätigung der Bestimmungsrl ergibt, an dem der Abnehmer die Ware in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Empfang ge- nmmen hat Bei der Orlsangabe muss unterschieden werden, b der Lieferant der der Abnehmer die Warenbewegung vrgenmmen der beauftragt hat Des Weiteren sind Snderregelungen vrgesehen für den Fall, dass zb eine Speditin in den Transpd der Ware eingeschaltet wird Hinweis: Die Gelangensbestätigung kann auch elektrnisch der per Fax übermittelt werden

4-3 Warenbexvegung durch elen l"ie{"eranten Sfern der liefemde Unternehmer die Ware selbst der durch einen nichtselbständigen Beauftragten (Arbeitnehmer) zum Abnehmer bringt, kann der Abnehmer unmittelbar gegentiber dem Lieferanten den Empfang der Ware bestätigen 44 Warenb weguxlg durc&r den Ai:rmehmer Die Aufzeichnungen müssen eindeutig und leicht nachzupnifen sein Sie müssen aus der Buchführung ersichtlich sein Ganz wichtig für den Lieferanten ist es zunächst, die Umsatzsteuer-Identifikatinsnummer (UStIdNr) des Abnehmerc aufztzeichnen Sie dient vr allem als Nachweis für die Untemehmereigenschaft des Abnehmers {Äbhlf*lX} Hinweis: Die Gültigkeit der USt-IdNr muss vm Bundeszentralamt fir Steuern (BZSI) be- Im sgenannten Abhlfall werden an die Gelangensbestätigung besnders hhe Anfrderungen gestellt In diesen Fällen hlt der Abnehmer die Ware selbst der durch eigene Arbeitnehmer beim Lieferanten ab Hier muss der Abnehmer die Gelangensbestätigung selbst ausfullen, wenn er tatsächlich mit der Ware im anderen Mitgliedstaat angekmmen ist Beispiel: Der Authändler H liefert einen Pkw an den französischen Authändler F Der französische Abnehmer lässt das Fahrzeug durch ei- nen Mitarbeiter abhlen Das Fahrzeug wird nach Lyn gebracht F stellt die Gelangensbestätigung aus, wenn das Fahrzeug in Lyn angekmmen ist In dem Beispiel liegen die Vraussetzungen flilr eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erst vr, wenn das Fahrzeug nach Frankreich gelangt ist Der erfrderliche Nachweis ist auch erst erbracht, wenn dem Authändler H die Gelangensbestätigung durch den Franzsen übermittelt wrden ist Wenn er die Lieferung bereits bei der Abhlung steuerfrei behandelt hat, trägt der deutsche Lieferant das steuerliche Risik, 4,5 EinschaNtung eines selbständigem Yrans;r*rtu nterm elereae n s {Vcrsendu xl g} Wird der Gegenstand der innergemeinschaftlichen stätigt werden Dazu muss eine sgenannte quadurchgeführt werden, bei der auch die Adressdaten des Abnehmers auf ihre Richtigkeit geprült werden lifizierte Bestätigungsabfrage Die Abfrage erflgt nline auf den lnternetseiten des BZSt (wwwbzstde) Der Unternehmer sllte sich zu seiner eigenen Sicherheit das psi- tive Ergebnis der Abfrage durch Anklicken der Schaltfläche,,Amtliche Bestätigungsmitteilung anfrdern" schriftlich bestätigen lassen Der Unternehmer muss darüber hinaus Flgendes aufzeichnen: den Namen und die Anschrift des Abnehmers den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung, die im Einzelhandel der in einer fiir den Einzelhandel gebräuchlichen Ar1 und Weise erflgt den Gewerbezweig der Beruf des Abnehmers, die Menge des Gegenstands der Lieferung und dessen handelsübliche Bezeichnung einschließ- lich der Fahrzeug-Identifikatinsnummer bei Fahrzeugen, den Tag der Lieferung, das vereinbarte Entgelt der das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, Lieferung durch den Untemehmer der den Abnehmer versendet, können in der Gelangensbestätigung die erfrderlichen Angaben durch den Abnehmer auch gegenüber dem mit der Befürderung beauftrag- den ten selbständigen Dritten gemacht werden (28 auf einem Versendungsbeleg der der Bescheinigung des beauftragten Spediteurs) Die Gelangensbestätigung des Abnehmers gegenüber dem Dritten muss smit in diesen Fällen nicht in den Unterlagen des liefemden Untemehmers vrhanden sein Sie muss jedch auf Verlangen der Finanzbehörde (2B im Rahmen einer Betriebsprüfung) zeitnah zur Verfugung gestellt werden können In diesen Fällen muss der liefemde Unternehmer eine schriftliche Versicherung des mit der Beförderung beauftragten selbständigen Dritten besitzen, dass dieser über einen entsprechenden Beleg mit den Angaben des Abnehmers verfügt Ein Muster kann auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter wwwbundesfinanzministeriumde her- untergeladen werden Der liefemde Unternehmer trägt jedch die Beweislast 45 {-}er $Suetrnac}rweis bei der in n *ngemeinsc h aftlic h en {,ief'erwn g Neben den Belegen muss der Untemehmer auch Aufzeichnungen in seiner Buchführung festhalten, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kmmen die Beförderung der Versendung in das übrige Gemeinscha ltsgebietswie Bestimmungsrl im übrigen Gemein- schaftsgebiet Wichtig: Befrdert der liefernde Untemehmer der der Abnehmer den Liefergegenstand selbst und liegt ihm die Gelangensbestätigung des Abnehmers nicht vr, kann die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, sfem alle übrigen Vraussetzungen gegeben sind, auch dann gewährt werden, wenn aufgrund der bjektiven Beweislage feststeht, dass der Liefergegenstand tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin gelangt ist Das gilt jedch nicht, wenn der Verstß gegen die Nachweispflichten dazu dient, die Identität des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung zu verschleiern, um dem Abnehmer eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen Mit freundlichen Grüßen

Gelangensbestätigung Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lie- ferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat Entry Gertificate Certificatin f the entry f the bject f an intra-cmmunity supply int anther EU member state (Name und Anschrift des Abnehmers der innergemeinschaft lichen Lieferung) (Name and address f the custmer f the intra-cmmunity supply) Hiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich fl- I as the custmer hereby certify my receipt / the entry') f the fllwing bject f an intra- Cmmunity supply genden Gegenstand / dass flgender Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Menge des Gegenstands der Lieferung) (Quantity f the bject f the supply) (handelsübliche Bezeichnung, bei Fahrzeugen zusätzlich (Standard cmmercial descriptin - in the case f die Fahrzeug-ldentifikatinsnummer) vehicles, including vehicle identificatin number) n (Datum des Erhalts des Liefergegenstands im Mitgliedstaat, in den der Liefergegenstand gelangt ist, wenn der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand befördert der versendet hat der wenn der Abnehmer den Liefergegenstand versendet hat) (Date the bject f the supply was received in the member state f entry if the supplying trader transprted r dispatched the bject f the supply r if the custmer dispatched the bject f the supply) (Datum des Endes der Beförderung, wenn der Abnehmer (Date the transprtatin ended if the custmer transprted den Liefergegenstand selbst befördert hat) the bject f the supply himself r herself) in / nachl) in / atl) (Mitgliedstaat und Ort, whin der Liefergegenstand im Rahmen einer Beförderung der Versendung gelangt ist) (Member state and place f entry as part f the transprt r dispatch f the bject) erhalten habe / gelangt istl) (Datum der Ausstellung der Bestätigung) (Date f issue f the certificate) (Unterschrift des Abnehmers) (Signature f the custmer) 1 ) Nichtzutreffendes streichen 1) Delete as apprpriate Alle lnfrmatinen nach bestem Wissen, jedch hne Gewähr Diese lnfrmatin ersetzt nicht die individuelle Beratung! Rechtsstand: 01 032012

Aktuell Entwunf in r Verwaitungsanwelsung entschärft die neuen hnaehwclsregelr'! für die i n nergemei nschaft!iche [-ieferun g Kurz nach Redaktinsschluss der Mandanten-Infrmatin hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens vm 21032012 veröffentlicht Darin zeichnet sich eine deutiiche Entschärfung der neuen Nachweisregelungen bei der innergemeinschaftlichen Lieferung ab Die nachflgenden Ausführungen gelten damit nur für Lieferungen in einen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin (EU-Ausland) Wir möchten Ihnen die wichtigsten geplanten Vereinfachungsregelungen kurz im Überblick vrstellen Auch andere Nachweise weiterhin zulässig Erfreulicherweise stellt der Entwurf zunächst klar, dass der Nachweis flir eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht nur durch die im Gesetz vrgegebenen Mittel geführt werden kann Zwar enthält die Umsatzsteuerdurchführungsverrdnung ftir die Nachweise Muss-Vrschriften, Untemehmer können jedch die Nachweise - wie bislang - auch mit anderen Mitteln führen Dies gilt insbesndere flir den Nachweis der Warenbewegung des Liefergegenstandes in einen anderen Mitgliedstaat der Eurpäischen Unin Das BMF sieht die gesetzlichen Nachweiserfrdernisse damit nicht als zwingende Vrgaben an Sie dienen vielmehr der Rechtssicherheit Das BMF stellt nämlich auf der anderen Seite klar, dass die Steuerbefreiung zu gewähren ist, wenn alle Nachweise, die nach dem Gesetz gefrdert werden, vrliegen CMR-Frachtbrief kann als Gelangensbestätigung ausreichend sein Bei der Versendung (Transprt der Ware durch einen selbständigen Dritten, zb Spediteur) reicht es als Nachweis aus, wenn der Lieferant einen Versendungsbeleg vrweisen kann, aus dem sich die flgenden Angaben entnehmen lassen: der Name und die Anschrift des Abnehmers, die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifi katinsnummer bei Fahrzeugen, r der Or1 des Verbleibs der Ware im EU-Ausland und die Bestätigung des tatsächlichen Empfüngers über den Erhalt der Ware (mit Datumsangabe) I{inweis: Der Empftinger der Ware muss dabei nicht identisch mit dem Abnehmer der Lieferung sein Ein krrekt ausgefüllter CMR- Frachttrrief kann smit als Nachweis dienen, sfern das Feld 24 aruclr rdnungsgemäß ausgefüllt ist Entscheidend ist das Ankmmen des Liefergegenstandes im anderen EU-Mitgliedstaat Das BMF stellt darauf ab, dass die Ware zweifelsfrei im EU-Ausland ankmmen muss Entspricht der Ort, an dem der Gegenstand tatsächlich angekmmen ist, nicht den Angaben des Abnehmers, ist dies untreachtlich, wenn der Or1 des tatsächlichen Verbleibens ebenfalls im EU-Ausland liegt Allerdings gehen Zweifel über den Verbleib der Ware in jedem Fall zu Lasten des Untemehmers Kurierdienste Beim Warentranspfi durch Kurierdienste reicht es aus, wenn der Lieferant über flgende Belege vertugt: eine schriftliche Auftragserteilung mit flgenden Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers des Belegs, Name und Anschrift des Absenders, Name und Anschrift des Empfüngers, handelsübliche Bezeichnung und Menge der beförderlen Gegenstände, Wert der einzelnen beförderten Gegenstände swie Tag der Einlieferung der beförderten Gegenstände beim Unternehmer ein vn dem selbständigen Untemehmer, der Kurierdienstleistungen erbringt, ausgestelltes Prtkll (in elektrnischer Frm der als Papierausdruck, zb ein sg tracking and tracing-prtkll über den Sendungsverlauf) über die Annahme bzw Ablieferung des Liefergegenstands beim Abnehmer und ein Nachweis über die Bezahlung der Lieferung Pstdienstleister Wird die Ware durch einen Pstdienstleister (28 DHL) bewegt, ist es ausreichend, wenn der Unternehmer über einen Einlieferungsschein für im Pstverkehr beförderle Sendungen (der ein Dppelstück der eine Kpie) verfügt Darin müssen die flgenden Angaben enthalten sein: Name und Anschrift des Absenders, e Name und Anschrift des Abnehmers swie r Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung Es muss sich ein Zusammenhang zwischen dem Einlieferungsschein und der entsprechenden innergemeinschaftlichen Lieferung aus der Buchführung ergeben Fazit Die strengen Regeln der Umsatzsteuerdurchführungsverrdnung werden vraussichtlich durch die geplanten Verwaltungsanweisungen wieder abgeschwächt Denn mit grßer Wahrscheinlichkeit wird diese Verwaltungsanweisung, die derzeit nch im Entwurf vrliegt, tatsächlich im Umsatzsteueranwendungserlass umgesetzt Vr Mai 2012 ist allerdings kaum mit einer endgültigen Fassung des BMF-Schreibens zu rechnen Auch ist derzeit nch ffen, b die bis zum 30062012 geltende Übergangsregelung eventuell nch ein weiteres Mal verlängert wird Alle lnfrmatinen nach bestem Wissen, jedch hne Gewähr Diese lnfrmatin ersetzt nicnt aie in$;i$;:f?"ji}üi;