Kommunalreferat Direktion des städt. Schlachtund Viehhofes



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Telefon: 16 23351 Telefon: 16 22231 (GL 1) Telefax: 16 26110 Az: 73/KR/2001 Kommunalreferat Direktion des städt. Schlachtund Viehhofes Überprüfung der Gebühren- und Mietsituation im Münchner Schlachthof Antrag Nr. 2476 der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.01.2001 Anlage Vorblatt zum Beschluss des Kommunalausschusses vom 05.04.2001 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 1. Großviehmarkt und Großviehschlachtung 1-3 2. Schweineschlachtung 3 3. Fleischgroßmarkt 3-4 4. Sonstiger Lebensmittelhandel und Gastrobedarf 4 5. Hilfsmaßnahmen der Stadt und weitere Folgerungen 4-6 II. Antrag der Referentin 7 III. Beschluss 7 H:\dir\beschlus\mietsvh.DOC

Telefon: 16 23351 Telefon: 16 22231 (GL 1) Telefax: 16 26110 Az: 73/KR/2001 Kommunalreferat Direktion des städt. Schlachtund Viehhofes Überprüfung der Gebühren- und Mietsituation im Münchner Schlachthof Antrag Nr. 2476 der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.01.2001 Anlage Beschluss des Kommunalausschusses vom 05.04.2001 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die CSU-Stadtratsfraktion hat am 25.01.2001 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Wesentliches Ziel des Antrages ist es, zur Erhaltung der in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen des Schlacht- und Viehhofes die Miet- und Gebührensituation im Betrieb zu überdenken. Hierzu teilt das Kommunalreferat folgendes mit: Unmittelbar nach Auftreten des ersten BSE-Falles in der Bundesrepublik Deutschland am 27.11.2000 habe ich den Stadtrat u.a. auch über die Auswirkungen auf das Gewerbezentrum Schlacht- und Viehhof informiert. Ich darf insoweit auf die Vorlagen in den Sitzungen des Kommunalausschusses vom 07.12.2000 und 25.01.2001 sowie auf die Behandlung des Themas in der Stadtratsvollversammlung vom 13.12.2000 verweisen. Ich möchte Ihnen zunächst die wirtschaftliche Entwicklung in den wesentlichen Sparten des Schlacht- und Viehhofes schildern: 1. Großviehmarkt und Großviehschlachtung Beide Bereiche sind privaten Betreibern übertragen. Der Großviehmarkt wurde aufgrund des Beschlusses des Kommunalausschusses vom 20.02.1997 zum 01.03.1997 der Münchner Viehmarkt GmbH zugewiesen.

Die Großviehschlachtung wurde im Erbbaurecht entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom 02.03.2000 (Kommunalausschuss) und vom 15.03.2000 (Vollversammlung) an die Münchner Schlachthof Betriebs GmbH übergeben. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem am Schlachthof ansässigen Fleischhandel und wegen der unmittelbaren Betroffenheit dieser beiden Bereiche durch die BSE-Krise wird nachstehend die jeweilige Umschlagsentwicklung dargestellt: Auftrieb am Großviehmarkt 2000/2001 1999/2000 München 48. Woche 110 437 49. Woche 75 433 50. Woche 136 470 51. Woche 84 313 52. Woche 0 0 1. Woche 128 347 2. Woche 190 405 3. Woche 211 369 4. Woche 245 335 5. Woche 188 393 6. Woche 133 393 7. Woche 185 435 8. Woche 245 397 9. Woche 220 353 10. Woche 231 271 Rinderschlachtungen 2000/2001 1999/2000 48. Woche 475 1.583 49. Woche 910 1.728 50. Woche 1.155 1.946 51. Woche 602 1.150 52. Woche 1.673 932 1. Woche 1.422 1.385 2. Woche 1.228 1.579 3. Woche 1.966 1.554 4. Woche 1.864 1.320 5. Woche 1.239 1.619 6. Woche 1.284 1.758 7. Woche 1.571 1.550 8. Woche 1.634 1.492 9. Woche 1.817 1.570 10. Woche 2.387 1.327

Die nach den ersten Einbrüchen im November 2000 sich wieder stabilisierenden Schlachtzahlen sind nicht Ausdruck eines erholten Marktes, sondern auf die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführten Interventionsschlachtungen zurückzuführen. 2. Schweineschlachtung Nachdem der Schlachthof Weilheim die Schlachtung zum 12.02.2001 eingestellt hatte, wurde einer der dort schlachtenden Großkunden für München gewonnen. Leider verunglückte dieser neue Kunde wenige Tage später mit seiner Familie bei einem tragischen Lawinenunglück, so dass über die weitere Entwicklung der Geschäftsbeziehungen derzeit Unklarheit herrscht. Auch die Auswirkungen der Ende Januar publizierten Vorgänge um hormon- und antibiotika gefütterte Schweine in Österreich und Deutschland sowie des Auftretens der Maul- und Klauenseuche sind noch nicht absehbar. Schweineschlachtungen 2001/2000 1999/2000 48. Woche 5.137 5.096 49. Woche 5.493 5.211 50. Woche 5.894 5.634 51. Woche 6.769 5.533 52. Woche 3.539 4.199 1. Woche 4.461 3.767 2. Woche 5.300 4.710 3. Woche 4.782 4.485 4. Woche 4.749 4.910 5. Woche 4.448 4.756 6. Woche 4.497 4.626 7. Woche 4.823 4.859 8. Woche 4.927 5.234 9. Woche 4.474 4.617 10. Woche 5.272 4.250 3. Fleischgroßmarkt Die wirtschaftliche Entwicklung bei den Fleischgroßhändlern am Fleischmarkt wird von diesen als katastrophal bezeichnet. Nach Auskunft des Sprechers der Fleischgroßhändler am Schlacht- und Viehhof München sind mit Stand 01.03.2001 inzwischen 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, zehn Entlassungen stehen bevor, Kurzarbeit ist derzeit beim Arbeitsamt in keinem Fall beantragt. Den nach dem ersten Schock von drei Fleischgroßhändlern ausgesprochenen Kündigungen der Verkaufsstände folgten

bisher keine weiteren nach; gesprächsweise wurde von diesen drei Unternehmern bereits gegenüber der Schlachthofdirektion zu verstehen gegeben, dass sie voraussichtlich auf kleineren Flächen die Geschäfte doch weiterführen werden. Indiz für den Geschäftsverlauf sind - neben den Schlachtzahlen - vor allem die sog. Umschlaggebühren, d. h. die Gebühren, die für Einfuhren andernorts erschlachteten Fleisches in den Münchner Schlacht- und Viehhof fällig werden: Vorjahresmonat Monat Differenz in DM Differenz in % November 1999 58.828,93 DM Dezember 1999 61.712,88 DM November 2000 49.563,34 DM - 9.265,59-18,7 Dezember 2000 40.158,97 DM - 21.553,91-53,7 Die Umschlagmeldungen der Fleischhändler für die Monate Januar und Februar 2001 liegen noch nicht vollständig vor. 4. Sonstiger Lebensmittelhandel sowie Gastrobedarf Die Umsätze außerhalb des reinen Fleischhandels wie im Fisch- und Feinkostbereich sind nach allgemeiner Bekundung betroffener Händler durchaus zufriedenstellend bzw. führten wegen des Kompensationsverhaltens der Verbraucher in Einzelfällen sogar zum Umsatzplus. Konkrete Zahlen liegen nicht vor. Hingegen ist im Nichtlebensmittelbereich beim Metzgerei- und Gastrobedarf, also im Ausstattungssektor, nach wie vor eine deutliche Zurückhaltung der Kunden erkennbar. 5. Hilfsmaßnahmen der Stadt und weitere Folgerungen Die Landeshauptstadt München hat bereits in der Vergangenheit mit der Förderung und Entwicklung des traditionellen Schlacht- und Viehhofes hin zu einem der größten Gewerbezentren der Fleischhandelsbranche in Deutschland und darüber hinaus ihre gewerbefreundliche Einstellung unter Beweis gestellt. Die Höhe der derzeitigen Gebühren sind in der Schlacht- und Viehhofgebührensatzung geregelt; sie wurden letztmalig zum 01.01.1998 erhöht.

Seither wurden aufgrund der angespannten Situation in der Fleischbranche zur Unterstützung des Standortes München sowohl die Rinder- als auch die Schweineschlachtkunden wie folgt entlastet: Reduzierung der Fleischhygienegebühren vorerst auf die EU-Pauschalgebühren (Kommunalausschuss vom 21.01.1999/Vollversammlung vom 27.01.1999) Änderung der Schlachtgebühren für Kälber (Kommunalausschuss vom 22.04.1999/Vollversammlung vom 28.04.1999: Anhebung der Gewichtsgrenze für Kälber von 150 kg auf 175 kg) Gebührenermäßigung durch erhöhte Erstattung der im Münchner Schlachthof geschlachteten und vermarkteten Schweine (Kommunalausschuss vom 30.09.1999/Vollversammlung vom 06.10.1999). Wie anlässlich der Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 in der Sitzung des Kommunalausschusses vom 19.10.2000 ausgeführt, war die wirtschaftliche Situation der Vieh- und Fleischbranche auch bereits vor der BSE-Krise so angespannt, dass Gebührenerhöhungen für 2001 nicht vorgesehen wurden. Die Schlacht- und Viehhofdirektion hat bereits Anfang Januar in ersten Gesprächen mit Vertretern des betroffenen Kundenkreises denkbare Soforthilfen diskutiert und durch vorübergehende Streckung des Zahlungsziels der Benützungsgebühren für die Fleischgroßhändler im Fleischmarkt eine unterhalb der Entscheidungsebene des Stadtrates möglich gewesene schnelle Liquiditätshilfe geleistet. Vor einem Eingehen auf weitere Hilfsmöglichkeiten möchte ich vorausstellen, dass auch im Falle einer Normalisierung des Verbraucherverhaltens die Nachfrage nach Fleisch und Fleischprodukten nach Meinung aller Fachleute nicht mehr den Stand vor Ausbruch der BSE-Krise erreichen wird. Die geringere Nachfrage wird zwangsläufig zu einer Veränderung der Angebotsseite führen. Auf die Auswirkungen einer EU-weiten Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann aber durch die Schaffung günstiger lokaler Standortbedingungen nur sehr bedingt Einfluss genommen werden. Ein Verzicht auf Einnahmen seitens der Stadt sind m.e. kein Patentrezept, um auch unter veränderten Marktbedingungen gesunde Gewerbestrukturen am Schlacht- und Viehhof zu erhalten. Anders ausgedrückt: es macht keinen Sinn und ist für die aus eigener Kraft überlebensfähigen Betriebe eher schädlich, künstliche Beatmung zu betreiben. Selbstverständlich wird jedoch versucht, den Betrieb Schlacht- und Viehhof und die mit ihm verbundenen mittelständischen Gewerbebetriebe mit möglichst geringen Opfern aus der tiefgreifendsten Krise der Vieh- und Fleischwirtschaft seit über 50 Jahren zu führen. Mit den Sprechern der Fleischgroßhändler wurde zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe gebildet, in der nach finanziellen und strukturellen Möglichkeiten zur Förderung des

schlachthofansässigen Mittelstandes unter Wahrung gesamtstädtischer Interessen gesucht wird. Der aktuelle Gesprächsstand in der Arbeitsgruppe stellt sich derzeit wie folgt dar Strukturelle Maßnahmen Die an die ansässigen Fleischgroßhändler vergebenen Gewerbeflächen sollen auf den veränderten Bedarf reduziert werden und somit die Gebührenbelastung für den Fleischmarkt insgesamt verringern. Die freiwerdenden Flächen sollen nach entsprechender Umquartierung und Zusammenlegung der Fleischgroßhändler einer brancheneinschlägigen anderen Nutzung (z.b. Feinkost) zugeführt werden. Auf diese Weise wird ein Kostendeckungsbeitrag für die Kostenstelle Fleischmarkt geleistet. Finanzielle Maßnahmen Die zum Erhalt der EU-Zulassung des Fleischmarktes im Jahre 1995 notwendig gewesene Baumaßnahme am städt. Fleischmarktgebäude insbesondere handelte es sich um den Anbau von Andockstationen für die Verladung im geschlossenen System wurde seinerzeit von den Fleischgroßhändlern selbst finanziert; (Stadtratsentscheidung vom 09.03./15.03.1995). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte durch ein Bankdarlehen. Von den Gesamtinvestitionen in Höhe von 7 Mio. DM sind inzwischen ca. 3,5 Mio. DM getilgt worden. Tilgungsende ist voraussichtlich der 30.06.2005. Die monatliche Tilgungsbelastung der Fleischgroßhändler beträgt DM 45,65 pro m². Diese Belastung zusätzlich zu den städtischen Platzgebühren ist für die Fleischgroßhändler erheblich. Dabei wäre denkbar, den noch nicht getilgten Darlehensbetrag von derzeit rd. 3,5 Mio. DM durch die Stadt übernehmen zu lassen, hieraus nach den Grundsätzen des Kommunalabgabenrechts Abschreibung und Verzinsung zu berechnen und die Platzgebühren am Fleischmarkt entsprechend zu erhöhen. Nach einer Grobrechnung beliefe sich der Gebührenerhöhungsbetrag auf ca. 20,-- DM/m²/Monat. Die momentane Entlastung für die Fleischgroßhändler beliefe sich somit auf ca. 25,-- DM pro m²/monat. Die Abklärung einer solchen Übernahmeregelung mit der Stadtkämmerei steht noch aus. Auch die Fleischgroßhändler haben sich noch nicht einheitlich zu diesem Modell geäußert, so dass dieses noch eingehend geprüft werden müsste. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Hans Podiuk, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Christl Purucker-Seunig, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet.

II. Antrag der Referentin 1. Von den Ausführungen zur aktuellen Entwicklung am Münchner Schlacht- und Viehhof wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat beauftragt das Kommunalreferat gemeinsam mit der Stadtkämmerei, die Übernahme des noch nicht getilgten Investitionsdarlehens der Fleischmarkt München Bau- und Vermietungs GmbH durch die Stadt zu prüfen und eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten. 3. Der Antrag Nr. 2476 der Stadtratsfraktion der CSU vom 25.01.2001 ist damit aufgegriffen. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Burkert Friderich 2. Bürgermeisterin Berufsmäßige Stadträtin

IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei HA I an die Stadtkämmerei HA II z.k. V. Wv. Kommunalreferat Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Direktorium HA II/V1 (zu Az. HA II-V/1 67/554-01/2) die Direktion des städt. Schlacht- und Viehhofes (2-fach) z.k. Am I.A. Birner