Neuordnung der Straßenbeleuchtung



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Transkript:

Neuordnung der Straßenbeleuchtung Kostensenkung durch Schaffung von Wettbewerb und Rekommunalisierung Rechtsanwalt Claudius Franke, LL.M. w w w. b b h o n l i n e. d e

Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 150 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 400 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 02163-11 / 1576971

Geboren 1979 in Darmstadt Claudius Franke, Rechtsanwalt 1999 2004 Studium der Rechtswissenschaften in München 2004 2006 Rechtsreferendariat in München und Brüssel 2006 2007 Masterstudiengang (LL.M.) Europäisches Kartell- und Beihilferecht an der Durham University (UK) 2005 2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter u.a. in der US-Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP in München Seit 2007 Rechtsanwalt Seit 2009 Rechtsanwalt bei BBH München Tätigkeitsschwerpunkte: claudius.franke@bbh-online.de Tel.: 089 23 11 64-149 Energiewirtschaftsrecht und Kartellrecht Öffentliche Beleuchtung (Vergabeverfahren, Konzessionsvertragsrecht, Contracting-Modelle) Allgemeines Zivilrecht (Vertragsgestaltung) und Prozessführung 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 02163-11 / 1576971

Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 4

I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung - Vertragsvarianten (www.bifa.de) - 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 5

Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 6

II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Kosten pro Lichtpunkt - 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 7

II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Zusammensetzung der Kosten nach DStGB - Personal 4% Wartung und Instandhaltung 23% Energie 73% 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 8

II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Zusammensetzung der Kosten - Kostenpositionen Betriebs-, Personal- und Kapitalkosten Abschreibungen und Investitionskosten Zusammensetzung der Betriebskosten Errichtungs-, Erneuerungs- und Rückbaukosten Betriebs- und Instandhaltungskosten: Steuerung, Instandsetzung, Wartung, Inspektion Kosten für den Energieverbrauch: Strombezugskosten, Netznutzungsentgelte, Zuschläge und Abgaben (KWKG, EEG, KA) und Stromsteuer Betriebsmanagement, Störungsannahme, Vorratshaltung, Bauleitung, Bestandsdokumentation etc. 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 9

II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Einsparpotential durch Verwendung effizienter Lampen - 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 10

Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 11

III. Ursachen für die hohen Kosten - Monopol in der öffentlichen Beleuchtung? - Historische Entwicklung der Straßenbeleuchtung Verknüpfung von Konzessions- und Beleuchtungsvertrag Kopplung von Betreiber-, Wartungs- und Energieliefervertrag Lange Vertragslaufzeiten (20 Jahre) Kommunalfeindliche Endschaftsbestimmungen Vertikale Integration des Anbieters 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 12

III. Ursachen für die hohen Kosten - Beispiel: Bayerische Endschaftsbestimmung - 1. Wird das Vertragsverhältnis nicht fortgesetzt, hat die Gemeinde die Anlage zum Sachzeitwert zu übernehmen. Als Sachzeitwert gilt der Herstellungswert der Anlagen zum Übernahmezeitpunkt [ ]. 2. Anlagen, bei denen die vollen Herstellungs- und Instandhaltungskosten von der Gemeinde bezahlt worden sind, gehen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 13

Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 14

IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung - Konstellationen - Änderungen im laufenden Vertragsverhältnis Leuchtmittelwechsel Übernahme von Wartungsleistungen Auslaufen des Beleuchtungsvertrages Vertragsverlängerung oder Übernahme der Anlagen Beendigung laufender Straßenbeleuchtungsverträge? Rechtliche Prüfung der Kündigungsmöglichkeit 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 15

IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung - Änderungen im laufenden Vertragsverhältnis - Beispiel - Gemeinde Deining 4.500 Einwohner, 36 km Ortsstraßen, 800 Lichtpunkte Maßnahmen Leuchtmittelwechsel von 80-90 Watt Quecksilberdampfzu 30 Watt DiML-Lampen (Aurora) Übernahme von Wartungsleistungen durch den Bauhof Kostenvergleich 2009 / 2010 Halbierung der Strom- und Wartungskosten Kurze Amortisationszeit der Investitionskosten 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 16

IV. Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung - Verlängerung des Beleuchtungsvertrages - Kommunalfreundliche Gestaltung des neuen Beleuchtungsvertrages: Dokumentation des Anlagenbestandes Kommunalfreundliche Endschaftsbestimmung Einspar-Contracting Ausschreibung des Strombedarfs Reduzierung der Ausschreibungskosten durch Bildung von kommunalen Beschaffungsgemeinschaften Durchführung von Ökostromausschreibungen 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 17

Kommunalfreundliche Gestaltung des SBV Anreize zu Energieeffizienzmaßnahmen durch Pauschalvergütung Kosten des Betreibers Pauschalvergütung erhöhte Kosten aufgrund von Erzeugungsinvestitionen reduzierte Kosten durch verringerte Energiebezugskosten Vertragslaufzeit 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 18

Energiewende jetzt was können die Kommunen tun? Peitschenleute: 60er Jahre Pilzleuchte: 60er Jahre 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Rechtsanwalt Claudius Franke, LL.M. BBH Berlin Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Tel.: 030 611 28 40 0 Fax: 030 611 28 40 99 berlin@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix 28 1000 Brüssel/Belgien Tel.: +32 267 24 367 Fax.: +32 267 27 016 bruessel@bbh-online.be BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft 30 50678 Köln Tel.: 0221 6 50 25 0 Fax: 0221 6 50 25 299 koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße 5 81543 München Tel.: 089 23 11 64 149 Fax: 089 23 11 64 570 muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße 3 70565 Stuttgart Tel.: 0711 722 47 0 Fax: 0711 722 47 499 stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e 06.06.2011 Neuordnung der Straßenbeleuchtung 20