Innovationsförderung in Thüringen und die Aufgaben der THÜRINGEN innovativ GmbH aus der Sicht des TMWTA



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Transkript:

Innovationsförderung in Thüringen und die Aufgaben der THÜRINGEN innovativ GmbH aus der Sicht des TMWTA Dr. Klaus Täubig Referatsleiter im Referat Technologiestiftungen, Telekommunikation, Post und Medien

Gliederung Neue Leitlinien der EU und Fördermaßnahmen des TMWTA Neue Rahmenbedingungen der EU Erarbeitung eines neuen Technologie-Förderprogramms für den Freistaat Thüringen Umstrukturierung/Aufgaben der STIFT THÜRINGEN innovativ GmbH als Dienstleister

Revidierte Lissabonstrategie der EU Zwei zentrale Aufgaben: Verstärktes und dauerhaftes Wachstum Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Investition in Jugend, Bildung, Forschung und Innovation

Leitlinien der EU für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008 und Fördermaßnahmen des TMWTA (1) Verbesserung der Rahmenbedingungen und Gewährleistung, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten und attraktiven Umfeld agieren Wirksamere öffentliche FuE-Investitionen (Ausbau der Forschungsund Technologieinfrastruktur, Förderung der wirtschaftsnahen Forschung) Förderung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Verbundforschungsförderung, Personalaustausch Hochschule- Unternehmen, Technologietransferförderung)

Leitlinien der EU für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008 und Fördermaßnahmen des TMWTA (2) Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an qualifiziertem wissenschaftlichen Personal (Innovationsassistent/Thüringenstipendium) Verbesserung der Innovationsunterstützung, insbesondere für Technologieverbreitung und transfer (einzelbetriebliche F&E- Förderung, Einführung neuester Technologien, Technologietransferförderung) Schaffung und Ausbau von Innovationspolen und netzen sowie Inkubatoren, die Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zusammenbringen, um Technologielücken zu überbrücken (Verbundforschungsförderung, Clusterförderung, TGZ- Förderung)

Leitlinien der EU für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008 und Fördermaßnahmen des TMWTA (3) Förderung der Verbreitung und effizientere Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und Aufbau einer Informationsgesellschaft Konzentration auf die Entwicklung neuer Technologien und Märkte, durch Förderung neuer Technologie-Initiativen auf Grundlage öffentlich-privater Partnerschaften (Einführung neuester Technologien) Schaffung und Ausbau regionaler und lokaler Cluster unter Beteiligung der KMU (Clusterförderung)

Neue Rahmenbedingungen Welche Rahmenbedingungen ändern sich für die Förderperiode 2007-2013?

Neuer FuEuI-Beihilferahmen der EU (1) Früher FuE-Beihilferahmen, jetzt um den Begriff Innovation erweitert Innovation: Prozess, bei dem Wissen und Technologie mit der Wahrnehmung von Marktchancen für neue und verbesserte Produkte, Dienstleistungen und Verfahren im Vergleich zu den auf dem Gemeinsamen Markt verfügbaren verknüpft werden und diese Verknüpfung mit einem bestimmten Risiko verbunden ist Innovationsbeihilfen aber nur in Verbindung mit präzisen Maßnahmen zur Behebung eines innovationshemmenden Marktversagens Weiteres Ziel: bessere Verwaltung der staatlichen FuEuI-Beihilfen durch erweiterten Geltungsbereich der Gruppenfreistellung von FuE-Beihilfen auf sämtliche weniger problematische Beihilfemaßnahmen im Bereich von FuEuI

Neuer FuEuI-Beihilferahmen der EU (2) Förderfähig sind: FuEuI-Projekte, auch im Bereich des Umweltschutzes Technische Machbarkeitsstudien Erwerb geistiger Eigentumsrechte (z. B. Patentkosten) bei KMU Junge, innovative Unternehmen mit bis zu 1 Mio. Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen Innovationsberatungsdienste, Innovationshilfsdienste Ausleihen hochqualifizierten Personals Innovationskerne

Neuer FuEuI-Beihilferahmen der EU (3) Beihilfeintensitäten bei FuEuI-Projekten bis zu 100 % bei Grundlagenforschung 50 % bei industrieller Forschung [20] % bei experimenteller (früher: vorwettbewerblicher) Entwicklung (z. B. kommerziell nutzbare Prototypen)

Neuer FuEuI-Beihilferahmen der EU (4) Aufschläge Keine Regionalzuschläge mehr! 10 % bei mittleren, 15 % bei Kleinunternehmen (z. B. <50 Beschäftigte) 15 % bei Verbünden von wenigstens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung nur bei industrieller Forschung: 15 % wenn die Ergebnisse weit verbreitet werden

Neuer FuEuI-Beihilferahmen der EU (5) Achtung: Stand 20.04.2006 Ist noch in der Diskussion!

Neue Operationelle Programme (OP) für EFRE und ESF Laufzeit: 2007-2013 (wie andere Programme auch: 7. FRP, CIP) Getrennte OP für EFRE und ESF Zur Erreichung des Lissabon-Ziels (bis 2010 3 % des BIP für FuE) verstärkter Einsatz der Regionalfonds erwünscht Im EFRE-OP wurde ein eigener Scherpunkt Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation geschaffen.

EFRE-OP (1) Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen durch einzelbetriebliche Technologieförderung, Technologietransfer und den Aufbau eigener FuE-Aktivitäten: Es können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, aber auch die Vergabe von Aufträgen an externe Forschungseinrichtungen gefördert werden. Daneben können Technologie- und Gründerzentren unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, die Innovationsfähigkeit des Unternehmenssektors vor allem auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern zu stärken. Das mit den Vorhaben verbundene überdurchschnittlich hohe Risiko kann in der Folge für das Unternehmen gemindert sowie im Sinne der Nachhaltigkeit die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert, der Ressourcenverbrauch gesenkt und damit auch die Umweltverträglichkeit verbessert werden. Die Interventionen sind in der Regel auf KMU (gestrichen: und Technologie- und Gründerzentren) der gewerblichen Wirtschaft ausgerichtet.

EFRE-OP (2) Wirtschaftsnahe Forschungsinstitute: Es ist beabsichtigt wirtschaftsnahe Forschungsinstitute zu unterstützen und diese damit in die Lage zu versetzen, Grundlagenforschung betreiben zu können. Die Finanzierung des Forschungsvorlaufs ist an erfolgsabhängige Leistungskriterien gebunden. Durch eine verbesserte Forschungs- und Technologielandschaft werden die Rahmenbedingungen geschaffen, die es Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, neue Produkt- und Verfahrensideen zu entwickeln und diese wirtschaftlich zu verwerten.

Verbundforschung: EFRE-OP (3) Durch die Kooperation von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen können sich Unternehmen Know-how beschaffen und dieses in marktfähige Produkte umsetzen. Technologietransfer und Wissensaustausch sollen durch die Verbundforschung gesteigert werden. Eine hohe Priorität kommt innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten der industriellen Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung zu, die der Entwicklung von neuen oder neuartigen Systemen und Verfahren mit Zuordnung zu technisch-wissenschaftlichen Innovationsschwerpunkten dienen. Ziele der Förderung sind die Bereitstellung von neuartigen wissenschaftlich-technischen Problemlösungen und von technologischen Realisierungskonzepten, die sich am Innovations- und Entwicklungsbedarf von Unternehmen orientieren. Durch das zielgerichtete und arbeitsteilige Zusammenwirken von Forschungsabteilungen aus Unternehmen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie sonstigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten ist eine Mobilisierung von Wissensund Technologietransfer in die Thüringer Wirtschaft beabsichtigt. Als Projektergebnisse sollen Vorstufen für neue, am Markt erfolgreiche Produkte und Verfahren entstehen. Ergänzt wird dieses Handlungsfeld durch gezielte Investitionen in die wirtschaftsnahe Forschungsinfrastruktur unter Schwerpunkt 2. Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie in Verbindung mit diesen an wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Forschungseinrichtungen.

EFRE-OP (4) Förderung von Investitionen zur Einführung neuester Technologien: Die Förderung von Investitionen zur Einführung neuester Technologien sowie für Pilot- und Demonstrationsvorhaben ist vorrangig auf Vorhaben auf zukunftsträchtigen Technologiefeldern ausgerichtet. Durch diese Maßnahmen kann eine Verbesserung der apparativen Basis zur Durchführung von FuE-Vorhaben oder auch zur prototypischen Erprobung von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen erzielt werden. Die Förderung richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft.

EFRE-OP (5) Förderung der Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Bildung von regionalen Clustern unter industrieller Führung: Dieser Bereich des Handlungsfeldes zielt auf die Stärkung der Technologieaktivitäten ab, indem für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Zugangsbedingungen zu neuen Produkt- und Verfahrensideen und deren wirtschaftliche Verwertung verbessert werden. Es können das Vorbereiten und Durchführen des Transfers von Ergebnissen aus Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in KMU unterstützt werden, indem Technologietransferstellen oder Koordinierungsstellen von Netzwerken bzw. Technologieclustern gefördert werden. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen oder Träger von Einrichtungen des Technologietransfers.

ESF-OP (1) Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in KMU und Nutzung innerbetrieblicher Potenziale für Forschung und Entwicklung zur Verbesserung der Beschäftigungssituation. Im Rahmen des raschen technischen Fortschritts und der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft ist es wichtig, wissenschaftliche Erkenntnisse aus Hoch- und Fachhochschulen rasch in die kleinen und mittleren Unternehmen zu transferieren. Leitbilder der innerbetrieblichen Potenziale werden für Forschung und Entwicklung genutzt. Durch Personalweiterbildung und austausch können gegenseitig Impulse eingebracht werden, um das Leistungsniveau der Beschäftigten in Unternehmen zu erhöhen und dadurch die Beschäftigungslage zu verbessern.

ESF-OP (2) Erschließung von Humanpotenzial in Forschung und Innovation Die Erschließung von Humankapital in Forschung und Innovation soll als Teilaspekt der Kooperation zwischen Forschungs- und Innovationsträgern einerseits, kleinen und mittleren Unternehmen andererseits betrachtet werden. Dabei wird zunächst an bisherigen Förderansätzen wie z. B. dem Thüringenstipendium oder dem Innovationsassistenten angeknüpft, die Förderstrategie selbst aber weiterentwickelt werden. Vorgesehen ist beispielsweise ein Unterstützungsangebot zur Nutzung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten im akademischen Mittelbau der Forschungsund Innovationsträger. Ziel des Ansatzes ist, im Anschluss an eine Beschäftigung, der Transfer sowohl des geförderten Personals als auch der in der Forschungseinrichtung gewonnenen Erkenntnisse in Innovationen nachfragende Unternehmen in Thüringen. Die Weiterbildung von Postgraduierten und die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse wird angestrebt.

Erarbeitung eines neuen Förderprogramms (1) Technologiekonzeption Thüringen 2002 ist etwa bis 2007 gültig Als Fortsetzung wird an einem Förderprogramm gearbeitet, dass verbindlicheren Charakter haben soll. Bisherige Förderschwerpunkte werden fortgeschrieben Workshops zu einzelnen Technologiefeldern: z. B. 17.07.2006 zu Optik/optische Technologien

Erarbeitung eines neuen Förderprogramms (2) Überarbeitung der vorhandenen bzw. Erarbeitung neuer Richtlinien: Einzelbetriebliche Technologieförderung, Förderung von Verbundprojekten (auch reine Unternehmensverbünde), Technologietransfer und TGZ-Förderung (weiterhin mit EFRE- Mitteln) Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, soweit dies nicht der Bund übernimmt (mit EFRE-Mitteln) Innovationsassistent, Thüringenstipendium und Personalaustausch (mit ESF-Mitteln)

Neustrukturierung der STIFT Basiert auf dem Kabinettsbeschluss vom 21.12.2004 zur Straffung und Weiterentwicklung der Strukturen der Landesgesellschaften Für die Ausrichtung der STIFT und THÜRINGEN innovativ GmbH wichtige Inhalte: Konzentration der STIFT auf stiftungseigene Förderprogramme, finanziert aus den Stiftungserträgen, und technologieorientierte Infrastrukturprojekte Technologiemanager der STIFT werden als abgeschlossene Organisationseinheit in die THÜRINGEN innovativ GmbH (damals noch STIFT Management GmbH) integriert THATI GmbH IRC wird in die THÜRINGEN innovativ GmbH eingegliedert Die LEG soll die Mehrheit der Gesellschaftsanteile der THÜRINGEN innovativ GmbH übernehmen.

Aufgaben der STIFT nach der Neustrukturierung (Auswahl) Durchführung von Infrastrukturprojekten, z. B. MAGZ Erfurt und CIB Weimar Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie, z. B. Thüringer Innovationspreis, Technologietransferforum Partner für Veranstaltungen und Wettbewerben zur Förderung der Technologieakzeptanz, z. B. Unterstützung von Jugend forscht (Mit-)Herausgabe von Schriften oder technologietransferbezogenen Studien Stiftungsprofessuren an Thüringer Hochschulen, gemeinsam mit Ernst-Abbe-Stiftung und Thüringer Unternehmen

THÜRINGEN innovativ GmbH als Dienstleister auf dem Gebiet Technologiemanagement für das TMWTA Analyse und Bewertung technologieorientierten Wissenschafts- und Forschungspotenzials: Erstellung grundlegender als auch problembezogener Studien, Technologiereports, Stellungnahmen bzw. Empfehlungen und technologiefeldbezogener Statistiken Analyse und Bewertung technologieorientierten Unternehmenspotenzials (s. o.) Erstellung von Konzepten für neue, technologieorientierte Forschungsschwerpunkte des Freistaats Thüringen Bereitstellung technologieorientierter Informationen und Technologiemarketing Koordinierung des Technologietransfers und Unterstützung von Netzwerken

THÜRINGEN innovativ GmbH als Dienstleister für Andere, insbesondere die Thüringer Unternehmen Durchführung des Begutachtungsmanagements für FuE-Projekte für die TAB Information und Beratung zur europäischen Forschungs- und Technologieförderung und zum internationalen Technologietransfer Unterstützung bei der Beantragung von Projekten bei der EU, BMBF und BMWi Durchführung von Technologietransferveranstaltungen Vermittlung von Spezialisten für bestimmte Aufgaben Bearbeitung weiterer Aufgaben für Unternehmen

Zusammenfassung Ein neues Technologieförderprogramm wird erarbeitet. Es gibt noch keine endgültigen Aussagen zu den Förderrichtlinien der nächsten Periode 2007-2013, weil die EU ihre Richtlinien noch nicht verabschiedet hat. Die THÜRINGEN innovativ GmbH soll sich zu einem Dienstleister sowohl für das TMWTA als auch für die Landesgesellschaften und die Thüringer Unternehmen entwickeln.

Kontaktdaten Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Dr. Klaus Täubig Telefon: 0361-37 97 540 Telefax: 0361-37 97 509 Email: klaus.taeubig@tmwta.thueringen.de